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Vorfahrtfrage

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 8:32

Ich muss regelmäßig aus einem Gewerbegebiet (öffentliche Straße/Tempo 30 Zone) auf eine vorfahrtberechtigte Straße ausfahren (im Bild roter Pfeil). Gegenüber der Einmündung hat ein Baumarkt seine Ausfahrt. Nun passiert es mir fast täglich, das mir von den Kunden des Baumarktes die Vorfahrt genommen wird (im Bild blauer Pfeil). Da die Ausfahrt des Baumarktes über eine abgesenkte Bordsteinkante geht (2. Bild), bin ich bis jetzt eigentlich immer der Meinung gewesen, dass ich Vorfahrt habe und der Baumarktkunde warten muss. Wie seht Ihr das??

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Zitat:

@fridolin frost schrieb am 18. Dezember 2014 um 09:32:32 Uhr:

dass ich Vorfahrt habe und der Baumarktkunde warten muss.

Genau so ist das, siehe StVO §10:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

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Zitat:

@fridolin frost schrieb am 18. Dezember 2014 um 09:32:32 Uhr:

dass ich Vorfahrt habe und der Baumarktkunde warten muss.

Genau so ist das, siehe StVO §10:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

Und wenn´s knallt, gibt es (höchstwahrscheinlich) eine Teilschuld, weil es vermeidbar gewesen wäre.

In dem Sinne: Keine Vorfahrt erzwingen und mit dem Fehlverhalten der anderen leben, auch wenn es nervt. So ist das nunmal...

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 8:59

Naja, "reinfahren" will ich ja keinem, aber mich haben die ganzen Diskussionen schon etwas verunsichert (100 m weiter kommt eine Ampel an der man eben oft nebeneinander steht) und da muss ich mich leider oft vollquatschen lassen, ob ich keine Ahnung von Vorfahrtregeln habe....

In der Schweiz ist es so, das wer über ein Trottoir fährt, absolut keinen Vortritt hat. Nur stellt sich dann die Frage, was ist ein Trottoir. Das was ich hier im Bild sehe, ist kein Trottoir (oder ich sehe die nötigen Merkmale nicht).

Allerdings haben wir die Regel wie sie oben schon erwähnt wurde aber die geht noch weiter mit Firmen-/Hofausfahrt, Feldweg, Waldweg usw.

Für mich wäre das dann eine Firmenausfahrt, da ich keinen Strassennamen entdecken kann.

Somit wäre es wieder richtig, der TE hätte Vortritt.

Aber wie gesagt, das ist nach Schweizer Recht

Schön, dass es hier wenigstens eine eindeutige Situation ist. Hier im Landkreis ist man irgendwie sehr gerne dabei, recht dekorative Strassenabtrennungen zu machen, die ich als abgesenkter Bordstein interpretieren würde - wobei widerrum Fahrbahnmarkierungen suggerieren, dass beispielsweise Rechts vor Links gilt.

Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Kann mich insofern nur einsdreiviers Ratschlag anschließen: Immer damit rechnen, als Linksabbieger aus der Nebenstraße regelwidrig die Vorfahrt vom Gegenverkehr genommen zu bekommen.

am 19. Dezember 2014 um 21:34

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:38:48 Uhr:

Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Kann mich insofern nur einsdreiviers Ratschlag anschließen: Immer damit rechnen, als Linksabbieger aus der Nebenstraße regelwidrig die Vorfahrt vom Gegenverkehr genommen zu bekommen.

Moin,

warum ist: Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Das mußt Du mal näher erklären.

schönen Gruß

Wir haben hier eine ähnliche Situation. Quasi T-kreuzung, die aber durch eine Autohauszufahrtnquasi 4-armig wird. Die Zufahrt verfügt über einen abgesenkten Bordstein.

