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Yamaha RJ15 Unfall verschwiegen, Anwalt und Gutachter ?

Themenstarteram 15. September 2018 um 11:35

Moin liebe Leute,

habe mir vor kurzen eine rj15 geholt, mein erstes motorrad, und war gestern bei nem r6 spezikumpel der mir dann leider gezeigt hat, dass die maschine definitiv nen unfall hatte, obwohl sie mir als unfallfrei versichert wurde. habt ihr erfahrungen im kauf von privat und solchen vorfällen? meines wissensstands jetzt werd ich montag nen anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. verkäufer sagt natürlich er wusste das nicht und das hätte mir ja jetzt in den 2 wochen auch passiert sein können.

vielen dank im vorraus und ein schönes wochenende :)

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28 Antworten

Wenn Du bereit bist, die Kosten vorzuschießen, dann geh zu einem Gutachter (vor Gwricht zugelassen). Der sagt mit99, 9%iger Sicherheit, wer wann über welchen Schaden wissen mußte. Ist am Ende einw Frage des Aufwands, den Du bwreit bist, im Vorfwld zu tragen (oder Du hast gute RS Versicherung). Setz Dich in Ruhe hin und rechne alle Kosten bei welcher Vorgehensweise zusammen. Es darf nicht passieren, daß Du Recht bekommst, Dich das aber faktisch geldwert eine neue gebrauchte kosten würde. Dann gib besser Ruhe und hol Dir gleich ne neue. Kostet wesentlich weniger Nerven. Ne neue kanmst Du Dir selbst mit 100% Sicherheit kaufen. Was der Richzer entscheidet, weißt Du nie. Kannst Du nicht wissen. Der beauftagt als Gericht nen 2. oder 3. Gutachter

(der alte Klassenkumpel?) und Du erlebst neie Definitionen der Physik. Alles schon passiert.

Also uberleg vorher gut: Was ist Dir die Sache wert? Vergiß evtl. die Sache mit 100% Rechtsstaat und entspr. Folgemärchen :(

Als erstes würde ich dem Verkäufer mit einer Anzeige wegen Betruges drohen..ersatzweise weg. arglistiger Täuschung - und mit der Aufforderung, die Maschine zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten!

Acht Werktage dürfen ausreichend sein! Falls er dieses Verstreichen lässt, einen Anwalt aufsuchen.

Einschreiben mit Rückschein!

Erst einmal abwarten, was passiert.

Ein solches Schreiben löst bei dem Menschen mit Sicherheit Einiges aus..meist ist das nicht das erste mal.. dass solch einer Ärger am Hals hat..

Lass die Maschine erst einmal stehen..wer weiß..was damit sonst noch ist..

Das Gutachten kannst du immer noch in Auftrag geben.

Wie hoch war der Kaufpreis?

Themenstarteram 15. September 2018 um 16:46

war mit ihm per whatsapp in kontakt und hab ihm meine entdeckung geschildert, er war davon nicht so begeistert und meinte wir hatten ja 45 min und ne probezeit zeit dass bike zu begutachten, mit anwalt und klage habe ich ihm noch nicht gedroht, habe seine aussagen dazu erstmal so stehen lassen, habe 5500€ bezaht. lg

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 15. September 2018 um 18:14:54 Uhr:

Als erstes würde ich dem Verkäufer mit einer Anzeige wegen Betruges drohen..ersatzweise weg. arglistiger Täuschung - und mit der Aufforderung, die Maschine zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten!

Acht Werktage dürfen ausreichend sein! Falls er dieses Verstreichen lässt, einen Anwalt aufsuchen.

Einschreiben mit Rückschein!

Erst einmal abwarten, was passiert.

Ein solches Schreiben löst bei dem Menschen mit Sicherheit Einiges aus..meist ist das nicht das erste mal.. dass solch einer Ärger am Hals hat..

Lass die Maschine erst einmal stehen..wer weiß..was damit sonst noch ist..

Das Gutachten kannst du immer noch in Auftrag geben.

Wie hoch war der Kaufpreis?

der hat dich eiskalt reingelegt..

vllt kennst du jemand, der für dich ein konsequentes Schreiben.. schreibt..

ich würde es erst einmal so versuchen..bevor du Geld für einen Anwalt ausgibst..

du musst jetzt dran bleiben..watts ap..ist viel zu harmlos!!

...hier mal etwas Lesestoff.

https://www.motor-talk.de/.../...utokauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html

Wenn du keine RSV hast und im ADAC bist kannst du dich auch dort telefonisch erstberaten lassen...

Viel Glück!

du könntest dich bei der Polizei informieren..

alles mitnehmen..Kufvertrag..die Fotos..evrl. Zeugen, die beim Kauf dabei waren..

vllt hat die Type schon ne Akte..

solche Informationen sind hilfreich..dieser Type gegenüber..

Moin,

wenn’s echt Vorsatz gewesen wäre hätte er die Bruchstellen sicher geschwärzt, so ist es doch echt offensichtlich...

viele Grüße,

Oliver

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 16. September 2018 um 08:55:40 Uhr:

du könntest dich bei der Polizei informieren..

alles mitnehmen..Kufvertrag..die Fotos..evrl. Zeugen, die beim Kauf dabei waren..

vllt hat die Type schon ne Akte..

solche Informationen sind hilfreich..dieser Type gegenüber..

