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Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 9:30

Hallo zusammen,

ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.

Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.

Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.

Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.

Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.

Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.

 

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

 

Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle

Beste Antwort im Thema

Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?

Manmanman.....

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

Das hättest du dir dann auch klemmen können.

Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... :rolleyes:

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Themenstarteram 7. Mai 2013 um 9:52

So hier noch die Skizze:

Rot: Meine Fahrrichtung auf dem Radweg

Grün: der PKW-Fahrer

Das Vohrfahrt achten Schild habe ich eingezeichnet wie es steht. Ein Schild ist in Richtung Radweg angebracht, dass andere ind Richtung des ankommenden, aufbrausenden, Autofahrers.

Was mich aber wundert, bei dem landwirtschaftlichen Weg, der weiter vorn den Radweg kreuzt ist der Radweg durch eine gestrichelte Linie vorfahrtsberechtigt (auch eingezeichnet) 

Hi,

auf deiner Skizze sehe ich nur ein Schild, das offenbar in deine Richtung zeigt.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Hi,

 

auf deiner Skizze sehe ich nur ein Schild, das offenbar in deine Richtung zeigt.

Richtig, deshalb habe ich das nochmals geschrieben.

Eines ist in Richtung Radweg gerichtet und das andere ist am selben Pfahl angebracht für den Autofahrer.

am 7. Mai 2013 um 10:03

Irgendwie fällt es mir auch schwer Text und Zeichnung in Einklang zu bringen. Kannst du evt. noch ein Foto von der Stelle nach legen?

Edit:

Ok, also zwei Schilder an einem Mast, nachdem beide warten müssen? Hat da evt. jemand beim aufstellen der Schilder gepennt? Oder gilt das eine Schild für den Radweg und das andere für die Einfahrt auf die Hauptstraße?

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd

Hi,

auf deiner Skizze sehe ich nur ein Schild, das offenbar in deine Richtung zeigt.

Richtig, deshalb habe ich das nochmals geschrieben.

Eines ist in Richtung Radweg gerichtet und das andere ist am selben Pfahl angebracht für den Autofahrer.

Wenn das Schild für den Autofahrer am gleichen Pfosten ist, dann sollte es wohl für die Hauptstrasse gelten. Schilder gelten ja immer für das nachfolgende Geschehen und nicht davor. Insofern könnte der Autofahrer im Recht sein, auch wenn ich die Situation nicht komplett nachvollziehen kann.

am 7. Mai 2013 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Wenn das Schild für den Autofahrer am gleichen Pfosten ist, dann sollte es wohl für die Hauptstrasse gelten. Schilder gelten ja immer für das nachfolgende Geschehen und nicht davor. Insofern könnte der Autofahrer im Recht sein, auch wenn ich die Situation nicht komplett nachvollziehen kann.

Ist richtig, aber dann müsste die andere Strecke ein Schild haben, was die Vorfahrt bestätigt. Wenn dieses Fehlt ist die Situation für den PKW Fahrer nicht eindeutig. Da man in diesem Fall von RvL oder der Reglung des Durchlassens beim abbiegen ausgehen müsste. Wahrscheinlich wieder eine künstlich geschaffene Gefahrenstelle durch unfähige Behörden.

Ich verstehe einige Leute nicht. Wenn man im Verkehr etwas auf andere Teilnehmer achtet, dann entstehen solche Situationen einfach nicht. Da fährt dann keiner den anderen übern Haufen, weil ein Schild fehlt oder die Verkehrslage unklar ist.

Vor allem kann man sich bei uns in Deutschland auch die Aufregung sparen, sich mit irgendwelchen Autofahrern auseinander zu setzen. In anderen Ländern mag es da schon gesitteter zugehen.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ist richtig, aber dann müsste die andere Strecke ein Schild haben, was die Vorfahrt bestätigt. Wenn dieses Fehlt ist die Situation für den PKW Fahrer nicht eindeutig. Da man in diesem Fall von RvL oder der Reglung des Durchlassens beim abbiegen ausgehen müsste. Wahrscheinlich wieder eine künstlich geschaffene Gefahrenstelle durch unfähige Behörden.

Sprich, für den Autofahrer ein Vorfahrtsschild, welches angebracht ist, bevor er über den Radweg fährt. 

 

Was ich nicht ganz verstehe, der Radweg verläuft paralell zu der Strasse. Der Geradeausverkehr, in dem Fall die, die auf Radweg unterwegs sind, sollten doch hier Vorfahrt haben ?

Vielleicht geh ich da mal zur zuständigen Behörde.

am 7. Mai 2013 um 11:00

Hier ist recht klar zu erkennen, dass "Dein" Vorfahrt-achten Schild, weisend auf den Radweg, heisst, dass alle auf der querenden Strasse Vorfahrt haben (also auch das Auto).

Das Schild am gleichen Pfahl, gerichtet auf die Nebenstrasse, die das Auto befuhr, heisst Vorfahrt achten für alle, die auf die Hauptstrasse wollen.

