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Warum abgelaufener Parkschein teurer als ganz ohne Parkschein?

Themenstarteram 29. April 2017 um 17:04

Ich habe heute in Bayreuth meine am Parkautomaten bezahlte Zeit um 15 Minuten überzogen und dann natürlich gleich ein Ticket bekommen über 15€. Durch Zufall bin ich mit einem Parker hinter meinem Fahrzeug ins Gespräch gekommen der auch ein Ticket bekommen hat. Bei ihm war es ein gänzlich fehlender Parkschein und er muss 10€ zahlen.

Jetzt frage ich mich warum bei ihm die Strafe geringer ist? Im Prinzip sollte doch die Summe für beide Vergehen gleich sein weil mein abgelaufenes Parkzettelchen wie ein fehlendes zu werten ist.

Also entweder 10€ oder 15€ für beide Parteien.

Mich werden die 15€ nicht ruinieren und wenn ich die überwiesen habe ist die Sache vergessen. Nur die Grundlage für die unterschiedliche Strafhöhe würde mich schon mal interessieren.

Beste Antwort im Thema
am 30. April 2017 um 12:01

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. April 2017 um 13:53:46 Uhr:

Wenn du ein Stück Butter im Laden klaust , musst du auch mehr als Buße bezahlen als die Butter wert ist .

Ganz einfach dehalb , damit du es lernst , rechtzeitig bevor du abgleitest .

Giovanni.

????? Was hat ein Diebstahl mit abgelaufener Parkzeit zu tun? Dieser Vergleich entbehrt einer sinnvollen Logik.

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Erbsenzähler unter sich ! Warum müsst ihr alles so ernstnehmen ?

Der TE hat doch die Frage richtig gestellt , warum war sein Verhalten teurer ?

Weil es bußgeldbewehrt ist , nach dieser Zeit mit X € . Basta .

Giovanni.

am 30. April 2017 um 14:16

Zitat:

@d118bmw schrieb am 30. April 2017 um 15:49:55 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 30. April 2017 um 15:19:32 Uhr:

 

Nur weil du es nicht verstehst, fehlt doch die Logik nicht: In beiden Fällen wurde etwas nicht bezahlt, was zu bezahlen ist.

Einen Vergleich zu ziehen von einer Ordnungswidrigkeit mit einem Vergehen, das der Strafverfolgung unterliegt, ist für mich unpassend und unlogisch. Daran halte ich fest, auch wenn du mir ein Verständnisproblem unterstellst.

Ich erkläre es dir noch einmal: Es wurde dargelegt, das "Diebstahl von Parkzeit" auch als Diebstahl (allgemein, wie es fast jeder versteht) gesehen werden kann, auch wenn die Rechtsverdreher dafür unterschiedliche Rechtsbegriffe verwenden.

am 30. April 2017 um 14:18

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. April 2017 um 16:08:27 Uhr:

Erbsenzähler unter sich ! Warum müsst ihr alles so ernstnehmen ?

Der TE hat doch die Frage richtig gestellt , warum war sein Verhalten teurer ?

Weil es bußgeldbewehrt ist , nach dieser Zeit mit X € . Basta .

Giovanni.

Lese seine Frage noch einmal - langsamer!!!

am 30. April 2017 um 14:27

Zitat:

@situ schrieb am 30. April 2017 um 16:16:53 Uhr:

Zitat:

@d118bmw schrieb am 30. April 2017 um 15:49:55 Uhr:

 

Einen Vergleich zu ziehen von einer Ordnungswidrigkeit mit einem Vergehen, das der Strafverfolgung unterliegt, ist für mich unpassend und unlogisch. Daran halte ich fest, auch wenn du mir ein Verständnisproblem unterstellst.

Ich erkläre es dir noch einmal: Es wurde dargelegt, das "Diebstahl von Parkzeit" auch als Diebstahl (allgemein, wie es fast jeder versteht) gesehen werden kann, auch wenn die Rechtsverdreher dafür unterschiedliche Rechtsbegriffe verwenden.

Von mir eine letzte Aussage dazu: Ist mir zu doof, um noch näher darauf einzugehen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. Apr. 2017 um 16:8:27 Uhr:

Der TE hat doch die Frage richtig gestellt , warum war sein Verhalten teurer ?

Weil es bußgeldbewehrt ist , nach dieser Zeit mit X € . Basta .

Der, der billiger weggekommen ist, ist auch bußgeldbewehrt gewesen und damit kein Unterschied zum TE und BASTA!

Aber es gibt doch einen Unterschied: auf dem Parkschein stand exakt der Zeitpunkt, ab dem der TE haette weg sein muessen. Bei dem ohne Parkschein wusste es die Politesse es mangels Parkschein und vorheriger Kontrolle nicht. Daher konnte sie diesem zu diesem Zeitpunkt nur bis zu 30 Minuten anrechnen, waehrend es beim TE bereits 31 Minuten oder mehr war. Waere die Politesse schon ne Stunde eher mal rumgegangen, waere es jetzt fuer den anderen teurer gewesen. Das alles habe ich mir jetzt aus diesem Thread zusammengereimt, ist doch nicht so schwer.

ist doch scheissegal - die nächste Politesse fragen, die muss es ja wissen ...

am 30. April 2017 um 16:36

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 30. April 2017 um 18:20:42 Uhr:

waehrend es beim TE bereits 31 Minuten oder mehr war.

