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Wirbelklappe Händlergewährleistung

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 24. Februar 2018 um 12:46

Hallo in die Runde und ein schönes Wochenende erst einmal.

Ich habe mir Anfang Februar einen Volvo V70 II 2,4D (163PS, MY 2005) gekauft, nachdem ich hier bereits seit einem halben Jahr hin und her überlegt hatte. Vom ursprünglichen 140PS Benziner bin ich dann doch zum Diesel gekommen, da Fahrverbote für mich in meiner Region und Nutzungsverhalten keine Rolle spielen.

Nun wurde es ein V70 II mit 248.000km. Erstzulassung von 2006 und MY 2005. Bei der Probefahrt zeigte sich bei Tempo 180 auf der Autobahn auf einmal der Fehler "Motorwartung erforderlich", sodass ich den Wagen eigentlich gleich stehen lassen und zur nächsten Besichtigung fahren wollte.

Der Händler zeigte sich jedoch verständnisvoll und meinte, der Fehler würde behoben werden, bevor ich den Wagen übernehmen sollte. Nun, Ende vom Lied war, dass noch ein Kundenservice mit Filterwechsel, Ölwechsel, neuer TÜV gemacht wurden und der Fehler für die "Motorwartung erforderlich" behoben werden sollten und man sich einig war, dass der Kauf zustande kommen sollte.

Soweit so gut, der Wagen fährt sich eigentlich sehr angenehm und ich habe auch ansonsten nicht das Gefühl, dass es ein Fehlkauf war. Habe bei der Besichtigung eigentlich alle bekannten Punkte abgehakt und typische Schwachstellen, wie die Vorderachsaufhängung, die Hydrolager und Co in Augenschein genommen und für altersgemäß in Ordnung befunden.

Im Laufe des Monats ist mir jedoch auf der Autobahn aufgefallen, dass der Durchzug nicht mehr so Druckvoll vonstatten geht, wie mir das noch von der Probefahrt in Erinnerung schien. Da ich ohnehin vieles am Volvo gerne nach Möglichkeit selbst in Angriff nehmen möchte, habe ich mir die Tage einen VIDA DICE samt 2014D geholt und gleich einmal den Fehlerspeicher ausgelesen.

Es zeigte sich, dass die Wirbelklappensteuerung offenbar einen Fehler verursacht. Dieser taucht nicht im Kombiinstrument auf, weshalb ich beim Kauf auch davon ausging, dass der Fehler behoben worden sei. Es zeichnet sich nun für mich jedoch ab, dass nur der Fehler aus dem Speicher gelöscht worden ist und wohl aller Wahrscheinlichkeit die Wirbelklappensteuerung für den Fehler "Motorwartung erforderlich" verantwortlich gewesen sein muss.

Beim Auslesen mit VIDA zeigten sich folgende Fehler:

ECM-1870, ECM-1880, ECM 1890

Diese zeugen allesamt von einer defekten Wirbelklappensteuerung. Negativer Drift, Verkantet (Jammed), fehlerhaftes Signal.

Die Frage, die sich mir nun stellt, ist folgende. Das Auto wurde vor gerade einmal 3 Wochen gekauft, die Gewährleistung greift somit auf jeden Fall noch und der Händler müsste mir ja Nachweisen, dass der Fehler noch nicht beim Verkauf existierte. Angesichts dessen, dass der Fehler ja bereits mutmaßlich während der Probefahrt aufgetaucht ist, würde dies wohl schwierig für ihn werden.

Hat denn schon einmal jemand Erfahrungen gemacht bei Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf die Wirbelklappenproblematik?

Die Frage ist ja häufig, ob es ein Verschleiß oder Mangel ist, wobei ich hier eindeutig auf letzteres poche.

Zu allem Überfluss habe ich auch noch Fehler in der Glühkerzensteuerung ausgelesen: ECM-6661, ECM-6662, ECM-6663. Der Wagen startet in der Tat bei den derzeitigen eisigen Temperaturen aber ziemlich normale, nur ist der Motorlauf die ersten 30 Sekunden etwas rauh und ruppig. Glühkerzen werden wohl aber eher Verschleißteil sein und daher schwierig über die Gewährleistung nachzubessern sein, oder?

