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Zahlungsverweigerung, andere Strafen bevorzugen

Themenstarteram 13. Juli 2013 um 11:54

Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.

Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.

Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?

Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 300er_Diesel

Ich werde demnächst ein Ticket für 30 Euro bekommen.

Da ich möglichst nicht zahlen möchte, habe ich überlegt, ins Gefängnis zu gehen oder Soziale Arbeit zu leisten.

Kann man dieses selbst einfach so fordern und kommt immer stets ein Gerichtverfahren dazu?

Ich Bitte um Aufklärung, wie sowas ungefähr abläuft.

Danke

Du bist bereit, für 30 Öcken in den Bau zu gehen :eek:

Zu klamm? Aber zum Auto fahren reichts anscheinend noch...

Ich würde dich nicht in den Knast stecken, sondern entmündigen :rolleyes:

57 weitere Antworten
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57 Antworten
am 13. Juli 2013 um 16:59

Ich geh echt kaputt.

Spiele Mäuschen und warte ab ohne zu zahlen. Es wird der Tag kommen, da wirst du dir wünschen einfach die 30€ gezahlt zu haben.

Ich weiß, an einem guten Stammtisch hat jeder schon X Mal das ganze System zu seinen Gunsten überlistet. Aber so einfach ist es nicht. Man wird sich das Geld holen, so oder so. Auf dem Weg dorthin wird die Polizei bei dir zu Hause, bei deinen Nachbarn und auf der Arbeit erscheinen. Das ist natürlich alles bestens fürs Image...

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Aufwändig wird da nix. Du verweigerst mit Wort und Tat die Zahlung. Erinnerung flattert ins Haus. Der Zahlbetrag steigt stetig. Mahnbescheid/Pfändung nach Zivilprozessordnung...hier öffentlich rechtliche Schuld gegen Privat. Glaube beim Stadium "Gerichtsvollzieher"/Zwangsvollstreckung wird Dir es zu ernst....und aus den vormals 30 € werden schnell 200 .- plus X.

Nö.

Wenn Bussgeld festgesetzt wurde, bedarf es zu Eintreibung keines Mahnbescheides oder einer Pfändung. Wird Bussgeld nach Fälligkeit nicht bezahlt und betreffende Person meldet sich nicht, wird davon ausgegangen, dass betroffene Person nicht zahlen will. Es kann  Erzwingungshaft (durch einen Richter) angeordnet werden.

Mit Zahlungsaufforderung für Bussgeld wird immer schon auf Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesenesen.

O.

Die hier wohl beste Antwort.

Kommst Du Deiner Zahlungsaufforderung bis zum Letzten nicht nach droht Dir die Erzwingungshaft. Hierbei entscheidet das zustänge Amtsgericht wieviel Tagessätze Du für Deine 30 Euronen in den Knast müsstest.

Diesen Fall haben wir bei uns recht oft. Wenn es mal wieder soweit ist, kommt oft eine Streife vorbei und hinterläßt Geld von den Leuten, die noch im allerletzten Moment zahlen um nicht in die Erzwinungshaft zu müssen.

Viel Aufwand.

 

am 13. Juli 2013 um 17:45

der hier hatte auch keine lust du bezahlen.

ob es immer so läuft?

http://www.rp-online.de/.../...in-haft-als-knoellchen-zahlen-1.1996501

Wenn du unbedigt mochtest,

Denke daran Big Bubba will meet you.

http://static4.fjcdn.com/.../...+_8972f6451a4831a5c4e673a2f1991bdf.jpg

Nicht nach der Seife bucken, liegen lassen.

http://www.demotivationalposters.org/.../...onal-poster-1224006117.jpg

Soap on the rope

http://t2.gstatic.com/images?...

Ich wurde die 30 Euro schnellstens Bezahlen.

Rudiger

 

 

kann man die Erzwingungshaft nicht durch 10 Stockschläge auf die nackte Eichel ersetzen??

oder wenn Haft, dann in einer Gemeinschaftszelle mit 10 schnuggeligen Rockern die eine neue Braut suchen??:D:D

Da hat wohl einer wieder zu viel ferngesehen. Letztens war so ein Penner Opa im TV, der konnte sich zwar kein Auto und Sprit mehr leisten, weil er aber immer falsch parkt und nicht zahlte musste oder wollte er die Strafe absitzen.

War für ihn sogar besser, da es im Knast Vollpension AI gibt.

Und der Steuerzahler muß schön draufzahlen, da ein Tag im Knast XX € kostet, was in keinem Zusammenhang mit der Höhe des Bußgelds steht.

am 14. Juli 2013 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Letztens war so ein Penner Opa im TV, der konnte sich zwar kein Auto und Sprit mehr leisten, weil er aber immer falsch parkt und nicht zahlte musste oder wollte er die Strafe absitzen.

