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Vorne 205er und Hinten 215er möglich?

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 22:01

Hallo zusammen.

Ich hab vor wenigen Tagen endlich meine Wintererräder draufgezogen.

Da ist mir glatt wieder eingefallen, dass meine 2 Vorderen Räder einen höhenschlag haben.

Meine jetzigen Winterräder sind 215/55 R16.

Jetzt wollte ich die 2 "defekten" Reifen durch neue ersetzen. Der Preisunterschied von 205 zu 215 ist schon gewaltig. Daher hab ich mir gedacht ich mach vorne 205er drauf. (Denn die 2 anderen Reifen sin d noch gut)

Ist das möglich?

In einer Werkstatt wurde mir gesagt, dass es Probleme mit dem ABS/ESP geben könnte, da die Reifen verschiedene Umfänge hätten.

Ich dachte immer, das System würde Achsweise funktionieren...

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24 Antworten

Das ist legal nicht möglich, da es ein Gutachten geben müsste, das die Kombination ausdrücklich erlaubt.

Gruß

Achim

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 22:49

Naja, ich bin lieber die nächsten 3 Monate etwas weniger legal und dafür sicher unterwegs, als wenn mir etwas an meinem Auto (Radlager, Stoßdämpfer, etc. ) flöten geht, oder sogar was schlimmeres (Kontrollverlust, unerwartetes verhalten in der Kurve --> Unfall) durch die Reifen verursacht wird.

Du verlierst dadurch Deine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Wenn was passiert, musst Du selbst zahlen. Ich würde das nicht tun.:eek: Punkte gibt's natürlich dafür auch.

Gruß

Achim

Da du ja nur 2 brauchst isses ja finanziell noch überschaubar.Ausserdem brauchste die ja nächstes Jahr sicher auch wieder. 100€ pro Reifen wirste ja wohl haben?

Und das was general geschrieben hat würde ich mir zu Herzen nehmen.

am 8. Dezember 2009 um 3:00

Hallo,

ich bin mir gerade gar nicht so sicher, ob man das nicht darf!

Rein theoretisch sollte eine Mischbereifung auch am Vectra C / Signum möglich sein.

Du musst auf die Achslasten achten und natürlich die gleichen auf einer Achse fahren. Per Einzelabnahme sollte der TÜV da nichts gegen haben.

Ich glaube hier schon mal was von Mischbereifung auf einem Vectra C im Forum gelesen zu haben.

Ein großer NACHTEIL (und für mich das K.O. Kriterium) : Du kannst die Räder nicht von vorne nach hinten tauschen! Gerade bei Fronttrieblern macht der Tausch sinn. So kann man einen Satz Reifen doch erheblich länger fahren.

MFG

gab hier schon einige die die Mischbereifung eingetragen bekommen haben, war aber mW eher bei 17er so.

die Bedenken deiner Werkstatt sin daber so schon richtig.

mein tipp 4 neue gleiche Reifen und die 2 215er in der Bucht oder bei MT verticken

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 10:01

Soweit wie general hab ich nachtürlich noch nicht gedacht. Da hast du recht.

Ich lass mir heute (oder morgen) abend 4 neue 205er draufziehen und die 2 (guten) alten werde ich verkaufen. Dann hab ich ruhe ;)

Danke für eure Hilfe.

Aber um das Thema noch einmal weiter zu führen, jetzt nur aus interesse:

Ist es tatsächlich so, das das ABS/ESP anspringt, wenn ich vorne und hinten verschiedene breiten fahre? (205/215)

Dann müsste es ja auch anspringen, wenn ich vorne "Neue" und hinten "abgefahrene" Reifen drauf mache, oder nicht?

Diese hätten doch auch einen anderen Abrollumfang.

du bräuchtest sowas wie die Auflage V16 in diesem Gutachten für deine gewünschte Kombination von 205 und 215

http://plw.eu/plwdaten/gutachten/00114378.pdf

Entweder von Opel oder von einer anderen Felge als Vergleich.

