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Vorübergehende Tachomanupulation?

Volvo V60 1 (F)
Themenstarteram 15. November 2014 um 21:24

Hallo zusammen,

mir ist ein Ding passiert, das glaubt man erst gar nicht und deshalb stelle ich mal die Frage hier: Ist es möglich, beim Volvo den Tacho-sprich Kilometerstand- so zu manipulieren, dass das nur für ca. 2 Wochen anhält? Hört sich komisch an, ist mir aber passiert und ich weiß jetzt nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Musste mich notgedrungen nach einem neuen Elch umsehen, da mein V70 Bj 2009 nach Crash total geschrottet wurde.:)

Also musste mich auf die Suche machen und als begeisterter Volvo-Fahrer ist mir ein V60 D3 ins Auge gesprungen. Bin da hingefahren und habe mir das Auto angesehen. Super gepflegt, gut ausgestattet, durfte ein Probefahrt machen und das Gefühl war Klasse, Volvo eben. Vor allem Bj 2011 mit 45.500 km gelaufen, perfekt. Also Auto gekauft, die Frage nach dem Serviceheft natürlich gestellt, da keins vorhanden war. Die Antwort war, dass dies jetzt elektronisch durch Volvo geführt würde, da ja eh die Daten ausgelesen würden. Okay dachte ich, kann so sein. Bin jetzt 2 Wochen mit dem Auto unterwegs und neben der Ankündigung zum Wartungsintervall zeigte mir plötzlich der Tacho nun einen Kilometerstand von 186.695 km an?????!!!!!????!

Wie geht so was? Ich kann mir das nur so erklären, dass der Tacho manipuliert wurde, aber völlig dilettantisch und die Elektronik des Volvo nun durch die Wartungsankündigung diesen Betrug rückgängig gemacht hat.

Was mich interessieren würde, ist die rechtliche Lage. Ich habe das Auto zwar bei einem Händler gekauft, der dies aber nur in Vermittlung im Kundenauftrag gemacht hat. Das heißt somit gekauft wie gesehen , aber ich habe das Auto mit dem viel niedrigen Kilometerstand gesehen und gekauft und bin einem Betrug aufgesessen, der nie aufgedeckt worden wäre, wenn das Phänomen nicht aufgetreten wäre.

Kann mir einer mal einen Tipp oder Rat geben.:confused:

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. November 2014 um 14:01

Hallo zusammen, ich möchte euch mitteilen, dass meine Geschichte ein gutes Ende genommen hat. Ich habe den Kaufvertrag gewandelt und das Auto zurückgegeben. Jetzt wird in aller Ruhe ein neues Auto in Form eines V60 gesucht. Solltet ihr noch einmal mein "altes" Auto entdecken mit viel weniger Laufleistung, denkt euch euren Teil.:) Bis bald mal Euer Elchfreund!!!

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Zitat: "die Frage nach dem Serviceheft natürlich gestellt, da keins vorhanden war. Die Antwort war, dass dies jetzt elektronisch durch Volvo geführt würde, da ja eh die Daten ausgelesen würden."

Da würde ich bei einem Volvo-Händler anrufen, ob *kein Serviceheft mehr und elektronisch abspeichern" so gehandhabt wird....

Der Tachostand wird m.W. an 2 Orten gespeichert und es ist möglich das der (manipulierte) Tachostand nun wieder mit dem richtigen Stand vom Motorsteuergerät aktualisiert wurde...

Offenbar ist der XC60 aber top, da man den nun genannten Km-stand beim Fahren noch nicht bemerkt hat. (klappern, schwimmen, oelverbrauch, antriebsstrang usw.)

Was sagt der Km-Stand im Kaufvertrag ?

Was sagt Deine Volvo-Werkstatt ? Evtl. wird das bei einer TÜV Prüfung auch hinterlegt ?

Wenn bei einem Service oder bei einer Fahrzeugprüfung vor einem Jahr schon 100000 km schon erreicht waren, wäre der Betrug prüfenswert, nur die Frage ob Dein Händler schon reingelegt wurde.