Langer Rede kurze Frage, habt ihr Ratschläge, oder Erfahrungen in der Hinsicht auf Gewährleistungsansprüche? Der Händler ist kein Fähnchenhändler, sondern ein markenfreier Gebrauchtwagenhändler mit angegliederter Werkstatt. Ich werde ihn Anfang nächster Woche wohl kontaktieren, wollte mich aber im Vorfeld hier noch einmal kurz austauschen.

Viele Grüße und ein weiterhin hoffentlich schönes Wochenene

Paul

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9 Antworten

Hi, "Motorwartung erforderlich" ist ein allgemeiner Hinweis im Display, damit du fie Werkstatt aufsuchst und bedeutet nicht, dass das nur die Wirbelklappe ist. Du wirst schwierigkeiten haben, dem Händler nachzuweisen, dass das der Fehler bei der Probefahrt war... Da es eine freie Werkstatt ist, wird er wohl kein Vida gehabt haben und somit auch nichts repariert haben, denn der Fehler im Display ist nach Neustart weg. Mit standard Lesetools kommst bei volvo nicht weit. So kann er auch sagen, dass er den Wagen "fehlerfrei" übergeben hat. In dem Fall, wenn der Händler nicht einsichtig sein sollte, sieht es nach langen Gerichtsitzungen mit open end... Ein vernünftiges Gespräch hilft meistens ud bringt mehr als ein Anwalt - wobei der Händler den Wagen bis 180 nicht ausfahren muss um alle Fehler zu entdecken. Auf der anderen Seite, kaufst du ein 12 Jahre altes Auto - was erwartest du da? Nicht jeder Fehler in dem Speicher muss unbedingt behoben werden...

Die Gebrauchtwagengarantie ist immer so ne Sache... Verlassen würde ich mich darauf nicht. Lies dir mal durch worauf sie sich bezieht...

Gruß Didi

Themenstarteram 25. Februar 2018 um 15:45

Stimmt, die Fehlermeldung ist in der Tat sehr allgemein. Mein Gedanke dabei war nur, dass der Fehler eben bei hoher Geschwindigkeit angezeigt wurde, was bei Wirbelklappenproblemen durchaus ein Symptom ist. Wäre es damals ein anderer Fehler gewesen, wie bspw. Ein defekter Ladeluftkühler, der auch Probleme bei hohen Geschwindigkeiten bereiten kann, müsste dieser ja im Fehlerspeicher hinterlegt sein. Deshalb ist es für mich doch sehr naheliegend, dass es schon bei der Probefahrt die Wirbelklappe war.

Bei den Glühkerzen sehe ich andererseits ja ein, dass diese Verschleißteile sind und man die gegebenenfalls selbst ersetzen muss. Aber eine defekte Wirbelklappe ist keineswegs ein erwartbarer Defekt, auch wenn das Auto noch so alt ist.

Ich habe beim Kauf keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Diese schließen ohnehin meist sehr viel aus oder begleichen bei alten Autos nur einen geringen Teil der Kosten.

Meine Reklamation wäre ja im Rahmen der Gewährleistung und da hätte nun der Händler die Pflicht, mir nachzuweisen, dass der Mangel an der Wirbelklappe eben noch nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Nicht falsch verstehen, ich will mir hier nicht im Rahmen der Gewährleistung mein Auto zum Neuwagen reparieren lassen. Gleichzeitig ist jedoch gerade für solche Fälle, wie der de Wirbelklappe eine Gewährleistung da.

Grüße

Paul

Feste Baustelle. So ein Motor mit den KM - da geht nun wirklich viel Geld rein.

Die Wirbelklappe ist ein normales Problem welches alle Hersteller haben. Die steckt aufgrund des Rußes - ab der Drosselklappe über AGR und Ansaugbrücke hast du bei den KM extreme Verrußung.