Der Fall ist doch längst geklärt. Der TE hat eine kaputte Uhr oder kann sie nicht richtig ablesen.

Zitat:

@digibär schrieb am 30. April 2017 um 14:51:45 Uhr:

Ich denke, der Gesetzgeber will zwischen Fahrlässigkeit (Parkschein vergessen) und Vorsatz (Parkzeit überzogen) differenzieren - wie es bei anderen Vergehen ja auch gemacht wird.

Es ist eigentlich genau umgekehrt.

Beispielsweise bei Arztterminen werde ich zukünftig überlegen, ob ich mir einen Parkschein ziehe.

Zitat:

@digibär schrieb am 30. April 2017 um 14:51:45 Uhr:

Ich denke, der Gesetzgeber will zwischen Fahrlässigkeit (Parkschein vergessen) und Vorsatz (Parkzeit überzogen) differenzieren - wie es bei anderen Vergehen ja auch gemacht wird.

Was bitte ist das für eine Logik des Gesetzgebers ?

Ich würde es auch anders herum als richtig betrachten, denn es handelt niemand "vorsätzlich", wenn man die Parkzeit etwas überschreitet.

"Wissentlich" ohne bezahlen zu parken könnte man eher als "Vorsatz" betrachten.

Aber selbst dann würde ich mir dieselbe Frage stellen wie der TE, "warum" sein Gegenüber, der grundsätzlich kein Parkticket gelöst hat, weniger Bußgeld bezahlen muß, als Er, der so ehrlich ist und ein Parkschein bezahlt, aber die Parkzeit etwas überzieht.

Da wird doch die Ehrlichkeit bestraft.

Tja lieber TE... in Zukunft dann das Auto ohne Parkschein parken, denn das wäre günstiger geworden.

Die Städte und Gemeinden pinkeln sich dann so ans eigene Bein.

am 1. Mai 2017 um 7:32

Nur der Vollständigkeit halber, weil es wieder einige gibt, die sich ausrechnen, daß es günstiger ist, kein Parkticket zu kaufen. An alle Sparfüchse: Am günstigsten ist es, ein Ticket zu kaufen und rechtzeitig vor Ablauf wegzufahren. :D

am 1. Mai 2017 um 7:35

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2017 um 09:27:21 Uhr:

der so ehrlich ist und ein Parkschein bezahlt, aber die Parkzeit etwas überzieht.

Da wird doch die Ehrlichkeit bestraft.

Krude Logik. "Etwas" sind mindestens 30 Minuten (wenn sich die Politesse nicht geirrt hat, was ein völlig anderes Thema wäre).

Kein Ticket und 30 Minuten ohne parken und 30 Minuten überziehen - schau dir mal die "Differenz" im Bußgeldkatalog an.

Das "Vergehen" ist in beiden Fällen exakt das Gleiche: 30 Minuten Parken nicht bezahlt, die hätten bezahlt werden müssen. So schwierig?

Das kann doch nicht so schwer sein?

Leute, es ist doch schon geklärt worden.

Überzogenes Ticket ist genauso teuer wie kein Ticket! Es kommt nur auf die Zeit drauf an die man da schon ohne gültigen Parkschein steht.

Und da sich der TE nicht mehr dazu äußert und lieber nach der Finanzierungsmoral von Assis und ALG II Bezieher fragt, ist das Thema wohl durch.

Schönen 1. MAI,

der_Nordmann

Zitat:

@digibär schrieb am 30. April 2017 um 14:51:45 Uhr:

Ich denke, der Gesetzgeber will zwischen Fahrlässigkeit (Parkschein vergessen) und Vorsatz (Parkzeit überzogen) differenzieren - wie es bei anderen Vergehen ja auch gemacht wird.

Das ist die korrekte Antwort.

am 1. Mai 2017 um 8:41

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 1. Mai 2017 um 09:46:01 Uhr:

Das kann doch nicht so schwer sein

Kann nicht - ist es aber offensichtlich.

Zitat:

@reox schrieb am 1. Mai 2017 um 10:35:08 Uhr:

 

Das ist die korrekte Antwort.

Und exakt aus diesem Grund wird keinerlei Unterschied gemacht - gell?. Leute - LESEN!!!! ALLES! SOGAR DEN BUßGELDKATALOG! Die entscheidenden Passagen wurden hier doch mehrfach (!!!) hinein kopiert!

Zitat:

@situ schrieb am 1. Mai 2017 um 10:41:10 Uhr:

 

Und exakt aus diesem Grund wird keinerlei Unterschied gemacht - gell?. Leute - LESEN!!!! ALLES! SOGAR DEN BUßGELDKATALOG! Die entscheidenden Passagen wurden hier doch mehrfach (!!!) hinein kopiert!

Und warum wird dann dem TE ein Bußgeld von 15 Euro für über 30 Min. Parkzeitüberzug berechnet, wenn Er die Parkzeit nur 15 Min überschritten hat was in dem Fall "nur" 10 Euro gekostet hätte ?

So jedenfalls der Bußgeldkatalog.

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