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Youngtimer aus Frankreich importieren

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 8:00

Hallo,

ich bin immer wieder mal auf der Suche nach einem coolen, gepflegten Youngtimer und stöbere oft auch auf ausländischen Seiten.

Habe schon mehrfach interessante Fahrzeuge in Frankreich gesehen - trotz recht guter Kommunikation mit den jeweiligen Anbietern (meist Privat) konnte mir bisher nie jemand genau erklären, welche Dokumente ich für den Export eines franz. Autos nach Deutschland brauche.

Ich kenne das Procedere aus den Niederlanden - will man dort einen Wagen exportieren, geht man mit den Papieren zum RDW und bekommt ein "Ausfuhrdokument".

Ob diese in Frankreich nach dem ähnlichen Prinzip abläuft konnte ich bisher jedoch nicht in Erfahrung bringen - was mich immer vom Kauf in Frankreich abgehalten hat.

Ich vermute mal das es sicher nicht möglich ist, hier in Deutschland einfach mit den französischen Papieren zur Zulassungsstelle zu gehen und dort eine deutsche Zulassung draus zu machen.

(Das ich für das Fahrzeug eine Vollabnahme bei TÜV benötige, habe ich schon in Erfahrung gebracht)

Wie gesagt, es geht mir hauptsächlich um die "Exportdokumente"

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12 Antworten

ADAC fragen

Moin Moin !

Frankreich gehört genau wie D zur EG. Bei Verkäufen von privat an privat fallen daher weder Steuern noch sonstetwas an .

Also Kaufvertrag, franz.Papiere ,anschliessend Vollabnahme und anmelden.

Hat das Fzg bereits eine EG-BE (ab etwa Mitte der 90er möglich) , entfällt die Vollabnahme , normale HU reicht.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Oktober 2014 um 12:07:32 Uhr:

Moin Moin !

Frankreich gehört genau wie D zur EG. Bei Verkäufen von privat an privat fallen daher weder Steuern noch sonstetwas an .

Also Kaufvertrag, franz.Papiere ,anschliessend Vollabnahme und anmelden.

Hat das Fzg bereits eine EG-BE (ab etwa Mitte der 90er möglich) , entfällt die Vollabnahme , normale HU reicht.

MfG Volker

Hi,

das gilt für Deutschland. Die Frage ist ob man im Frankreich tätig werden muß. Wobei das primär für den Verkäufer eine Rolle spielt. In Frankreich wird das Kennzeichen ja meines Wissens auch einem Fahrzeug zugeordnet. Abmelden wie in Deutschland gibt es dort wohl nicht.

Bräuchte dich als Käufer zwar eigentlich nicht unbedingt interessieren aber wenn man ein Auto kaufen möchte der Verkäufer aber wegen unsicherheit nicht an einen deutschen Verkauft ist das halt blöd.

Gruß Tobias

Hallo.

Benötigt wird die

Karte Grise

Diese wird bei verschrottung eingezogen.

Ohne Karte Grise keine zulassung bei uns.

MfG. Gerhard

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 16:36

Guten Abend,

erstmal vielen Dank für eure Hinweise.

Hmm ja so langsam bekomme ich auch Licht ins Dunkel.

Meines Wissens nach ist es jetzt wohl so, dass ich nach dem Kauf in Frankreich das Auto samt der französischen Nummernschilder nach Deutschland fahren darf.

Der französische Eigentümer/Verkäufer macht einen Vermerk auf der "Carle Grise" dafür , dass das Auto dann ab

XX.XX Datum nicht mehr in F versicht/zugelassen ist

Deutsche Überführungskennzeichen brauche ich in diesem Fall dann nicht - gut das spart schon mal Geld.

Eine Art Exportbüro (wie halt in Holland das RDW) scheint es in Frankreich nicht zu geben.

Zumindest nach meinem derzeitigen Kenntnisstand.

 

Rein vom Ablauf ist so ein Import ja kein Problem.

Kritisch ist halt nur die letzte Phase des ganzen Aktes - die Zulassung in Deutschland.

Wenn nach erfolgreicher Überführung, TÜV usw. am Ende die nette Dame in der deutschen Zulassungsstelle sagt

"Jo, da brauch ich aber noch das französische Exportdokument XY25a" - dann schaue ich natürlich dumm aus der Wäsche :=)

Hallo.

