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Wofür ist dieses DEKRA Gutachten?

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 12:10

Guten Tag,

ich bin dabei einen VW Crafter zu kaufen. Bei den Unterlagen liegt ein Gutachten von der DEKRA bei mit dem Text "Das beiliegende Gutachten dient zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zur Beantragung der Betriebserlaubnis für das beschriebene Fahrzeug". Wofür das Dokument also gut ist, ist mir klar. Ich verstehe nur nicht, was an dem Fahrzeug geändert wurde. Anbei einmal ein Scan von dem Dokument.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

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34 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2019 um 19:33

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2019 um 20:29:22 Uhr:

Feld j und 4.

Fahrzeugklasse und Aufbauart.

Wenn eine logische Antwort gewünscht wird,dann evtl mal die Salami Taktik ablegen und alle Unterlagen hochladen.

Keiner kann wissen von wann die aktuelle ZB 1 und 2 sind, auch zu welchem Zeitpunkt das Dekra Gutachten erstellt wurde,konnte ich nicht finden,da geschwärzt.

Der Hinweis, dass Feld K und das dazugehörige Datum zu streichen sind, zeigt, dass das Fahrzeug nicht mehr der EG-TG entspricht.

Mit vollständigen Unterlagen,kann man auch sagen wo der Unterschied zum Zustand der letzten Zulassung besteht.

Gruß M

Das DEKRA Gutachten ist vom 27.11.2017 und die Zulassung vom 28.11.2017.

Die Länge kommt mir etwas komisch vor. In der ZB1 steht bei 18 6,9m. Das Fahrzeug ist aber nur etwa 6m lang. War da ein bestimmter Anhänger fest verbaut?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2019 um 18:39:50 Uhr:

Wenn er als Womo genutzt wurde, dann hat man ihn von Sonder Kfz Wohnmobil zurück zu Lkw geschlossener Kasten geschlüsselt.

Das heißt Sonstiges Kfz. und nicht Sonder Kfz. :rolleyes:

@joseph-keller: du hast zwei Möglichkeiten, das relativ zweifelsfrei zu klären. a) du fragst bei der Prüfstelle nach, die das Gutachten erstellt hat, was da genau besichtigt wurde. Oder du fragst mal ganz lieb bei der Zulassungsstelle nach, ob die sehen können, was da an Änderungen vorgenommen wurde. Also ob es nur irgendwas mit Höhe und der AHK zu tun hat oder tatsächlich mit der Fahrzeugklasse.

ziemlich seltsame Geschichte:

Offensichtlich wurde das §21-Gutachten zwar gemacht, aber nicht der Zulassungsstelle vorgelegt. Damit wäre anzunehmen, dass das Fahrzeug auch weiterhin keine gültige Betriebserlaubnis hat. Vermutlich ist auf dem §21-Gutachten auch nirgendwo ein Stempel "Betriebserlaubnis erteilt"?

Der Fahrzeugschein weist die Länge von 6,95 m als konform mit der Typgenehmigung aus, also ohne Änderung. Das entspricht auch dem KBA-Datensatz für die Schlüsselnummern. Das §21-Gutachten dagegen weist eine Länge von 5,91 m aus. Dummerweise wird die Art der technischen Änderung nicht in Feld 22 beschrieben. Dafür ist die Höhe als Bereich (abweichend von den Typgenehmigungsdaten...) angegeben, was eigentlich bei einer Einzelabnahme auch nicht sein sollte. Auch werden die Schlüsselnummern nicht genullt, was nach meinem Verständnis bei einer Kürzung des Fahrzeugs um einen Meter der Fall sein sollte (aber darüber gibt es vermutlich unterschiedliche Meinungen).

Es drängt sich vor allem ein Eindruck auf: Da ist irgendwas faul. Ich würde von so einem Fall die Finger lassen, wenn ich nicht genau nachvollziehen könnte was da gelaufen ist.

