ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden Im Gutachten Wiederbeschaffungswert viel zu gering

Vollkaskoschaden Im Gutachten Wiederbeschaffungswert viel zu gering

Themenstarteram 22. August 2014 um 11:10

Hallo

Ich hatte mit meinem A4 B5 einen schweren Unfall & jetzt soll der Schaden (Totalschaden nicht reparierbar) über die Vollkasko abgerechnet werden.

Die Versicherung hat natürlich ihren Gutachter geschickt & nun ist der Wiederbeschaffungswert auf Grund der Ausstattung & 10 monate alter Motor viel zu gering.

Hatte 2011 einen unverschuldeten Unfall & da war der Wiederbeschaffungswert stolze 166% ja einhundertsechsundsechzig Prozent mehr & in den Letzten 2,5 Jahren wurden noch extra ca. 5000 Euro an Teile investiert z.B. neuer Motor Bremsen inkl. Sättel Turbolader BKV usw. was in original Rechnungen dem Gutachter alles vorlag.

Ich habe das Gutachten von 2011 & das jetzige verglichen.

Bei dem jetzigen wurde nichts an Sonderausstattung & alles was ich in den 14 Jahren nachgerüstet wurde (Standheizung, Recaro Lederausstattung statt normale Lederausstattung, abnehmbare AHK & viele Dinge mehr) aufgeführt, sondern nur das was über die Fahrgestellnummer aufgeführt wird.

Des weiteren wurde auch 2011 in dem Gutachten mehrere Rechnungen mit aufgeführt.

Beim jetzigen wurde von den 20 Rechnungen ! ! ! nicht eine mit aufgeführt .

Habe das Gutachten beim Gutachter reklamiert & bekam vom Büro die Eingangsbestätigung mit dem Vermerk das sich es Aufgrund der Urlaubssituation verzögert.

Habe seit über 10 Tagen nun immer noch keine Antwort obwohl es ein großes Gutachterunternehmen mit mehreren Gutachtern ist.

Wie kann ich nun gegen das Gutachten vorgehen ?

Was kann bzw. sollte ich unternehmen wenn keine Reaktion oder Abänderung der Gutachten stattfindet.

Meine Versicherung sagt nur ich soll mit dem Gutachter reden.

Grüße Denis 76

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

denkst Du das seine RS eine Kostenübernahme erteilt für ein Verfahren bei dem sich der Versicherer an die Vertragsbedingungen gehalten hat?

Gruß

Marcus

Und in den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung den Restwert und Zeitwert kleinrechnen darf ja? Möchte ich sehen. Zu dem Thema findest du im www. Tausende Fälle, wo Versicherungen versuchen, ihre Ausgaben zu senken, auf Kosten der Geschädigten. Wenn er ne RS hat sollte man immer versuchen, sie zu nutzen. Ich habs 2mal gutgläubig nicht gemacht und dadurch einiges an Kohle nicht bekommen. Passiert mir nie wieder.

Und der Gutachter ist von der VersIcherung beauftragt gewesen. Ich wette sofort, das ein unabhängiger Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt, das dem TE deutlich besser gefällt.

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Hi,

normale reparaturen wie z.b. Bremsen und evtl. Turbo wirken sich nicht Wertsteigernd aus. Ein neuer Motor und eine bessere Ausstattung evtl. schon.

Wobei du ja wahrscheinlich einiges der Zuberhörteile wieder ausbauen und seperat verkaufen kannst.

Wie hoch ist denn er genannte Wert? Ein B5 ist ja schon recht alt,da ist die Werteinschätzung eh schwierig da es kaum noch Listen gibt.

Gruß Tobias

Genau das machen, was deine Versicherung sagt, mit dem Gutachter reden und die Argumente vortragen. Mal sehen was er sagt. Die "Urlaubssituation" ist natürlich ärgerlich.

Du kannst auf eigene Kosten natürlich auch nochmal einen Gutachter beauftragen... aber ich würde eher mal das Gespräch mit dem bisherigen Gutachter suchen.

Mehr ist da aus meiner Sicht erst mal nicht zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von denis76

 

Wie kann ich nun gegen das Gutachten vorgehen ?

Was kann bzw. sollte ich unternehmen wenn keine Reaktion oder Abänderung der Gutachten stattfindet.

Meine Versicherung sagt nur ich soll mit dem Gutachter reden.

Das ist zwar erstmal der richtige Weg, bevor man einen Rechtsstreit beginnt.

Aber es ist nur die halbe Wahrheit, denn eigentlich ist die Versicherung dein Ansprechpartner. Näheres sollte unter A.2.17 in deinen AKB stehen (Sachverständigenverfahren). (bzw. §14, wenn du noch einen älteren Vertrag hast)

am 22. August 2014 um 12:01

Mit dem Gutachter reden, ob der auch tatsächlich alles berücksichtig hat.

