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Vadalismusschaden bei Vollkasko

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 5:16

Guten Tag zusammen,

Am Wochenende hat man in der unmittelbaren Umgebung insgesamt 11 PKW´s mit spitzem Gegenstand verletzt, vermutlich mit einem Schlüssel zerkratzte derjenige die ganze Beifahrerseite, von vorne Kotflügel über beide Türen bis zum hinteren Kotflügel. Ich meldete dies sofort der Polizei (da wurde mir von den anderen Autos berichtet)

Meine Versicherung zahlt bis zu 3000,- ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen, wurde mir telefonisch gesagt.

Da ich inzwischen einen Fahrzeugwechsel erwäge, würde ich gerne diese 3000,- mitnehmen und das Auto unrepariert verkaufen. Daraus verspreche ich mir keinen realen Verlust hinnehmen zu wollen, ein Gewinn kann es nicht werden, da Autos inzwischen gut 10-20 % an Wert seit November 2008 verloren haben..

Bekomme ich die 3000 abzügl. SB 300,- auf unkomplizierte Art? Auch wenn manch eine Werkstatt den Schaden evtl. auf 2000 oder 2500 oder selbst nur 1500 beziffert?? Ist das denkbar ?? Oder steckt mehr Versicherungsdoppelmoral in diesem Angebot?

Auf Anhieb klangen 3000,- gut in meinen Ohren, damit wäre ich einverstanden!

Wer kann mir sagen wie ich das anpeilen und angehen sollte? Kann ich als Versicherter einen Vorschlag an meine Versicherung unterbreiten und kann das formuliert werden?

Besten Dank für Ihre Antworten und Hilfsversuche.

Beste Antwort im Thema

Wenn du nicht reparieren willst, wird dir die Versicherung einen Gutachter schicken.

Die vorgeschlagenen max. 3.000 € seitens der Versicherung wird nur bei einer fachgerechten Reparatur gemeint sein, glaubst doch nicht ernsthaft das dir die Versicherung ohne den Schaden zu bekunden einfach 3000€ abzl. SB und MwSt überweist.

Aber dies ist nur mein Gedankengang.

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Wenn du nicht reparieren willst, wird dir die Versicherung einen Gutachter schicken.

Die vorgeschlagenen max. 3.000 € seitens der Versicherung wird nur bei einer fachgerechten Reparatur gemeint sein, glaubst doch nicht ernsthaft das dir die Versicherung ohne den Schaden zu bekunden einfach 3000€ abzl. SB und MwSt überweist.

Aber dies ist nur mein Gedankengang.

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 5:58

".. glaubst doch nicht ernsthaft das dir die Versicherung ohne den Schaden zu bekunden einfach 3000€ abzl. SB und MwSt überweist..."

Wäre toll, möchte ich gerne glauben wenn das so gemeint wäre... Ich denke aber auch, solche Aussagen sind wie Gummi dehn- und formbar.

Deshalb die Frage erneut, wie kann man das geschickt angehen? Immerhin habe ich den Schaden !!

Lässt einen Kostenvoranschlag machen, wenn die Versicherung dann danach abrechnen will ist es i.O..

Wenn der Betrag der Versicherung des KV zu hoch ist, schickt die Versicherung einen Gutachter, du selbst kannst den Schaden nicht schätzen und der Versicherung nicht deine Wunschvorstellung mitteilen.

O.K., du kannst dies zwar schon, würde aber nur zur Belustigung der Sachbearbeiter dort dienen.

am 24. Juli 2009 um 6:13

Also ich habe verstanden das Du Deine Volkasko in Anspruch nehmen willst um auf Gutachterbasis abrechnen zu können.

Bist Du sicher das sich das rechnet?

Ich gehe mal von einer anschließenden Höherstufung in der Vollkasko aus. welche Du mit regelmäßigen höheren Kosten für das Folgefahrzeug zahlst.

Außerdem schickt Dir die Versicherung einen Gutachter wenn Du nicht reparieren willst. Der kostet zwar nicht Dein Geld, aber es werden schon einige Sachen in Abzug gebracht.

MWSt, Überführungskosten, SB...

Wenn ich das mal kurz überschlage:

Nach Abzug MWSt 2430.-€

Nach Abzug SB 2130.-€

Nach Abzug Überf. 2000.-€

Denke darüber nach ob sich das für Dich rechnet für 2000.-€ jedes Jahr X Prozent mehr Versicherungsprämie zu zahlen.

VG

Hobaum

Zitat:

Original geschrieben von Mediengeschichte

 

Meine Versicherung zahlt bis zu 3000,- ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen, wurde mir telefonisch gesagt.

...bedeutet definitv, dass Deine Versicherung bis zu 3000,00 € zahlt ohne selbst begutachten zu lassen, bei nachgewiesener sach- und fachgerechter Reparatur mit Werkstattrechnung auf Basis einer Kostenübernahme, wobei die Selbstbeteiligung entsprechend von Dir zu entrichten ist.

Soll fiktiv abgerechnet werden, wird die Versicherung ihren Gutachter vorbeischicken, der den Schaden beurteilt und eine Summe X errechnen wird. Das wird bei einer verschrammten Fahrzeugseite selten bei 3000,00 € liegen. Ist das Fahrzeug hochwertig und relativ neu, wird es in der Regel bei einer vollständigen Reparatur keine Probleme geben. Lass das Fahrzeug mal etwas älter sein, so könnte es auch schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden sein und die Versicherung wird nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus SB auszahlen! Und Restwerte sind in Onlinebörsen teilweise sehr hoch! Diese dürfen von Versicherungen im Kaskofall auch genutzt werden.

