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wiedermal Reifen - R oder ZR?

Themenstarteram 17. April 2007 um 13:14

Servus,

ich habe mir gerade Reifen bestellt und bei der Bestellbestätigung sah ich dann erst den "Fehler":

215/45 ZR17 91W XL CONTINENTAL SPORTCONTACT 2

Bevor ich die Bestellung storniere folgende Frage:

In meiner Zulassung steht 215/45 R17 89V

Was ist der Unterschied zwischen R17 und ZR17

ZR gibt es ja eigentlich auch als Geschwindigkeitsindex (>240km/h) aber dann sollte es ja an anderer Stelle stehen.

Ich habe noch eine Beschreibung gefunden aus der ich aber auch nicht ganz schlau werde: (dunlop)

"Radialreifen

Der Trend auf dem Reifenmarkt geht eindeutig in Richtung Radialreifen. Seine Konstruktion -- eine Karkasse mit Fadenverlauf im rechten Winkel zur Laufrichtung (radial) und zusätzlichen Gürtellagen -- steht für Formstabilität auch bei hohen Geschwindigkeiten. Weniger Gewebelagen als beim Diagonalreifen bedeuten zudem weniger Walkarbeit und Wärmeentwicklung. Radialreifen sind durch ein ''R'' gekennzeichnet: 180/55 ZR 17"

 

In meinem alten Fahrzeugbrief steht, dass ich u.U. auch 215/40 ZR17 fahren darf: Brief

Also Querschnitt 40 und nicht 45. Was heißt eigentlich das VUH?

 

Ich will eigentlich nur wissen ob ich die o.g. Reifen fahren darf oder nicht. Dazu noch - ich habe die Standard-17er-Sportfelgen.

Gruss,

Diddi

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14 Antworten

Hi!

Also ZR darfst du fahren. Habe ich auch drauf.

Was mich nur an deinem Brief-Bild wundert.

Seit wann kann man handschriftlich was in den Brief eintragen lassen?

Da könnte ich mir ja alles mögliche reinschreiben.

VUH heißt meines Wissens, daß du an einen Reifenhersteller gebunden bist. Dieser sollte in der ABE der Felge stehen.

Gruß Kater

ZR-Reifen sind über 240km/h, Reifenhersteller legt Höchstgeschwindigkeit fest, also je nach Fahrzeug können die bis zu 330km/h freigegeben sein, da bekommt man eine gesonderte Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.

Also es gibt eigentlich keinen Vectra der die aufziehen muss. die meisten brauchen sicherlich nicht mehr als einen R** **V, das ist bis 240km/h

Reifenindex

Themenstarteram 17. April 2007 um 13:52

super danke!

solange das Handschriftliche gestempelt und unterschrieben wurde scheints damit keine Probleme zu geben. Bei meinem letzten Fahrzeugschein ist bei der Erstellung der Drucker kaputtgegangen. Die gute Frau hat dann die letzten Zeichen per Hand geschrieben und das Siegel draufgesetzt. Ist scheinbar so üblich.

Ich hab zur der Bezeichnung noch was gefunden: Link

Also das ZR ist doch der Geschwindigkeitsindex und gibt an das Geschwindigkeiten über 240 erlaubt sind - aber nur wenns innerhalb der Größenbezeichung steht. Das W schränkt es dann wieder auf 270km/h ein. Was ne Logik aber na gut.

Naja 240 schafft meiner nie. Zum Glück gibts keine Mindest- oder Richtgeschindigkeit bei Reifen ;) Habe sie auch nur bestellt weil die so günstig waren - 118,65€/Stk.

Gruss,

Diddi

Zitat:

Original geschrieben von Diddi-80

Ich hab zur der Bezeichnung noch was gefunden: Link

Also das ZR ist doch der Geschwindigkeitsindex und gibt an das Geschwindigkeiten über 240 erlaubt sind - aber nur wenns innerhalb der Größenbezeichung steht. Das W schränkt es dann wieder auf 270km/h ein. Was ne Logik aber na gut.

das ist eben nicht der Fall, ein ZR** **W ist normalerweise bis 270km/h zugelassen, aber der Reifenhersteller kann diesen Reifen für bestimmte Fahrzeuge auch bis zu einer anderen Geschwindigkeit freigeben zB. 290km/h ;)

Themenstarteram 17. April 2007 um 15:55

ok, jetzt hab ichs kapiert.

Trotzdem merkwürdig warum man das Z vor das R(adial) schreibt und nicht einfach hinter den "normalen" Geschwindigkeitsindex. So gesehen müsste dann das R auch woanders stehen, wenn man die Größenangaben zusammenfassen würde.

Lassen wirs lieber so, sonst sieht da keiner mehr durch :D

Reifen

 

Hi,

meines Wissens bedeutet VUH einfach nur Vorder und Hinterachse.

In Deinem Fall wohl in gleicher Felgendimension.

Es gibt aber auch Fahrzeuge an denen die Hinterachse auf größeren Felgen steht. Extrem an zb. Formel1 Boliden zu sehen!

Gruß Roman

Re: Reifen

 

Zitat:

Original geschrieben von JunkersJu88

Hi,

meines Wissens bedeutet VUH einfach nur Vorder und Hinterachse.

In Deinem Fall wohl in gleicher Felgendimension.

