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Was haltet ihr davon Oldies oder Youngtimer zu Tunen ?

Themenstarteram 6. Oktober 2002 um 11:49

Hi, ich fahre jetzt schon seit nen knappen halben Jahr einen Sehr gut erhaltenen Golf 1 GX mit 70 PS, der Wagen hatte als ich ihn gekauft hatte schon ein 60iger Komplett Fahrwerk mit 7x13 Mattig Sportstahlfelgen drauf, damit sah der schon Ziemlich Geil aus.

Als ich ihn gekauft hatte war ich erstmal Total Begeistert davon etwas zu fahren, was man Heutzutage Sehr selten sieht.

Naja am Anfang wollte ich den Wagen Orginal lassen aber es wurde mit der der zeit langweilig, also folgten klarglasscheinis, schwarze rückleuchten, Supersprint anlage ab Kat, offener Luftfilter usw.

Tja nun isser Tief, Breit und Laut .... in gewissen sinne "Verunstaltet".

Was denkt ihr darüber alte autos zu Tunen ?

Beste Antwort im Thema
am 29. März 2013 um 12:32

Bei austerbenden von unverbastelteten Gölfen der ersten Serie gar nichts, beim zahlreich vertretenen Golf 2 kein Ding ..

Was hat Tuning damit zu tun, das ein Fahrzeug verbessert wird, wenn es lauter und ab und an unter Funkenbildung nahezu unfahrbar wird.

Es gibt schon genug Hirnis, die vor Schienen oder Gullis bremsen, weil das Auto aufsetzen oder die Schiene oder Kante nahezu ungehindert bis zur Felge durchschlagen kann.

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kommt auch drauf an was für ein oldtimer gemeint ist... wenn ich bedenke das son käfer schon längst und n golf 1 auch bald n oldtimer is...da finde ich kann man ruhig alles verändern, aber wenn ich n 80 jahre altes auto hätte würd ich alles tun um den original zu lassen, das is klar....

wovon ich immer noch und immer wieder træume: ein perfekt restaurierter volvo amazon für den sonntagsgebrauch® und veranstaltungen. für alle anderen verwendungszwecke ein ebenso gut erhaltener amazon mit dem kompletten antrieb des volvo s60d5... na ja, vielleicht dazu allrad. ist das noch tuning? ;-)

lieb gruß,

oli

p.s.: eigentlich bin ich aber ziemlich prinzipiell gegen tuning.

;) glaub das is kein tuning....glaub DAS is liebe ;)

*schmelz* - du hast es erkannt! ;-))

lieb gruß,

oli

Wenn ich mich nicht ganz täusche, so ist bei Oldtimern ein Tuning zulässig, wenn zeitgenössische Bauteile verwendet werden. Zumindest gibt es dann den Segen des TÜVs und ein H-Kennzeichen.

Die Kombination alte Karosse auf aktuelle Technik hat nichts mit Tuning zu tun, da hier ja nichts "verbessert" wird - entspricht eher dem Bau eines neuen Fahrzeuges und wird vermutlich auch zur Einzelabnahme müssen (steht dann nicht mehr Volvo, sondern Heinz Mustermann als Hersteller in den Papieren) ;-)

@ NOMDMA

 

Soviel zum Thema was erlaubt ist und was nicht:

 

1. Vorbemerkungen

Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).

Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten, wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)

Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)

2. Anforderungskatalog

Identität

Die originale FIN (Fahrzeug-Identnummer) muss vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN haben, erhalten vom TÜV eine Teileprüfnummer (TP-Nummer). Nicht mehr zulässig ist es, dass sich der Fahrzeugbesitzer selbst eine fahrzeug-Identnummerr ausdenkt, er kann sich aber nach § 59 Abs.3 StVZO von der Zulassungsstelle eine FIN zuteilen lassen.

Bis 1.10.69 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren bzw. einzuschlagen oder auf einem separaten aufgenietetem Blechschild anzubringen. Das ist nicht zu beanstanden.

Der Motor-Typ muss nachvollziehbar sein, entweder durch die Gussnummer, die Motor-Nummer oder durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung.

Alle diese Nachweise hat der Halter zu erbringen.