...also selbst bei eine top gepflegten Langstreckenfahrzeug sollte man die 185tkm merken. Ich würde das begutachten lassen.

Ich denke auch, dass das Kobiinstrument ein Impuls mit aktuellen Daten vom Motorsteuergerät bekommen hat und somit der aktuelle Kilometerstand wieder angezeigt wird.

Der (Zwischen) Händler ist ja fein raus, da er nur im Kundenauftrag verkauft hat..........aber der Kunde hat betrogen und sich strafbar gemacht.

Bin mal gespannt wie das ausgeht

Zentral abgelegt werden bei Volvo nur die Garantieleistungen und Rückrufleistungen, eine zentrale Speicherung der Servicehistorie bspw. wie bei Mazda erfolgt nicht. Beim betreuenden Händler aber sollte die gesamte Servicehistorie hinterlegt sein. Das sollte Deine erste Anlaufstelle sein. Parallel solltest Du klären, ob das Auto tatsächlich oder nur vorgeblich zur Umgehung der Gewährleistungen im Auftrag verkauft wurde. Wer steht als Verkäufer im Vertrag? Das kann Dir auch der Vorbesitzer sagen, alternativ sollte der Händler eine Vollmacht zum Verkauf besessen haben. Weiss der Vorbesitzer nichts von einem Vermittlungsgeschäft und kann darüber hianus bezeugen, dass der Wagen fast 200t km auf der Uhr hatte, dann würde ich Dir empfehlen, Dir einen Anwalt zu nehmen, dann liegt klarer Betrug vor.

Lass mich raten: freier Händler mit Kiesplatz und Fähnchen vor der Tür?

Ich habe mal von einem solchen Fall im Bekanntenkreis gehört, wo ein Toyota Verso quasi über Nacht viermal um den Globus gefahren sein sollte.. Die Besitzerin ist eine nette ältere Dame, alleinstehend und ich habe gedacht "Ja nee, is klar...Frauen und Autos....nicht richtig hingeguckt.....tzz tzz tzz" Das passt aber exakt zu Deinen Fall und ich war wohl ein Chauvi......

@Monchi76: das habe ich auch immer gedacht, bis ich mal in Schweden in einem V70 III mit 280t km auf der Uhr mitgefahren bin. Ich glaube, dass ich mich ein wenig auskenne, aber dem Wagen hätte ich auch 90t km abgenommen. Innenraum, Pedale, Karrosse, Lenkrad alles tadellos....

Zitat:

@Roadrunner_1970 schrieb am 15. November 2014 um 23:22:10 Uhr:

Zentral abgelegt werden bei Volvo nur die Garantieleistungen und Rückrufleistungen, eine zentrale Speicherung der Servicehistorie bspw. wie bei Mazda erfolgt nicht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meine neue Volvo-Werstatt konnte problemlos auf alle von anderen Volvo-Werkstätten getätigten Arbeiten zu meinem V70 zugreifen.

Oha das jetzt mal einer der interessantesten Threads momentan, bin gespannt was da rauskommt.

Ist doch ziemlich eindeutig die Sache, wenn die niedrigeren km im Vertrag stehen. Ab zum Anwalt, die Kosten muss der Gegner auch tragen.

Fehlendes Checkheft ist schon mal anrüchig bei so einem jungen Fahrzeug. Ich würde mal bei einem Volvo-:) höflich anfragen, ob er über die Fahrgestellnummer irgendwas herausfinden kann und fragen, ob es tatsächlich möglich ist, dass der evtl. ursprüngliche km-Stand plötzlich wieder auftaucht. Das ist echt `n Ding... :rolleyes: Wenn der Wagen tatsächlich schon echte 187.000 km auf der Uhr hat, ist es nicht so abwegig, dass bei Volvo Garantie- oder Rückrufarbeiten bei mehr als den angegebenen 45.500 km gemacht wurden. Das sollte sich über die Fahrgestellnummer herausfinden lassen. Der nächste Gang wäre dann so oder so zum Anwalt. Tachodrehereien sind das Letzte. Bei einem gut gepflegten oder auch aufwendig aufbereiteten Auto sieht oder auch spürt man nicht unbedingt 200.000 km. Der 10 Jahre alte Audi A6 meines Seniors z.B. fühlt sich beim Fahren niemals nach 300.000 km an.