Frage sicherheitshalber beim Zoll nach ob Du in Deutschland mit Schildern aus Frankreich fahren darfst.

(könnte ein Zollvergehen sein und es wird dann richtig teuer.)

MfG. Gerhard

Wozu gibt es eigentlich die EU, wenn so einfache Vorgänge so kompliziert sind?? Warum gibt es keine zentrale Zulassungsbehörde, die europäische Autoschilder ausstellt, mit denen einfach jeder Europäer in jedem Land herumfahren kann?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 27. Oktober 2014 um 08:22:41 Uhr:

Wozu gibt es eigentlich die EU, wenn so einfache Vorgänge so kompliziert sind?? Warum gibt es keine zentrale Zulassungsbehörde, die europäische Autoschilder ausstellt, mit denen einfach jeder Europäer in jedem Land herumfahren kann?

Weil die Verfahrensweisen in den einzelnen Ländern da doch recht unterschiedlich sind und man solche Vorgänge auch nicht mit Übergangszeiten zentralisieren konnte da hätten die meisten Mitgliedsstatten nicht mitgespielt, das geht denen einfach zu weit. Inzwischen ist man soweit das die Zulassungsrechtlichen Vorschriften einheitlich sind, Ausnahmen gibt es da auch, und auch die Hauptuntersuchung(TÜV) kann anerkannt werden, es muss nur auf der Prüfunterlage erwähnt werden.

Hi,

zumindest ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen sollte man eingeführt werden. Das müßte eigentlich in jedem Land halbwegs problemlos zu realisieren sein. Damit hätten Privatpersonen schon mal erheblich weniger Probleme.

Denn was viele nicht wissen,selbst wenn das deutsche Kurzzeitkennzeichen im Benachbarten Ausland akzeptiert wird. Man darf es nicht zum Import nach Deutschland benutzen. Das anbringen deutscher KZK an ein Fahrzeug im Ausland ist unzulässig.

Gruß Tobias

Zitat:

[Ohne Karte Grise keine zulassung bei uns.

Quatsch! Geht auch ohne, wenn Eigentumsnachweis erstellt werden kann (Kaufvertrag o.ä.)

Muss jedoch vorher mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt abgestimmt werden.

In Frankreich wird das Kennzeichen ja meines Wissens auch einem Fahrzeug zugeordnet. Abmelden wie in Deutschland gibt es dort wohl nicht.

stimmt nur bedingt...

In Frankreich ist das Fahrzeug per "carte gris" direkt auf den Halter zugelassen, also wie in D.

Allerdings, wenn man ein Fahrzeug kauft/verkauft bleibt es unter diesem KeenZ solange dem Halter ("carte gris") zugeordet, bis eine "neue Meldung" bei der "prefecture" erfolgt, von daher achten (grade Händler) sehr genau auf diese Art der "Abmeldung", denn dieser Halter zahlt alle Strafen (zum. erstmal), deswegen ist bei einem farnz. Kaufvertrag auch eine Seite für die "prefecture" anhängig.

Für dein Thema, meines Wissens gibt es aber auch in Frankreich "Kurzzeitvers." Es gibt viele franz. Versicherungen wo man mit englisch das erfahren kann. M.W.n. kannst du dann sogar mit der alten (franz) Nr. und dieser (franz.) Kurzzeitvers. bis nach Deutschland fahren. Natürlich muß das Fahrzeug dafür eine noch gültige "control technique" (quasi TÜV) und wie gesagt eine "carte gris" haben.

Hat das Fahrzeug keine "carte gris" mehr, darf es auch nicht mehr auf franz. Strassen bewegt werden (also ähnlich unseren Papieren), es sei denn du schleppst es per "Apschleppstange" (was hier i.d.R. alle so machen, ein Abschleppseil habe ich hier noch so gut wie nie gesehen).

 

am 7. September 2015 um 17:23

Hallo "Schweinepriester 1",

 

stehe vor dem gleichen "Projekt"... Hats geklappt - würde mich freuen, wenn Du mir Deine Erfahrung mitteilen könntest... Was braucht man den alles?

 

Danke

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