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wirtschaftlicher Totalschaden? (hintere Seitenwand)

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 5:32

Hallo mir ist am Freitag jemand ins Auto gefahren und hat sich auch zum Glück gemeldet. Er ist mir hinten in die Seitenwand gefahren. Auto ist ein 4F LIMO BJ04 110TKM MIT RELATIV wenig Ausstattung. Könnte doch ein Totalschaden sein oder?

Img-20141017-wa0000
Beste Antwort im Thema
am 21. Oktober 2014 um 17:24

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 21. Oktober 2014 um 16:49:03 Uhr:

Zitat:

@Krankus schrieb am 21. Oktober 2014 um 16:07:48 Uhr:

Ich finde nur. Wenn was kuputt geht. Unverschuldet. Hat man ein anrecht auf die wiederhestellung des ursprünglichen Zustands.

Schau dir mal an, was ich zitiert habe. Den TE interessiert es nicht, dass das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Ihn interessiert ein hohes Gutachten, eine günstige Reparatur und ein hoher Gewinn!

Gruß

Benny

Was ist daran verwerflich???

Ich hab auch bei zwei Schäden an meinem A6 mit der Versicherung fiktiv abgerechnet, dadurch das ich alles selbst repariert hab, hab ich jetzt vorne/hinten FL S-Line, dazu beides neu lackiert, und zuguter letzt sind noch über 4500€ übrig geblieben... wenn ichs bei Audi reparieren hätte lassen, wäre die mwst. auch noch dazugekommen, sogesehen hab ich den Schaden für alle geringer gehalten, und meine Versicherungsprämien für die nächten 7-8 Jahre sind damit auch bezahlt... aber ich hab halt die ganze Arbeit gehabt...

Wenn man schon das Pech hat, das jemand sein Eigentum beschädigt, dann soll man sich doch auch den Vorteil irgendwie zu nutzen machen...

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Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 19:29

Heute das Gutachten bekommen. Schaden ist 4700. Wiederbeschaffungswert 8700. Bin gespannt was die Versicherung dazu sagt. Restwert steht nicht dabei

Wenn der Gutachter einen Reparaturschaden festgestellt hat, kann die Versicherung gar nichts mehr machen und muss zahlen.

Zitat:

@marco a6 schrieb am 28. Oktober 2014 um 20:29:21 Uhr:

Heute das Gutachten bekommen. Schaden ist 4700. Wiederbeschaffungswert 8700. Bin gespannt was die Versicherung dazu sagt. Restwert steht nicht dabei

am 28. Oktober 2014 um 20:07

Bin ich jetzt auch gespannt ob die Versicherung das so schluckt, oder ne Restwertermittlung anfordern...

Was steht Wertminderung im Gutachten??

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:16

Hab keinen Wertminderungsanspruch da Fahrzeug über 100tkm. Nutzungsausfall 4-5tage a 65euro für den a6.

am 28. Oktober 2014 um 20:30

Meiner hatte 135000km, und hatte 300€ Wertminderung, dies aber bei nur minimalster Beschädigung des Heckblechs, weil es die Clipse an denen das Kunststoffteil an dem der Diffusor verschraubt wird, rausgerissen hat, und da dann ca 1mm aufgebogen war...

Nutzungsausfall bekommst wohl nur ausbezahlt, wennst eine vollumfängliche Rep. nach Gutachten nachweisen kannst...

Zitat:

@marco a6 schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:16:53 Uhr:

Hab keinen Wertminderungsanspruch da Fahrzeug über 100tkm.

Mir hat mal ein Anwalt gesagt, dass es auch bei Kfz >5 Jahre bzw. >100.000km eine Wertminderung gibt. Wenn man danach googlet kommt man auch auf viele solche Urteile.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 5:12

Nutzungsausfall wird auch bezahlt wenn ich es selbst repariere. Muss nicht nach Gutachten sein. Ja das mit der Wertminderung haben mir 2 gutachter und mein Anwalt so gesagt. Aber ich bin froh wenn das Gutachten so durchgeht.

Die Versicherung kann sich drehen und wenden wie sie will, sie wird um das plausible Gutachten nicht rumkommen. Ggf. schaltest Du eben einen Anwalt ein, und dessen Kosten dürfen sie dann auch noch übernehmen.

Als unser jetzt 8 Jahre alter 4F letztes Jahr von einem Besoffenen in einem Golf abgeschossen wurde, musste sich die Versicherung dem Gutachten des vereidigten Gutachters beugen. Der Gutachter stellte einen Reparaturschaden fest. Unser Auto hatte einen Zeitwert von 15.500 EUR (sehr guter Zustand und geringe Laufleistung), die Kosten der Reparatur wurden mit rund 14.500 EUR beziffert. Am Ende kostete die Reparatur fast 18.000 EUR, und es kam die 130% Regel zur Anwendung. Da lediglich im Vorderbau ein Träger entfernt und nach AUDI-Vorgaben neu eingeschweißt werden musste, die Karosserie nicht verzogen war und ansonsten ausschließlich Anbauteile ersetzt wurden, entschieden wir uns für eine Reparatur, da wir bei unserem 4F genau wissen, was wir an ihm haben. Im hinteren rechten Seitenteil gab es noch eine kleine Delle und einen Kratzer, das wurde beilackiert. Bei der Restwertermittlung fand der Gutachter in ganz Deutschland nur 5 vergleichbare Fahrzeuge. Hätte ich auf der Basis eines wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen lassen, hätte ich für einen halbwegs gescheiten FL-4F des letzten Baujahres gut 15.000 EUR drauflegen müssen und hätte mich dann gleich wieder mit dem Rostproblem rumärgern müssen. Bei unserem 4F ist das Thema endlich durch (der ist auch umfassend konserviert worden), und der 4G gefällt mir überhaupt nicht, so dass ein neuer 4G keine Option war. Einen zweiten A8 wollte ich auch noch nicht kaufen, da möchte ich das Nachfolgemodell erst mal abwarten. Der Gutachter hat eine Wertminderung von 500 EUR festgestellt, die die Versicherung ohne Murren bezahlt hat. Auch die Ausfallentschädigung und alle anderen Nebenkosten hat sie übernommen.

