ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Beim Rückwärts- aus der Einfahrt fahren, Auto berührt....

Beim Rückwärts- aus der Einfahrt fahren, Auto berührt....

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 9:14

Hallo an die Experten hier,

ich bräuchte malk ein wenig unterstützung, ich bin gestern rückwärts aus meiner ca. 30 Grad steilen Einfahrt/Ausfahrt gaaanz vorsichtig raus gefahren, durch die Sonne im Rücken und blicke in die beiden Seitenspiegel, habe ich das Parkende Fahrzeug hinter mir nicht gesehen, gut da ich echt langsam war, habe ich nur nen Kratzer in der Stoßstang, aber der andere Wagen hat ne schöne Macke am hinteren Radlauf.

Jetzt die Frage... kann der Parkende auch eine Teilschuld haben,da er genau gegeüber meiner Ein-Ausfahrt geparkt hat?

Oder klebt das jetzt alles an meiner Backe?

Wäre für jeden Tipp dankbar....

 

Schönes WE noch

Kai

 

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2012 um 10:24

Allein die Frage zu stellen :mad:

Ein parkendes Auto nimmt nicht aktiv am Verkehr teil.

Ist ergo auch nicht Schuld am Zusammenstoß.

Da würde auch Park,- oder Halteverbot nichts dran ändern.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten
am 5. Februar 2012 um 9:18

Hat er direkt vor deiner Einfahrt geparkt?

"Gegenüber geparkt" erklärt sich mir irgendwie nicht - Stand er, wenn er auf der Straße stand, im Halteverbot?

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 9:31

Okay , das war vielleicht etwas blöd ausgedrückt, er stand gegenüber meiner Ein-Ausfahrt auf der anderen Straßenseite,Halteverbot oder so gibt es bei uns im Kaff nicht, dafür eingezeichnete Parkflächen, da wo er stand, ist aber keine Parkfläche eingezeichnet,bzw. ausgewiesen, reiner Bürgersteig.

 

Ich will ja hier nichts von mir weisen, sondern nur wissen, was ich tun kann, bzw. ob der Kollege auch eine gewisse Schuld hat

Ist die Straße ausgeschildert mit "Parken nur innerhalb markierten Flächen"? Inwieweit das ein Verbot normiert, ist umstritten, aber es wäre mal ein Anhaltspunkt.

 

Sind vor und hinter der Stelle, an der der Unfall passierte, überhaupt Parkflächen markiert?

 

Wenn nicht, dann durfte er wohl dort stehen und ihn dürfte keine Mithaftung treffen.

nebenbei: kannst du denn den fliessenden verkehr einsehen, wenn du die hindernisse auf der anderen seite der strasse nicht sehen konntest?

(sofern ich das richtig verstanden hatte)

falls nein, solltest du das parken (bzw ausparken) dort ueberdenken. da koennte ja viel mehr passieren.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 10:11

Also Parken verboten, oder Parken nur innerhalb markierter Flächen, das alles gibt es bei uns nicht.

Es sind auf beiden Straßenseiten immer wieder Flächen markiert, dies ist aber nicht regelmäßig, eher sporadisch, so schön mit weissen Streifen aufgemalt :-)

 

 

einem geparkten fahrzeug eine mitschuld am unfall zu geben ist immer schwierig. du musst nachweisen, dass das andere auto behindernd geparkt hat, zum beispiel dort, wo man eigentlich nicht parken darf. sofern gegenüber deiner ein-/ausfahrt aber geparkt werden darf, es also keine einschränkungen durch verkehrszeichen gibt, musst du den unfall auf deine kappe nehmen.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 10:18

Ich konnte und kann in den fließenden Verkehr einsehen,nebenbei bemerkt bin ich kein Fahranfänger,aber durch die Steigung, Sonne im Nacken und Achtend auf den fließenden Verkehr ist genau das passiert, zudem wie geschrieben, war ich langsamer als Schritt geschw. und ich bin nicht auf den gegenüber liegenden Bürgersteig gefahren, ich habe aber Bilder gemacht.

Also bitte jetzt nicht den Moralapostel spielen, was wäre wenn....dann dürfte kein Mensch morgends mehr das Bett verlassen.

na dann ist ja jetzt alles geklärt. du hast leider die volle schuld. melde den schaden bitte deiner versicherung.

am 5. Februar 2012 um 10:24

Allein die Frage zu stellen :mad:

Ein parkendes Auto nimmt nicht aktiv am Verkehr teil.

Ist ergo auch nicht Schuld am Zusammenstoß.

Da würde auch Park,- oder Halteverbot nichts dran ändern.

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 10:26

Der Schaden ist schon gemeldet, ich habe mich nur grad mal durch die STVO gelesen und hader dann aber mit dem Paragr. 12.3.3 da liest es sich etwas anders, egal, besten Dank für die Tipps.

Mal sehen was die Werkstatt morgen spricht.

 

Ob es sich um eine schmale Fahrbahn iSd. § 12 Abs 3 handelt, können wir von hier aus leider nicht einschätzen.

Auf "normalen" Straßen ist es nicht verboten, auf der anderen Seite zu stehen.

 

 

am 5. Februar 2012 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Kai88

Hallo an die Experten hier,

ich bräuchte malk ein wenig unterstützung, ich bin gestern rückwärts aus meiner ca. 30 Grad steilen Einfahrt/Ausfahrt gaaanz vorsichtig raus gefahren, durch die Sonne im Rücken und blicke in die beiden Seitenspiegel, habe ich das Parkende Fahrzeug hinter mir nicht gesehen, gut da ich echt langsam war, habe ich nur nen Kratzer in der Stoßstang, aber der andere Wagen hat ne schöne Macke am hinteren Radlauf.

Jetzt die Frage... kann der Parkende auch eine Teilschuld haben,da er genau gegeüber meiner Ein-Ausfahrt geparkt hat?

Oder klebt das jetzt alles an meiner Backe?

Wäre für jeden Tipp dankbar....

 

Schönes WE noch

Kai

Jetzt mal ganz einfach beantwortet: Du rennst mit dem Kopf vor eine  Staßenlaterne Wer hat Schuld du oder die Laterne ?

 

§9  StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Eine Anfrage bei der Gemeinde sollte Klarheit schaffen,

ob außerhalb der markierten Parkflächen geparkt werden darf.

Normalerweise haben diese markierten Flächen einen Sinn.

Evtl. ist das Parken gegenüber nicht erlaubt um dir die Ausfahrt aus deiner Garage zu ermöglichen.

Das ein geparktes Auto nicht haftbar gemacht werden kann, kann man pauschal so nicht behaupten.

Bsp: nichteinhalten der 5m Regelung am Kreuzungen.

Parkt ein Fahrzeug zu nah an der Kreuzung und es passiert ein Unfall,

kann es unter Umständen zu einer Teilschuld führen, da die Sicht behindert wurde.

Gruß Cokefreak

am 5. Februar 2012 um 12:22

@Cokefreak

..da geht es um einen Unfall durch das geparkte Auto und nicht mit dem geparkten Auto!

@Kai88

..Paragr.12.3.3 sagt nur etwas übers parken und nicht übers dagegen fahren aus!

Das kann doch nicht euer Ernst sein, soetwas zu hinterfragen.

"Ich bin gegen ein parkendes Auto gefahren. Ist der andere Schuld?"

Ich dreh durch Leute:mad:

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Beim Rückwärts- aus der Einfahrt fahren, Auto berührt....