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YFM250R mit Zulassung,

Themenstarteram 31. März 2008 um 19:17

Hallo,

weiß jemand die Umbaukosten für eine Strassenzulassung (Zugmaschine oder 4-Rad Beförderungsmittel) für eine Yamaha YFM250R?

Danke im Voraus

Michel

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12 Antworten

Umbaukosten als Zugmaschine um die 1200,--

als VKP (Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) etwas weniger, weil nicht erforderlich: Nebelschlußleuchte, Anhängerkupplung, Anhängersteckdose, braucht auch nur 1 Schluß-Bremsllicht.

Nachteil: Abgasgutachten erforderlich und die dann turnusmäßige AU.

Themenstarteram 1. April 2008 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von jertom

Umbaukosten als Zugmaschine um die 1200,--

als VKP (Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) etwas weniger, weil nicht erforderlich: Nebelschlußleuchte, Anhängerkupplung, Anhängersteckdose, braucht auch nur 1 Schluß-Bremsllicht.

Nachteil: Abgasgutachten erforderlich und die dann turnusmäßige AU.

Vielen Dank!!

Gruß Michel

Zitat:

Original geschrieben von jertom

Umbaukosten als Zugmaschine um die 1200,--

als VKP (Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) etwas weniger, weil nicht erforderlich: Nebelschlußleuchte, Anhängerkupplung, Anhängersteckdose, braucht auch nur 1 Schluß-Bremsllicht.

Nachteil: Abgasgutachten erforderlich und die dann turnusmäßige AU.

Hast DU die YFM 250 R schon selbst umgebaut und zugelassen bekommen?

Nein, die 250er noch nicht. Selbst importiert, neu verkabelt u. umgebaut als Zugm., Gutachten bei einem befreundeten Quadhändler machen lassen und zugelassen 1 Polaris-Trailboss 330 u. 1 Kawasaki KFX 700.

Wenn die 250er jemals in Deutschland als VKP zugelassen wurde, existiert auch ein Abgasgutachten, auf das ein

engagierter Gutachter zurückgreifen kann, wenn er denn will. Auch die technischen Daten kann er abfragen, soweit sie aus den mitgelieferten Unterlagen nicht ersichtlich sind. Das gilt auch für die Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper, Abgasgutachten ist hier nicht erforderlich. Leider kennen sich die meisten Sachverständigen mit dieser Materie nicht oder nur unzureichend aus und verlangen die Beibringung dieser Unterlagen vom Kunden, ist ja auch viel einfacher, als selbst tätig zu werden und dazuzulernen.

am 7. April 2008 um 17:10

Hallo,

meiner Recherche nach gibt es in Deutschland noch kein zugelassenes Quad Yamaha YFM 250R,

da die Abgaswerte Euro 3 nicht erfüllen.Einige Händler arbeiten daran.

Zulassung als ZM nicht möglich,da kein RWG.

Habe selber eine und kriege keine Zulassung für das Teil.Habe schon mit diversen Händlern und dem TÜV gesprochen.Ergebnis :Negativ.

Wird wohl ein Fungerät zum Sport bleiben und nur ohne Zulassung auf nichtöffentlichem Gelände zu fahren sein.

Gruß

Quadfan 2004

Der fehlende Rückwärtsgang ist nicht unbedingt das Problem.Wir haben die LTR 450 auch als LOF zugelassen.Mit der 250ér haben wir uns noch nicht näher beschäftigt,wäre aber mal interessant,der erste Händler in D zu sein:D

LOF wäre eh sinnlos,da Yamaha eh nur knapp 20 PS angibt.

am 8. April 2008 um 6:54

Hi,

habe nochmals beim Tüv nachgefragt, ZM Zulassung in D ohne RWG nicht möglich.Habt Ihr eine Ausnahmegenehmigung für die LTR 450 gekriegt?

Der §39 STvZo (kein RWG bei ZM bis 400kg Leergewicht wird durch EU Verordnung aufgehoben)

Gruß Quadfan 2004

Wir haben bislang noch jedes Fahrzeug,natürlich per Einzelabnahme, als Zugmaschine abgenommen bekommen.

Alleine dieses Jahr sind es etwa 15 LTR 450 gewesen.

 

Martin

Hallo allemiteinander,

auch wenn der letzte Beitrag schon einige Zeit her ist hätte ich da trotzdem mal ne frage.

Gibt es denn nen passenden Gesetzestext in dem steht das man bei einer LOF Zulassung kein Abgasgutachten benötigt?

mfg Manu

Hallo drehzahlhure. schau her.