Karosserie/Äußeres Erscheinungsbild

Lack

Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen,.Metallic-Lacke oder Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig. Mehrfarbenlackierungen dürfen aber nur dann anerkannt werden, wenn sie original angeboten wurden.

Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive werden nicht anerkannt. Eine Ausnhame ist eine zeitgenössische Reklamebeschriftung z.B. auf einem Lieferwagen.

(Auch ein pinkfarbener 11 CV wäre also zulässig, auch in der Kombination mit mintgrünen Kotflügeln. Unzulässig wäre aber der zusätzlich rot gefärbte Kofferraumdeckel - das wäre dann eine nicht originale Mehrfarbenlackierung)

Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein, Originale Patina und kleinere Kratzer und Dellen in geringer Zahl sind akzeptabel. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich. Die Zustandsnote '3' ist für eine positive Begutachtung ausreichend.

Während bei der 'normalen' Hauptuntersuchung nach S 29 StVZO der TÜV nur auf sicherheitsrelevante Mängel achtet und z.B. auch durchgerostete Türen, Radläufe etc. akzeptiert, kann so etwas beim Oldtimergutachten nicht durch gehen. 'Rostlauben' erhalten kein H-Kennzeichen.

Blech

Umbauten (z.B. von der Limousine zum Cabrio) sind in der Regel nicht möglich. Akzeptiert werden sie, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offizellen Angebot des Herstellers gegen hat (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio.)

Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tauschmit zeittypischer Karosse, auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer).

GfK (Glasfaser)-Kotföügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben, bzw. zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert.

Äußeres Erscheinungsbild

Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.

Weitgehend frei von Rost

Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein.

Rahmen und Fahrwerk

Rahmen

Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas

Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung

Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein

Fahrwerk

Nur Original-Fahrwerk

Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).

Keine Verstell-Achsen

Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer leruabt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen)

Motor und Antrieb

Motor

Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig

Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers

Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung

Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.

Beispiele:

Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren = ok

Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL (nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle)

Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID.

(Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten, der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.

Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor aus der 123 Baureihe mit gleicher Leistung

Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschiner bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0Liter-V6 mit gleicher Leistung.

 

 

Dieser Katalog wurde von den Oldtimer- spezialisten des TÜV Süd gemeinsam mit den Vertretern des DEUVET entwickelt.

Anregungen und

Kritik an

deuvet@t-online.de

Infos zum Katalog gibt es auch beim TÜV direkt:

http://www.tuevs.de/auto/

Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).

Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom, Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau

Nachrüstung mit Kat ist möglich. (Was ist vom Kat zu halten?)

Getriebe

Die Umrüstung der Getriebeart (z:b. auf Automatik) ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges solche Getriebe vom Hersteller angeboten wurden.

Ansonsten gilt das beim Abschnitt 'Motor' Gesagte sinngemäß.

Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Auspuffanlage

Bremsen

Umbausätze von Seilzug auf Hydraulik werden akzeptiert

Umbau von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur zulässig, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (z.B. bei Jaguar XK, aber nicht bei Ford Thunderbird 1957 und Thunderbird 1970, da es sich hier um völlig unterschiedliche Fahrzeuge handelt.)

Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt

Lenkung

Nachfertigung von Originallenkräder sind erlaubt

Holzlenkräder sind nur zulässig, wenn sie original sind oder orginalgetreu nachgebaut. Nachbauten müssen Originalmaße aufweisen

Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur zulässig, wenn sie wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich (!) aus dieser Zeit stammen

Umbau auf Servolenkung kann akzeptiert werden, wenn diese Lekungsart in der Baureihe serienmäßig vorkam

Servolenkung aus einem anderen Modell des gleichen Herstellers kann akzeptiert werden, wenn diese der StVZO entspricht und die Ausführung des Lenkgetriebes beibehalten wird.

Reifen/Räder

Originalausrüstung odr zeitgenössisches Zubehör

Werksfreigebene Umrüstungen

Reifengröße maximal '2 Nummer' breiter als am Original (z.B. MG-B 185/70SR14 statt 165R14)

Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden.

