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Gebührenschlüssel 231.2 "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II ..."

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 12:03

Hallo in die Runde!

Kennt sich hier jemand damit aus? Ich habe ein Fahrzeug online zugelassen. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt muss die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Händler bzw. die Bank. So habe ich das bei der Zulassung nach meiner Überzeugung auch angegeben. Auf dem Gebührenbescheid ist auch aufgeführt "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr" (10,20 €).

Jetzt habe ich die Plaketten und die Papiere bekommen und da lag die Zulassungsbescheinigung Teil II bei. Ist es dann richtig dass diese Gebühr trotzdem berechnet wird? Nach dem Wortlaut denke ich nicht, aber die Unterlagen an mich sind ja auch per gelbem Brief gekommen, aber dafür denke ich ist ja bereits "Zustellgebühr" in Höhe von 3,00 € berechnet worden.

Danke für alle hilfreichen Antworten.

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15 Antworten

Wäre es nicht zielführender das direkt mit Deiner Zulassungsstelle zu klären?

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 14:17

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 1. Februar 2024 um 14:50:08 Uhr:

Wäre es nicht zielführender das direkt mit Deiner Zulassungsstelle zu klären?

Nein!

Anders gefragt: Was spricht dagegen, das direkt mit der Zulassungsstelle zu klären?

Die haben Dir 10,20 Euronen abgeknöpft für eine Versendung als Einschreiben, die sie aber nicht veranlasst haben und Du möchtest es nicht mit dem Amt klären?

....

Den Brief bekommst Du normal nicht in die Hand, sondern es wird (wie auch berechnet) sofort rückversendet. So war es bei meinem letzten Fahrzeug.

Gegen den gebührenbescheid kann man Widerspruch einlegen und dann gibts das dann auch zurück (falls schon gezahlt). Ob man daran zeit vertun möchte .... muss jeder selbst wissen.

Zitat:

@Schaf_Nase schrieb am 1. Februar 2024 um 13:03:25 Uhr:

Hallo in die Runde!

Kennt sich hier jemand damit aus? Ich habe ein Fahrzeug online zugelassen. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt muss die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Händler bzw. die Bank. So habe ich das bei der Zulassung nach meiner Überzeugung auch angegeben. Auf dem Gebührenbescheid ist auch aufgeführt "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr" (10,20 €).

Jetzt habe ich die Plaketten und die Papiere bekommen und da lag die Zulassungsbescheinigung Teil II bei. Ist es dann richtig dass diese Gebühr trotzdem berechnet wird? Nach dem Wortlaut denke ich nicht, aber die Unterlagen an mich sind ja auch per gelbem Brief gekommen, aber dafür denke ich ist ja bereits "Zustellgebühr" in Höhe von 3,00 € berechnet worden.

Danke für alle hilfreichen Antworten.

Hast Du einen oder 2 Briefe bekommen?

Normalerweise kommen ZB 1 und Plakettenträger sowie die ZB2 in getrennten Umschlägen.

Die ZB2 hätte nicht an Dich ausgehändigt werden dürfen!

Hast Du von der Bank die ZB2 zugesendet bekommen oder hat man Dir für die online Zulassung lediglich den Sicherheitscode übermittelt?

 

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 21:11

Sorry, ich muss die Frage wohl präziser stellen.

Wird der Gebührenschlüssel 231.2 "Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr" nur erhoben wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine andere Adresse (also Bank/Händler) als die des Fahrzeughalters geschickt wird, oder auch wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II an den Halter geschickt wird? (Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Kreis auf einen anderen Halter)

Nein, die Pauschalgebühr entsteht mit der Übersendung an sich. Der Empfänger ist egal. Der Übermittlungsweg ist auch egal.

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 21:35

Danke!

Im Umkehrschluss heißt das also dass sich die Zulassungsstelle den zusätzlichen Aufwand für die Versendung an Bank/Autohaus nicht vergüten lässt?

Nein, jede einzelne Versendung kann mit dieser Pauschale angesetzt werden.

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 21:40

Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann doch nur einmal verschickt werden!

Nein, die kann auch mehrfach eine fehlerhafte Runde drehen.

Themenstarteram 1. Februar 2024 um 21:49

Bitte möglichst nur Antworten von Teilnehmern die etwas zu der Frage beitragen können.

Bist du dir sicher, dass du diese zu erkennen vermagst?

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