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Winterreifen auf 1.6 Ecoboost Turnier

Ford Mondeo Mk4 (BA7)
Themenstarteram 13. Juni 2011 um 9:51

Hallo,

Letzten Freitag hab ich auch endlich meinen Mondeo Turnier Titanium 1.6 Ecoboost in Empfang nehmen können.

Gewöhne mich gerade an das Auto und hab schon mal wegen Winterreifen recherchiert.

Obwohl das Auto mit 210 km/h eigentlich noch in den H Reifengeschwindigkeitsindex fallen könnte, sind mindestens 215/55 R16 Reifen mit Geschwindigkeitsindex V vorgeschrieben. Auxch sind keine 205er erlaubt, obwohl in den Prospekten steht, daß 1.6 Benzinmotoren mit 205er ausgeliefert werden.

Nun gibt es aber in den Papieren folgenden Eintrag:

215/55 R16 QM+S

Bedeutet dies, daß ich Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex Q (bis 160) fahren darf? Wäre erheblich günstiger in der Anschaffung, wenn man im Winter eh nicht schneller als 160 km/h unterwegs ist....

Wer kennt sich aus und kann mir zugelassene Winterreifengrößen nennen?

Vielen Dank für Informationen!

Grüße

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37 Antworten

Ich habe noch nicht recherchiert aber ich bezweifele das man einen 215/55 R16 Reifen in Q bekommt.

Ausserdem musst Du dann so einen hässlichen 160km/h Aufkleber auf den Tacho kleben.

 

Ich nutze die von meinem alten 2,2TDCi, auch 215/55 R16.

Die sind die Mindestgrösse und die Reifendrucksensorem vom Alten funktionieren auch im Neuen

 

Edit:

Nach kurzer Recherche stelle ich fest das es die Grösse erst ab T = 190km/h gibt.

Aber die H = 210km/h kosten vielleicht 2 Euro mehr.

Tu Dir selber einen Gefallen und spare nicht an den Reifen.

 

Ansonsten an Winterreifen alles zugelassen was auch an Sommerreifen zugelassen ist

 

Achse 1: 235/45 R18 98 W auf 8Jx18H2OS55.0

Achse 2: 235/45 R18 98 W auf 8Jx18H2OS55.0

Wahlweise Bereifung:

215/50R17 95 W 7Jx17H2OS50.0 (1+2)

215/55R16 QM+S 6,5Jx16H2OS50.0 (1+2)

215/55R16 93 V 6,5Jx16H2OS50.0 (1+2)

235/40 R18 95 V 8Jx18H2OS55.0 (1+2)

235/40 R19 96 Y 8Jx19H2OS55.0 (1+2)

235/45R17 94 V 7.5Jx17H2OS55.0 (1+2)

 

Edit2:

Der 1,6er Ecoboost wird mit 215er ausgeliefert, was Du meinst mit 205ern ist der 1,6 Duratec Motor.

Zitat:

Original geschrieben von bender79

Auch sind keine 205er erlaubt, obwohl in den Prospekten steht, daß 1.6 Benzinmotoren mit 205er ausgeliefert werden.

Dann beziehen sich die Angaben in diesen Prospekten auf den 1.6-er Duratec (vmax=190km/h) und nicht auf den 1.6-er EcoBost (vmax=210km/h).

Edit: Oh, da war Norbert mit Edit2 etwas schneller.

am 13. Juni 2011 um 10:58

Also, ich habe mir im Februar folgende Größe zugelegt: 215/55R16 93H.

Habe für den ganzen Satz (Conti WinterContact TS830, einer der besten Reifen im ADAC-Test, auf schwarzen Alufelgen, s. Anlage) inklusive Montage 830,- EURO bezahlt (Vergölst, inkl. 1 Jahr Garantie, gültig auch bei Beschädigungen durch Bordsteinkante oder Nagel).

Hier pflichte ich dem Norbert bei: daran würde ich nicht sparen, denn so ein grosser Unterschied kommt dabei auch nicht raus.

Hier mal die Winterräderpreise von Ford Original, kann man auch mit leben

Mondeo-mk4-winterraeder-preise-ohne-rdks
Themenstarteram 13. Juni 2011 um 11:46

Mir ist schon klar, daß ein vernünftiger Reifen draufkommt.

