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Vollkasko - Werden auch Schäden von nicht eingetragenen Fahrern beglichen?

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 1:28

Hallo,

Also aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage.

Ich bin Alleinfahrerin, also ist auch kein Mitfahrer in meiner Versicherungspolice eingetragen.

Morgen steht jedoch eine Party an und ich weiss jetzt schon dass ich trinken werde, darum habe ich mir überlegt lasse ich eine Fahranfängerin einfach zurück fahren - die ist noch voller Elan und wie wild darauf Autozufahren. So nun herrscht im Angesicht der jetzigen Temperaturen morgen erhöhte Glatteis- und somit auch Unfallgefahr.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung bei der Provinzial.

Wie sieht es aus wenn ein "nicht angemeldeter Fahrer" einen Unfall baut ... zahlt die Vollkasko?

Bin nämlich davon ausgegangen, dass nur "regelmäßige" Fahrer explizit eingetragen werden müssen, was auch Sinn macht da sonst längere Reisen ohne spontanen Fahrerwechsel garnicht möglich sein wären.

Wie seht ihr die Sachlage?

Eure fast verzweifelte Juline!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Aber mal im Ernst, willste echt ne Fahranfängerin bei dem Wetter fahren lassen?

ICH würd auch die Juline bei dem Wetter nicht fahren lassen :D:D

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Wenn mich nicht alles täuscht, ist das Thema durch die Rechtsprechung schon lange abgehakt.

Tenor: Im Notfall (Beispiele wurden ja aufgezählt) darf jeder die Karre fahren, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren bzw. regressiert zu werden. Vielleicht kann ja der ein oder andere Anwalt hier nen par Musterurteile beisteuern...

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Moinsens,

meint Ihr nicht, dass Ihr langsam aber sicher zu theoretisch werdet?

Mir fallen dazu so ein oder zwei Dinge ein:

1.) Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit haben wir schon vor 10 Jahren in Wordings geschrieben - hat nix mit 2007 zu tun.

 

Sause

Wenn man vergisst, den Schlüssel vom Auto abzuziehen und anschliessend wird das Fahrzeug geklaut, führte  grobe Fahrlässigkeit zum Diebstahl. Nenne mir bitte eine Versicherung, die Schadenersatz leistet.

O.

abgesehen davon das das strafrechtliche konsequenzen haben wird, wird dieser schaden nicht geleistet. warum nicht?

wir müssen hier differenzieren zwischen einer Haftpflicht und einer Kasko. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von surfiction

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Weder Surfiction noch ich haben über Prämienbetrug gesprochen. Es giht u.a. darum, ob im Notfall ein Fahrer ohne Führerschein ein Fahrzeug führen darf, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.

 

Eine Antwort darauf hast Du auch nicht, obwohl Du offensichtlich in diesem Metier tätig bist.

 

O.

Ok nocheinmal mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz ( ich rede nur von der reinen Haftpflichtversicherung ) bleibt IMMER bestehen. Selbst, wenn dein Fahrzeug gestohlen wird, ist der Dieb auf der Karre noch versichert. Die Versicherung leistet auch. Bloß kann und wird hier die Versicherung ein Regressverfahren innerbetrieblich einleiten.

 

Genauso verhält es sich auch bei einem durch Notwehr/Notsituation o.a. Situationen herbeigeführten Unfällen.

 

Also nochmal zusammenfassend: Versicherung zahlt, eventueller Versuch das Geld beim Fahrer bis zur Regressgrenze zurück zu holen wird kaum stattfinden.

Habe ich auch nie bestritten. Dieb ist jedoch ein schlechtes Beispiel, da das Fahrzeug ja nicht mit Zustimmung des Besitzers fährt.

Problem ist doch die Kasko Versicherung.

 

O.

 

 

wenn man in einem solchen Notfall tatsächlich noch zeit hat sich darüber gedanken zu machen oder gar zu diskutieren ob man nun fahren darf oder nicht und ob das Fahrzeug versichert ist oder nicht (und ob denn genug sprit im Tank ist und die Frisur auch sitzt) dann ists kein wirklicher Notfall mehr der dieses Verhalten rechtfertigt

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