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Xenon Nachrüstkit

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 22:06

hallo erstmal...

habe folgendes problem.

ich habe mir ein xenon nachrüstkit gekauft für den passat...

sieht echt gut aus. wie richtiges xenon halt.

wir hid genannt, und ich habe mal ne frage, der linke scheinwerfer flackert am anfang so für 3 bis 4 sekunden und dann geht es weg.

woran kann das liegen, lampen sind nagelneu

kann es sein das ich andere sicherungen reinsetzen muss anstatt der serien 10 A sicherungen...oder liegt es an etwas anderem ???

Beste Antwort im Thema

Wenn der Brenner flacktert kann das meines Wissens nur folgende Ursachen haben:

Beim Start zündet nicht beim ersten Mal oder flacktert im betrieb odewr beides:

- Brenner alt (stirbt bald)

- Steuergerät defekt (stirbt auch bald)

- Billigbrenner mit zu hoher Stromaufnahme verwendet: Folgen: Brenner altert extrem schnell, Steuergerät stirbt schnell wegen zu hoher Last auf der Hochspannungsseite

Also:

Ist der Brenner alt: Brenner tauschen - probeweise auch mal von li nach re/ umgekehrt - dann sieht man, ob der Brenner was hat...

Ist es ein Billigbrenner: wechseln, ehe die Steuergeräte platt sind

Stellt sich das Stg als defekt heraus: schnell tauschen, es ruiniert sonst den Brenner.

 

Zum problem der Nachrüstkits:

Es sind ALLE illegal.

Einzig legale Möglichkeiten:

- Originalteile komplett einbauen inkl. ALWR und SRA - dann kein TÜV erforderlich, da durch Typgenehmigung e*... abgedeckt

- Zugelassenes Kit aus Scheinwerfern, Leuchtmitteln, ALWR und SRA inkl. Lichttechnischem Gutachten - dann TÜV erforderlich (ich habe noch nie gehört, dass es das gibt; die ganzen Golf-3-Geschichten sind Mist.)

Jeder Scheinwerfer ist grundsätzlich nur in Verbindung mit dem damit geprüften/ genehmigten Leuchtmittel zum Einsatz im öff. Straßenverkehr zulässig. In einen für Halogen gebauten Scheinwerfer kann kein Xenon-HID-Kit dieser Welt eingebaut werden und es wäre in DE legal auf der Straße.

Außerdem sind bei den Angeboten meist nicht nur Sch...steuergeräte dabei sondern auch Brenner ohne E1-Zeichen, also meist Billig-Nachbauten. Im Übrigen scheint auch die Hochspannungsisolation bei den Teilen nicht immer sooo super zu sein...

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Hi!

Nein das ist nicht normal! Bei diesen NACHRÜST Kits ist es sehr oft so das die Steuergeräte absoluter ausschuss sind!

Ich hatte mir mal billig Brenner gekauft, für eine andere Lichtfarbe zu haben, aber schon da fingen die VW Steuergeräte an zu spinnen!

Ausserdem musst du für deinen Xenon kram noch viel mehr machen als nur die Birnen!

Automatische Leuchtweitenregulierung (45 Euro bei ebay im moment)

Und ne Scheinwerferreinigungsanlage!

Ich bekomme jedesmal die krätze wenn mir einer mit so nem nachrüst ding engegenkommt und man selbst dann etwa 3 minuten lang fast blind ist!

Trotzdem solltest du den Kit umtauschen, da das von dir geschilderte auf garkeinen fall normal ist!!

Mehr wie 10 A würd ich da nicht reinmachen! Irgendwann glüht das Kabel!

Hast du Störungen im Radio in diesen 3-4 Sekunden?

Haben die Nachrüst dinge überhaupt eine Abschirmungsnorm???

cu

Olli

am 11. Februar 2007 um 23:12

SInd die überhaupt erlaubt?

Nee! Die sind absolut nicht erlaubt!

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt sofort!

Ich meine die sind sogar verboten wenn man trotzdem original Scheinwerfer hat!

Bei ebay wird zwar immer gepriesen mit E Zeichen und soweiter, aber das heisst noch lange nicht das die in Deutschland erlaubt sind!