Was ist zu tun - es müssen nun die Injektoren ausgebaut werden, Wasser ablassen (eine Leitung geht über den Deckel), Deckel abnehmen - alles sauber reinigen - am Besten auch gleich AGR reinigen, Drosselklappe reinigen.... da bist schon mal 1 Tag beschäftigt.

Die Injektoren kannst im Prinzip gleich direkt tauschen (~1100€) - die sind JEDE WETTE nicht mehr in Toleranz (guter Boschdienst kann die checken) - oder du lässt sie und hast in den nächsten Jahren DANN Troubles... wenn die aber schon raus sind (du brauchst auf jeden Fall einen Dicht/Einbausatz pro Düse und lt. Volvo-Vorgabe auch die Leitungen (~150€) - da kannst aber versuchen ob sie auch ohne neu zu geben dicht sind.

Na und dann ist das da enorm viel sauber zu machen - wenn nur der Deckel runter ist bröckelt es dann auch in den Ansaugkanal - der gehört aber auch sauber gemacht sonst verrußt es ja gleich wieder - im Auftrag kannst du das gar nicht 100% sauber machen, die Rechnung würde kein Kunde zahlen. An meinem hab ich 2 Tage geschraubt - das nächste Mal kommt der Kopf runter - DANN kann man das richtig machen.

Glühstifte machst mal alle neu. Wenn er dann immer noch schwer anspringt hast eh schon ein Problem an den Injektoren. Meiner springt nach der Reparatur wie oben beschrieben mit neuen Düsen(die gibt es bei BOSCH und nicht vergessen den MengenabgleichcCode dann auch im Steuergerät einzuprogrammieren!!!!) selbst wie Heute bei -17° 1a an!!

gruß

PS: wenn Fahrverbote keine Rolle spielen(wie bei mir auch) dann hättest keinen Euro4 gekauft. Du hast den ganzen PiPaPo nun für Euro4 und es würde kleiner auch reichen? Der selbe Wagen als 2005 Baujahr hat das alles nicht - kein DPF, Wirbelklappe, Drosselkappe etc etc - braucht zudem 1l weniger Sprit - und ist ein TOP Auto (so etwas hab ich im S80).

Es kann schon sein, dass das die Wirbelklappe war... Das bestreite ich nicht. Nur wenn du das nicht mit Volvo tools ausgelesen hast, wird u.U. Schwierig vom Händler was zu bekommen. Probier mal - no risk, no fun...

Ich drück dir die daumen...

Gruß Didi

PS

Lass mal wissen, was dabei raus kam...

NATÜRLICH muss vorher eine saubere Diagnose gemacht werden.

Bei dem Modell aber leicht. Wenn die Klappe hängt ist dann meist das Gestänge ausgehängt - und es ist beim Eingang zur Wirbelkappe Ölig - da die hängende Klappe und ziehender Stellmotor die Dichtung zerstören.

Wenn die Wirbelklappe nicht ausgehängt ist gibt es auch keinen Fehler. Der Stellmotor selbst könnte aber kaputt gehen,

wenn unglücklich ausgehängt und irgendwo anstehend.

Des Weiteren - WENN die Klappe geschlossen hängt zieht das Auto nicht mehr. 90kmh konnte ich so noch fahren - ohne Fehler!!

Das Einhängen haltet nicht lange. Auch wenn man das Gestänge tauscht. Oder repariert - es gäbe ja Lösungen wie man das wieder fixieren kann. Aber die ÖlUndichtigkeit wird immer größer!

Gruß

Themenstarteram 16. Juli 2018 um 22:42

So, um das ganze Thema mal wieder aufzufrischen, kommt mal wieder ein Input von mir.

War nach der Fehlermeldung zunächst beim :) weil der Händler auch meinte, dass man dort am besten auslesen könnte, was dem Dicken fehlt. Gesagt, getan, wurden dort jede Menge Fehler ausgelesen, unter anderem auch, dass der Wirbelklappenmotor eine negative Abweichung hätte und klemmen würde. Die Diagnosenummern hab ich leider gerade nicht mehr im Kopf.

