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was geht mit 16 Zoll Stahlfelgen?

Mercedes B-Klasse T245

Moin,

vorab, ich habe sehr viel gestöbert und gesucht hier.

Bin aber nicht viel schlauer geworden.

A: Kann ich eine breitere Stahlfelge als 6 x 16 mit 205/55 fahren? Hatte das Datenblatt von MB gelesen.

B: Und welche ET wäre das dann.

C: Welche Reifen gehen dazu? 215 /55 oder sogar einen 225/ ?

Am besten mit einem Ganzjahresreifen. :-)

 

 

Ich habe B 170 mit Sportpaket und derzeit den passenden 17“ Alu ab Werk.

 

 

Danke

Dorf

 

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26 Antworten

Kostet dich einen Anruf beim TÜV, die geben gerne Auskunft. Ich denke, daß du 225/50 R 16 u.U. drauf fahren könntest.

Wenn du ohnehin breitere Felgen und Reifen haben willst, gibt's ja auch günstige Alu-Kompletträder, schaut doch viel netter aus!

Ne, ich will unbedingt Stahlfelgen. Ok, werde es beim TÜV probieren. Dachte hier hat schon jemand Erfahrungen damit.

am 27. Oktober 2018 um 7:50

Zitat:

@DORF schrieb am 27. Oktober 2018 um 00:23:38 Uhr:

Ne, ich will unbedingt Stahlfelgen.................

Tut zwar nichts zur Sache, aber rein Interessehalber.

Warum???:confused:

Fahre das Auto nicht alleine. Und bin es auch selber leid immer so extrem aufpassen zu müssen. Hatte vorher einen Defender und das was diesbezüglich wirklich praktisch. Ich muss viel in Hamburg in kleine Parklücken mit viiiiel Kantstein.

Meine 17“Sportfelgen sind schon beim Kauf nicht mehr sehr schön gewesen. Immer wieder 400€ in aufhübschen stecken muss nicht sein.

Ich werde die Chromring Kappen vom W140 draufmachen, sieht gut aus finde ich.

Nur hätte ich gerne eine breitere als die 6“ Felge.

Zitat:

@DORF schrieb am 27. Oktober 2018 um 12:58:55 Uhr:

 

Nur hätte ich gerne eine breitere als die 6“ Felge.

Insofern du bereit bist die Kosten für die Einzelabnahme zu tragen, sollte deinem Ansinnen normal nichts im Wege stehen.

Ich fahre in Alu ne 8x17 mit 225/45/17er Bereifung (Einzelabnahme !), also geht 8 Zoll schonmal und 225 breit auch.

7 Zoll geht eh aus der Rad/Reifen-Kombi hervor und wenn du dich jetzt noch im Bereich der vorgegebenen ET bewegst, dann sollte da einiges möglich sein. Bedingung immer Freigängigkeit im Radhaus und oftmals auch der Abrollumfang (Vermeidung Tachoanpassung).

Zur Einzelabnahme mußt du eh, von daher kannst du dir was passendes aussuchen.

Wie Avon35 empfahl, 225/50/16er Bereifung mit 7-7 1/2 x 16 Felge ET 44-49 oder nah dran (Freigängigkeit !), dann vorher mal beim Tüvi bimmeln ... dein Ansinnen in dieser Dimension schildern und erfahren was möglich ist.

Halt uns bitte mal auf Stand was da so geht ...

Super!!Danke dafür. Werde Euch auf dem laufenden halten was da geht. :-))

@ottocar2013 Was kostet eine Einzelabnahme so ungefähr?

am 27. Oktober 2018 um 20:27

Ich würde das Stahlrad 7Jx16 ET43 von W204/S204 nehmen, mit Reifen 205/55 R 16.

Z.B. Kronprinz ME 516024 oder Südrad 163004.

Gegenüber 6Jx16 steigt die Reifenbreite von Flanke zu Flanke um 10 mm, die Lenkung wird direkter und die Seitenwindempfindlichkeit sinkt.

Kosten für Änderungsabnahme nach § 19.2 StVZO und Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 100€.

Gruß

bcar2016

Zitat:

@DORF schrieb am 27. Oktober 2018 um 16:10:44 Uhr:

@ottocar2013 Was kostet eine Einzelabnahme so ungefähr?

Hallo DORF

Habe seinerzeit (2011) um die 60 € gezahlt für Einzelabnahme durch TÜV-NORD und anschließender Zusatz-Eintragung im Fhzg.-Schein (Zul.beschng. Teil 1).

Aufteilung 48,50 € für Einzelabnahme ... und 12 € für Eintragung in den Kfz.-Schein.

Ist allerdings schon ein paar Tage her, fast genau 7 Jahre.

Da ich nicht weiß was zwischenzeitlich an Gebühren gedreht wurde, orientiere dich mal besser am Wert von bcar2016.