Die Polizei wird einen kein 'Führungszeugnis' über eine andere Person ausstellen. Ebenso machen die auch keine Rechtsberatung.

Da wird ihm gesagt er kann Anzeige erstatten oder nicht...

Hat man da Privat überhaupt Chancen?

Normal heißt es doch, gekauft wie gesehen oder?

wer a Glump kauft is selber schuld und wenn der Typ vorher nichts davon wusste, hat ers im besten Wissen und Gewissen verkauft.

Wie siehts denn sonst so aus? sieht man noch irgendwas?

Motordeckel verkratzt oder sonst was?

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 16. September 2018 um 19:30:33 Uhr:

Zitat:

@Werner Drees, O schrieb am 16. September 2018 um 08:55:40 Uhr:

du könntest dich bei der Polizei informieren..

alles mitnehmen..Kufvertrag..die Fotos..evrl. Zeugen, die beim Kauf dabei waren..

vllt hat die Type schon ne Akte..

solche Informationen sind hilfreich..dieser Type gegenüber..

Die Polizei wird einen kein 'Führungszeugnis' über eine andere Person ausstellen. Ebenso machen die auch keine Rechtsberatung.

Da wird ihm gesagt er kann Anzeige erstatten oder nicht...

Hier liegt zumindest arglistige Täuschung, wenn nicht Betrug vor - gehen wir davon aus, dass er die Wahrheit sagt!

Die Polizei wird sicherlich die Linie ziehen, ob eine privatrechtliche oder öffentliche Interessenlage vorliegt.

Wenn diese Type bereits des öfteren solche krummen Dinger gedreht hat und die Polizei Zugriff auf die Informationen hat, wird diese sicherlich diesbezügliche Äußerungen gegenüber dem Geschädigten machen.

Natürlich hat die Polizei sich zunächst einmal neutral über dem Beschuldigten zu verhalten..zu äußern..

Ich habe solche Erfahrungen bei der polizei gemacht!

Zitat:

@madin20VT schrieb am 16. September 2018 um 20:04:45 Uhr:

Hat man da Privat überhaupt Chancen?

Normal heißt es doch, gekauft wie gesehen oder?

wer a Glump kauft is selber schuld und wenn der Typ vorher nichts davon wusste, hat ers im besten Wissen und Gewissen verkauft.

Wie siehts denn sonst so aus? sieht man noch irgendwas?

Motordeckel verkratzt oder sonst was?

er wurde über einen Unfallschaden nicht informiert..bzw. hat der Verkäufer die Maschine als unfallfrei verkauft - lesen hilft!

Insofern wurde der Käufer getäuscht..!

Eben. Deshalb sollte der Weg jetzt zum Gutachter gehen - der kann im Normalfall auch bestätigen daß der Unfall eben NICHT in den letzten 2 Wochen passiert ist. Ruf aber vorher den Verkäufer an und gib ihm die letzte Chance zum Rück-Abwickeln. Die suchen oft Deppen, die den Gang vors Gericht scheuen.

Wenn Du aber zum Gutachter gehst, dann solltest Du auch klagen, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen. Deshalb würde ich an Deiner Stelle jetzt einen Anwalt suchen.

Ich fürchte, freiwillig rückt der Verkäufer nix raus.

Hallo,

versuche Dich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen, die Kiste zurück zu nehmen...

Alles andere, Anwalt, Gutachter etc. sind hohe Kosten, die wohl diesem Klientel einen angenehmen Lebensstil ermöglichen, aber Dir nur Rechnungen bringen...

Falls es keine Einigung gibt, dann logisch mit allen möglichen Mitteln draufhalten...

Wird sich evtl. der Verkäufer auch überlegen, ob er sich solch einen finanziellen Zirkus leisten möchte mit Ausgang: ungewiss....

Unfallfreiheit zu bescheinigen ist eh mit äußerster Vorsicht zu Genießen, da diese (lt.Rechtssprechung) schon Verwirkt ist, falls nur (beim Auto) der Kotflügel gewechselt wurde...

Wie schnell kommt ein kleiner Wildschaden daher und schon ist es keine Unfallfreiheit mehr!!!

Ich befürchte aber, das Du bei deinem Deal sauber gelöffelt worden bist und Versuche auf "dem kleinen Dienstweg" eine Einigung zu erzielen...

Viel Glück.....

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 17. September 2018 um 06:24:44 Uhr:

Eben. Deshalb sollte der Weg jetzt zum Gutachter gehen - der kann im Normalfall auch bestätigen daß der Unfall eben NICHT in den letzten 2 Wochen passiert ist. Ruf aber vorher den Verkäufer an und gib ihm die letzte Chance zum Rück-Abwickeln. Die suchen oft Deppen, die den Gang vors Gericht scheuen.

Wenn Du aber zum Gutachter gehst, dann solltest Du auch klagen, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen. Deshalb würde ich an Deiner Stelle jetzt einen Anwalt suchen.

Ich fürchte, freiwillig rückt der Verkäufer nix raus.

Woher willst du wissen, dass der Verkäufer alles bis auf die Spitze treiben wird? Der weiß doch, dass er den Käufer reingelegt hat und wird sein Risiko überlegen!

Eindeutiges Schreiben - mit Anzeigedrohung - und mal sehen, was passiert!

Ich würde zur Polizei gehen und dort den Fall besprechen..und dieses auch dem Verkäufer mitteilen!!

gruß

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