Umbereifung von Diagonal- auf Radial-Reifen ist möglich

Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen

Auspuffanlage

Original oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl)

Fremdanlage dann, wenn sie optisch dem Original entspricht und keine Änderung im Geräusch-/Abgas und Leistungsverhalten eintritt

Kat ist möglich

Ausstattung, Elektrik/Beleuchtung, Zubehör

Ausstattung

Es wird weitgehende Originalität verlangt. So ist ein Käfer mit Porschearmaturen nicht möglich, wohl aber Armaturen von einem jüngeren Käfer.

Umrüstung der Innenausstattung auf Leder/Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich, nicht aber das optische Aufmotzen z.B. durch Zebrafell (andere 'unauffällige' Fellbezüge sind möglich).

Andere Sitze aus späteren Modellen des gleichen Herstellers können eingebaut werden, nicht aber Sitze eines anderen Herstellers (z.B. Mercedes-Sitze im VW-Bus). Allerdings ist eine zeitgenössische Umrüstung möglich (Nachweis!).

Elektrik und Beleuchtung

Modernes Radio wird akzeptiert

Modifikationen des Kabelbaumes und Umbau von 6V auf 12 V sind möglich

Zusätzliche vorschriftmäßige Scheinwerfer sind möglich

Umbau von Beleuchtungsteilen (Rechteckscheinwerfer an Käfer, Manta Rückleuchten an Mercedes) ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist.

Zubehör

Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute). Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen.

Gruß Dominik

Ausnahme: Das Tuning ist in den ersten 10 Jahren der Zulassung durchgeführt worden, also mindestens 20 Jahre alt.

Gruß Dominik

@ pfuscher

Ich glaube in der letzten Oldtimer-Markt gab es einen Artikel zu dem Thema. Bei den "Veränderungen" scheinen die TÜV-Leute (wie wohl auch Classic-Data) Umbauten zu akzeptieren, die zum Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeuges angeboten wurden.

Stimmt, das ist auch erlaubt.

Gruß Dominik

au schande... ;-)

für eigenbauten gilt doch auch, daß ein exemplar einen crashtest überstehen muß, oder?

lieb gruß,

oli

uff, da fragst jetzt was. theoretisch ja. aber andererseits können sie das ja unmöglich verlangen. weiß es jemand?

Gruß Dominik

ich kanns zwar net beschwören, aber soweit ich weiss muss das auto nen crashtest nur machen wenn du das auto auch in serie produzieren willst und das ist wohl eher selten der fall ;)

Stimmt, jetzt fällts mir auchwieder ein. wenn du das auto in serie produzieren möchtest, brauchst nen Crashtest. Wenn nur du damit fahren willst, die normale Vollabnahmen. Und es gibt auch noch irgentne Bestimmung über den weiterverkauf an dritte, den hab ich aber jetzt nicht im Kopf.

Gruß Dominik

na ja, das interesse an einem amazon mit s60-antrieb ist wohl eher gering - mal abgesehen von meinen noch viel schwæcheren finanzen... ;-) danke für die info!

lieb gruß,

oli

Meine Meinung: Wenn man Youngtimer tunen will, dann nur entsprechend der Zeit des Wagens. Also keine Klarglaslampen an Golf I oder sowas. Auch Felgen sollten aus der Zeit stammen. In Sachen Motor/Fahrwerk: Warum sucht man sich denn ein altes Liebhaberstück aus, wenn man dann das ganze alte Fahrgefühl wegbastelt. Gerade das macht es doch aus, eine alte Kiste zu fahren, die pure, knackige Strassenlage mit leichter Driftneigung, der röhrende Motor.. Nagut, bin verwöhnt mit meinen alten Italienern, die sind Fahrwerks- und Motormäßig einfach klasse...

Kurz zur Vorstellung, da ich neu bin: komme aus Berlin, fahre neben Alltags-Punto noch einen Lancia A112 Abarth (1984) und ab nächstes Jahr noch einen Lancia Beta HPE (auch 84er). Ok, käme nie auf die Idee das Fahrwerk des A112 zu verbessern (geht das überhaupt ??) oder an diesem geilen Motor rumzubasteln (was vermisse ich den Klang im Winter..)

http://www.costaricapingu.gmxhome.de/a112/010_A112_50%25.jpg

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