Zukunft der Elektronik am Roller

Da wird wie blöd an den Dingern geschraubt,
aber null Interesse an der Zukunft - oder
doch?
Leute wacht mal auf, in naher Zukunft
wird auch schon an den 50ér so viel
Elektronik sein, dass hier alles per
Steuergerät funktioniert. Da braucht es
keine mechanischen Drosseln mehr um
Tempolimits einzuhalten -
das Steuergerät empfängt per GPS
die Geschwindigkeit und dreht euch den
Hahn zu in dem es die Einspritzmenge,
Drosselklappenstellung, Zündeinstellung
etc. dementsprechend verändert.
Hab ihr schon mal daran gedacht und es
wird noch schlimmer kommen.
Im Führerschein wird ein Chip sitzen der
mit dem jeweiligen Fahrzeug
kommuniziert und je nach dem das
Fahrzeug frei gibt, Geschwindigkeit
drosselt oder das Fahren unmöglich
macht.
 

Beste Antwort im Thema

Wer als TE solche Fantasien hat, der sollte sich aber auch unbedingt bei Facebook abmelden, sein Handy immer ohne Akku betreiben und vor allem in Foren, wie diesem weniger persönliche Daten von sich preisgeben...
Ein Steuergerät im Fahrzeug würde ich noch nicht als den Weg zur totalen Diktatur bezeichnen. Im 50er ist ja sowieso die technische Entwicklung eher rückwärtsgewandt. Wenn für viele Kunden der Preis das einzige Argument für die Auswahl des Fuffies ist, dann geht in dem Billigsegment keine übertriebene Elektronikspielerei zu produzieren...

LG
Tina

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Gefunden 🙂

Für Kraftfahrzeuge die eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben ist StVO §18 (5) 2. anzuwenden. Das gilt nicht für Kleinkrafträder.

§18 StVO ist ja bekannt.
Ich warte aber immer noch auf Deine 1.Hand sowie nun auch das Aktenzeichen des Urteils.
Mail an BMVBS ist längst draussen, dabei habe ich natürlich Dein Gleichbehandlungsgrundsatz-Argument erwähnt.

Zukunft der Elektronik am Roller!

Nicht darf die Simson auf die Autobahn.

Zitat:

Original geschrieben von tomS


§18 StVO ist ja bekannt.
Ich warte aber immer noch auf Deine 1.Hand sowie nun auch das Aktenzeichen des Urteils.
Mail an BMVBS ist längst draussen, dabei habe ich natürlich Dein Gleichbehandlungsgrundsatz-Argument erwähnt.

Ist aus Gesetzessammlung (Schönfelder).

Es ist eine Ausnutzung einer Rechtslücke. Hier widerspricht sich StVO und TBK.
Nach TBK 78 macht sich strafbar, wer:
"Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug"

Nach dem Bußgeldkatalog kann nur der bestraft werden, der gegen den Tatbestandskatalog verstoßen hat.
Der Bußgeldkatalog ist erstmal gültig, nach dem Tatbestandskatalog hat man sich jedoch nicht schuldig gemacht und somit kann der Bußgeldbescheid aufgehoben werden 😉

Der Tatbestandskatalog kann nicht auf 60 km/h oder weniger erweitert werden, da sich ansonsten jeder schuldig macht, der sich an 60 km/h vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält (zB Motorräder oder Busse mit Anhänger) 😁

Desweiteren kann man sich noch berufen auf BKatV in der Fassung vom 17.12.2010, LfdNr. 78, nachzulesen hier:
http://www.bmvbs.de/.../...og-verordnung-bkatv-stand-Dezember-2010.pdf

Wichtig hierbei ist aber noch das Wort "Bauartbedingt". Simson ist von Bauart Kleinkraftrad, da hilft auch nicht die Sonderregelung der 60 km/h. Bauartbedingt bedeutet dafür: Kleinkraftrad bis 45 km/h und erfüllt daher nicht die 60 km/h.

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Zitat:

Original geschrieben von jschie66



Zitat:

Original geschrieben von tomS


>60km/h, 60 reicht noch nicht aus.
Aber eine Hubraumgrenze gibt es hier nicht.
Ein entsprechend schneller (ungedrosselter) Fuffie (z.B. ganz legal aus der Schweiz) dürfte in Deutschland die Autobahn benutzen.
(Deswegen haben die Schweizer die 80km/h Grenze!)
Über 60 km/h stimmt nicht. 60 km/h ist bereits ausreichend. Schließlich gibt es Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für bestimmte Fahrzeuge auf Autobahnen (Motorräder mit Anhänger zB).
Müssten Fahrzeuge über 60 km/h erreichen, so wäre diese Höchstgeschwindigkeit hinfällig, weil dadurch diese KFZ nicht über 60 km/h kommen können (sofern man sich dran hält).

nein , das stimmt nicht

es müssen mehr als 60 kmh sein
ne simson s51 darf 60 kmh fahren , als 50er ...
sie darf aber definitiv nicht auf die A-Bahn

auf dem bild klar zu erkenenn :

mehr als 60 kmh
links zur kontrolle der gelbe lösungsbogen

Richtig ,ab 61Km/h darf sie auf die Autobahn .
Hat das noch was mit dem Thema zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von Kodiac2


Richtig ,ab 61Km/h darf sie auf die Autobahn .
Hat das noch was mit dem Thema zu tun?
NEIN,

würde ich mal sagen, es sei denn, der

Fahrer bekommt einen Chip in den Kopf, damit

dieser automatisch weis, dass er erst ab

61 km/h auf der Autobahn fahren dürfte,

aber dank Chip dies nicht tun wird!

Unter 80 km/h halte ich solches für

absolut lebensgefährlich!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von goofy783



Unter 80 km/h halte ich solches für
absolut lebensgefährlich!!!!!

Geb ich dir voll und ganz recht.

Mit 60km/h auf der Bahn

Da kann mann sich weiter über das Thema unterhalten.

Um mal wieder auf die Zukunft der Elektronik
am Roller zurück zu kommen, sollte man sich
einmal auch die Vorteile ansehen. Dieser wird
auch den 50ér zu gute kommen. Mit einer
elektronischen Benzineinspritzung ausgerüstet
werden diese Fahrzeuge umweltfreundlicher
und sparsamer. Da die Steuerelektronik die
maximale Geschwindigkeit regelt fallen
mechanische Drosseln weg und damit
können Motor und Vario effizient arbeiten.
Elektronik könnte die Ventilsteuerung
übernehmen und so ein sehr breit
nutzbares Drehzahlband mit optimalem
Drehmoment herstellen.
Wenn jetzt einer sagt, dass wird alles
zu teuer - nun in Großserie wird es eher
bezahlbar sein als eine kaputte Umwelt.

Elektrische Drossel kenne ich schon von den Pegsus Rollern GP, LX und P50
Dort wird von der Kupplungsglocke ein Drehzahlsignal abgenommen(also die u/min des HR) und bei erreichen der Höchstgeschindigkeit(25/45 je nach modell) die Zündung zurückgenommen und so gedrosselt.
Vorteil ist dass man so in der Beschleunigungsphase volle Power hat und keinen Gasanschlag und bei vmax keine Kettensäge die am Drehzahlmaximum hängt...

Eigespritzte 4T 50er mit entsprechender Elektronik (ECU, MAP-, KW- usw Sensor) sind mir Honda Zoomer und Kymco Sento sowie Yamaha Neos bekannt.

mfg

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