Hmm, das kommt mir doch sehr bekannt vor. Warum bloss :confused:

Ah jetzt ja: Hat ja gestern schon jemand erzählt:

http://www.motor-talk.de/.../...e-strafen-bevorzugen-t4604709.html?...

Zeigt aber mal wieder schön, wie sinnlos es im V+S ist sich mit Antworten Mühe zu geben. Es liest eh keiner.

am 14. Juli 2013 um 9:15

Sehr amüsant hier.

Der TE hat warscheinlich längst bezahlt und lacht sich krank über die Antworten.

So kann man auch ein Forum belustigen.

am 14. Juli 2013 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Sehr amüsant hier.

Der TE ...

Welcher TE?

Das Thema finde ich trotzdem spannend.

am 14. Juli 2013 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Sehr amüsant hier.

Der TE hat warscheinlich längst bezahlt und lacht sich krank über die Antworten.

So kann man auch ein Forum belustigen.

ich denke eher, er jobbt an der tanke, weil er den sprit auch nicht bezahlen will......... :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

 

Aber warum willst du partout die 30 € nicht einfach zahlen, sondern legst es auf unnötigen Stress an? Wie gesagt, zumal du dein Fehlverhalten ja erkannt hast ...

Hallo

Weil wir bei MT sind, hier findet jeder Unterschlupf!!:D

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Nö.

Wenn Bussgeld festgesetzt wurde, bedarf es zu Eintreibung keines Mahnbescheides oder einer Pfändung. Wird Bussgeld nach Fälligkeit nicht bezahlt und betreffende Person meldet sich nicht, wird davon ausgegangen, dass betroffene Person nicht zahlen will. Es kann  Erzwingungshaft (durch einen Richter) angeordnet werden.

Mit Zahlungsaufforderung für Bussgeld wird immer schon auf Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesenesen.

O.

Die hier wohl beste Antwort.

Kommst Du Deiner Zahlungsaufforderung bis zum Letzten nicht nach droht Dir die Erzwingungshaft. Hierbei entscheidet das zustänge Amtsgericht wieviel Tagessätze Du für Deine 30 Euronen in den Knast müsstest.

Diesen Fall haben wir bei uns recht oft. Wenn es mal wieder soweit ist, kommt oft eine Streife vorbei und hinterläßt Geld von den Leuten, die noch im allerletzten Moment zahlen um nicht in die Erzwinungshaft zu müssen.

Viel Aufwand.

Nicht ganz richtig.

Mit der Erzwingungshaft soll nur die Zahlung des Verwarnungsgeldes samt der bis dahin aufgelaufenen zusätzlichen Gebühren und Kosten sowie ggf. Verzugszinsen erzwungen werden.

Da gibt es keine Tagessätze, um die sich die zu zahlende Summe verringert.

Im Gegenteil! Dir wird für die Haft noch ein zusätzlicher Kostensatz je Tag in Rechnung gestellt.

Strafgefangene dürfen und sollen arbeiten, um ihre Haftkosten "reinzuholen", nicht jedoch in Beuge- oder Erzwingungshaft einsitzende Personen.

Tagessätze gibt es nur bei Verurteilungen in Strafverfahren.

Und bei diesen "entweder/oder"-Strafen gibt es beispielsweise 30 TS zu 30 EUR, bei denen Du die freie Auswahl hast, ob Du 30 Tage brummen willst oder 900 Euronen abdrückst.

Bis 90 Tage bleibt auch das Führungszeugnis sauber.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

 

 

Aber warum willst du partout die 30 € nicht einfach zahlen, sondern legst es auf unnötigen Stress an? Wie gesagt, zumal du dein Fehlverhalten ja erkannt hast ...

Hallo

 

Weil wir bei MT sind, hier findet jeder Unterschlupf!!:D

Es ist die Anstalt für alle Wehwehchen! Hier werden sie geholfen.:D Aber manchen ist nicht mehr zu helfen - die setzen sich über alle Meinungen hinweg, sind beratungsresistent und neigen zu Beleidigungen, wenn sie nicht das lesen, was in ihren Köpfen spukt.;)

am 14. Juli 2013 um 13:14

Ihr seid ja alles ganz nette Menschen. Da will einer aus Sturheit oder was auch immer 30 Euro nicht zahlen.. der eine will mit einem Stock in seine Geschlechtsteile schlagen, der andere will ihn wegen 30 Euro entmündigen. Ganz ehrlich, euer Freund und Nachbar will ich nicht sein!

Zitat:

Original geschrieben von -Wahnsinn-

Ihr seid ja alles ganz nette Menschen. Da will einer aus Sturheit oder was auch immer 30 Euro nicht zahlen.. der eine will mit einem Stock in seine Geschlechtsteile schlagen, der andere will ihn wegen 30 Euro entmündigen. Ganz ehrlich, euer Freund und Nachbar will ich nicht sein!

Du hast die vergessen, die sich um die Jungfräulichkeit seiner Hinterns sorgen :p

:D

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