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Zahnriemen

Renault Trafic
Themenstarteram 7. Mai 2010 um 10:55

Hallo an alle,

habe mal eine Frage an die Fachleute hier im Forum.

Wir haben einen Trafic, einen echten Lastenesel.

Da es unser ersten Lieferwagen ist, kennen wir uns natürlich nicht so gut aus.

Unsere ortsansässige Werkstatt hat die Wartungen übernommen.

Wir wussten nicht (Asche über unser Haupt), dass man nach 120000 km den Zahnriemen wechseln lassen muss. Die Werkstatt hat immer fleißig RENAULT - WARTUNG im Heft angekreuzt, sodass wir davon ausgingen, dass der Trafic ordnungsgemäß gewartet wurde.

Leider hat die Werkstatt nie einen Zahnriemenwechsel durchgeführt, sodass er kurz vor der Leasingrückgabe gerissen ist mit allen Konsequenzen, die den Motor betreffen.

Nun macht uns die Werkstatt dafür verantwortlich, da wir nie diesen Wechsel in Auftrag gegeben haben.

Nun unsere Frage: muss nicht eigentlich die Werkstatt dafür sorgen, dass der Wagen ordnungsgemäß durch die Inspektion geführt wird, zumal ja immer schön die Durchführung der RENAULT - WARTUNG bestätigt wurde?

Auf Eure Antworten sind wir gespannt und bedanken uns schon mal im Voraus.

Versoline

Beste Antwort im Thema

Nunja, als "halbwegs gute" Werkstatt, die auch am Umsatz interessiert ist, hätte man seinen Kunden schon darauf hinweisen können.

 

Andererseits existieren zu jedem Fahrzeug in der Regel auch Unterlagen (Servicehefte), in denen solche Dinge beschrieben sind mit spätestem Zeitpunkt des Wechselns. Und da stehen nun mal leider die 120.000 km bzw. 5 Jahre drin. Hätte man sich das Heft mal etwas genauer angesehen, hätte das eigentlich auch auffallen müssen.

 

Ich denke, letztendlich wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben müssen - wenn gleich ich mir von einer zumindest halbwegs guten Werkstatt sicherlich auch gewünscht hätte, über solche fälligen Dinge informiert zu werden. Nur letztendlich wird es die Werkstatt auch nicht zu sehr interessieren, da es ja nicht ihr Fahrzeug ist und dir freisteht, diese Arbeiten auch in einer anderen Werkstatt auführen zu lassen.

 

Bezüglich der Kundenzufriedenheit und des eigenen Umsatzes wäre der Hinweis aber schon wünschenswert gewesen.

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Wurde der Trafic bei einem Haus, das erkennbar Vertragspartner der Deutschen Renault AG ist, gewartet? Falls nein, kann es da gewaltige Probleme bei der Leasingrückgabe geben, da man in dieser Zeit als Leasingnehmer dazu verpflichtet ist, den Renault ausschließlich bei Renault-Händlern warten und reparieren zu lassen. Wenn das nicht der Fall war, gibt's Probleme bzw. sind diese vorprogrammiert, und wenn es dann zum Defekt kommt, wird die Deutsche Renault AG unterstellen, es wurde eine schlechte bzw. nachlässige Wartung durchgeführt, falls der Wagen außerhalb des Händlernetzes sonst wo gewartet wurde.

Aber andererseits hat ein guter Händler dem Kunden auch gefälligst zu erklären, dass ein Wagen einen Zahnriemen hat und wann dieser zu wechseln ist. Dass euch die Werkstatt für diesen Schaden verantwortlich macht, ist natürlich nicht die feine Art, aber es ist als normal zu bezeichnen, so schade das auch für euch ist - ihr hättet den Wechsel des Zahnriemens bzw. dessen Überprüfung in Auftrag geben müssen, die normale Wartungsdiagnose beinhaltet diese nicht (mehr) und alles, was über diese Renault-Standardwartung hinausgeht, ist gesondert in Auftrag zu geben. War dies nicht der Fall, wird kein Mechaniker nach diesen Extraposten, die nicht in der Wartungsliste sind, schauen. Dann nutzt auch nichts mehr, wenn die Inspektionen alle bei Renault-Händlern durchgeführt wurden; da wird euch die Deutsche Renault AG sicher keine unsachgemäße Wartung unterstellen, aber dafür genau das, was der Händler auch sagt: Sie wird euch fragen, wieso ihr den Zahnriemen nicht wechseln lassen habt. Und dass ihr das nicht wusstet bzw. es euch nicht gesagt wurde, dass eur Trafic einen Zahnriemen besitzt, wird dann nur noch sehr schwer bzw. gar nicht nachweisbar sein!

Ich befürchte, dass ihr auf dem Schaden sitzen bleiben werdet, das ist schade, aber es wird darauf hinauslaufen.

Nunja, als "halbwegs gute" Werkstatt, die auch am Umsatz interessiert ist, hätte man seinen Kunden schon darauf hinweisen können.

 

Andererseits existieren zu jedem Fahrzeug in der Regel auch Unterlagen (Servicehefte), in denen solche Dinge beschrieben sind mit spätestem Zeitpunkt des Wechselns. Und da stehen nun mal leider die 120.000 km bzw. 5 Jahre drin. Hätte man sich das Heft mal etwas genauer angesehen, hätte das eigentlich auch auffallen müssen.

