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Vollkasko mit werkstatt bindung

Themenstarteram 1. November 2010 um 9:49

Durch die ganzen Themen mit dem Fahrradumfall gehe ich dafon aus dass ich den Schaden am Auto selber Tragen muss habe ich da eine frage mit der Werkstatt bindung gibt es da nachteile und wird das Auto auch richtig repariert hat da jemand erfahrung,bekomme ich da auch eine eine zusammenstellung der Reperatur oder wird das nur billig repariert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Dann sag doch die Namen, alles andere ist unwahr :D

Die***EDITIERT - Unsachlichkeit und Polemik sind zu unterlassen ***(Schreddi) zahlt zwischen 55-59 EUR und bringt bis zu 10% Rabatt bei Teilen in Abzug...

Hier ist immer die Werkstatt und der Kunde der dumme und die Versicherung verdient verdient damit ein schweine Geld...

Is ne Mafia...

Wie sagt man so schön, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal....

Dann stell doch mal eine Liste der Konditionen aller 1200 Partnerwerkstätten in Netz.

Anschliessend kannst dich dann bei verschiedenen VW- und Audizentren, Niederlassungen von Mercedes, Opel- und Fordhändlern usw. vor die Tür stellen und weiter behaupten, die halten sich alle nicht an die Vorgaben der Hersteller.

Für mich klingt das nach dem frustrierten Werkstattbesitzer, der jedes Quartal Versicherungen anschreibt und trotzdem keine Aufträge erhält.

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am 27. März 2012 um 21:04

Hallo Alle Miteinander.

So ... nun will ich mal den alten Beitrag noch mal auffwärmen ...

Bisher ist das ja wirklich nur Polemik ... aber nun mal dazu `ne Frage:

Ich habe einen Vertrag mit Werkstattbindung, und nun ja ... es war mir in den letzten drei Jahren nicht bewusst.

Und nun möchte ich mein Auto nach einen Kaskoschaden NICHT in DER Werkstatt reparieren, welche die Versicherung mir vorschreiben will ... und zwar [jetzt bediene ich mal die vorherigen Klischees] weil DIESE Werkstatt einen wirklich miesen Ruf hat.

Also ... was mache ich jetzt?

Und was kann passieren, wenn ich mein Auto in MEINER Werkstatt reparieren lasse?

Ich bin für schnelle und konstruktive Vorschläge offen.

Schon mal vielen Dank - und viele Grüße

Eva

dann bekommst du eben evtl. nicht die volle summe erstattet sondern musst mit abzuegen rechnen.

rechne doch fiktiv ab und hol dir die mwst. durch beleg deiner werkstatt später.

(natuerlich nur bis zur hoehe der mwst der partnerwerkstatt)

evtl gibt es bei deiner VS auch nur einen pauschelen prozentualen abzug ( z.b. 15%) wenn du nicht in der partnerwerkstatt reparieren laesst.

schnell wars zumindest, ich hoffe auch ein wenig konstruktiv ^^

am 27. März 2012 um 22:12

Hallo Harry,

erst mal Danke.

Aber - was meinst mit "fiktiv abrechnen".

Soll ich einen Gutachter den Schaden schätzen lassen?

Grüße

Eva

bei einem kaskoschaden ist deine VS weisungsberechtigt.

die entscheiden also ob ein gutachter an das auto soll.

fiktive abrechnung ist eine abrechnung anhand eines kostenvoranschlags oder eines gutachtens.

du kannst dir auch im kaskofall den schaden (netto) ausbezahlen lassen.

es ist ja auch nicht zwingend gesagt, dass die werkstatt deiner wahl zwingend teurer ist als die partnerwerkstatt der VS.

mwst. wird natuerlich nur ersetzt sofern sie auch angefallen ist und die obergrenze wird sich an dem betrag der partnerwerkstatt bzw des gutachtens orientieren.

frag doch ggf auch mal bei der VS ob sie eine andere partnerwerkstatt nennen koennen, wenn es nur diese eine nicht sein soll.

ich meine hier im forum auch mal gelesen zu haben, dass es VS gibt, die nur einen fixen prozentsatz nicht erstatten.

am 27. März 2012 um 22:38

Noch mal Danke.

Also werde ich erst noch mal mit der Versicherung Rücksprache halten.

Viele Grüße - und Gute Nacht

Eva

Du könntest auch fragen was der Wegfall der Werkstattbindung denn kosten würde.

Wenns nicht viel ist und du die Vorteile (wohl Hol-und-Bringservice und kostenloser Leihwagen?) eh nicht nutzen willst da du nicht in die PartnerWerkstatt willst wär das doch auch ne Idee?

Moin,

 

nach meinen Erfahrungen ist der Beitragsunterschied zwischen Werkstattbindung und nicht Bindung etwa 10%.

 

am 29. März 2012 um 19:46

Hallo Alle Miteinander,

die Versicherung würde lt. AGB 15% abziehen, wenn ich nicht in die vorgegebene Werkstatt gehe.

Aber wir haben jetzt ein Agreement zwischen meiner Vertragswerkstatt und der von der Versicherung vorgebenen Werkstatt gefunden: Leihwagen und Original-Ersatzteile aus meiner Werkstatt und Reparatur in der anderen.

Damit kann ich jedenfalls leben. Die Ersatzteile sind "echt" (und damit vollverzinkt statt nur grundiert) und die Versicherung kommt trotzdem mit günstigerem Arbeitslohn weg.

Also bis hier erst mal alles gut ...

Die Versicherung werde ich aber dann trotzdem wechseln. Und zwar schon deswegen, weil mir die ganze Abwicklung zu lange dauert.

VG Eva

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