Danach war erst einmal Ruhe im Topf, weil ich dem Händler direkt die vorgeschlagene Vorgehensweise des :) weitergeleitet hatte, die auch gleichzeitig mit einem Arbeitsstundenpreis von 125€ zu Buche geschlagen hätte. Da ich kein Unmensch bin, bot ich an, eine kompetente Freie Werkstatt in der Umgebung herauszusuchen, die sich der Sache annehmen könnte. Fündig wurde ich bei der Firma "GS Autotechnik" in Frensdorf (nur als Tipp für all' diejenigen, die evtl. in Zukunft nach guten Werkstätten in der Umgebung von Bamberg suchen könnten), die sich auf Volvo sprezialisiert hat.

Dort wurde erneut alles ausgelesen, ich wieder einmal nach dem Löschen des Fehlerspeichers auf ne schöne Erkundungsreise geschickt und Zack - war der Fehler wieder unter Last bei >180km/h da.

Wagen wieder auslesen lassen, um gegenüber dem Händler was in der Hand zu haben.

Gleichzeitig prüfte der Meister die Wirbelklappen auf Freigängigkeit, indem er das Gelenk aushängte und mit der Hand die Wirbelklappen von Anschlag zu Anschlag bewegte (für diejenigen, die es gerne selbst einmal versuchen müssen: Das Gelenk ging bei der Demontage zu Bruch, also besser einen Ersatz zur Hand haben). Diagnose hieraus war, dass die Wirbelklappen wohl freigängig waren. Ergo musste der Fehler tatsächlich vom Stellmotor kommen. Dies dem Händler mitgeteilt, zeigte sich dieser kooperativ und schickte umgehend einen Ersatz, den ich von der Werkstatt einbauen ließ.

Am darauffolgenden Tag holte ich den Dicken ab. Der Fehler sei nicht mehr aufgetreten, wurde mir versichert, man hätte aber auch nur auf Landstraßen fahren können. Naja, ich mich auf die Autobahn gepackt, schön n Stück gesucht, das unbegrenzt ist (man musste ohnehin nach Nürnberg) und Peng, diesmal bei Tempo 200 kam der Fehler erneut. Diesmal war es mir zu blöd, wieder zur Werkstatt zu fahren, da ich ohnehin VIDA zuhause hatte und es hier kurzerhand auslesen konnte. Hätte der Händler einen Nachweis angefragt, hätte ich es wohl nochmal bei der Werkstatt auslesen lassen müssen.

Ende vom Lied ist, dass der Fehler immer noch da ist. Aber nicht nur das. Bei der Reparatur in der Werkstatt fiel auf, dass der Volvo ordentlich pochte, ja eigentlich gar das berüchtigte Fischkuttergeräusch von sich gab. Mir war dies auch schon seit Wochen aufgefallen, ich wollte jedoch erst einmal Schritt für Schritt vorgehen und konnte gleichzeitig den Fehler weder beim :) noch bei der Freien Werkstatt vorführen, weil er sich genau zu diesen Zeitpunkten normal anhörte.

Jedenfalls war durch die Prpbefahrten auch dem Meister der Freien Werkstatt aufgefallen, dass der Motor pochte/klopfte. Meinung des Meisters hierzu: Mindestens ein Injektor undicht, oder gar hinüber.

Gleichzeitig nutzte ich die Zeit vor Ort, um den Wagen einmal auf die Hebebühne nehmen zu lassen, da mir wenige Tage zuvor jemand den Vorderwagen touchiert hatte, ohne den Schaden natürlich zu melden :mad:

Ich wollte nur sehen, ob die Raduafhängung einen Schlag bekommen hatte, da auch mein linker Vorderreifen einen Treffer dabei bekommen hatte. Auf der Hebebühne fiel auf, dass das Axialgelenk wohl in Mitleidenschaft gezogen worden war und der Wagen auch noch aus dem Ventildeckel ölt!

