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Verwirrung um Service-Intervall

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 14:55

Hallo liebe Golf-Gemeinde,

komme gerade vom Freundlichen zurück und habe, wie leider so oft nach werkstattbesuchen, ein komisches, etwas verunsichertes gefühl. dabei war mir eigentlich bis heute morgen soweit alles klar, dachte ich zumindest.

aber langsam, es geht um den service.

im oktober 2007 habe ich meinen golf gekauft. dieser wurde bis dahin gemäß longlife-intervall gewartet. dieses ist ja bekannter weise fällig nach "variabler service-intervall-anzeige (jedoch spätestens nach 24 monaten)" (siehe bild).

im märz 2008 leuchtete die anzeige und auf empfehlung, auch aus diesem forum, ließ ich eine normale inspektion (375,-) durchführen und das service-intervallauf "zeit- oder laufleistungsabhängigen service" umstellen. sollte ja eigentlich kein problem sein (laut bild, unten rechts).

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9 Antworten
Themenstarteram 29. Januar 2009 um 14:56

nun ist seitdem fast ein jahr vergangen und die service-anzeige leuchtete auf. nach einem blick in serviceheft ging ich davon aus, dass jetzt nur ein ölwechsel fällig sei, denn es steht ja ganz klar drin: "ölwechsel-service nach service-intervall-anzeige alle 12 monate oder alle 15000 km" und "inspektions-servicenach service-intervall-anzeige alle 24 monate oder alle 30000km" (siehe bild).

hört sich für mich eigebtlich eindeutig an, jedes jahr ölwechsel, jedes 2. jahr inspektion.

in der werke sagte mir man allerdings, dass jedes jahr eine inspektion fällig sei beim festen intervall. ich hätte schliesslich beim letzten mal auch nur eine jahresinspektion erhalten und wenn ich jetzt nur ölwechsel machen ließe, müsste ich im märz wiederkommen und die inspektion machen lassen.

:confused:

hab ihm dann gezeigt, wie das im serviceheft steht, doch man erwiederte nur blah blah, stimmt nicht, uneindeutige formulierung. eigentlich ist die formulierung doch ganz klar.

habe jetzt trotzdem nur den ölwechsel-service machen lassen. dies wurde auch im serviceheft vermerkt, die mobilitätsgarantie habe ich nicht mehr erhalten.

warum mich das überhaupt interessiert ist, weil ich eine perfect-car-gebrauchtwagengarantie habe und ich mich deshalb an die serviceintervalle halten muss.

aber was stimmt denn nun??

im selbsthilfebuch seht auch:

bis bj 99: alle 15tkm ölwechsel, alle 12 monate inspektion, alle 30tkm großer inspektionsumfang

ab bj 00: qg1: longlife-variabel

qg2: alle 15tkm/12monate öl, alle 30tkm/24monate inspektion

wollte man mir jetzt ne inspektion andrehen, die garnicht nötig ist oder muss ich das machen lassen?

hoffe mir kann wer helfen

gruß

Offensichtlich macht der Händler einen Unterschied, den die Betriebsanleitung nicht macht: In der BA heißt es beim "Zeit- oder laufleistungsabhängigen Service", der ja jetzt bei deinem Wagen eingestellt ist, nur "Inspektions-Service nach Service-Intervall-Anzeige alle 24 Monate oder alle 30.000 km".

Demnach, und da gebe ich dir vollständig Recht, fällt eine Inspektion nur höchstens nach 2 Jahren bzw. 30.000 km an. Der Werkstatt-Mensch sprach aber von einer "Jahres-Inspektion". Ich schätze, dass sich deren Umfang von dem des "Inspektions-Service" nach Betriebsanleitung unterscheidet. Diesen Unterschied gilt es nun zu klären. Z. B. könnte im Inspektions-Service das Fetten der Schiebedach-Gleitschienen enthalten sein, was in einer Jahres-Inspektion evtl. nicht enthalten ist.

Wahrscheinlich stünde einem bis zu 2 Jahre oder 30.000 km dauernden Inspektions-Intervall nichts im Wege, wenn beim letzten mal der erforderliche Umfang abgearbeitet worden wäre. Wenn das aber eben nicht so ist, musst du diesmal wohl in den sauren Apfel beißen und schon wieder nach nur einem Jahr eine Inspektion durchführen lassen.

