ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wohin mit dem Oldtimer?

Wohin mit dem Oldtimer?

Themenstarteram 10. Mai 2021 um 14:34

Wer kennt das nicht. Da hat man einen fast fertig restaurierten Oldtimer, nur der TÜV-Aufkleber und ein paar Kleinigkeiten fehlen noch, und man weiß nicht wohin mit dem Schätzchen. Die Lösung: einfach ein paar Monate auf einen ordnungsgemäß zugelassenen Anhänger auf die Straße stellen. Zu lang? Na ja. Das Anhängerkennzeichen nicht sichtbar aber doch vorhanden? Macht nichts, so kleinlich sind wir doch nicht.

Oder?

Oldtimer auf Anhänger
Ähnliche Themen
24 Antworten
Themenstarteram 10. Mai 2021 um 19:18

Ums doofsein kanns doch dabei nicht gehen, sondern um die Rechtslage. Wenn Du nicht mitdiskutieren willst, liegt das ganz bei Dir, es nicht zu tun.

Das Gespann steht übrigens schon ein Jahr dort. Scheint wohl doch erlaubt zu sein.

Der Rotpunkt ist doch schon dran.

In Berlin sind die nach Fristablauf ruck zuck weg und landen auf der nächsten Versteigerung.

Bei uns im Ländle scheut man den Aufwand und lässt die dann doch länger stehen

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 10. Mai 2021 um 21:18:55 Uhr:

...

Das Gespann steht übrigens schon ein Jahr dort. Scheint wohl doch erlaubt zu sein.

Nur weil das Gespann dort schon ein Jahr steht, muss es nicht erlaubt sein. Die Rechtslage ist ja wohl durch § 12 Abs. 3b der StVO geregelt. Und das war ja wohl die Ausgangsfrage.

Doch darum kann es gehen.

Den Hänger alle 2 Wochen zu bewegen damit der Eindruck entsteht er würde genutzt und nicht länger als 2 Wochen an der selben Stelle stehen ist die eine Sache,es aber mit der gleichen Ladung zu machen ist wohl recht unsinnig.

Da sieht doch selbst der Dümmste vom Amt was das werden soll,da wird einem die regelmäßige Nutzung wohll kaum abgenommen.

Nur weil Du den Eindruck hast das etwas legal ist muss es ja nicht so sein.

Das hat mit mitdiskutieren nichts zu tun.

 

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 10. Mai 2021 um 21:18:55 Uhr:

Ums doofsein kanns doch dabei nicht gehen, sondern um die Rechtslage. Wenn Du nicht mitdiskutieren willst, liegt das ganz bei Dir, es nicht zu tun.

Das Gespann steht übrigens schon ein Jahr dort. Scheint wohl doch erlaubt zu sein.

Achja. Der Hänger steht übrigens allein auf der Straße. Wer genau hinsieht, kann erkennen, dass er nicht als Gespann am vorderen Fahrzeug angehängt ist. Somit wäre damit schon die Standzeit begrenzt. :D

Es heißt immer noch Anhänger :eek:

Hänger ist wohl bei uns allen was ganz anderes :D

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 11. Mai 2021 um 08:36:17 Uhr:

Es heißt immer noch Anhänger :eek:

Hänger ist wohl bei uns allen was ganz anderes :D

Jaja

am 11. Mai 2021 um 9:17

Da der Anhänger um die Ladung aufnehmen zu können wohl eine zulässige Gesamtmasse von über 2 Tonnen hat, dürfte auch § 12 Abs. 3a StVO zu berücksichtigen sein. Also kein abstellen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten.

Darüber hinaus würde ich davon ausgehen, dass das Auto überhaupt nicht aufgeladen ist sondern (zumindest zum Teil) abgestellt. Mangels Zulassung ist dass auch nicht erlaubt.

am 11. Mai 2021 um 9:21

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 10. Mai 2021 um 21:18:55 Uhr:

 

Das Gespann steht übrigens schon ein Jahr dort. Scheint wohl doch erlaubt zu sein.

Dass es bereits ein Jahr dort steht, lässt drei mögliche Schlüsse zu:

1. Es ist erlaubt.

2. Es ist bisher nicht aufgefallen.

3. Es ist aufgefallen, die zuständige Person hat aber beide Augen zugedrückt.

Ich tippe auf 2.

Wenn Du dir ohnehin sicher bist, dass es so erlaubt ist, dann mach halt. Sind im Zweifel ja auch (wohl) deine Konsequenzen.

Aber bitte sichere das alles bestmöglich, so dass ein Schaden Dritter auszuschließen ist.

@TE: Gucke doch mal ins MT-Oldtimer Forum https://www.motor-talk.de/forum/oldtimer-b7.htm und gebe in der Suchfunktion z.B. die Stichworte "Oldtimer abstellen" ein, da ist das Thema schon rauf und runter abgehandelt worden ;).

Deine Antwort
Ähnliche Themen