 

Ich denke, letztendlich wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben müssen - wenn gleich ich mir von einer zumindest halbwegs guten Werkstatt sicherlich auch gewünscht hätte, über solche fälligen Dinge informiert zu werden. Nur letztendlich wird es die Werkstatt auch nicht zu sehr interessieren, da es ja nicht ihr Fahrzeug ist und dir freisteht, diese Arbeiten auch in einer anderen Werkstatt auführen zu lassen.

 

Bezüglich der Kundenzufriedenheit und des eigenen Umsatzes wäre der Hinweis aber schon wünschenswert gewesen.

am 10. Mai 2010 um 18:41

Normalerweise sollte die Werkstatt darauf hinweisen, daß der Zahnriemen fällig ist,der Wechsel selbst zählt als Reparatur und muß vom Kunden in Auftrag gegeben werden,also fällt dies nicht in den Bereich der Wartungsarbeiten. Wenn die Werkstatt nicht darauf hingewiesen hat, wäre es vielleicht möglich die Werkstatt mit haften zu lassen,aber da mal einen Anwalt befragen.

Eher schwierig.

 

Wie geschrieben, ist es der Werkstatt relativ egal, wer da alles an dem Auto rumbastelt. Wenn du bei 20 Werkstätten gleichzeitig Kunde bist, dann wirst du kaum eine einzelne für diesen "Mangel" (fehlende Info) haftbar machen können.

 

Ich stimme dir zu, dass die Info wünschenswert gewesen wäre, aber die Werkstatt haften lassen? Da sehe ich keine Chance.

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 5:02

Zitat:

Original geschrieben von Cliogerd

Normalerweise sollte die Werkstatt darauf hinweisen, daß der Zahnriemen fällig ist,der Wechsel selbst zählt als Reparatur und muß vom Kunden in Auftrag gegeben werden,also fällt dies nicht in den Bereich der Wartungsarbeiten. Wenn die Werkstatt nicht darauf hingewiesen hat, wäre es vielleicht möglich die Werkstatt mit haften zu lassen,aber da mal einen Anwalt befragen.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, aber hier muss ich leider widersprechen, denn im Wartungsheft (was wir natürlich zu spät gesehen haben) steht der Zahnriemenwechsel als Zusatzarbeit bei Standard-Wartungen.

Wir haben jetzt seit einer Woche unseren Master und werden den natürlich hüten wie unseren Augapfel und auch immer schön bei Renault warten lassen.

Aus Fehlern lernt man.

Grüße an alle

Susanne

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 5:13

Nachtrag:

3000 km nach der ersten Reparatur hatte der Trafic wieder einen Ausfall auf der Autobahn.

Nach dem Abschleppen morgens um 4.00 Uhr zur nächsten Renault-Werkstatt teilte dann diese gegen 8.00 Uhr mit, dass keine Zeit für eine Reparatur wäre.

Also wieder per ADAC huckepack zur Werkstatt, die die erste Reparatur durchgeführt hat, da es ja auch ein Garantiefall hätte sein können.

Und nachdem der neue Schaden begutachtet wurde stellte sich heraus, dass der Zahnriemen einen Materialfehler hatte und bei 130 km gerissen ist mit der Folge, dass der Motor diesmal richtig etwas abbekommen hatte.

Die Nachreparatur sollte am vorletzten Freitag dann erfolgreich beendet sein, sodass wir den Trafic instand gesetzt an Renault zurückgeben konnten.

Schon beim ersten Anlassen des Motors hörte sich dieser nicht wirklich gut an. Fahren lies er sich wie ein Sack Nüsse.

Beim freundliche Nachfragen in der Werkstatt teilte diese mit, dass jetzt wohl auch noch die Injektoren defekt wären, was nichts mit dem letzten Schaden zu tun hätte.

Also haben wir den Trafic vorerst so an Renault zurückgegeben mit der Folge, dass uns von dem spärlichen Restwert auch noch 1000 € abgezogen wurden.

Allerdings hat sich die Werkstatt dann doch noch entschieden, einen letzten Reparaturversuch zu wagen, der heute beendet sein soll. Auf das Ergebnis sind wir gespannt.

am 11. Mai 2010 um 12:41

Hallo, ich denke mal in Zukunft am besten einen Wartungsvertrag mit der Servicewerkstatt abschliessen und am besten noch mit der , von der man das Fahrzeug geholt hat. In diesen Wartungsvertrag eindeutig festlegen lassen, daß bei Antragsannahme auch notwendiger Tausch von Verschleißteilen mit oder ohne Zustimmung durch zu führen und eindeutig Regelungen getroffen werden, in den festgelegt wird, wie bei mangelhafter Durchführung bzw. Unterlassung von Verschleißteiletausch die Kostenübernahme im Schadensfall erfolgt,damit bist Du immer auf der Sicheren Seite.Sollte eine Werkstatt nicht mitmachen, dann kann man auch auf diese gut verzichten. Da ich selbst schon ein Leasingfahrzeug hatte, weiß ich das solche Wartungsverträge bei guten (dazu gehört für mich natürlich auch Renault) Händlern auch die Regel sind, um solche Schäden nicht auf den Leasingnehmern zu belassen.

Es gibt bei Renault einen speziellen Servicevertrag, der wurde hier schon angeschnitten, den ich eigentlich JEDEM Kunden sehr ans Herz lege zu kaufen. Da kann dann gar nichts mehr passieren.

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