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Wie tief darf ein KFZ sein?

Themenstarteram 19. August 2002 um 17:02

Hallo Schrauber!

Ich hab mir für meinen 3er Golf ein Gewindefahrwerk zugelegt, meine Frage an Euch: Wie tief darf laut Tüv ein Fahrzeug wirklich sein? Es geistern die Unterschiedlichsten Meinungen darüber durch die Tunerwelt!

 

DANKE FÜR EURE BEITRÄGE!!!

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28 Antworten

Hi Leutz.

 

Ich war vor zwei Wochen mit meinem 3er GTI beim TÜV Südwest und habe mir ein KW-Gewinde eintragen lassen.

Bin vom Restgewinde auf die tiefste Stelle gegangen- auf gut Glück natürlich.

Ich fahre 16" mit einem 35 Reifen der zu meinem Bedenken den Wagen ganz schon runter kommen ließ. An meinen Scheinwerfern habe ich natürlich "keine" 50cm mind. Abstand bis zur Lichtaustrittsunterkante- waren knappe 48 oder so.

Aber mit einem freundlichen "Hallo" und einem Handschlag gab es beim TÜV Südwest "keine Beanstandungen". :D

 

Wollte euch das nur mal sagen...

:cool:

Grüßle Jochen

Scheinwerfer Unterkante

 

Also wenn das so ist dann kann ich nen 2er mit Rally Front tiefer legen als nen normalen? denn die Scheinwerfer sind doch höher gesetzt und schmaler

Theoretisch ja...

 

denn die DE Linsen sind ja kleiner als die standart Scheinwerfer. Ich habe die DE Doppelscheinwerfer drinnen, ohne die hätte ich große Probleme...

Dumm wird es nur wenn Dein Tüv mit irgendwelcher Bodenfreiheit oder soetwas kommt...

 

Und da hat wirklich jeder TÜV in jedem Bundesland irgendwie seine eigenen Regeln... Soll verstehen wer will.

Kleiner Tip von mir, wenns beim ersten TÜV nicht klappt dann gehe ruhig zum zweiten oder sogar dritten...

Es lohnt sich alle mal...

Grüßle

Dekra

 

Moin!

Es kommt aber auch immer wieder auf die Prüfer an, wenn der Kerl schlecht gelaunt hast und dazu noch alt, hat man meistens schon verschissen und bei der Polizei bei uns in der Gegend ist es auch nicht besser -grml-

Allerdings gibts auch wirklich kulante Prüfer, die einem auch mal kleinere Unachtsamkeiten vergeben, z.B. war die Aufhängung bei meinem Auspuff net ganz okay und habe ihn trotzdem noch eingetragen bekommen.

Habe es selbstverständlich gleich machen lassen!!!

Themenstarteram 22. August 2002 um 15:17

Ja Leutz jetzt hab ich auch endlich mein Gutachten vom FK-Gewindefahrwerk zugeschickt bekommen... Meines besagt das, was die Meisten von Euch schon geschrieben haben:

Abstand Boden - Scheinwerferunterkante: min. 500mm

Mindestbodenfreiheit: 80 mm, bei "formelastischen" Bauteilen 70mm

Abstand von der Radmitte zur Bördelkante min. VA: 305mm

HA: 310mm

Die Abstandsmasse zwischen Bördelkante und Radmitte müssen bei mir in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden...

 

Ganz schöne Paragrafenreiterei, für so n "bissl Tiefgang" finde ich...

Wenn ihr aber regelmäßig die VW-Scene oder andere Zeitschriften lest, werdet ihr schnell sehen dass man mit 70mm Bodenfreiheit nen Panzer fährt, im gegensatz zu den Meisten Geräten...

Klar ist schon, dass man die Eintragung nach ein Paar "Tüvbesuchen" auch irgendwie kriegt, aber was ist, wenn ein Ordnungshüter in Grün das Fahrzeug für zu Tief befindet?? Und der Anbau dann die Auflagen nicht erfüllt???

Wer ist dann gef..ckt?? Der zuständige TÜV-Prüfer, oder der Fahrzeughalter??

Wenn ihr damit schon Erfahrungen gemacht habt, schreibts halt einfach n paar Zeilen!

 

Greetz vom Golf-freak an alle Gleichgesinnten!!!

_______________________________________________

 

GOTT SCHÜTZE UNS VOR STURM UND WIND;

UND AUTOS DIE AUS JAPAN SIND!!!

dann hat der nette kollege in grün pech gehabt.

zumindest hat er bei mir recht ungläubig mit dem kopf geschüttelt als er die fahrzeugscheine durchgeblättert hat...

sein pech...:D:D:D

...Zivilpolizei ist schlimmer als die Streifenpolizei!

Wenn man an junge Zivilbeamte gerät, versuchen die Dir immer krampfhaft eins auszuwischen! Meistens zwecklos, wenn alles eingetragen ist! Das grössere Übel ist, wenn sie Dein Auto mit in die Verwahrungstelle nehmen und dort ein Gutachten gemacht wird! Das kostet so um die 800,-Euro und, wenn sie was finden gibts Strafe + Punkte und Du darfst das Gutachten zahlen. Wenn Du ne Rechtschutz hast übernimmt diese die Kosten, denn die gelten als Verfahrenskosten!