Aber so wie es aussieht (Papiere), sind ja nicht mal die H zugelassen sondern nur die V.

Zitat:

Original geschrieben von bender79

Aber so wie es aussieht (Papiere), sind ja nicht mal die H zugelassen sondern nur die V.

Für eine vmax=210km/h sind Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H ausreichend.

Die früher in Deutschland (gesetzlich verbindliche) Formel zur Berechnung war

1,01 × vmax + 6,5 km/h .

Für vmax=210km/h kommt man damit auf 218.6km/h, weshalb dann die Reifen mit Geschwindigkeitsindex V notwendig waren.

Mit der Harmonisierung der EU-Gesetze gilt inzwischen aber die Formel

1,05 × vmax .

Und: Diese Formel wird nun auch von den Reifenherstellern bei der Festlegung des Reifenindex bereits berücksichtigt.

Somit muß ein Reifen mit Geschwindigkeitsindex H (bis vmax 210 km/h) den Dauerbetrieb von 220.5km/h (210 + 5%) aushalten.

Ein V-Reifen ist also nicht zwingend notwendig.

siehe:

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 14:26

Danke für die ausführliche Info!

Nun steht aber leider in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei den Reifenfreigaben auch alles mit V.

Hätten sie ja mal aktualisieren können :-(

Eigentlich geht es hier nur um den Fall, dass mir ein Polizist aufgrund der Papiere mit einem H Reifen dann Ärger macht.

Und darum 2 Euro pro Rad gespart zu haben.

Ich sehe das schon als sinnvoll an das der Hersteller ein bisschen Luft nach oben lässt und keine Reifen auswählt die Grade so gehen.

Bei Winterreifen ist ein geringerer Geschwindigkeitsindex durchaus zulässig.

Bedingung ist dann das sich im Blickfeld des Fahrers ein entsprechender

Hinweis auf die für die Reifen zugelassene Geschwindigkeit befindet.

Du kannst / darfst also auch T (=190km) oder H (=210km)-Reifen

als Winterreifen fahren.

 

siehe:

www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

 

 

Edit wg. Tipfehler

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 15:31

Es gibt nur ganz wenige Winterreifen für 215/55 R16 mit Geschwindigkeitsindex V.

Also werde ich mir welche mit H (bis 210) besorgen und gut ist.

Den Eintrag in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung:

215/55R16 QM+S 6,5Jx16H2OS50.0 (1+2)

interpretiere ich dann auch so wie bereits vermutet, alle M+S ab Q mit entsprechendem Hinweisaufkleber sind zulässig.

Somit sind die H Reifen ja dann wohl im grünen Bereich.

Grüße und danke für die rege Beteiligung!

Zitat:

Original geschrieben von HaPeGr

Bei Winterreifen ist ein geringerer Geschwindigkeitsindex durchaus zulässig.

Bedingung ist dann das sich im Blickfeld des Fahrers ein entsprechender

Hinweis auf die für die Reifen zugelassene Geschwindigkeit befindet.

Du kannst / darfst also auch T (=190km) oder H (=210km)-Reifen

als Winterreifen fahren.

siehe:

www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

 

Edit wg. Tipfehler

Wie ich bezogen auf den Q Index oben bereits erwähnte ;)

Zitat:

Ausserdem musst Du dann so einen hässlichen 160km/h Aufkleber auf den Tacho kleben.

Zitat:

Ausserdem musst Du dann so einen hässlichen 160km/h Aufkleber auf den Tacho kleben.

mit den H-Reifen braucht man jedenfalls keinen Aufkleber, da sie ja exakt der vmax-Angabe entsprechen (auch wenn in den Papieren die V-Reifen stehen)

Man braucht aber was schriftliches wenn man die Herstellerangabe unterschreitet, oder :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Zitat:

Wie ich bezogen auf den Q Index oben bereits erwähnte ;)

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Zitat:

Ausserdem musst Du dann so einen hässlichen 160km/h Aufkleber auf den Tacho kleben.

zweimal Richtig!!  :)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Man braucht aber was schriftliches wenn man die Herstellerangabe unterschreitet, oder

Die Rede ist aber immer noch von Winterreifen, oder?

Wenn ja, dann braucht man auch nichts schriftliches, da die STVZO eindeutig

sagt, dass der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen niedriger sein darf als

die angegebene bzw. eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

 

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