Wenn es dann weniger wird als der erwähnte Hunderter ist es ja nur positiv :)

Ruf den Tüvi vorher an, Ansinnen schildern, Preis erfragen ... und läuft :D

Super :) Danke!

am 29. Oktober 2018 um 14:54

Hallo, bei der Breite kenne ich mich wenig aus. Aber die Höhe der Reifen sollte schon 50 sein.

Und zwar gehe ich von meinen Felgen aus.

Habe Sommerreifen 215/45-17 und Winterreifen 195/55-15, also du wärst jetzt dazwischen.

Zitat:

@mercurion schrieb am 29. Oktober 2018 um 15:54:39 Uhr:

Hallo, bei der Breite kenne ich mich wenig aus. Aber die Höhe der Reifen sollte schon 50 sein.

Und zwar gehe ich von meinen Felgen aus.

Habe Sommerreifen 215/45-17 und Winterreifen 195/55-15, also du wärst jetzt dazwischen.

Ohne nachgerechnet zu haben, würde ich meinen, daß 225/50 R 16 dem sehr nahe kommen sollten. Frage ist, ob seitens MB eine Freigabe vorliegt und bei voll eingeschlagenen Rädern und Extremfahrweise unter voller Beladung die 100%ige Freigängigkeit gewährleistet bleibt.

Bezüglich des Abrollumfangs könntest du schon mal online eine Tabelle bemühen. Minimalste Abweichung nach oben geht wohl noch, aber besser knapp darunter. Ausschlaggebend ist auch die Tachoabweichung, zu geringe Anzeige wegen zu großen Umfangs ist definitiv unzulässig. Kannst du aber mittels GPS-Navianzeige leicht nachprüfen.

@Avon35

Zitat:

Frage von Avon35 ... ich zitiere

Frage ist, ob seitens MB eine Freigabe vorliegt

Es liegt bei RR-Kombi 225/50/16 auf 7/7,5/8x16 Felge seitens MB natürlich keine Freigabe vor.

Darum schrieb ich ja schon immer ... EINZELABNAHME ... die sowieso fällig wird !!!

Und warum (?) ... weil eben Abweichung von den freigegeben RR-Kombi-Dimensionen durch MB.

Oft genug habe ich die RR-Kombi hier mittlerweile als Datei angehängt (!!!) ... mag nicht jedem auffallen, das ist auch richtig ;)

In aller Regel sind die diversen Gutachten immer mit 2% Abweichung vom Abrollumfang angegeben was Tacho-NEU-Justierung betrifft, aber das soll sein/der Prüfer bewerten.

Ich kann hier nur Ratschläge im Vorfeld geben, der letztendliche Entscheider bin ich nicht.

Und nun schauen wir was wird beim Stahlfelgen-Fetisch (kleiner Joke meinerseits ;)) und harren der Dinge die entstehen werden ...

@DORF

Wäre prima für die Gemeinschaft wenn du weiter berichtest ... DANKE

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 30. Oktober 2018 um 19:45:34 Uhr:

@Avon35

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 30. Oktober 2018 um 19:45:34 Uhr:

Zitat:

Frage von Avon35 ... ich zitiere

Frage ist, ob seitens MB eine Freigabe vorliegt

Es liegt bei RR-Kombi 225/50/16 auf 7/7,5/8x16 Felge seitens MB natürlich keine Freigabe vor.

Darum schrieb ich ja schon immer ... EINZELABNAHME ... die sowieso fällig wird !!!

Und warum (?) ... weil eben Abweichung von den freigegeben RR-Kombi-Dimensionen durch MB.

Oft genug habe ich die RR-Kombi hier mittlerweile als Datei angehängt (!!!) ... mag nicht jedem auffallen, das ist auch richtig ;)

In aller Regel sind die diversen Gutachten immer mit 2% Abweichung vom Abrollumfang angegeben was Tacho-NEU-Justierung betrifft, aber das soll sein/der Prüfer bewerten.

Ich kann hier nur Ratschläge im Vorfeld geben, der letztendliche Entscheider bin ich nicht.

Und nun schauen wir was wird beim Stahlfelgen-Fetisch (kleiner Joke meinerseits ;)) und harren der Dinge die entstehen werden ...

@DORF

Wäre prima für die Gemeinschaft wenn du weiter berichtest ... DANKE

Lieber Ottocar,

vielleicht war mein Hinweis etwas mißverständlich. Die Faktenlage ist mir bekannt, ich hatte lediglich nicht differenziert. Sofern Freigabe durch MB, wäre ohnehin nix erforderlich. Sofern der Reifenumfang differieren sollte, sind eben die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen - Freigängigkeit, Tachoabweichung (nach unten kein Problem, nach oben ein K.o.-Kriterium, ...).

Ich hoffe, das ist jetzt leichter verständlich.

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