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Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 9:30

Hallo zusammen,

ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.

Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.

Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.

Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.

Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.

Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.

 

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

 

Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle

Beste Antwort im Thema

Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?

Manmanman.....

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

Das hättest du dir dann auch klemmen können.

Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... :rolleyes:

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am 7. Mai 2013 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Punkt eins: DU hast ein Schild "Vohrfahrt gewähren" an Deiner Route.

Punkt zwei: ER hat keins vor der Radwegeinmündung.

Punkt drei: Der Radweg st als solcher auf der querenden Zufahrt zur Hauptstrasse nicht gekennzeichnet.

Zu 1) Das Rad und PKW fahren vorher parallel. In diesem Fall ist es absolut nicht normal Vorfahrt gewähren zu müssen vor Anderen, die dann abbiegen.

Zu 2) Das bedeutet für den PKW warten, da abgebogen wird. Sieht man die Wege als zwei getrennte Wege an würde RvL gelten, ebenfalls hieße das für den PKW warten.

Zu 3) Muss er auch nicht. Weder auf die Reglung zum abbiegen noch auf RvL hat dieses einen Einfluss.

Im Regelfall gehören Radwege die parallel zu einer Straße verlaufen auch zu dieser, so dass es gar nicht möglich ist Straßenteile in der Vorfahrt anders zu behandeln. Normal ist wer abbiegt muss warten, Vorfahrt gewähren kann trotzdem da stehen aber bezieht sich auf Querverkehr und gilt dann für Radweg und Fahrbahn. Da es sich in diesem Fall wohl um getrennte Strecken handelt, die aber parallel verlaufen werden Verwechslungen provoziert, eine klare Falle für Radfahrer. Zumal es vier Möglichkeiten gibt von wo dann jemand kommen der der durch gelassen werden muss (zwei Strecken mal zwei Richtungen) und dabei noch bei allen 4 auf die Blinker (die nicht immer genutzt werden) geachtet werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Im Regelfall gehören Radwege die parallel zu einer Straße verlaufen auch zu dieser, so dass es gar nicht möglich ist Straßenteile in der Vorfahrt anders zu behandeln.

Das ist für außerorts schlicht falsch. Ich habe hier das entsprechende Regelwerk liegen (ERA 2010, FGSV-Verlag).

am 7. Mai 2013 um 14:26

Abgesehen davon verläuft der Radweg zu keiner der Strassen wirklich parallel. Zur Entzerrung der Kreuzung wurden da wohl ein paar Meter "parallelisiert", aber das ist kein "zugehöriger Radweg".

Deutlicher wäre wohl nur der Google-Link.

Insgesamt kein Grund für den TE sich gegenüber dem Autofahrer zu echauffieren, egal wie korrekt oder inkorrekt die Beschilderung nun war - er hatte eindeutig ein "Vorfahrt gewähren" zu beachten.

Amen

ganz im ernst?

nix passiert, keine schäden an personen oder gegenständen, es wurden freundlichkeiten ausgetaucht: thema erledigt. hier auch nur eine sekunde an irgendwelche anderen sachen zu verschwenden halte ich für sinnfrei.

am 7. Mai 2013 um 15:16

Moin,

 

wieder einmal weis keiner Bescheid :rolleyes:

 

Radfahren ist und bleibt sau gefährlich,

 

Ich gewähre dem Anderen lieber die Vorfahrt,

der Übergang vom Radfahren, oder von oben zugucken,

- ist leider sehr gering :rolleyes:

 

schönen Gruß

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ganz im ernst?

nix passiert, keine schäden an personen oder gegenständen, es wurden freundlichkeiten ausgetaucht: thema erledigt. hier auch nur eine sekunde an irgendwelche anderen sachen zu verschwenden halte ich für sinnfrei.

Sehe ich auch so.

Provozierend an den Titel des Threads angelehnt würde ich sagen, hier haben sich zwei Richtige getroffen.

Jeder wollte auf sein Recht beharren, das er nicht hat.

Für was braucht man noch Rücksichtnahme?

Ist wohl ein Fremdwort.

Mir werden die brenzligen Situationen klar. Jeder weiß es anders.

Ich handhabe es in einer solchen Situation immer so das, wenn ich das Rad bin das Auto gerne vor mir fahren darf, bin ich das Auto darf das Rad gerne fahren.

Ich denke , auf Grund des unterschiedlichen Wissens der VTs ist dies auch eine weise Handlungsweise.

Die Beweisführung wird hier gerade geführt.

am 7. Mai 2013 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Punkt eins: DU hast ein Schild "Vohrfahrt gewähren" an Deiner Route.

Punkt zwei: ER hat keins vor der Radwegeinmündung.

Punkt drei: Der Radweg st als solcher auf der querenden Zufahrt zur Hauptstrasse nicht gekennzeichnet.

Was ist daran für Dich ein Hinweis, dass Du Vorfahrt haben könntest? Hier sind gleich DREI Punkte, die Dir signalisieren: WARTEN!

Wenn Du einem PKW in die Seite fährst, zumal einem, der abgebremst hat, also im Bereich des Konfliktes langsam war, dann warst Du wohl zu schnell für die Situation? Er war ja schon mindestens eine halbe Autolänge an der Radquerung vorbei, bevor Du die Fahrbahn erreicht hast. Bei einem für Dich geltenden "Vorfahrt gewähren" liegt der Fehler wohl wirklich bei Dir.