Also: Es besteht keine Notwendigkeit, auf die "Zustimmung" der Versicherung zu hoffen. Wenn die aufmucken, rufst Du an und fragst, ob es wirklich in deren Interesse ist, dass sie auch noch die Kosten eines Anwalts übernehmen müssen. Bzgl. der noch immer nicht vollständig ausgeheilten Verletzungen meiner Frau sind wir mit der Versicherung noch immer im Clinch, es wird wohl auf einen Gerichtsprozess hinauslaufen. Der Personenschaden ist aber eine andere Geschichte, der Sachschaden ist abgehakt, unser Auto hat durch die vielen neuen Teile sogar eher an Wert gewonnen. Was ein möglicher späterer Käufer sagt, interessiert mich nicht, wir werden den 4F sicher mal noch weitere 4 Jahre fahren, dann sehen wir weiter. Vielleicht behalte ich ihn als Drittfahrzeug oder für meine Tochter - mal sehen. Das ist eben die Freiheit, die man nur als Privatkäufer hat.

Ich habe etwas länger ausgeholt, um Dich zu ermuntern, gegenüber der gegnerischen Versicherung keinerlei Entgegenkommen zu zeigen und ggf. eben einen Anwalt einzuschalten, denn Du bist der Geschädigte. Es besteht keine Notwendigkeit, auf deren Zustimmung zu hoffen. Ich bleibe bei meinem Rat, diesen Bagatellschaden "minimalinvasiv" beheben zu lassen.

Zitat:

@marco a6 schrieb am 29. Oktober 2014 um 06:12:21 Uhr:

Nutzungsausfall wird auch bezahlt wenn ich es selbst repariere. Muss nicht nach Gutachten sein. Ja das mit der Wertminderung haben mir 2 gutachter und mein Anwalt so gesagt. Aber ich bin froh wenn das Gutachten so durchgeht.

Nimm die Kohle lass in für'n tausender richten Rest behalten !

So würd ich machen würd kein 4000 Euro für ein kein Neuwagen reparieren

am 30. Oktober 2014 um 9:52

Zitat:

@marco a6 schrieb am 28. Oktober 2014 um 20:29:21 Uhr:

Heute das Gutachten bekommen. Schaden ist 4700. Wiederbeschaffungswert 8700. Bin gespannt was die Versicherung dazu sagt. Restwert steht nicht dabei

Bei einer Schaden von €4700,-- laut Gutachten zahlt dir die Versicherung aber nicht diese aus!

BG

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 9:58

Und woher hast du dieses Wissen?

am 30. Oktober 2014 um 11:19

Zitat:

@marco a6 schrieb am 30. Oktober 2014 um 10:58:10 Uhr:

Und woher hast du dieses Wissen?

€4700,-- sind inkl. Mwst!

Du wirst ca. 80% bekommen.

BG

Zitat:

@hasan_2007 schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:19:00 Uhr:

Zitat:

@marco a6 schrieb am 30. Oktober 2014 um 10:58:10 Uhr:

Und woher hast du dieses Wissen?

€4700,-- sind inkl. Mwst!

Du wirst ca. 80% bekommen.

BG

Um genau zu sein bekommt er 81%, AUSSER!!! er kann Rechnungen für die Reparaturkosten vorlegen, dann bekommt er die MwSt für die aufgeführten Preise ebenfalls ausgezahlt.

Gruß

Benny

am 30. Oktober 2014 um 12:36

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 30. Oktober 2014 um 13:34:22 Uhr:

Zitat:

@hasan_2007 schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:19:00 Uhr:

 

 

€4700,-- sind inkl. Mwst!

Du wirst ca. 80% bekommen.

BG

Um genau zu sein bekommt er 81%, AUSSER!!! er kann Rechnungen für die Reparaturkosten vorlegen, dann bekommt er die MwSt für die aufgeführten Preise ebenfalls ausgezahlt.

Gruß

Benny

Das stimmt aber Kostenvoranschlag muss er selbst bezahlen :D

Es gibt Gerichturteile wo der geschädigte auch inkl. Brutto gesamtkosten erstattet bekommen hat!

BG

Zitat:

@hasan_2007 schrieb am 30. Oktober 2014 um 13:36:35 Uhr:

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 30. Oktober 2014 um 13:34:22 Uhr:

 

Um genau zu sein bekommt er 81%, AUSSER!!! er kann Rechnungen für die Reparaturkosten vorlegen, dann bekommt er die MwSt für die aufgeführten Preise ebenfalls ausgezahlt.

Gruß

Benny

Das stimmt aber Kostenvoranschlag muss er selbst bezahlen :D

Es gibt Gerichturteile wo der geschädigte auch inkl. Brutto gesamtkosten erstattet bekommen hat!

BG

Sieht oben was ich geschrieben habe so ist es vernünftiger !

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