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xenon klarglas golf 2

Themenstarteram 24. August 2006 um 19:59

hey leute, ich fand das hier ganz interessant:

http://cgi.ebay.de/...egoryZ72681QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

da braucht man doch mit sicherheit noch mehr für, oder? nen brenner und vorschaltgerät oder so? kann mich da jemand aufklären?

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49 Antworten

Zitat:

Und vor allem mit dem Tüv sprechen....

Na das gehört doch auch zu probieren, oder? :D

Wenn schon,denn schon...

Werde mal mich aufrappen und mal beim Tüv bzw Dekra mal vorbei schauen was die dazu sagen.

Hallo ! :)

So, nachdem ich mir jetzt den gesamten Totti-Thread gegeben und auch sonst fleissig das Netz durchwühlt habe, bleibt ganz einfach, dass, wie -> hier <- von Totti geschrieben (und auch sonst in der ECE-Regelung R48 und §50 der StVZO festgelegt!), der Scheinwerfer zusammen mit der LWR (Leuchtweitenregulierung!) und der SRA (Scheinwerferreinigungsanlage!) geprüft und zugelassen sein muss!

Das einzige, was auch für mich noch nicht abschliessend geklärt zu sein scheint, ist, ob das lichttechnische Gutachten alleine für das Scheinwerfer-Set inkl. SRA und LWR gilt, oder ob es sogar nur in Zusammenhang mit dem entsprechenden Fahrzeug, in dass das Ganze eingebaut werden soll, gilt (dazu auch dieser Post von Totti!), und daher auch, ob, wenn ein Scheinwerfer eines anderen X-beliebigen Fahrzeugs (mit Xenon und eben diesem lichttechnischen Gutachten!) rein zufällig die gleichen Befestigungspunkte bzw. Aufnahmen hätte, das Ganze dann als legal anzusehen und dementsprechend eintragbar wäre!

(Sorry für den ellenlangen Satz, aber anders habe ich's leider nicht auf die Reihe bekommen! ;))

Alles andere ist dann wohl definitiv illegal und was dann damit zusammenhängt, muss ich ja dann wohl hier nicht noch grossartig ausbreiten!

 

Gruß, Dynator :)

So sieht es aus und deswegen dynator werd ich mich bemühen alles nötige in bewegung zu setzen das dies hier endlich aufhört und das endlich klarheit geschaffen wird.

Bleibt nur eine noch prikelnde angelegenheit und zwar das lichttechnische gutachten was jeder weis sehr teuer und sehr aufwendig ist. Ob dieses jetzt nur fahrzeugspezifisch oder fahrzeug unabhängig greift bleibt immer noch zu klären.

Von daher werd ich mich mal mit den entsprechenden fachleuten von Tüv und Dekra in verbindung setzen.

Hallo...

Die offene Frage, ob sich das lichttechnische Gutachten auf den Scheinwerfer in Verbindung mit dem Fahrzeug bezieht oder nur auf den SW, kann ich jetzt nicht beantworten.

Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo zumindest Golf 4 Xenon-Scheinwerfer in das Golf 4 Cabrio (Golf 3.5 Cabriolet, in Worten: drei-einhalb, heißt es ja) montiert wurden, der TÜV damit kein Problem hatte. Aber auch das heißt bekanntermaßen nichts, ich telefoniere morgen mal mit meinem Kontakt bei Hella deswegen.

Irgendwo habe ich hier aber gelesen, daß die G-SW sündhaft teuer sind.

Das eine SRA und aut.LWR dennoch Pflicht ist, sollte logisch sein...

Stay tuned...

Grüße

Totti

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