Sorry, so sehe ich das. OK, die Situation ist nicht wirklich perfekt ausgeschildert, aber ein Vorfahrtszeichen für den PKW vor der Radwegeinmündung wäre genauso wie eines danach sehr verwirrend. Vorallem im Bezug zur dahinter verlaufenden Hauptstrasse. Insofern ist die Beschilderung eigentlich eindeutig. Das NACH dem Radweg stehende Vorfahrt gewähren bezieht sich für den PKW auf die darauf folgende Hauptstrasse. Der Radverkehr muß warten, darum hat er ein Schild UND keine Spurmarkierung auf der Fahrbahn. Eigentlich klar, wenn man darüber nachdenkt oder?

Nach meinem Ermessen ist die Beschilderung absolut richtig und könnte nicht besser und eindeutiger gelöst sein. Die Beschilderung ist nachvollziehbar, da ein vor der Vorfahrtsstraße wartender Autofahrer oder auch zwei, den Radweg blockieren können. Aus diesem Grunde steht das eindeutige Vorfahrt gewähren-Schild für den Radfahrer. Eine rechts-vor links-Lösung würde wegen der evtl. bereits wartenden Autofahrer, die dann den Radweg blockieren, auf keinen Fall funktionieren.

am 7. Mai 2013 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich handhabe es in einer solchen Situation immer so das, wenn ich das Rad bin das Auto gerne vor mir fahren darf, bin ich das Auto darf das Rad gerne fahren.

Ich bin der Meinung so entstehen nur unklare Situationen. Wenn derjenige, der Vorfahrt hat, stehen bleibt und der andere stehen bleibt weil er Vorfahrt gewähren muss stehen beide. Und je nachdem was den beiden gerade durch den Kopf geht fahren sie schnell mal beide los und schon herrscht wieder Verwirrung.

Wenn es einen Hintermann gibt, wird der sich auch "freuen" wenn man auch auf seine Vorfahrt verzichtet.

 

@TE

Deine Wortwahl

Zitat:

kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen"

So schnell kann er kaum gewesen sein, wenn er es noch geschafft hat abzubiegen. Wer er vielleicht nur schneller als der Durchschnitts-Schleicher?

Zitat:

Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster

Auf was soll er beim Rechtsabbiegen von der Vorfahrststraße schauen? An der nächsten Kreuzung mit dem Radweg hat er dich doch gesehen, sonst hätte er kaum gebremst, als du ihm reinfahren wolltest. Wenn du langsamer fuhrst, wie konnstest du ihm dann fast reindonnern? Welche Beschleunigung erreichst du so mit dem Fahrrad?

Ganz großes Kino.:rolleyes:

Erst die Vorfahrt missachten, sich dann noch drüber beschweren und zu guter Letzt noch ein fremdes Auto anfassen (!):mad:

Du kannst von Glück reden, dass du an einen so ruhigen Zeitgenossen geraten bist. Und wenn du nicht mal im Nachhinein einen so offensichtlichen Fehler erkennst, hast du von Verkehrsregeln offenbar keine Ahung und solltest den Führerschein abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich handhabe es in einer solchen Situation immer so das, wenn ich das Rad bin das Auto gerne vor mir fahren darf, bin ich das Auto darf das Rad gerne fahren.

Ich bin der Meinung so entstehen nur unklare Situationen.

Ja, da gebe ich Dir Recht, uneingeschränkt.

Aber das ist wie mit Autobahnauffahrten, der Auffahrende hat sich in den fließenden Verkehr einzuordnen ! Ich stand lange auf dem Standpunkt das ich NICHT als fließender Verkehr auf der rechten Spur nach links wechsle um dem Auffahrenden die Auffahrt zu erleichtern. Langsam weiche ich davon ab und mache auch Platz. Warum ? Weil ich die brenzligen Situationen satt habe, die strafenden Blicke der Auffahrenden, die Racheakte der Auffahrenden, nur weil ich mich an bestehende Regeln halte.

Ich habe keinen Bock auf einen Unfall, auch nicht wenn ich im "Recht" bin. Ich gehe inzwischen oft den Weg des geringsten Widerstandes, weil andere die Regeln entweder nicht kennen oder bewusst ignorieren.

Wie gesagt, die Beweisführung das das Wissen entweder überhaupt nicht, oder falsch gelagert ist wird hier geführt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Ich habe keinen Bock auf einen Unfall, auch nicht wenn ich im "Recht" bin. Ich gehe inzwischen oft den Weg des geringsten Widerstandes, weil andere die Regeln entweder nicht kennen oder bewusst ignorieren.

Auf der einen Seite verstehe ich dich.

Auf der anderen Seite denke ich mir: Die Dummen regieren die Welt, weil der Klügere nachgibt.

Ist bei mir Tagesform wie ich es handhabe.

am 7. Mai 2013 um 18:26

Die Beschilderung ist ja wohl absolut kritisch und völlig intransparent.

Mich würde mal interessieren, wie diese Stelle auf Google Earth aussieht. Als "Unterstützung" für die Skizze des TE. Also, TE, lässt sich da was machen?

Ich bin noch am Grübeln, ob der Radweg wirklich fahrbahnbegleitend oder eine eigene Straße ist. Nur nach der Skizze (die vermutlich nicht maßstäblich ist), mag ich mir derzeit kein Urteil erlauben. Ein Link zu Google-Maps wäre in der Tat sehr hilfreich.

am 7. Mai 2013 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von rigide

 

Nach meinem Ermessen ist die Beschilderung absolut richtig und könnte nicht besser und eindeutiger gelöst sein. Die Beschilderung ist nachvollziehbar, da ein vor der Vorfahrtsstraße wartender Autofahrer oder auch zwei, den Radweg blockieren können.

Genau in diesem Fall müssten die PKW Fahrer eine Lücke lassen. In eine Kreuzung zu fahren wenn man da drin warten muss ist klar eine vermeidbare Behinderung.

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