Es gibt aber auch Fahrzeuge an denen die Hinterachse auf größeren Felgen steht. Extrem an zb. Formel1 Boliden zu sehen!

Gruß Roman

VuH heist Vorder- und Hinterachse, manche schreiben das ausdrücklich hin, obwohl das keinen Sinn macht, wenn nur ein 17" Reifen eingetragen ist.

Wenn an Vorderachse und Hinterachse unterschiedliche Reifen gefahren werden können, dann steht das auch so da, jedenfals ist das bei mir so ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kitekater

...

VUH heißt meines Wissens, daß du an einen Reifenhersteller gebunden bist. Dieser sollte in der ABE der Felge stehen.

Gruß Kater

ich würde vermuten:

Vorne Und Hinten

 

die bindung an einen best. reifenhersteller gibt es afaik seit einigen jahren nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

die bindung an einen best. reifenhersteller gibt es afaik seit einigen jahren nicht mehr.

das wollt ich auch noch schreiben und meine letzten sport contact 2 waren glaube ich auch ZR, die gabs aber nicht als 91, sondern nur als extra load.

seit ein paar wochen fahr ich die sport contact 3, kann mir auch nicht vorstellen, daß deine reifen DOT dieses jahr haben und wahrscheinlich auch nicht letztes jahr, oder ?

mir hat keiner den 2er angeboten außer einer glaube ich und da hätte der 2er mehr gekostet :confused:

das mit dem handschriftlichen find ich auch ein bischen komisch, bei mir wurden die 2 seiten immer schön sauber abgetippt :cool:

könntest dir ja noch zusätzliche sachen "selber" eintragen, daher versteh ich das nicht, welche zulassungstelle sowas machen darf / kann.

cu frosti

Themenstarteram 17. April 2007 um 19:28

Zumindest wurde garantiert das die Reifen nicht älter als 2 Jahre sind. Und das nehm ich bei dem Preis noch in Kauf.

Das es die Bindung an einen Reifenhersteller nicht mehr gibt hab ich auch erfahren, jedoch hatte ich auch irgendwo gelesen, dass es für alle Reifen außer die ZR-Reifen gilt. Hab den Link aber nicht mehr.

Ich glaube solange Siegel und Unterschrift daneben stehen, geht das in Ordnung. Aber du hast recht, ich könnte darunter einfach noch weitere Eintragungen vornehmen.

Bis jetzt wollte noch niemand den alten Brief sehen - kann daher nicht sagen wie die in grün darauf reagieren. Bei meinem alten Schein hatte jedenfalls niemand anstalten gemacht.

Ist das eigentlich üblich so, dass die beim Ausstellen des neuen Fahrzeugbriefs zu faul sind, all die alten Eintragungen abzutippen und darauf verweisen, man solle den alten ungültigen Brief immer mit sich führen?

Gruss,

Diddi

Zitat:

Original geschrieben von Diddi-80

Ist das eigentlich üblich so, dass die beim Ausstellen des neuen Fahrzeugbriefs zu faul sind, all die alten Eintragungen abzutippen und darauf verweisen, man solle den alten ungültigen Brief immer mit sich führen?

Gruss,

Diddi

in meinen augen schwachsinn.

hab noch nie meinen alten schein oder brief mit mir rumtragen müssen.

bei mir haben die alles haar klein abgetippt, ich hab eigentlich gar nicht so viel am auto, aber weil die so genau sind, hab ich mittlerweile 2 seiten kfz schein.

die erste tuning box wurde genauso komplett eingetragen wie die zweite ( die erste wurde natürlich dann nicht mehr miteingeetragen ), dann die felgen mit bereifung, ET .... und später dann das fahrwerk mit allen nummern von federbein .....

 

ich kann mir sogar fast vorstellen, daß sowas mal probleme geben könnte und das wie ich finde zurecht ( nicht bös dir gegenüber, sondern der zulassungsstelle ).

cu frosti

am 18. April 2007 um 4:29

Zitat:

Original geschrieben von Kitekater

Was mich nur an deinem Brief-Bild wundert.

Seit wann kann man handschriftlich was in den Brief eintragen lassen?

Da könnte ich mir ja alles mögliche reinschreiben.

goil, nie wieder zum TÜV ;)

Moinsen!

Um keinen neuen Thread aufzumachen stelle ich mal hier meine Frage.

Habe mir die 17er Standard Sportfelgen besorgt. Wenn ich das richtig lese kann ich die mit 215/45 ZR17 fahren. Tragfähigkeitsindex mindestens 89 oder besser 91? (89V steht im Fzg-Schein)

Da die Felgen und Reifen nicht eingetragen sind, kann ich die ohne Unterlagen so beim TÜV eintragen lassen? Oder muß ich mir über den (F)OH ein Gutachten (noch besser wäre natürlich eine ABE bzw. Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wie das alles heißt) besorgen und kann dann erst zum TÜV fahren?

Wäre um schnelle Hilfe dankbar.

MfG

willit12

am 20. April 2007 um 13:19

sollte es eine ABE etc. geben, dann reicht das... Denke mal das es originale Felgen sind - gibet was beim FOH - ansonsten für ca.40€ ne Einzelabnhame machen?

Frage selber mal: bei einer Eintragung: Federn ( Irmscher ) seperat von den auch neuen Rädern ( weil statt 215 jetzt 225 ) eintragen lassen??

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