Aber selbst wenn du in ein 14 Jahre altes Auto noch 5000,- € investierst, so wird der keine 5000,- € mehr Wert sein.

Nur weil man selber an seinem Fahrzeug hängt und völlig unwirtschaftliche Reparaturen durchführt, hilft einem das bei einer neutralen Wertermittlung nicht weiter.

Falls der Gutachter also von seiner Wertermittlung überzeugt ist und nicht nachbessert, kannst du das Sachverständigenverfahren einleiten.

Interessant wäre, welche Werte denn aktell zu Buche stehen? Denn mehr wie ein paar Tausend Euro dürfte so ein altes Fahrzeug einfach nicht mehr Wert sein.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Mit dem Gutachter reden, ob der auch tatsächlich alles berücksichtig hat.

Oder mal gucken was unter Wiederbeschaffungs- und Restwert steht, u.U. macht das überhaupt keinen Unterschied wenn Extras ja bei beiden Werten unberücksichtigt bleiben. Extras steigern ja nicht nur den Wiederverkaufswert sondern auch den Restwert, ggf. steht ja was von "Werte ohne XY ..." im Gutachten.

Normale Reparaturen (Verschleißteile, Defekte etc..) bringen keine Wertsteigerung, ein neuer Motor wenn er deutlich weniger Kilometer hat als der alte durchaus. Andere Innenausstattung, Tuning und ähnliches bringt am Markt erheblich weniger bis gar nichts beim Verkauf, auch wenn die Halter viel Geld dafür ausgegeben haben. Stell doch mal dein Auto bei Mobile ein mit "Leder" und einmal mit "Leder Recaro" - mit Glück bekommst du einen 100er mehr wenn der Käufer ein Recaro-Fan ist. Mit Pech weniger oder gar kein Verkauf wenn der Kunde lieber die bequemen Seriensitze will.

Urlaub ist jetzt natürlich ärgerlich, allerdings ist es für einen Kollegen schwer groß was dazu zu sagen wenn er weder das Auto selber live gesehen noch die Bewertung selber durchgeführt hat. Würde einfach abwarten was der dazu sagt, alles weitere dann in Angriff nehmen je nach dessen Reaktion.

?......und beruhigt sein, wenn du ne Rechtschutz hast. Ich werde nach jetzt 2 mal schlechten Erfahrungen nichts mehr ohne sofort eingeschalteten Anwalt machen, da wird man immer übervorteilt, wenn man gutwillig was mit ner KFZ-Versicherung regeln will

am 26. August 2014 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

?......und beruhigt sein, wenn du ne Rechtschutz hast. Ich werde nach jetzt 2 mal schlechten Erfahrungen nichts mehr ohne sofort eingeschalteten Anwalt machen, da wird man immer übervorteilt, wenn man gutwillig was mit ner KFZ-Versicherung regeln will

Moin,

Und in diesem speziellen Fall dann auf den Kosten des RA sitzen bleiben...

Toller Tip.

Gruß

Marcus

am 26. August 2014 um 16:30

Warum? Er schreibt ja "wenn du ne Rechtsschutz hast"

am 26. August 2014 um 16:56

Moin,

denkst Du das seine RS eine Kostenübernahme erteilt für ein Verfahren bei dem sich der Versicherer an die Vertragsbedingungen gehalten hat?

Gruß

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

denkst Du das seine RS eine Kostenübernahme erteilt für ein Verfahren bei dem sich der Versicherer an die Vertragsbedingungen gehalten hat?

Gruß

Marcus

Und in den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung den Restwert und Zeitwert kleinrechnen darf ja? Möchte ich sehen. Zu dem Thema findest du im www. Tausende Fälle, wo Versicherungen versuchen, ihre Ausgaben zu senken, auf Kosten der Geschädigten. Wenn er ne RS hat sollte man immer versuchen, sie zu nutzen. Ich habs 2mal gutgläubig nicht gemacht und dadurch einiges an Kohle nicht bekommen. Passiert mir nie wieder.

Und der Gutachter ist von der VersIcherung beauftragt gewesen. Ich wette sofort, das ein unabhängiger Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt, das dem TE deutlich besser gefällt.

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte

Und in den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung den Restwert und Zeitwert kleinrechnen darf ja?

Machen die nie. Kenne nicht einen Fall wo das passiert. ;)

An der Stelle ist die Versicherung falscher Ansprechpartner, Wiederbeschaffungswert wird in aller Regel von einem Sachverständigen festgelegt, also ist der auch der Ansprechpartner wenn der ggf. falsch ermittelt wurde.

Restwerte sind verbindliche Gebote aus Restwertbörsen, im Gegensatz zum Gutachter stellen die Versicherer dort nur bundesweit ein, Gutachter sind gehalten sich an den regionalen Markt zu halten, egal ob über die Börsen oder auf anderem Weg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkaskoschaden Im Gutachten Wiederbeschaffungswert viel zu gering