Mich würde auch die Frage interessieren, wie ein Fahrzeug mal eben 1m kurzer wird? War dem Vorbesitzer das Fahrzeug zu lang? Gibt es die Crafter in unterschiedlichen Längen und in Rumänien stand ein kurzer und in Deutschland ein langer verunfalter, von dem die FIN übernommen wurde? 1m verschwindet ja nicht mal eben.

 

Edit:

Lt. Wiki ist er lt. DEKRA-Gutachten 5mm länger als die Variante mit langem Radstand.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/VW_Crafter

Warum werden nach einem Rückbau aber nicht die alten ursprünglichen Daten wieder übernommen?

Vielleicht war hinten ein Gestell zum Transport eines Motorrads installiert?

fest verbaute heckbox?

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 8:24

Also ich denke nicht, dass das Fahrzeug an sich richtig gekürzt wurde. Das ist der normale Crafter. Vielleicht war da eine Box oder sonstiges hinten fest verbaut. Nur ist es echt komisch, dass die Länge aus dem Gutachten nicht in die ZB übernommen wurde.

Ich korrigierte ja, dass die Länge bis auf 5mm die der originalen entspricht, was beim Messen im Rahmen ist. Er wurde wohl zurück gerüstet, nur warum erlischt dann die EG-Nummer? Die hätte wenn dann bei der Verlängerung erlöschen müssen.

Vielleicht solch ein ähnlicher Anbau, der an den Befestigungspunkten der AHK fest montiert wird:

https://www.brunner-a.de/.../...r-VW-Crafter-300kg-ohne-AHK::6108.html

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 8:39

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Juli 2019 um 10:28:08 Uhr:

Ich korrigierte ja, dass die Länge bis auf 5mm die der originalen entspricht, was beim Messen im Rahmen ist. Er wurde wohl zurück gerüstet, nur warum erlischt dann die EG-Nummer? Die hätte wenn dann bei der Verlängerung erlöschen müssen.

Ja, und es müsste doch die neue kurze Länge in der ZB stehen oder nicht?

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 8:45

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Juli 2019 um 01:25:18 Uhr:

ziemlich seltsame Geschichte:

Offensichtlich wurde das §21-Gutachten zwar gemacht, aber nicht der Zulassungsstelle vorgelegt. Damit wäre anzunehmen, dass das Fahrzeug auch weiterhin keine gültige Betriebserlaubnis hat. Vermutlich ist auf dem §21-Gutachten auch nirgendwo ein Stempel "Betriebserlaubnis erteilt"?

Der Fahrzeugschein weist die Länge von 6,95 m als konform mit der Typgenehmigung aus, also ohne Änderung. Das entspricht auch dem KBA-Datensatz für die Schlüsselnummern. Das §21-Gutachten dagegen weist eine Länge von 5,91 m aus. Dummerweise wird die Art der technischen Änderung nicht in Feld 22 beschrieben. Dafür ist die Höhe als Bereich (abweichend von den Typgenehmigungsdaten...) angegeben, was eigentlich bei einer Einzelabnahme auch nicht sein sollte. Auch werden die Schlüsselnummern nicht genullt, was nach meinem Verständnis bei einer Kürzung des Fahrzeugs um einen Meter der Fall sein sollte (aber darüber gibt es vermutlich unterschiedliche Meinungen).

Es drängt sich vor allem ein Eindruck auf: Da ist irgendwas faul. Ich würde von so einem Fall die Finger lassen, wenn ich nicht genau nachvollziehen könnte was da gelaufen ist.

Wo finde ich den KBA-Datensatz für die Schlüsselnummer?

HK_DO arbeitet meines Wissens beim TÜV, er hat dadurch andere Möglichkeiten.

 

Es wurde wahrscheinlich einmal etwas eingetragen, wodurch du in den jetzigen Papieren die höhere Fahrzeuglänge eingetragen hast, welches mit dem Gutachten der DEKRA wieder rückgängig gemacht werden soll, wobei ich dann nicht die Streichung der EG-Nummer verstehe.

