ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Zwei Schäden kurz hintereinander. Versicherung zahlt nur einmal?

Zwei Schäden kurz hintereinander. Versicherung zahlt nur einmal?

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 11:13

Hallo liebe Motortalker,

ich bin zweimal innerhalb weniger Wochen Geschädigter geworden:

erst kam es zum Parkrempler mit Lackkratzern: Zur Werkstatt, Kostenvoranschlag, Versicherung benachrichtigt: Dort telefonische Auskunft: Kein Problem bitte mit Kt.-Nr. zuschicken. Gesagt, getan.

Eine Woche später fuhr mir dann jemand hinten drauf: Stoßstange eingerissen. Versicherung angerufen - dieselbe wie beim ersten Schaden! - dort hieß es jetzt: es liegt bereits ein Schaden vor: Abrechnung über Kostenvoranschlag "nicht möglich": Zunächst soll der zweite Schaden auch behandelt werden ("nutzen sie doch unser Angebot Schadenservice").

Darf/muß die Versicherung nur einen Schaden regulieren? Wahrscheinlich werden aber doch beide Unfallverursacher hochgestuft, oder?

Soll ich in eine Werkstatt fahren und einen erneuten Kostenvoranschlag einholen? Worauf muß ich dabei achten?

Wer kennt sich in so einem Spezialfall aus? Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Diese ganze Geschichte mit fiktiver Abrechnung plus der ganzen Gelumpe gehört meiner Meinung nach zügig abgeschafft.

Wenn man einen Schaden hat, soll man diesen Instandsetzen lassen, damit es wieder so ist wie vorher. Damit ist dann auch gut.

Das würde das Leben so viel einfacher machen.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Haben sie es doch nach langer Lobbyarbeit geschafft den - meiner Ansicht nach nicht berechtigten - Abzug der Mehrwertsteuer einzuführen.

Soso... Welche Lobby war das? Der Interessenverband der Schadensersatzpflichtigen?

Du vergisst offenbar, dass das BGB nicht nur für Versicherungen gilt.;)

 

Wenn es dort so eine starke Lobby gäbe, dass sie das BGB ändern lassen könnte, würde sie vermutlich ganz andere Regelungen abschaffen. 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

so wie ich das sehe will die Versicherung jetzt einfach das ein ordentliches Gutachten gemacht wird. Einfach deswegen weil die Sache für einen KVA jetzt zu unübersichtlich wird.

Das kann sie ja auch gerne tun, aber warum muss der TE deswegen unnötig warten?

Hab ich was verpasst?

Wo steht was von warten? Die Versicherung will ein Gutachten,bietet dafür den eigenen Schadensservice an,den man aber nicht nutzen muß. Würde ich auch nicht ;)

Gutachten machen lassen und dann damit abrechnen oder reparieren lassen.

Gruß Tobias

Zitat:

Soso... Welche Lobby war das? Der Interessenverband der Schadensersatzpflichtigen?

Du vergisst offenbar, dass das BGB nicht nur für Versicherungen gilt.;)

Das würde jetzt hier nicht zum Thema passen. Aber du kannst gerne einen entsprechenden Thread öffnen, dann werde ich mich bestimmt daran beteiligen.

PS:

Ich hätte da schon den passenden Threadtitel "SEPA Begleitgesetz" ;)

Eher nicht, nein. Was sollte bei so einem Thread schon sinnvolles rauskommen?:D

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Ich hätte da schon den passenden Threadtitel "SEPA Begleitgesetz" ;)

Gutes Beispiel. 

 

Ich wette, Handel, Banken und Versicherungen hätten viel dafür gegeben, wenn man diesen Milliarden-Unsinn hätte verhindern können.

 

Momentan bekommen ich von zig Institutionen Briefe nachhause, die mich über SEPA informieren.

 

Die Post scheint die beste Lobby Arbeit bei SEPA geleistet zu haben. Die verdienen sich dumm daran.

Meine Herren, bitte bleiben Sie doch beim Thema

 

 

@Herr Moderator Steini

 

mein erster -rein sachlicher- Beitrag seit dem 27.10.2006 

 

Ich bitte dies wohlwollend zu beachten und zu würdigen

 

Wird so schnell nicht wieder vorkommen...........:D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Meine Herren, bitte bleiben Sie doch beim Thema

Hmm, ich hätte schwören können das Oberhema war Versicherungen. So kann man sich irren.

@Herr Moderator Steini ich beantrage den ersten sachlichen Beitrag des Herrn Dellenzählers seit anno irgendwann aus dem Protokoll zu streichen, da die Ermahnung unnötig war.

Beweisstück 1: Die Aufforderung meinerseits an Herrn Hafi, einen neuen Thread zu öffnen.

Beweisstück 2: Der Titel des Forums lautet Versicherungen. Wir waren immer voll im Thema.

Die Beweisführung ist abgeschlossn.

:D :D :D

Wo er recht hat, hat er recht. :D

@TE

Wo war denn nun der erste Schaden?

Wenn der auch an der Stossstange war, bekommst Du diese nur einmal (vom ersten Unfall) bezahlt. Alle Teile, die nur einmal beschädigt wurden, werden dem jeweiligen Schaden zugeordnet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Zwei Schäden kurz hintereinander. Versicherung zahlt nur einmal?