Hat der Wagen evtl. noch Kennzeichenrahmen mit dem Namen eines Volvo-Händlers drauf? Das wäre dann ein Hinweis auf einen früheren betreuenden Händler.

Zitat:

@DerKiff schrieb am 15. November 2014 um 23:57:34 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner_1970 schrieb am 15. November 2014 um 23:22:10 Uhr:

Zentral abgelegt werden bei Volvo nur die Garantieleistungen und Rückrufleistungen, eine zentrale Speicherung der Servicehistorie bspw. wie bei Mazda erfolgt nicht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Meine neue Volvo-Werstatt konnte problemlos auf alle von anderen Volvo-Werkstätten getätigten Arbeiten zu meinem V70 zugreifen.

Wartung oder Garantie bzw. Rückruf? Ich war erst letzte Woche mit unserem V50 aus 04/2010 zur Inspektion und mein :) konnte lediglich die Garantieleistungen sehen - der Wagen war vorher ausschliesslich bei einem anderen Volvo Händler.

Wenn es aktuell so wäre, dann wäre das ein Riesenfortschritt. Mein MX 5 kommt aus Offenburg und wird nach Umzug nun in Paderborn gewartet. Die können auf alles zugreifen, was gemacht wurde. Damit lässt sich auch die km-Leistung gut nachvollziehen.

Der vom TE gekaufte V60 stammt aus 2011, der KÖNNTE in die Serie mit den mangelhaften Kopfdichtungen beim D3 fallen. Wäre ein Ansatz, ob und ggf. wann da was gemacht wurde, falls nicht die gesamte Servicehistorie ersichtlich ist. Dann sollte sich bei der Laufleistung bereits im ersten Jahr etwas gemacht worden sein.

Hi,

den Verkauf "im Kundenauftrag" sieht man ja bei einigen Händlern in der Form, dass dort nur Autos "im Kundenauftrag" stehen. Das nimmt ein guter Anwalt aber problemlos auseinander.

Ich bin kein Freund direkt von Anwalt und Gericht. Hier wird es nicht anders gehen.

Ort des Händlers? Schwerte?

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 16. November 2014 um 20:08

Zitat:

@gseum schrieb am 16. November 2014 um 21:02:54 Uhr:

Hi,

den Verkauf "im Kundenauftrag" sieht man ja bei einigen Händlern in der Form, dass dort nur Autos "im Kundenauftrag" stehen. Das nimmt ein guter Anwalt aber problemlos auseinander.

Ich bin kein Freund direkt von Anwalt und Gericht. Hier wird es nicht anders gehen.

Ort des Händlers? Schwerte?

Schönen Gruß

Jürgen

In 3 Jahren ist das Fahrzeug > 180.000 Km gelaufen? Das wären ja 60.000 Km p.a .

Das sollte man dem Fahrzeug auf jeden Fall ansehen. Lack, Steinschläge, wann wurde der letzte Service gemacht (Ölwechsel steht am Motorblock auf einem kleinen Zettel). Auch die Sitze müßten dann schon ordentlich durch und abgenutzt sein.

Der Wagen muß bei dieser Laufleistung auch schon deutlichen Verschleiß unter dem Fahrzeug und an den Achsen haben.

Ich würde meine Rechtsschutz definitiv schon mal vorwarnen ^^.

Kannst du uns mal Bilder von deinem Fahrzeug machen? Vor allem Motorhaube, Innenraum etc.

Themenstarteram 16. November 2014 um 20:12

Hallo Jürgen,

der Kandidat erhält für die letzt gestellte Frage 100 Punkte... Was weißt Du mehr über diese "Dependance"?