Eine (auch für eine evtl. Garantiefrage) belastbare Auskunft, ob du die BA korrekt verstanden hast, wirst du nur vom Volkswagen-Kundendienst in Wolfsburg erhalten. :D Wobei die auch nicht unbedingt wissen müssen, was denn nun der Unterschied zwischen einer "Jahres-Inspektion" und dem "Inspektions-Service" nach BA ist. :confused:

Schönen Gruß

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 17:01

puh, das ist echt kompliziert.

also ich habe mal das was bei der letzten inspektion gemacht wurde mit dem verglichen, was im serviceheft unter service-umfänge steht. siehe anhang. bin der meinung, dass eine inspektion gemacht wurde, die erst nach 2 jahren wiederholt werden muss.

des weiteren habe ich bei vw angerufen und man sagte mir, bezüglich intervall zählt einzig das, was im serviceheft steht, also jedes jahr ölwechsel, alle 2 jahre inspektion. er hat sogar bei sich im computer diese daten gefunden.

bin also nun der meinung ich müsse erst 03.2010 eine inspektion machen lassen.

allerdings sagt mein serviceheft jetzt was anderes, weil die nasen das ja so eingetragen haben wie ihnen das gerade passte.

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 17:07

in meinem serviceheft steht jetzt, dass ich heute den ölwechsel hab machen lassen und 03/09, also in nem guten monat die inspektion fällig ist.

auch bei der letzten inspektion wurde die mobilitäsgarantie schon für nur ein jahr gewährt. warum? :confused:

das is doch echt alles zum kotzen

Also nix wie hin zu dem Laden und mit den Infos vom Volkswagen-Kundendienst die Eintragung korrigieren lassen. Sonst hast du ggf. später, also im Garantiefall, die Nachweisnot.

Und wenn der Meister bzw. "Kundenbetreuer" nicht von seinem Standpunkt abweichen will, dann soll er direkt und in deinem Beisein mit dem VW-Service sprechen. Sollte er sich immer noch zieren, hilft ja vielleicht die Bemerkung, dass du dann die nächste Inspektion in einem anderen Autohaus machen lassen würdest.

Falls er der Meinung ist, dass so ein "Inspektions-Service" mehr Punkte beinhaltet, als seine "Jahres-Inspektion" (dann soll er die auch einmal benennen), kann er ja die zusätzliche Punkte abarbeiten (das dürften ja nicht viele sein), auch nur die Kosten dafür berechnen und dann die ja dadurch bis zum nächsten Jahr verlängerte Mobilitätsgarantie eintragen. Dann hast du zumindest nicht wieder die Kosten für eine komplette "Jahres-Inspektion" zu stemmen. Das sollte dann eigentlich billiger für dich kommen.

Schönen Gruß

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 12:01

zwischenstand:

war heute noch bei einem anderen autohaus in leipzig. man bestätigte mir was man auch schon bei der vw-hotline gesagt hatte. bei festem intervall alle 12 monate ölwechsel, alle 24 monate inspektion. die mobilitätsgarantie dauert bis zu nächsten inspektion an. der meister dort meinte sogar: einmal longlife immer longlife. das heisst die umstellung von QG1 auf QG2/QG0 betrifft nur die flexibilität der intervalle und das öl, nicht den abstand der inspektionen, eine jahresinspektion für autos ab 00 käme damit sowieso nicht infrage.

der erste fehler wurde also schon 03.08 in berlin gemacht, weil die mobilitätsgarantie nur für ein jahr eingetragen wurde.

ich also beim autohaus in berlin angerufen. servicemitarbeiterin das problem geschildert -> warteschleife -> auskunft: inspektionen im festen intervall müssen jährlich gemacht werden -> ich widersprochen, auf vw-hotline berufen -> warteschleife-> kundenbetreuer am aparat -> info: inspektionen im festen intervall müssen jährlich gemacht werden -> ich erneut widersprochen, auf vw-hotline berufen und aus serviceheft vorgelsen -> erneut warteschleife -> neue info: "sie haben recht, tut und leid, lassen sie und bitte ihr serviceheft zukommen, dann korrigieren wir das."

als fazit:

eintrag im serviceheft 2008 in berlin: FALSCH

auskunft im autohaus in leipzig und eintrag im serviceheft 2009: FALSCH

telefonische auskunft des autohauses in berlin: 2x FALSCH; dann richtig

also entweder lag hier ein fall grober inkompetenz oder betrugsabsicht vor, da kann man wohl nur mutmaßen. was ich beachtlich finde ist, dass mir mehrere autohäuser, auch nach expliziter nachfrage wiederholt falsche informationen bezüglich der serviceintervalle gegeben haben. entweder gibt es da also noch klärungsbedarf aus wob oder es liegt eine absprache zwischen den werkstätten vor. da kann sich nun jeder seinen teil zu denken.

werde weiter berichten, wie das ganze ausgeht.