...Man sollte sich darüber allerdings keine Gedanken machen., sonst kann man es mit dem TUNEN gleich sein lassen!

MfG

also ich hab letzten Sommer 3000,-DM in der Verwahrungstelle München lassen dürfen, per Rechnung gezahlt.

Die 3 Punkte und die 120,- + 30,- = 150,- DM Strafe waren da pinatz, gegen das was die Verwahrungsstelle verlangte..

kann ja mal die Kostenrechnung der Verwahrstelle einscannen und hier präsentieren , wenn jemand mag..

das man die kosten über ne rechtschutz zurückbekommt hätt ich wohl eher wissen sollen..., warum lernt man das nicht in der fahrschule ?, grml,

next month geht mein karen erstmal in winterschlaf(dornröschenschlaf ;) )

so tief, dass beim überfahren einer briefmarke der unterboden nicht abgerissen wird...

hans

zum thema wie tief darf mein KFZ sein

ist immer so ne sache weil jeder prüfer und tüv stelle hat da andere vorstellung

zu den 50 cm bis zum scheinwerfer hab ich nicht na ja was solls fahren tut er auch so und sieht besser aus

ach ja kleines foto noch von meinem polo

gruss attik

P.S:

wir rasen nicht wir fliegen tief

@attik

ist ja ganz krank *ggg*

was hast für eine fahrwerkshärte ?

bestimmt Federn, Stoßdämpfer ersetzt durch Stahlrohre..

*ggg*

 

ich scherze, zeig mal ein bild - gesamtansicht

dein fahrzeug hat offenbar eine begrenzte Alltagstauglichkeit

Themenstarteram 23. August 2002 um 14:59

@POLOFREAK

 

OOHH JAAAH, SCHLEIF DU HURE!!!

 

*G*

____________________________________________________

BODENFREIHEIT IST DIE GRÖSSE, DIE ES GILT SO EFFEKTIV WIE MÖGLICH ZU VERRINGERN!!!

am 23. August 2002 um 17:52

Hallöchen zusammen

Also - ich muß auch nochmal meinen lex dazugeben. Dieses Thema ist ja nun in jedem Forum heiß und auch immer wieder diskutiert - letztendlich immer "schwammig" in den Aussagen.

Ich habe mich auch "schlau gelesen" (bin Fahrlehrer).

Erstens muß ich Public recht geben, denn es gibt KEIN fixmaß, in Bezug auf die Bodenfreiheit, die ein Kraftfahrzeug mindestens haben muß !!!

Es gibt aber in Straßenbauvorschriften einen Text der aussagt, das bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung so angelegt sein müssen, das sie von einem für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug in der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit überfahren werden kann, ohne das dieses Schäden am Fahrzeug und Straße zur Folge hat.

Denn diesen Schwachsinn, der in Osnabrück, Kaunitz usw. von den netten Kollegen in grün durchgeführt werden, halte ich für mehr als Fragwürdig. Dort und auch anderswo legen sie einen Klotz von 7 x 7 cm auf die Straße, der dann von dem Fahrzeug überfahren werden muß (tiefste Stelle des Autos muß drüber passen), sollte es nicht funktionieren, werden die Autos vor Ort Stillgelegt.

In diesem Zusammenhang möchte ich alle, die soetwas hinter sich haben bitten, mir ich "Ticket", welches sie erhalten haben (mit gesetzl. Grundlagen für die Stillegung) mir zuzumailen, denn man kann es ja zumindest mal versuchen dagegen vorzugehen, da es ja nicht nur ungemütlich ist, sondern auch noch irre viel Geld kostet.

Aber zurück zur Tieferlegung

Man ist natürlich auch noch an das Gutachten und die darauf folgende Entragung gebunden (Gewinde eintragen und dann wieder schrauben ist also nicht drin). Aber auch hier gibt es unterschiede, denn letztendlich trägt der Prüfer, der es Euch einträgt die Verantwortung dafür, und wenn der der Meinung ist, das es so in Ordnung ist, dann ist es auch OK - selbst wenn es die Herren in grün anders sehen. Auch das Austragen einer vorgenommenen Eintragung ist gesetzlich gesehen nicht si einfach, wie es die Herren in der Regel durchführen ! Denn dieses obliegt (gem. Aussagen mehrerer Prüfer der GTÜ, DEKRA und TÜV) lediglich dem Prüer, der es eingetragen hat !!!!

Insgesamt also immernoch schwierig für den "normalen" Fahrer da durchzusteigen - aber vielleicht konnte ich ein bißchen Licht ins dunkel bringen.

Sollte mir jemand (Bitte Bitte) ein Ticket zumailen wollen, schickt es bitte an ullikipping@hotmail.com

Vielen Dank schonmal dafür

Gruß Ulli

Hoffe nur ich komme nicht mal in so eine brennzliche Lage.

So wie ich das mitbekomme sind die Jungs in Berlin ja ganz heiß auf unsere Autos.

Bei uns in der Gegend sind die ziemlich human, scheint noch die Welt in Ordnung zu sein ( hoffe das bleibt auch so ).

Fahre selber ein KW Gewinde und habe die " empfohlenen RestGewindecm " um 5mm unterschritten..hehe

Werde nächste Woch mal zum TÜV düsen und mal sehen was dieser sagt....

Schönes Weekend noch

Bernd

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