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Warum abgelaufener Parkschein teurer als ganz ohne Parkschein?

Themenstarteram 29. April 2017 um 17:04

Ich habe heute in Bayreuth meine am Parkautomaten bezahlte Zeit um 15 Minuten überzogen und dann natürlich gleich ein Ticket bekommen über 15€. Durch Zufall bin ich mit einem Parker hinter meinem Fahrzeug ins Gespräch gekommen der auch ein Ticket bekommen hat. Bei ihm war es ein gänzlich fehlender Parkschein und er muss 10€ zahlen.

Jetzt frage ich mich warum bei ihm die Strafe geringer ist? Im Prinzip sollte doch die Summe für beide Vergehen gleich sein weil mein abgelaufenes Parkzettelchen wie ein fehlendes zu werten ist.

Also entweder 10€ oder 15€ für beide Parteien.

Mich werden die 15€ nicht ruinieren und wenn ich die überwiesen habe ist die Sache vergessen. Nur die Grundlage für die unterschiedliche Strafhöhe würde mich schon mal interessieren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. April 2017 um 13:53:46 Uhr:

Wenn du ein Stück Butter im Laden klaust , musst du auch mehr als Buße bezahlen als die Butter wert ist .

Ganz einfach dehalb , damit du es lernst , rechtzeitig bevor du abgleitest .

Giovanni.

????? Was hat ein Diebstahl mit abgelaufener Parkzeit zu tun? Dieser Vergleich entbehrt einer sinnvollen Logik.

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am 29. April 2017 um 17:21

Sicher hast du schon selbst den Bußgeldkatalog aufgerufen. Da steht es für mich eindeutig drin.

Themenstarteram 29. April 2017 um 17:25

Nein, hab ich noch nicht. Soweit hab ich jetzt gar nicht gedacht. :-)

Zitat:

Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer

...bis zu 30 Minuten 10 €

...bis zu 1 Stunde 15 €

...bis zu 2 Stunden 20 €

...bis zu 3 Stunden 25 €

...über 3 Stunden 30 €

Das ist der Grund. Deshalb vermute ich, daß deine Parkzeit mindestens seit 31 Minuten abgelaufen war.

am 30. April 2017 um 9:37

ich frage mich aber, wie man ohne abgelaufenen Parkschein feststellen will, wie lange das Fahrzeug ohne Parkschein schon da steht - oder wird da gewöhnlich von max. 30 Minuten ausgegangen...?

Als erstes bekommst du das Ticket für die geringste Zeitspanne, kommt die Politesse dann wieder schaut sie auf die Uhr u d ds Ticket erhöht sich um die entsprechende Zeit.

Gruß,

der_Nordmann

Wenn du ein Stück Butter im Laden klaust , musst du auch mehr als Buße bezahlen als die Butter wert ist .

Ganz einfach dehalb , damit du es lernst , rechtzeitig bevor du abgleitest .

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. April 2017 um 13:53:46 Uhr:

Wenn du ein Stück Butter im Laden klaust , musst du auch mehr als Buße bezahlen als die Butter wert ist .

Ganz einfach dehalb , damit du es lernst , rechtzeitig bevor du abgleitest .

Giovanni.

????? Was hat ein Diebstahl mit abgelaufener Parkzeit zu tun? Dieser Vergleich entbehrt einer sinnvollen Logik.

Ich denke, der Gesetzgeber will zwischen Fahrlässigkeit (Parkschein vergessen) und Vorsatz (Parkzeit überzogen) differenzieren - wie es bei anderen Vergehen ja auch gemacht wird.

Themenstarteram 30. April 2017 um 12:53

Wie schon gesagt geht es mir nicht um die 15€. Mich interessiert eher die unterschiedliche Strafhöhe für eigentlich zwei gleiche Vergehen denn weder ich oder der andere konnten einen gültigen Parkschein vorweisen.

am 30. April 2017 um 12:58

Dann beantworte mal die Frage die weiter oben gestellt wurde. Um wie viel Zeit hast du überzogen?

hat er doch im ersten Satz schon geschrieben: 15 Minuten.

Zitat:

@Renegade1000 schrieb am 30. April 2017 um 14:53:02 Uhr:

Wie schon gesagt geht es mir nicht um die 15€. Mich interessiert eher die unterschiedliche Strafhöhe für eigentlich zwei gleiche Vergehen denn weder ich oder der andere konnten einen gültigen Parkschein vorweisen.

es ist nicht 100% dasselbe Vergehen! Das hat man dir doch gerade versucht zu erklären.

Und wieso hast du auf einmal keinen Parkschein? Der Automat wird doch einen rausgegeben haben. Woher weißt du denn sonst, dass du 15 Minuten überzogen hast?

am 30. April 2017 um 13:19

Zitat:

@d118bmw schrieb am 30. April 2017 um 14:01:41 Uhr:

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 30. April 2017 um 13:53:46 Uhr:

Wenn du ein Stück Butter im Laden klaust , musst du auch mehr als Buße bezahlen als die Butter wert ist .

Ganz einfach dehalb , damit du es lernst , rechtzeitig bevor du abgleitest .

Giovanni.

????? Was hat ein Diebstahl mit abgelaufener Parkzeit zu tun? Dieser Vergleich entbehrt einer sinnvollen Logik.

Nur weil du es nicht verstehst, fehlt doch die Logik nicht: In beiden Fällen wurde etwas nicht bezahlt, was zu bezahlen ist.

Im Übrigen richten sich die Beträge nicht nach den Erfindungen unterschiedlicher Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten in Foren, sondern nach dem Text des Bußgeldkatalogs. Wahrscheinlich sollte der TE seine Uhr mal zum Uhrendoktor geben.

"Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer" werden exakt gleich geahndet.

Zitat:

@situ schrieb am 30. April 2017 um 15:19:32 Uhr:

Zitat:

@d118bmw schrieb am 30. April 2017 um 14:01:41 Uhr:

 

????? Was hat ein Diebstahl mit abgelaufener Parkzeit zu tun? Dieser Vergleich entbehrt einer sinnvollen Logik.

Nur weil du es nicht verstehst, fehlt doch die Logik nicht: In beiden Fällen wurde etwas nicht bezahlt, was zu bezahlen ist.

Einen Vergleich zu ziehen von einer Ordnungswidrigkeit mit einem Vergehen, das der Strafverfolgung unterliegt, ist für mich unpassend und unlogisch. Daran halte ich fest, auch wenn du mir ein Verständnisproblem unterstellst.

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