Der Autofahrer hatte Vorrang. Da du langsamer gemacht hast, ging er zu Recht davon aus, dass Du ihm Vorrang gewähren wolltest (er bremste ja auch). Wenn Du ihm dann in die Seite fährst, ist es Dein Problem, ein klassisches Missverständnis, das nur dadurch zustande kam, dass der Autofahrer an sich "unnötig" vorsichtig war.

ABER: Da der Radweg von rechts kommt, müsste der Autofahrer Zeichen 301 haben, sonst weiss er ja gar nichts von seinem Glück ;). Und deswegen hat er wohl auch mal gebremst.

Die Situation zeigt gerade deutlich, das klare Beschilderung hilft, weil alles "Verständigen" schief gehen kann - vor allem, wenn man schon mit "negativer Grundhaltung" in die Situation geht (wie beim TE der Fall).

Amen

 

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Sprich, für den Autofahrer ein Vorfahrtsschild, welches angebracht ist, bevor er über den Radweg fährt. 

Was ich nicht ganz verstehe, der Radweg verläuft paralell zu der Strasse. Der Geradeausverkehr, in dem Fall die, die auf Radweg unterwegs sind, sollten doch hier Vorfahrt haben ?

Vielleicht geh ich da mal zur zuständigen Behörde.

So ist es, der Radweg sollte, wenn er sogar Benutzungspflichtig beschildert ist muss, sogar die gleichen Vorfahrsrechte wie die Straße sein zu der er geführt wird.

Ist das nicht der fall, darf eine Benutzungspflicht nicht angeordnet werden.

Ich würde da auf jeden Fall mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Sprich, für den Autofahrer ein Vorfahrtsschild, welches angebracht ist, bevor er über den Radweg fährt. 

Was ich nicht ganz verstehe, der Radweg verläuft paralell zu der Strasse. Der Geradeausverkehr, in dem Fall die, die auf Radweg unterwegs sind, sollten doch hier Vorfahrt haben ?

Vielleicht geh ich da mal zur zuständigen Behörde.

So ist es, der Radweg sollte, wenn er sogar Benutzungspflichtig beschildert ist muss, sogar die gleichen Vorfahrsrechte wie die Straße sein zu der er geführt wird.

Ist das nicht der fall, darf eine Benutzungspflicht nicht angeordnet werden.

Ich würde da auf jeden Fall mal bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorsprechen.

In meiner ERA steht das anders: "Der Fußgänger- und/oder Radverkehr parallel zur übergeordneten Straße soll aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht bevorrechtigt über die untergeordnete Straße geführt werden."

Wenn ein Fahrradfahrer von rechts kommt halte ich immer "vorsichtig" an.

Resultat:

Meistens ein netter Gruß von diesem und ein lächeln meinerseits!

Lg.

Konitime

am 7. Mai 2013 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Schilder gelten ja immer für das nachfolgende Geschehen und nicht davor. Insofern könnte der Autofahrer im Recht sein, auch wenn ich die Situation nicht komplett nachvollziehen kann.

NEIN, sie stehen nicht immer vor dem nachfolgendem Geschehen!

Laut VO stehen Schilder dort wo oder ab wo sie gelten sollen.

Bestes Beispiel sind die Zeichen 306 die gerne mal außerhalb geschlossener Ortschaften hinter der Kreuzung / Einmündung stehen.

Punkt eins: DU hast ein Schild "Vohrfahrt gewähren" an Deiner Route.

Punkt zwei: ER hat keins vor der Radwegeinmündung.

Punkt drei: Der Radweg st als solcher auf der querenden Zufahrt zur Hauptstrasse nicht gekennzeichnet.

Was ist daran für Dich ein Hinweis, dass Du Vorfahrt haben könntest? Hier sind gleich DREI Punkte, die Dir signalisieren: WARTEN!

Wenn Du einem PKW in die Seite fährst, zumal einem, der abgebremst hat, also im Bereich des Konfliktes langsam war, dann warst Du wohl zu schnell für die Situation? Er war ja schon mindestens eine halbe Autolänge an der Radquerung vorbei, bevor Du die Fahrbahn erreicht hast. Bei einem für Dich geltenden "Vorfahrt gewähren" liegt der Fehler wohl wirklich bei Dir.

Sorry, so sehe ich das. OK, die Situation ist nicht wirklich perfekt ausgeschildert, aber ein Vorfahrtszeichen für den PKW vor der Radwegeinmündung wäre genauso wie eines danach sehr verwirrend. Vorallem im Bezug zur dahinter verlaufenden Hauptstrasse. Insofern ist die Beschilderung eigentlich eindeutig. Das NACH dem Radweg stehende Vorfahrt gewähren bezieht sich für den PKW auf die darauf folgende Hauptstrasse. Der Radverkehr muß warten, darum hat er ein Schild UND keine Spurmarkierung auf der Fahrbahn. Eigentlich klar, wenn man darüber nachdenkt oder?

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