Das ist ja 'ne "Räuberpistole" ... :rolleyes:

Gut, dann hätten wir das also auch geklärt. Aber gut, dass du am Ball geblieben bist. Jemand anderes hätte vielleicht schnell aufgegeben und wäre treudoof jedes Jahr zur üblichen "Jahres-Inspektion" gefahren.

Ich halte ja einfach einige Mitarbeiter in diesen Autohäusern für inkompetent und desinteressiert. Nicht umsonst musstest du die Sache mehrere Male erklären, ehe da jemand bereit war, an dem, was er wahrscheinlich vor vielen Jahren einmal gelernt hatte, zu zweifeln.

Na dann: Gute Fahrt!

Schönen Gruß

am 1. Februar 2009 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von maxoqcb

Hallo liebe Golf-Gemeinde,

komme gerade vom Freundlichen zurück und habe, wie leider so oft nach werkstattbesuchen, ein komisches, etwas verunsichertes gefühl. dabei war mir eigentlich bis heute morgen soweit alles klar, dachte ich zumindest.

aber langsam, es geht um den service.

im oktober 2007 habe ich meinen golf gekauft. dieser wurde bis dahin gemäß longlife-intervall gewartet. dieses ist ja bekannter weise fällig nach "variabler service-intervall-anzeige (jedoch spätestens nach 24 monaten)" (siehe bild).

im märz 2008 leuchtete die anzeige und auf empfehlung, auch aus diesem forum, ließ ich eine normale inspektion (375,-) durchführen und das service-intervallauf "zeit- oder laufleistungsabhängigen service" umstellen. sollte ja eigentlich kein problem sein (laut bild, unten rechts).

Zitat:

Original geschrieben von maxoqcb

nun ist seitdem fast ein jahr vergangen und die service-anzeige leuchtete auf. nach einem blick in serviceheft ging ich davon aus, dass jetzt nur ein ölwechsel fällig sei, denn es steht ja ganz klar drin: "ölwechsel-service nach service-intervall-anzeige alle 12 monate oder alle 15000 km" und "inspektions-servicenach service-intervall-anzeige alle 24 monate oder alle 30000km" (siehe bild).

hört sich für mich eigebtlich eindeutig an, jedes jahr ölwechsel, jedes 2. jahr inspektion.

in der werke sagte mir man allerdings, dass jedes jahr eine inspektion fällig sei beim festen intervall. ich hätte schliesslich beim letzten mal auch nur eine jahresinspektion erhalten und wenn ich jetzt nur ölwechsel machen ließe, müsste ich im märz wiederkommen und die inspektion machen lassen.

:confused:

hab ihm dann gezeigt, wie das im serviceheft steht, doch man erwiederte nur blah blah, stimmt nicht, uneindeutige formulierung. eigentlich ist die formulierung doch ganz klar.

habe jetzt trotzdem nur den ölwechsel-service machen lassen. dies wurde auch im serviceheft vermerkt, die mobilitätsgarantie habe ich nicht mehr erhalten.

warum mich das überhaupt interessiert ist, weil ich eine perfect-car-gebrauchtwagengarantie habe und ich mich deshalb an die serviceintervalle halten muss.

aber was stimmt denn nun??

im selbsthilfebuch seht auch:

bis bj 99: alle 15tkm ölwechsel, alle 12 monate inspektion, alle 30tkm großer inspektionsumfang

ab bj 00: qg1: longlife-variabel

qg2: alle 15tkm/12monate öl, alle 30tkm/24monate inspektion

wollte man mir jetzt ne inspektion andrehen, die garnicht nötig ist oder muss ich das machen lassen?

hoffe mir kann wer helfen

gruß

Fahrzeugdaten ?

Motorkennung ?

Aktuelle Gesammtlaufleistung ?

Laufleistung seit letztem Service?

das was hier als zwischenstand beschrieben wird ist eindeutig falsch!

die mobilitätsgarantie läuft immer nur bis zum nächsten service... also egal ob öl-, intervall- oder inspektionsservice die mobilitätgarantie läuft aus wenn das fahrzeug in die werkstatt aufgrund der servicemeldung muss.

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