ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoMo´s V max.

WoMo´s V max.

Themenstarteram 17. November 2004 um 5:13

Hallo

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in D für Kfz über 3,5 t ZGG beträgt ja bekanntlich 80 km/h.

Nun fahren Busse und einige Wohnmobile (>3,5t) mit dem "100"-Schild durch die Gegend.

Bei den Bussen im Personenverkehr kenne ich die Regelung.

Kann mir jemand bei den WoMo´s auf die Sprünge helfen ?

Letztens überholte mich ein WoMo mit Anhänger und natürlich mit "Schild 100", mit weit über 100.

Ähnliche Themen
23 Antworten

AUSNAHMEGENEHMIGUNG

 

Reisebusse erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die durch das Tempo-100-Schild mit Dienstsiegel der Genehmigungsbehörde am Fahrzeugheck dokumentiert wird. Voraussetzung ist - soweit ich weiß - eine moderne Bremsanlage mit Retarder und ABS.

Eigentlich ist diese Ausnahme nur für Busse vorgesehen, es könnte allerdings sein, dass sie in Einzelfällen von der Genehmigungsbehörde großzügig ausgelegt und z.B. auf große Reisemobile, die auf einem Busfahrgestell basieren, angewendet wird.

Themenstarteram 17. November 2004 um 7:34

Re: AUSNAHMEGENEHMIGUNG

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

...Eigentlich ist diese Ausnahme nur für Busse vorgesehen, es könnte allerdings sein, dass sie in Einzelfällen von der Genehmigungsbehörde großzügig ausgelegt und z.B. auf große Reisemobile, die auf einem Busfahrgestell basieren, angewendet wird.

Lt. Erläuterung zur Ausnahme geht es eindeutig nur um den Personenverkehr.

Was ich bisher sah, betraf auch in erster Linie WoMo´s ohne Busfahrgestelle.

Letzteres ein MB 817 WoMo (Phönix?) mit Kastenanhänger.

Ausnahme von der Ausnahme...

 

Frag doch einfach Deine Zulassungsstelle! Das liegt dann wohl in deren Ermessen.

"Personenverkehr" ist das WoMo wohl auch in Abgrenzung zum Lastentransport im LKW...

Themenstarteram 17. November 2004 um 9:43

Re: Ausnahme von der Ausnahme...

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Frag doch einfach Deine Zulassungsstelle! Das liegt dann wohl in deren Ermessen.

"Personenverkehr" ist das WoMo wohl auch in Abgrenzung zum Lastentransport im LKW...

War natürlich die erste Anlaufstrecke.

Aber ist eben eine Behörde; Haben wir nicht, kennen wir nicht, gibt es nicht.

Nach aktuellem Urteil des Bayerischen OLG, fällt selbst ein Bus, der keine Fahrgäste transportiert, nicht in diese Ausnahme.

(Reisebus, Leerfahrt, mit 98 geblitzt, Anzeige)

GEHT NICHT - GIBTS NICHT!

 

Auch eine Behörde sollte sowas wie kundenorientiertes Verhalten langsam draufhaben...

ARMES DEUTSCHLAND!

imo gibt es für reisemobile keine ausnahme.

wie der zu seinem schildchen kommt ist mir ein rätsel...e vtl hat dieses amt bei der vergabe für diese gespann geschlafen oder er hats für ein anderes machen lassenß! -> ein bösewicht?

hm...

In der Tat scheint es sich um einen Schlauberger zu handeln......

Tempo 100 gibt es für Gespanne, die bestimmte Voraussetzung en erfüllen. Und mit einem Zugwagen >3,5To fällt schon mal eine weg.

Jürgen

Die Tempo 100 regelung Gibt es auch für WoHnmobile und Fahrzeugen die zur beförderung von Sportpferden bzw sportgeräten dient.

Habe selbst schon bei einigen LKW mit 18to bzw 25to

andere Hinterachsübersetzungen eingebaut und den bergrenzer hochgesetzt.

geht allerdings nur mit einer genehmigung der behörde.

Ein Tipp In karlsruhe ist das kein Problem. alles legal ist eine EU regelung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 20. November 2004 um 4:28

Hallo Leute, hallo chrisc240.

Ich wäre überaus dankbar, wenn ich Näheres dazu wüsste!

Z.B. Gesetzt, Paragraph, oder Ähnliches, worauf man sich berufen kann.

Habe selbst eine "WoMo zum Transport von Sportgeräten". Bauartbestimmte Vmax. 115 km/h.

Also mit Scheibenbremsen, Reifen bis 130 km/h, etc.

Danke

Themenstarteram 24. November 2004 um 21:22

In Promobil Dezember Seite 5 ist diese Änderung angekündigt.

Hat jemand genauere Info's dazu? Ab wann?

Kann es sein das sich die 100 nur auf den Anhänger beziehen?

Denn solange ich Unterwegs bin ist mir noch kein Womo mit 100er Schild begegnet.

Und ich fahre ja immer hinterher um nicht Pleite von der Reise zu kommen ;-)

Obwohl mein " Kleiner " immerhin seine 140 KmH schafft.

Olly

Es gibt einige der "ganz Grossen" auf Busfahrgestell, die eine 100er Genehmigung haben. Hab mich auf einer Austtellung mal mit einem Techniker unterhalten. Ist von den Auflagen her wohl für kleinere WoMo´s nicht so ohne weiteres machbar und teuer. Z.B. Fahrtenschreiberzwang, Retarder, ABS,...

Müsste man mal beim TüV fragen, was für die Art Zulassung alles nötig ist.

@race-hugo: die 115 sind aber sicher 3,5t oder niedriger. Über 100 kommst du jenseits der 3,5t selbst mit Ausnahmegenehmigung nicht.

Gruß Meik

Themenstarteram 2. Dezember 2004 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

@race-hugo: die 115 sind aber sicher 3,5t oder niedriger. Über 100 kommst du jenseits der 3,5t selbst mit Ausnahmegenehmigung nicht.

Gruß Meik

Ich meinte die Baurtbestimmte Vmax..

Sprich die in der Zulassung. Und da stehen bei mir 115 km/h.

Dürfen darf ich trotzden nur 80 km/h, weil über 3,5 t.

Ich hoffe ja immer noch, daß sich crisc240 noch mal mit Details über die Sonderregelung meldet.

Moin. ist alles im Laufen habe meinen TÜV prüfer mal gefragt. Bekomme von ihm ein paar daten er ist aber gerade im Urlaub. Bin dran. melde mich.

Gruß Chris

Deine Antwort
Ähnliche Themen