Evtl. verrätst Du mal etwas über Dein Fahrzeug wie Alter, Laufleistung etc. und sendest Fotos, dann könnte evtl. eine Überschlagsrechnung zur Entscheidung wie zu verfahren ist helfen.

am 25. Juli 2009 um 2:59

Hallo die kosten für eine lackierung einer seite von vorn bis hinten sind ca.

kotflügel 350 euro

seitenwand 350 euro

2 türen 700 euro

inklusive arbeitsstunden!!!!

um einen lackschaden um die 3000 euro muß schon mehr zerkrazt sein also sprich auch die andere seite und motorhaube plus heckklappe!!!!

Bei einem schaden von 1200 bis 1500 euro reicht ein kostenvoranschlag aus der werkstadt dehn du dir auch auszahle lassen kann abzüglich sb und mehrwertsteuer und es wird kein gutachter vorbei kommen! dafür ist der schaden zu gering für einen gutachter!

Ps. mann steigt nicht in der vollkasko wenn man von jemand anderen geschädigt wird und nicht selbst der verursacher war; da ich nach meinem schaden nicht in der vollkasko gestigen bin!!

mfg und vieleicht kommt dochnoch eine böser mensch vorbei,;) vieleicht haste dann noch die anderen teile zerkrazt und es lohnt sich finanziell richtig

gruß lackierer geselle

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Ps. mann steigt nicht in der vollkasko wenn man von jemand anderen geschädigt wird und nicht selbst der verursacher war; da ich nach meinem schaden nicht in der vollkasko gestigen bin!!

Dann war dies kein VK Schaden, sondern ein Haftpflichtschaden welchen die Gegenseite reguliert hat.

Wenn du die VK wegen Vandalismus in Anspruch nimmst, steigst du selbstverständlich in den Prozenten der VK, es sei denn der Täter wird erwischt, dann kannst du diesen auf Schadensersatz verklagen.

Die Versicherung hat dir die Reparatur bis max. 3000 € gegen Fotos und Rechnung freigegeben ohne Begutachtung - das heisst nicht,dass du blind 3000 € bekommst. Wenn Du fiktiv abrechnen möchtest musst du einen KVA und Fotos einreichen und den prüft deine Versicherung dann und rechnet dann fiktiv den Schaden ab. Erst wenn der Schaden > 3000 € kalkuliert wird werden die dein Auto auch besichtigen lassen.

Einfach mal gesunden Menschenverstand einschalten...

am 25. Juli 2009 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Ps. mann steigt nicht in der vollkasko wenn man von jemand anderen geschädigt wird und nicht selbst der verursacher war; da ich nach meinem schaden nicht in der vollkasko gestigen bin!!

Dann war dies kein VK Schaden, sondern ein Haftpflichtschaden welchen die Gegenseite reguliert hat.

Wenn du die VK wegen Vandalismus in Anspruch nimmst, steigst du selbstverständlich in den Prozenten der VK, es sei denn der Täter wird erwischt, dann kannst du diesen auf Schadensersatz verklagen.

DAnn frag ich mich warum ich nach meinem lackschaden( der allerdings um das ganze auto ging und alles zerkrazt wurde) der schaden über die vk reguliert wurde vor 2 jahren und ich nicht in der vk gestiegen bin???????????? dann müßte ich ja ein super versicherung gehabt haben!!! mfg

am 25. Juli 2009 um 7:23

Dann kannst Du uns ja sicher mal verraten,welche "Superversicherung"das ist,die Dich im Schadensfall nicht hochstuft.Da würde ich nämlich auch gerne mein Auto versichern.

Oder hast Du vielleicht nen Rabattretter im Vertrag?Dann hast Du ja einen Schaden "frei"! Heißt Du wirst nach einem Schaden nicht hochgestuft.Schau doch einfach mal nach.

 

Gruß,

michaka13,

der mit Rabattschutz unterwegs ist

 

am 25. Juli 2009 um 8:01

Nein das hatte ich nicht drinnen den rabatt retter! ps. war die DA direkt!!!!!!!!!

am 25. Juli 2009 um 10:55

hallo,

dennoch ist es bei Inanspruchnahme der Vollkasko und ohne Rabattschutz oder -retter unmöglich, die Stufung zu vermeiden.

Grüße

Schreddi

am 26. Juli 2009 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Dann war dies kein VK Schaden, sondern ein Haftpflichtschaden welchen die Gegenseite reguliert hat.

Wenn du die VK wegen Vandalismus in Anspruch nimmst, steigst du selbstverständlich in den Prozenten der VK, es sei denn der Täter wird erwischt, dann kannst du diesen auf Schadensersatz verklagen.

DAnn frag ich mich warum ich nach meinem lackschaden( der allerdings um das ganze auto ging und alles zerkrazt wurde) der schaden über die vk reguliert wurde vor 2 jahren und ich nicht in der vk gestiegen bin???????????? dann müßte ich ja ein super versicherung gehabt haben!!! mfg

Ich habe eine Bekannte, die ist nach einem Versicherungswechsel von SF2 nach SF20 gestuft worden. Wenn das für dich normal ist, dann bitte. Aber ohne Rabattretter wirst du bei der VK hochgestuft oder hattest du den Schaden dieses Jahr? Dann wirst du nämlich nächstes Jahr hochgestuft :D

am 26. Juli 2009 um 9:55

Verstehe ich jetzt richtig?

Deine Bekannte wurde von SF 2 (85%) in SF 20 (35%)gestuft,nur weil Sie die Versicherung gewechselt hat?Wie geht das denn?

Oder versteh ich nur irgendwas falsch jetzt? :confused:

 

Gruß,

michaka13

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