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Zulassungsbescheinigung II: Eingezogen oder entwertet?

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 7:54

Hallo zusammen,

gestern habe ich zwei Stunden im Internet nach einer Antwort gesucht. Vielleicht könnt Ihr mir helfen:

Wenn ich der dritte, fünfte, siebte, ... Besitzer eines Fahrzeugs bin, bekomme ich einen neue Zulassungsbescheinigung II ("Fahrzeugbrief"). Wird die alte (dort stehen die Vorbesitzer) dann in der Regel eingezogen, oder wird sie entwertet und wieder mitgegeben?

 

Vielen Dank im voraus!

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33 Antworten

Beim dritten Halter wird ZB Teil II neu ausgestellt, die alte ZB Teil II wird eingezogen.

Die Gesamtanzahl der Halter steht unter Punkt (1).

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Deutsche Ausführung der Zulassungsbescheinigung Teil II

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in § 12 FZV geregelt, der in Abs. 2 auf das Muster 7 der FZV verweist. Diese besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm). Die Rückseite ist mit einem einfarbigen Unterdruck versehen.

 

Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind mit Ausnahme des letzten Vorhalters (im Unterschied zum – bis 30. September 2005 ausgegebenen – Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jeden weiteren zweiten nachfolgenden Halter (also den fünften, den siebten etc.) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.

 

Quelle: wikipedia.de

 

Was die Zulassungsstelle mit den alten Papieren macht, steht da nicht. Allerdings kann man davon ausgehen, dass sie nicht wieder mitgegeben werden - wozu auch?

als besseren Nachweis, daß es sich nur um Umzüge gehandelt hat, als Nachweis, daß der 1. Halter keine Mietfirma war...

Kann man durchaus brauchen.

Und natürlich kann die ZulB2 entwertet und mitgegeben werden.

In der Regel kann man das also nicht sagen - sondern individuell fragen - immerhin sind wir im Föderalismus, jedes Bundesland und manchmal auch Zulassungsstellen interpretieren manches anders. :rolleyes::D

am 2. Oktober 2012 um 8:25

Wenn der neue Halter es möchte, wird die alte Zulassungsbescheinigung entwertet und mitgegeben.

Ich würde übrigens auch keinen Gebrauchtwagen mehr kaufen, bei dem ich nicht über alle Halter informiert bin.

Die alte ZB II und auch der alte Brief wird eigentlich grds. mitgegeben. Warum auch nicht? Nur so bleibt die Historie des Fahrzeugs komplett nachvollziehbar. Nur ungültige ZB werden eingezogen bzw. müsen eingezogen werden...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die alte ZB II und auch der alte Brief wird eigentlich grds. mitgegeben. Warum auch nicht? Nur so bleibt die Historie des Fahrzeugs komplett nachvollziehbar. Nur ungültige ZB werden eingezogen bzw. müsen eingezogen werden...

Bei dem Dritten Halter und neu ausgestellter ZB Teil II, ist die vorherige ZB Teil II ungültig.

Diese wird eingezogen und vernichtet, dies erfolgt aus Datenschutzgründe und darf nicht ausgehändigt werden.

Genau aus Datenschutzgründen stehen nur noch 2 Halter namentlich in der ZB Teil II.

Alte Fahrzeugbriefe hingegen werden ungültig gestempelt und ausgehändigt

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 8:55

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich dachte eigentlich auch, der alte müßte aus Datenschutzgründen vernichtet werden. Es ist aber anscheinend nicht so. Gerade bekam ich eine Antwort auf meine Mail vom Amt:

Bei Erteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II wird der alte entwertet und mitgegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die alte ZB II und auch der alte Brief wird eigentlich grds. mitgegeben. Warum auch nicht? Nur so bleibt die Historie des Fahrzeugs komplett nachvollziehbar. Nur ungültige ZB werden eingezogen bzw. müsen eingezogen werden...

Bei dem Dritten Halter und neu ausgestellter ZB Teil II, ist die vorherige ZB Teil II ungültig.

Wieso sollte sie ungültig sein? Sie wird nur entwertet, aber nicht für ungültig erklärt. Das geht nur mit einer Aufbietung und die wird bei einer Neuausstellung bei Halterwechsel nicht durchgeführt...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Diese wird eingezogen und vernichtet, dies erfolgt aus Datenschutzgründe und darf nicht ausgehändigt werden.

Genau aus Datenschutzgründen stehen nur noch 2 Halter namentlich in der ZB Teil II.

Kannst du mir da eine rechtliche Grundlage nennen?

Gruß Tecci

 

Zitat:

Original geschrieben von sebi21

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich dachte eigentlich auch, der alte müßte aus Datenschutzgründen vernichtet werden. Es ist aber anscheinend nicht so. Gerade bekam ich eine Antwort auf meine Mail vom Amt:

Bei Erteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II wird der alte entwertet und mitgegeben.

Das ist auch konsequent logisch, da man sonst vor einer amtlichen Einziehung schlicht und einfach eine Kopie der Urkunde gemacht hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Beim dritten Halter wird ZB Teil II neu ausgestellt, die alte ZB Teil II wird eingezogen.

Die Gesamtanzahl der Halter steht unter Punkt (1).

häää? ich hab hier gefühlte 10 "ungültige" teile. also von generell kann nicht die rede sein ;) ich muss jetzt lügen aber entweder fehlen die ecken oder es steht ungültig drauf. mach ich dir aber gerne heut abend bilder von ;)

ich denke mal es steht

"ungültig durch Neuausstellung einer ZulB2" ;)

am 2. Oktober 2012 um 16:03

Bei mir wurde sie eingezogen, ich habe aber nicht gefragt ob ich sie entwerten wieder haben kann.

also es ist ein stempel UNGÜLTIG drauf. und UNTEN steht "fahrzeugbrief entwertet". im neuen brief steht auch unten (oder als stempel je nach lk) "brief entwertet 0815 und ausgehändigt"

Das mit dem "ungültig"-Stempel ist halt die simpelste und unaufwendigste Möglichkeit und durchaus auch weit verbreitet. Formal aber nicht richtig, wie schon vorher mal kurz angesprochen. Der Eindruck gibt es auf jeden Fall korrekt wieder...

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