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Xenon & SRA

Immer häufiger sind Fahrzeuge mit Xenon ausgerüstet, (relativ) viele davon aber ohne die (vom KBA vorgeschriebene?) Scheinwerferreinigungsanlage.
Wenn ich beim Einkaufen auf den Parkplätzen so rumschaue, der typische Xenonkolben ist da, aber keine Düsen oder Klappen in der Stoßstange zu entdecken.

Handelt es sich bei diesen dann um Re-Importe? (z.B. in Belgien oder Niederlande ist die SRA meines Wissens nicht vorgeschrieben, z.T. auch gar nicht erhältlich)

19 Antworten

nein, ist vorschrift. zum teil kann es sich um diese neuen scheinwerfer handeln, die noch eine linse vor glühbirne haben und zum teil sind die SRA in den Stossfängernm versenkt und somit kaum sichtbar.

zum beispiel beim corsa. Normale H7 Schweinwerfer

Hallo,

Muss da valium völlig recht geben, diese XENON-Look Scheinwerfer sehen mit ihrer linse den echten täuschend ähnlich, sollen sie ja auch bewirken.

Ob man echte XENON-Scheinwerfer in einem Auto hat kann man manchmal erst erkennen, wenn das Licht angeschaltet ist. SRA und ALWR sins aber auf jeden fall bei richtigen (originalen) Xenonscheinwerfern immer im Auto mit verbaut.

Nur nutzen leider immer mehr Leute die XENON-Look Scheinwerfer dazu aus und bauen sich XENON-Brenner in diese hinein, was aber nicht legal ist! Manche TÜV-Prüfer tragen so etwas sogar leider in Verbindung mit der SRA und ALWR ein, leider denn diese Eintragungen sind auch hinfällig... Und somit erlischt die BE des Fahrzeugs!

Wenn du also "XENON" Scheinwerfer siehst, müsstest du erst mal ganz genau hinsehen, ob es sich dabei auch uim echte XENON-Scheinwerfer handelt...

"Kenner" können bei bestimmten Modellen zwischen H7 und Xenon unterscheiden. Oft sind die Scheinwerfer anders aufgebaut obwohl die H7 Linsen wie Xenon aussehen. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet sein sollte und das Auto an einem vorbei fährt, kann man den Farbunterschied deutlich sehen. H7 ist immer noch leicht gelblich. Xenon dagegen weiss oder leicht bläulich. Wenn man zufällig sieht wie das Licht eingeschaltet wird, noch besser. Bei Xenon sieht man einen kurzen Blitz und ein paar Sekunden später wie das Licht immer heller wird.

Gruß
Ercan

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Herzlichen Dank für eure Erläuterungen!

Ein Problem habe ich aber noch: Kürzlich bekam ich ein Angebot für nen Vectra mit Xenon, aber ohne SRA, muss demnach ein Import sein?!? Mit BE?

@valium: Auch wenn besonders der VW-Konzern mit phantastischen Spaltmaßen für sich wirbt: Unsichtbar sind die Klappen trotzdem nicht, oder?

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


H7 ist immer noch leicht gelblich. Xenon dagegen weiss oder leicht bläulich.

Nope, die 'guten' H7 sind auch weiß und nicht mehr gelb.

Kosten dann allerdings auch entsprechend viel (etwa 25€/2 Stück).

Also sagen wir mal lieber so manche H7 Birnen kommen mit ihrer Farbtemperatur recht nah an weisses Licht heran, allerdings nicht ganz zu 100%...

@Magmastra
Also beim G4 sieht man die Klappen, bzw Kappen der SRA auf jeden Fall...

Fahrzeuge die vor Janaur 2000 erstmals zugelassen wurden brauchen keine SRA, ALWR und die Abblendlichtschaltung.
Die meisten habens zwar, aber sie müssen halt nicht.
Späte Porsche 993 haben zB teilweise Xenon, aber sonst nix

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von thommen


...Manche TÜV-Prüfer tragen so etwas sogar leider in Verbindung mit der SRA und ALWR ein, leider denn diese Eintragungen sind auch hinfällig... Und somit erlischt die BE des Fahrzeugs!...