Wenn man alles ordentlich macht mit reinigungsanlage und Automatischer Regulierung und der Tüv auch zufrieden ist, dann steht einem nichts im Wege!

Es geht den meisten ja nur um die Linse und das Blau! :)

Find ja selber auch super! Aber wenn dann sollte es schon richtig gemacht werden, um niemand anderes zu gefärden.

cu

Olli

am 11. Februar 2007 um 23:23

Also die baut man ja in den Original-Scheinwerfer vom Passat ein,a lso nicht den Xenon-SW richtig? Wenn ich irgendwas an diesem Scheinwerfer an sich verändere (wie z.B. Brenner reinbauen, abegesehen vom Lämpchen-Tausch :D) hat sich das doch mit der BE für das Fahrzeug schon erledigt oder?

genau!

Die BE ist sofort erloschen! Eigentlich schon wenn man standlicht LED´s hat, aber da drückt die Polizei meist ein Auge zu!

Es ist egal ob DE Scheinwerfer (Halogen mit Linse) oder Xenon Scheinwerfer (Brenner mit Linse)

In jedem fall erlischt die BE bei veränderung der Lichtanlage!

cu

Olli

PS: Bei einem Unfall, bei dem man selbst nicht schuld ist, kann einem die Gegnerische Versicherung nen Strick daraus drehen!

hallo,

ob die polizei ein auge zudrückt ist eigentlich egal, das letzte wort hat bei einem unfall die versicherung und wenn es ganz schlimm kommt der staatsanwalt. darüber sollte man sich im klaren sein. also lieber ordentlich machen macht dann bestimmt auch mehr freude.

am 13. Februar 2007 um 18:17

Ich habe bei mir Linsenscheinwerfer mit ALWR verbaut. Der xenonsatz war von Hella.

SWRA hatte ich bereits original. Somit gab es auch keine Probleme beim Tüv

Zitat:

Original geschrieben von 2007 GTI

Ich habe bei mir Linsenscheinwerfer mit ALWR verbaut.

obs linsen oder reflektorscheinwerfer sind, ist egal!

es kommt darauf an, was für ein scheinwerfertyp also ob xenon ODER halogen es ist....

am 14. Februar 2007 um 18:33

Hallo,

hab da grade was bei eb...... gefunden und da ich von der ganzen Schoße keine Ahnung hab wollte ich mal fragen ob das schon reicht damit ma Xenon hat ??? So sagt es zumindest der Verkäufer aber irgendwie kommt mir das zu einfach vor.

http://cgi.ebay.de/...5669QQihZ020QQcategoryZ44261QQrdZ1QQcmdZViewItem

Ich weiß das man für Xenon noch die ALWR und die SWRA braucht aber darum gehts mir jetzt garnicht.

Muss ich echt nur die Dinger reinbauen, stecker anstecken und schon hab ich Xenon ?!?!

 

Mfg DerOnkel2002

@DerOnkel2002:

Das müsste so passen, dann noch ALWR und SWR, dann zum Tüv und alles ist o.k

Xenon ist lt KBA nur an Autos erlaubt wo es das bereits ab Werk gab

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Xenon ist lt KBA nur an Autos erlaubt wo es das bereits ab Werk gab

steht wo?

am 14. Februar 2007 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

@DerOnkel2002:

Das müsste so passen, dann noch ALWR und SWR, dann zum Tüv und alles ist o.k

Xenon ist lt KBA nur an Autos erlaubt wo es das bereits ab Werk gab

Dann dürften Autos mit nachgerüstetem Xenon (zB Golf 3) dieses nicht haben. Es gibt jedoch genügend Golf 3 mit nachgerüstetem Xenon, und das legal ;)

am 15. Februar 2007 um 5:00

Hier mal lesen

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Hier mal lesen

was willst du uns damit sagen?

hast du den text überhaupt selbst schon gelesen? baust du darauf deine these "Xenon ist lt KBA nur an Autos erlaubt wo es das bereits ab Werk gab" auf? dann lies dir den text nochmal richtig durch...

dort wird lediglich zusammengefsst, was hier auch schon zu finden ist

-alwr

-swra

-zugelassene scheinwerfer

-zulässige brenner + steuergeräte

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