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Vivaro Kauf - Getriebe- und Bremsenfragen

Opel Vivaro X83
Themenstarteram 18. Februar 2015 um 22:38

Hallo allseits und an die Getriebe-Experten hier!

Ich bin dabei, einen Vivaro zu kaufen (BJ 2011, 114 PS, 104 tkm, Leasingrückläufer).

Als wir ihn Probefahren wollten, ging die Gangschaltung nicht - es ließ sich kein einziger Gang einlegen - trotzdem hat ihn ein Mitarbeiter noch irgendwie vom Parkplatz in die Halle bewegen können. Verkäufer meinte "Das ist bestimmt nur das Gestänge und nicht das Getriebe selber" und hat mir nach ein paar Tagen mitgeteilt, das das jetzt repariert wäre.

Nun die Frage: Lässt sich anhand dieses Sachverhaltes irgendetwas zum möglichen Zustand des Getriebes sagen? Wenn er so noch bewegt worden ist, was macht das mit dem Getriebe? Kann es sein, dass es nur "das Gestänge" bzw. der Seilzug war, der sich ausgehakt (?) hat oder so und das Getriebe davon vollkommen unberührt blieb? oder ist das mehr so was wie: Erfahrungsgemäß ist das die Voranmeldung dafür, dass du sehr bald ein neues Getriebe brauchst? Oder nochmal was anderes?

Im TÜV-Bericht steht noch was zu den Bremsen:

Betriebsbremse vorne: leichte Unterschiede

Bremsscheiben hinten: Zustand beachten

Kommt da jetzt bald die Erneuerung der Bremsen auf mich zu?

Steh da ziemlich unsicher vor der Entscheidung.

Nochmals zum Probefahren waren wir noch nicht dort.

Über Einschätzungen/Erfahrungen dazu freu ich mich :)

Veronika

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16 Antworten

Ein Händler (und auch eine Firma oder auch ein Gewerbetreibender/Freiberufler) kann nur dann ein Fahrzeug ohne die gesetzliche Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") verkaufen, wenn es an andere Händler, Gewerbetreibende/Freiberufler/Selbständige verkauft und die Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen wird.

Beim Verkauf unter o.g. Konstellation an Privatpersonen kann die gesetzliche Gewährleistung nicht (wirksam) ausgeschlossen werden.

Mit anderen Worten: Sixt verkauft den Vivaro nur ohne Gewährleistung und ist "aus allem raus", was dann die anderen "Gewerblichen" damit machen, ist eine andere Sache.

Siehe auch hier:Sachmängelhaftung

Viele Grüße,vectoura

Themenstarteram 4. März 2015 um 2:27

Hallo vectoura,

dankeschön für deine Antwort - also muss die Sachmängelhaftung noch extra ausgeschlossen werden.

Suche geht weiter....

Viele Grüße

Veronika

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