Zitat:

@joseph-keller schrieb am 13. Juli 2019 um 10:24:32 Uhr:

Also ich denke nicht, dass das Fahrzeug an sich richtig gekürzt wurde. Das ist der normale Crafter. Vielleicht war da eine Box oder sonstiges hinten fest verbaut. Nur ist es echt komisch, dass die Länge aus dem Gutachten nicht in die ZB übernommen wurde.

Vermutlich vergessen worden. Hab bei einem Rs 3 mit Chip gerade gehabt,dass bei der letzten Zulassung in den Feldern Leistung/Freitag/vmax die originalen Daten standen und in Ziffer 22 die Daten zum MotorUmbau, geändertes Stg und AGA.

Das Gutachten war noch vorhanden und man konnte die falschen Daten berichtigen.

Gruß M

Zitat:

@Schubbie schrieb am 13. Juli 2019 um 11:01:30 Uhr:

Es wurde wahrscheinlich einmal etwas eingetragen, wodurch du in den jetzigen Papieren die höhere Fahrzeuglänge eingetragen hast,

Der Fahrzeugschein behauptet allerdings, die serienmäßigen Fahrzeugdaten zu enthalten (siehe Merkmal zur Betriebserlaubnis: "K").

Zitat:

welches mit dem Gutachten der DEKRA wieder rückgängig gemacht werden soll, wobei ich dann nicht die Streichung der EG-Nummer verstehe.

genau: das DEKRA-Gutachten behauptet, dass der serienmäßige (typgenehmigte) Zustand durch eine technische Änderung verändert wurde. Deshalb entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Typgenehmigung und deshalb soll die Angabe der Typgenehmigung auch gestrichen werden.

Vielleicht war das mal ein Totalschaden, der durch Verwendung von Teilen für ein anderes Modell wieder (kürzer) aufgebaut worden ist?

Aus meinem Text sollte die Vermutung hervorgehen, dass bei der ersten Eintragung vergessen wurde Feld "K" zu streichen und der Prüfer dieses nun bei der Austragung, von was auch immer, macht, obwohl es nun eventuell einfach so bleiben könnte, da der Originalzustand wieder hergestellt wurde, er aber selbst dadurch verwirrt war, dass die Nummer noch drin stand, obwohl die bei erster Eintragung hätte gestrichen werden müssen.

 

Die vom TE angegebene kurze Länge entspricht bis auf 5mm der originalen Länge des Crafter ab 2006 mit langem Radstand. Der kurze ist noch kürzer.

Themenstarteram 13. Juli 2019 um 13:20

Ich habe hier noch die erste Seite von dem Gutachten. Da steht oben im Kopf, dass die Aufbauart "0500" ist. Das entspricht ja einem Wohnmobil und im Kopf steht ja auch, dass es ein "SO.KFZ WOHNM..." ist. Im tatsächlichen Gutachten wurde ja aber die Aufbauart "0300" geschrieben und im Feld 5 steht "LKW GESCHL. KASTEN". Das würde ja heißen, dass das Gutachten dazu da war, um es von einem Wohnmobil in ein LKW umzuschreiben.

@hk_do du sagst, dass das die Fahrzeuglänge von 6945mm zu der Schlüsselnummer passt? Steht in dem Datensatz noch mehr zu dem Modell? Das würde sich ja dann wirklich danach anhören, dass es eigentlich der lange Crafter war. Der hat dann aber einen kurzen Kasten bekommen (ist das technisch überhaupt möglich? Der Radstand ist doch anders) und wurde dann als Wohnmobil genutzt. Und dann wurde er im November 2017 von jemandem gekauft, der den TÜV neu gemacht hat und danach bei der DEKRA war um ihn von einem Wohnmobil in einen LKW umzuschreiben.

Wenn die Schlüsselnummer auf eine länge von 6945cm hinweist, würde ja eine Heckbox oder sonstiges erstmal keinen Sinn ergeben, weil sich die ja nicht in der Schlüsselnummer wiederfände.

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