Und hier kommt es zu der Situation, dass die Leute auf der Vorfahrtstraße der Meinung wären, sie müssten auf die Leite in der Ausfahrt warten. Kommt relativ oft vor, da die Kreuzung gut frequentiert ist. Oft hilft da nur abwarten und wenn man weiß, wie das Gegenüber tickt....Vollgas.

Zitat:

Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Wenn der aus dem Parkplatz Herausfahrenden (blau) fälschlicher Weise meint, dass er sich auf einer gleichberechtigten Straße befindet wie das rote Fahrzeug, dann gilt eben rechts vor links u. das rote Fahrzeug müsste dem blauen Fahrzeug den Vorrang einräumen.

Hier ist der Fall aber eindeutig. Das rote Fahrzeug hat Vorrang.

Die Situation kenn ich auch von anderen Ausfahrten. Die meisten Grundstücksbesitzer sind dazu übergegangen, ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) aufzustellen, das hat einen Großteil der Missverständnisse beseitigt. Ich würde das an deiner Stelle mal anregen …

Zitat:

@testmal schrieb am 19. Dezember 2014 um 22:34:31 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:38:48 Uhr:

Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Kann mich insofern nur einsdreiviers Ratschlag anschließen: Immer damit rechnen, als Linksabbieger aus der Nebenstraße regelwidrig die Vorfahrt vom Gegenverkehr genommen zu bekommen.

Moin,

warum ist: Naja, die Situation ist schon eindeutig, aber dass es da öfter zu Fehleinschätzungen der Ausfahrenden aus dem Parkplatz kommt, ist auch kein Wunder.

Das mußt Du mal näher erklären.

schönen Gruß

Ganz einfach. Die Baumarktausfahrt hat zwar abgesenkte Bordsteine, aber eben nicht den typischen "Ausfahrtscharakter". Sie ist breit genug für 2 Fahrtzeuge und es gibt sogar Straßenmarkierungen. Da kann man sehr leicht die abgesenkten Bordsteine übersehen oder trotz dieser unsicher sein, ob das nun als eine Ausfahrt zählt oder als eine gewöhnliche Straße.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Dezember 2014 um 09:16:18 Uhr:

Die Situation kenn ich auch von anderen Ausfahrten. Die meisten Grundstücksbesitzer sind dazu übergegangen, ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) aufzustellen, das hat einen Großteil der Missverständnisse beseitigt. Ich würde das an deiner Stelle mal anregen …

Würde im Fall des TE erst mal nix bringen. Es geht ja spezifisch um die Vorfahrt der entgegenkommenden Linksabbieger. Und vor denen hat man ja bekanntlich bei enber gewöhnlichen Kreuzung (von abknickender Vorfahrt mal abgesehen) grundsätzlich immer Vorfahrt -auch wenn Zeichen 205 steht.

Es müsste also ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch Linksabbieger Vorfahrt haben.

Sollten sich Unfälle wegen solcher Missverständnisse häufen, dann sollte man entweder den abgesenkten Bordstein ganz entfernen, so dass die Einfahrt den Status einer echten Straße bekommt, oder die Kreuzung anders sichern. Etwa per Ampel, oder indem man den Autos aus der einmündenden Straße das Linksabbiegen verbietet - oder die Straße gleich zur Einbahnstraße macht (in Richtung von der Kreuzung weg), was zumindest in meiner Gegend ein relativ häufiges Mittel ist, um gefährliche Kreuzungen mit Nebenstraßen kostengünstig zu "entschärfen".

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. Dezember 2014 um 13:24:15 Uhr:

 

Sollten sich Unfälle wegen solcher Missverständnisse häufen, dann sollte man entweder den abgesenkten Bordstein ganz entfernen, so dass die Einfahrt den Status einer echten Straße bekommt, oder die Kreuzung anders sichern.

Warum sollte man den abgesenkten Bordstein einfach entfernen?

Das ist eine Grundstückseinfahrt und keine Straße, daher auch der Bordstein.

Man könnte bestenfalls eine Ampel dort aufstellen um den Verkehr zu regeln.

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