 

Die für Signum gültigen Kombinationen in V16 könntest du per Vergleichsgutachten und Einzelabnahme eintragen lassen.

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 11:07

Ja, aber bevor ist etwas mit Eintragung, etc. anfange, kann ich mir auch gleich alle 4 Reifen kaufen...

Meine eigentiche idee war ja das Geld zu sparen (da noch 2 gut sind).

Jetzt habe ich im Serienreifenkatalog nachgeguckt (Seite 188).

Wie kann ich das jetzt verstehen bei zB. Reifengruppe "A"? Ist die Kombination von 205/215 nicht schon zugelassen?

Nein, das müßte extra dranstehen.

Es heißt nur, daß die 205er und 215er auf 6x16" montiert werden, nicht daß du die mischen kannst.

Beim Speedster stehts auch nicht sehr gut dran, aber da kann man es ein bischen sehen.

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 12:04

OK. Hab gerade mit meinem Reifenfuzzi gesprochen, gibt 4 neue Schlappen...

Jetzt nochmal zu dem Serienreifenkatalog.

Da steht, dass man seine Reifenfreigabe findet über:

Zitat:

3. Genehmigungsnr. aus Feld K Nachtragsstand = letzte 2 Ziffern, z.B. e1*2001/116*0261*11

4. Versionsnummer aus Feld D.2 Reifengruppe = vorletzte Stelle, z.B. D (Buchstabe o. Ziffer)

Leider kann ich meine Genehmigungsnr nicht in dem Dokument finden.

Oder zählen NUR die letzten beiden stellen?

Und unter D.2 (Reifengruppe) steht in meinem Fahrzeugschein auch nichts außer "Verctra (Signum)".. :(

Heisst das jetzt, ich darf KEINE Reifen fahren, oder ich darf ALLE Reifen fahren ;)

am 8. Dezember 2009 um 23:25

hallo,

also den Einfluss auf ESP/ABS bezweifel ich.

Bei BMW kannst du auch im Sommer Mischbereifung und im Winter identische Fahren, ohne das am ESP/ABS was umprogrammiert werden muss.

Ansonsten dürfte dein ABS und ESP auch nicht funktionieren, wenn du das Notrad drauf hast. Denkbar wäre auch, wenn jemande nur Winterreifen nur auf der Vorderachse montiert. Bsp. Hinten 7,5x18 mit 225/45 und vorne 7x17 mit 225/45 dürfte keine Probleme machen. Ich stelle mich gern mal als Versuchskaninchen zur Verfügung und fahre mal mit der Kombi, bin mir aber jetzt schon sicher, das ABS und ESP aktiv und ohne Fehlermeldung bleiben.

MFG

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 23:42

An das beispiel mit dem BMW hab ich auch schon gedacht.

Hab letzte woche erst einem Freund geholfen die Reifen zu wechseln, der hat im Sommer 205+245 drauf und im Winter nur 205er...

Und wie gesagt, dass müsste es ja auch Probleme geben, wenn ich vorne "neue" und hinten abgefahrere reifen rauf mache, diese ja auch verschiedene Abrollumfänge haben.

Ich glaube nicht, daß das ESP einen Fehler ausspuckt. Dafür sind die Abrollumfänge zu ähnlich. Bezüglich des Notrads könnte ich mir vorstellen, daß das ESP sogar eine Art Notprogramm hat. Das grössere Problem dürfte die Fahrdynamik darstellen, die vom Hersteller so nicht vorgesehen war. Das Fahrverhalten dürfte sich durchaus ändern.

Das absolute No-Go ist halt die ABE und damit der Versicherungsschutz, der verfällt. Das muß jeder selber wissen. Im Endeffekt wird das Risiko sich, oder jemand anders zu verletzen durch so eine Änderung nur insignifikant steigen. Falls allerdings doch was passiert, ist man finanziell ruiniert und sitzt im Knast. Muß jeder selbst wissen...

Gruß

Achim

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