 

 

Steuern: Was kosten Quads und Atvs wirklich

Das Chaos war perfekt, nachdem die deutsche KFZ-Steuer nach der Gesetzesänderung vom Mai 2009 zum 1 Juli 2009 auf CO2-Austoß umgestellt war. Die Finanzämter hatten plötzlich Schwierigkeiten Quads und ATVs entsprechenden Klassen zuzuordnen. Der Grund war banal. Es gab keine Werte für den CO2-Ausstoß, so dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Besteuerung nicht gegeben waren. Die Folge: Die Finanzämter besteuerten die Fahrzeuge mit dem Mindeststeuersatz von zwei Euro je angefangene 100 ccm Hubraum. Natürlich nur mit vorläufigen Bescheiden, so dass nach einer Anpassung der Gesetzesgrundlage die verlorenen Einnahmen nachträglich eingefördert werden können.

Am 22 April 2010 war es dann soweit. Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrtsteuergesetzes - Drucksachen 17/717,17/1209 - ist, bis auf ein paar, für die Besteuerung von Quads und ATVs nicht relevant sind, angenommen worden.

Am 1 Juli 2010 tritt somit die Gesetzesänderung in Kraft, sofern die Widerspruchsfrist nicht in Anspruch genommen wird. Doch was genau wurde nun angepasst?

Für alle Fahrzeuge die in den Anwendungsfall der EU Richtlinie 97/24/EG fallen, wurde eine Rechengrundlage zur Ermittlung der Besteuerung definiert. Es wurde eine eigene Fahrzeugkategorie für Quads und ATVs gebildet. Gemeinsam mit den Trikes werden diese nun besteuert. Somit ist nun die Diskussion um die Einordnung erledigt. In der Vergangenheit entbrannte immer wieder leidige Diskussionen darüber, ob Quads nun als PKW oder als Motorräder zu sehen sind.

Dem Gesetz nach wird die Steuer für leichte drei-und vierrädrige Kraftfahrzeuge künftig wieder nach dem Hubraum (je angefangene 100 ccm) und den in den EU-Abgasvorschriften definierten Werten bemessen.

Somit sind für ATVs und Quads höchstens 25,36 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum bei Fremdzündungsmotoren und 37,58 Euro bei Selbszündungsmotoren fällig.

Für alle Fahrzeuge, die bestimmte Grenzwerte des Kapitel 5 Anhang II der Richtlinie 97/24/EG einhalten (also momentan kein Fahrzeug) sind für Fremdzündungsmotoren 21,07 Euro und für Selbstzündungsmotoren 33,29 Euro je angefangene 100 ccm zu entrichten.

Nach dieser Gesetzesänderung reagierten die Finanzämter sehr schnell. In den Briefkasten der vorläufig Besteuerten flatterten reihenweise die Steuernachzahlungen, den mit den zuvor eingetriebenen zwei Euro je 100 ccm waren die Ämter nicht zufrieden.

Die Gesetzesänderung betrifft nicht die Löf-Fahrzeuge. Diese ATVs und Quads, die in Deutschland als Zugmaschinen zugelassen sind, wurden bereits in der Vergangenheit nicht wie Traktoren, sondern wie PKW nach Euro Null besteuert. Daran hat sich auch durch die Anpassung des Gesetzes nichts geändert.

Desweiteren sind von dieser Regelung nur Fahrzeuge betroffen, die seit dem 1 Juli 2009 zugelassen wurden, beziehungsweise werden.

Für all diese Fahrzeuge gilt wie bisher auch, die Besteuerung nach Hubraum, OHNE die Besteuerung in einen Sockelbetrag nach Hubraum und eine Kohlendioxid-Emissions Steuer zu splitten.

Quelle: Das Quad Magazine.

Gruß Leila

am 15. Juni 2012 um 23:15

Zitat:

Original geschrieben von Quadfan 2004

Hallo,

meiner Recherche nach gibt es in Deutschland noch kein zugelassenes Quad Yamaha YFM 250R,

da die Abgaswerte Euro 3 nicht erfüllen.Einige Händler arbeiten daran.

Zulassung als ZM nicht möglich,da kein RWG.

Habe selber eine und kriege keine Zulassung für das Teil.Habe schon mit diversen Händlern und dem TÜV gesprochen.Ergebnis :Negativ.

Wird wohl ein Fungerät zum Sport bleiben und nur ohne Zulassung auf nichtöffentlichem Gelände zu fahren sein.

Gruß

Quadfan 2004

ich fahre eine YFM 250R mit strassenzulassung es geht alles. ich komm aus leipzig

am 6. Oktober 2019 um 13:38

Hallo zusammen, hat die 250er yfm echt kein Rückwärtsgang??

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