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WoMo´s V max.

Themenstarteram 17. November 2004 um 5:13

Hallo

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in D für Kfz über 3,5 t ZGG beträgt ja bekanntlich 80 km/h.

Nun fahren Busse und einige Wohnmobile (>3,5t) mit dem "100"-Schild durch die Gegend.

Bei den Bussen im Personenverkehr kenne ich die Regelung.

Kann mir jemand bei den WoMo´s auf die Sprünge helfen ?

Letztens überholte mich ein WoMo mit Anhänger und natürlich mit "Schild 100", mit weit über 100.

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23 Antworten

ALso habe mal beim Tüv Prüfer náchgehakt.

WOMO s sind Sonderfahrzeuge somit giltet die Vmax Begrenzung 85km/H nicht.

Man braucht nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers Für eine Vmax von 100km/H

und man muss die Auflagen des Herstellers erfüller wie z.B. Retarder ABS/ASR oder EPB Reifen mit entsprechendem Geschwindigkeitsindex usw.

Dann ist eine Eintragung kein problem mehr.

Themenstarteram 18. Dezember 2004 um 20:06

Hallo Chris, hallo Gemeinde,

Ich war beim TÜV; die Tragen so etwas nicht ein.

1. weil bei meinem Fahrzeug die technischen Voraussetzungen bereits im Fahrzeugbrief und -schein eingetragen sind. (Ziff. 1 und 6)

Fz.-Schein

2. ist das zuständige Strassen-Verkehrsamt für solche Reglungen zuständig.

Die wiederum wissen nichts von einer EG-Regelung.

Es ist ihnen auch nicht bekannt, daß so etwas in einem anderem Bundesland möglich ist.

Zitat:

WOMO s sind Sonderfahrzeuge somit giltet die Vmax Begrenzung 85km/H nicht.

Wo steht das? Wo kann man das nachlesen ???

Frank

Hi

Im Fahrzeugschein muss stehen "Sonderfahrzeug".

Hier die Internet Adresse vom Spezialfahrzeugbau

für den wir die Fahrzeuge Umbauen.

www.ketterer-trucks.com

Zitat:

Original geschrieben von chriss240

ALso habe mal beim Tüv Prüfer náchgehakt.

WOMO s sind Sonderfahrzeuge somit giltet die Vmax Begrenzung 85km/H nicht.

Langsam: ALLE Kfz über 3,5t haben eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h einzuhalten. WoMo brauchen unabhängig vom Gewicht jedoch nicht mit einem Begrenzer (eben die 85) ausgerüstet zu werden.

Welche Auflagen die 100er Freigabe benötigt ist eine andere Frage, das legt schon der TÜV fest. Eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 110 reicht da meist nicht, ein LKW muss z.B. auch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100 aufweisen! Bei Bussen mit 100er Freigabe müssen ja auch Auflagen wie Retarder, Reifen mit hohem Index... erfüllt werden. Frage ist ob sich der Aufwand lohnt. Retarder sind z.B. weder billig noch leicht.

Ja, es gibt derartige Ausnahmen zu genüge: WoMo´s auf Busfahrgestell, sämtliche Sonderschutzfahrzeuge (gepanzerte), ...

Gruß Meik

Aus diesem Grunde bauen wir doch die WOMO`S um.

Bauen ein neues Differential ein im aiftrag von Mercedes Benz Werk. Haben bei der Bestellung das nicht berücksichtigt.

Ein Retarder ist heutzutage nicht mehr teuer und auch nicht mehr schwer.

Der Neue Voith 115 hat noch sage und schreibe 50kg an gewicht mit einem Max. Bremsmoment von 3000Nm.

Und Teuer ist der auch nicht als SA.

Themenstarteram 19. Dezember 2004 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von chriss240

Hi

Im Fahrzeugschein muss stehen "Sonderfahrzeug".

Hier die Internet Adresse vom Spezialfahrzeugbau

für den wir die Fahrzeuge Umbauen.

www.ketterer-trucks.com

Hy Chris,

wie schon geschrieben von der technischen Seite bestehen keine Bedenken. Im Fz.-Schein steht auch So.Kfz.

Nur die Zulassungsstelle und die Polizei (ich war auch dort) kennt keine derartige Regelung.

Auch auf der HP (dein link) war nichts diesbezüglich zu lesen.

Schmeiß doch mal ein paar §§ und die dazu gehörigen Gesetze rüber.

Frank

Themenstarteram 23. Januar 2005 um 10:42

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in 53170 Bonn am 6. Januar 2005 folgendes mit:

 

Referat S 32, Herr Hans-Jürgen Müller

AZ S 32/36 M 2004

Bonn, 06.01.2005

Sehr geehrter Herr ...,

“... teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen daran arbeitet, im Wege einer Ausnahmeverordnung Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t für einen befristeten Zeitraum *) versuchsweise das Fahren mit Tempo 100 km/h zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten der Ausnahmeverordnung wird im Laufe dieses Jahres gerechnet.”

 

*) Voraussichtlich für vier Jahre

Ergo: Abwarten.

Hallo Race-Hugo,

ich habe bisher nirgendwo gelesen, das das Womo das dich überholt hat mehr als 3,5t zGg. hatte.

Wenn er das denn nicht hatte, war es eine von vielen Pappnasen, die sich die 100 Zulassung des Anhängers ans Zugfahrzerug geklebt haben......

Ich hoffe das es keine 100 Zulassung für Womo über 3,t geben wird! Denn wenn man auf der Autobahn so mal schaut sind bereits genug Selbstmörder unterwegs, da muß man nicht noch gesetzlich die Quote erhöhen!

Also meines Wissens nach dürfen z.Z. Stand 23.01.05 Fahrzeuge (auch WoMo`s über 3,5 Tonnen) nur 80 Km/h fahren egal ob im Schein steht 130 !!! Fahrzeuge über 2,81 Tonnen bis 3,5 Tonnen unterliegen dieser Regelung nicht, sie dürfen auch im Überholverbot für LKW`s weiterhin überholen und so schnell fahren wie es erlaubt bzw. ihre Sicherheit es zulässt!

Mr.Bugg

der mit 175 Perchen durchs Land reitet und schöne Orte sucht

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