Habe dem Händler also den aktuellen Stand durchgegeben und die Situation geschildert. Laut Freier Werkstatt würden wohl Kosten in Höhe von 150-200€ pro Injektor plus Arbeitszeit, sowie weitere Fehlersuche im Ansaugtrakt anstehen. Heute kam dann der Rückruf des Händlers, dass er kein Geld mehr in die Reparatur des Wagens stecken will, was ich auch nachvollziehen kann. Allein der Stellmotor mitsamt Arbeitszeit hat wohl schon 350-400€ gekostet, plus 60€ Diagnose beim :)

Bei einem Verkaufswert von 3600€ ist da schnell mal die Grenze erreicht.

Der Händler will sich morgen noch einmal rühren und mir ein Minderungsangebot unterbreiten. Falls mir das nicht zusagen sollte, wird der Vertrag rückabgewickelt.

Das wäre natürlich sehr schade, dass mein Volvo-Kapitel so einen schlechten Start genommen hat und bereits nach 6 Monaten zumindest zwischenzeitlich vorüber ist. Denn mit den gesammelten Problemen, die ich dem Dicken mittlerweile entlocken konnte, lohnt es sich eigentlich nur, vom Kaufvertrag zurückzutreten:

- Wirbelklappenproblem

- Öl aus dem Ventildeckel

- Injektor(en) undicht

- Lenkung schlackert (bspw. über Kopfsteinpflaster extrem)

- Lenkwinkelsensor spinnt

- Lack auf dem Dack hat Risse, rechter Kotflügel hat leichte Rostbläschen

Versteht mich nicht falsch, ich mag den Wagen echt gern. Vor allem nach so kurzer Zeit. Hätte auch gerne selbst einiges repariert (habe Hydrolager und Motorabstützungsgummis bereits angeschafft), aber in der Summe ist mir das doch gerade zu viel. Naja, vielleicht macht mir der Händler morgen auch ein Angebot, das ich nicht ausschlagen kann... es ist nur sehr unwahrscheinlich!

So long, gute Nacht ;)

Das sind ja üble Nachrichten.

 

Allerdings hast Du es ja mit einem Händler zu tun, der willig ist. Das ist viel wert.

 

Nur nach dem Lesen würde ICH wohl zur Rückgabe tendieren. Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen für Deine anstehende Entscheidung.

Diese Themen bei 248000km - das ist irgendwie komisch. Mein V70 hat 37000km und hat(te) diese Themen - die ich dann erledigt hab, der S80 hat 270000km und den selben Motor - der ist WIE NEU. Weiß aber, dass die nächsten 100000km diese Themen auf mich zukommen werden...

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 14:38

Ja, finde ich leider auch etwas zu komisch. Hätte den Dicken gerne selbst weiter gepflegt und repariert, aber wenn nach bereits so kurzer Zeit solche eklatanten Mängel auftauchen, stoße ich ihn schweren Herzens lieber ab und hol mir einen anderen V70.

Vor allem, da der Händler mir nur 600€ als Einmalzahlung anbietet und ich bei 3600€ Kaufpreis keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen möchte, um auf Grund der Mängel eine angemessene Minderung zu bekommen, werde ich ihn zurückgeben.

Nun Hat der Händler schon angedeutet, dass er nicht mehr den vollen Kaufpreis zurückerstatten will, da ich den Wagen in der Zwischenzeit bewegt habe. Das ist so auch nicht unwahr, immerhin habe ich gute 10.000km in der Zwischenzeit abgespult.

Gibt es da von jemandem Erfahrungswerte, in welcher Höhe hier bei Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 250.000km überhaupt noch der Rückkaufwert gemindert wird?

Laut diversen Urteilen und Schlichtungsstellen wird ja folgende Rechnung angesetzt: Gefahrene Laufleistung x Kaufpreis : erwartete Restlaufleistung. Bei der Restlaufleistung können hier ja vollkommen bescheurte Ergebnisse herauskommen, wenn man die Angaben der Hersteller heranzieht. Andererseits werden Volvos auch mit 400-500.000km noch verkauft.

Aber vielleicht hatte ja jemand schon mal einen solchen Fall und kann mal den Erfahrungswert mitteilen?

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