Sobald die Gasentladungslapen (Xenon) vom TÜV- oder dekra-Prüfer begutachtet im Fahrzeugschein eingetragen würde erlischt keinesfalls die BE des Fahrzeugs, weil der Prüfer eine Einzelabnahme durchgeführt hat und somit den Einbau dieser Gasentladungslampe für dieses Auto getattet.

Manche Prüfer gestatten sogar bei Fahrzeugen, die vor 2001 gebaut wurden, die Nachrüstung einer Gasentladungslampe ohne ALWR und ohne SRA. Dazu habe ich mal ein Bild von einem Fahrzeugschein (von einem Ford Bj. 2001) hochgeladen, bei dem Xenon ohne ALWR und ohne SRA eingetragen wurde. (Der entsprechende Vermerk ist gelblich markiert). Das Bild wurde mir mal geschickt, weil ich erst auch nicht glauben wollte, dass das Eintragen von nachger. Xenon möglich ist.

@Mercedes-Boss

Nur weil dies in dem Fahrzeugschein des Autos drin steht, sagt dies noch nicht dass diese Eintragung nicht doch hinfällig ist und somit auch die BE des Autos trotzdem erloschen ist.

Denn es darf nicht an Scheinwerfern rumgebastelt werden. Sobald man den Scheinwerfer mit für den Scheinwerfer nicht zugelassenen Leuchtmitteln betreibt, erlischt dessen Zulassung, auch wenn sie vom TÜV abgenommen wurde.

Nachrüstung von XENON ist nun mal eindeutig nur in verbindung mit einer SRA und ALWR möglich! Dazu müssen es auch unbedingt originale XENON-Scheinwerfer sein und nicht irgend etwas zusammengebautes!

Du kannst dir ja gern mal den grossen Thread im G3 Forum zum nachrüsten von XENON durchlesen und evtl dabei dann doch noch etwas lernen.

Ich kann nur noch sagen, der Fahrer/Halter des von dir genannten Fahrzeugs möchte ich nicht sein, denn da wird jede Versicherung Zahlungen verweigern, sollte es zu einem Unfall kommen! Warum? Ganz einfach, diese Eintragung ist hinfällig!!! Du kannst ja aber auch mal bei diener Versicherung anfragen, wie es aussehen würde, wenn du genau so eine EIntragung bei dir im Fahrzeugschein hättest, was diese dann machen würden...

@ thommen

Hallo,

Ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt wurde. Ich bin der Sache selber noch nicht auf den Grund gegangen, weil meine 2 Autos bereits Bi-Xenon serienmäßig verbaut haben und somit wäre eine Nachrüstung für mich persönlich unnütz. Aber ich glaube dir das, dass es dann nicht zulässig ist. Man lernt ja nie aus...

Mit freundlichen Grüßen

Hallo...

Hier steht alles: http://www.motor-talk.de/t281596/f146/s/thread.html

Absolut nicht eintragungsfähig! Selbst wenn es eingetragen wurde, ist es trotzdem illegal.
Warum, wieso, weshalb, steht alles in dem Thread von mir.

Es gibt auch absolut keine Neuerungen zu dem Thema!!
Alle Pseudo-Gutachten bei ebay sind längst überholt und nicht mehr gültig.

Grüße

Totti

Kommt spät, paßt aber hierhin:
Die "Scheinwerfer mit Linse vor der Glühbirne" sind mitnichten der Versuch, eine Ausstattung mit Xenon-Licht vorzutäuschen, sondern eine Weiterentwicklung der Lichttechnik. Diese immer häufiger eingesetzten sogenannten Projektionsscheinwerfer sorgen - bei jeder Lichtquelle! - für eine bessere Ausleuchtung der Straße, als Reflektorscheinwerfer dies können.

@ totti und thommen

aber wie soll ich denn als unwissender erkennen wann die BE erlischt, das einzige was ich als normaler bürger machen kann ist zum tüv oder dekra, wenn die mir sagen alles ok, dann ist es für mich wie das amen in der kirche.

oder muß ich etwa bei einem gebrauchtem, getunten auto erstmal studieren um festzustellen ob man was darf oder nicht.

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