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Versicherung will das KFZ sehen trotz Gutachten, was tun ?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 15:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall.

Gutachten wurde erstellt und bei der Versicherung eingereicht.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert und die möchten das Auto selbst begutachten weil das Gutachten dem Techniker der Versicherung zu hoch vorkommt und der Gutachter der Versicherung will sich mit mir treffen um das KFZ zu besichtigen.

Wie soll ich mich verhalten und was sind meine Rechte ?

 

Besten Dank für eure Hilfe. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 23. Februar 2016 um 08:43:22 Uhr:

Ist das so?

Ich dachte immer, die richtige Einstellung ist, so schnell wie möglich den Schaden reguliert zu haben.

Und dafür auf einen Teil des Schadensersatzes zu verzichten?

Zitat:

Wenn der eigene SV ein belastbares Gutachten gemacht hat, habe ich nichts dagegen, dass das Fahrzeug nochmal angeschaut wird.

Warum sollte eine zweite Besichtigung stattfinden? Diese kostet Geld, verzögert die Regulierung und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Zitat:

Hat der eigene SV kein belastbares Gutachten gemacht, falle ich spätestens im Prozess sowieso auf die Nase damit.

Wenn das GA gravierend fehlerhaft ist, ist das auch richtig so!

Zitat:

Weigere ich mich, das Fahrzeug außergerichtlich nochmal anschauen zu lassen, wird der Versicherer in aller Regel nur den unstreitigen Teil der geforderten Summe bezahlen.

Und handelt damit eindeutig rechtswidrig. Er provoziert völlig unnötige Zahlungsklagen, belastet das Justizsystem und verschleudert das Geld seiner Kunden. Zusätzlich belastet er durch die Verzögerung den Geschädigten.

 

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Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 18:39

Das KFZ hat keine Vorschäden, rein gar nichts. Der Unfallverursacher ist bei einem Grünen Pfeil einfach gefahren ohne anzuhalten und mir so ungebremst vorne rechts gegen die Alufelge, Kotflügel,Türe und Spiegel gefahren. Auf Grund der Tatsache das die Alufelge so mitgenommen aussah hat der Gutachter das Fahrzeug vermessen lassen und dabei wurde festgestellt das Querlenker,Zugstrebe und Spurstange inklusive Spurstangenkopf erneuert werden müssen.

Diese Beschädigungen , also die unter dem Fahrzeug zweifelt die Versicherung an. Die Blechschäden sind wohl in Ordnung so. Wenn ich das richtig verstanden habe am Telefon.

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 19:39:40 Uhr:

Das KFZ hat keine Vorschäden, rein gar nichts. Der Unfallverursacher ist bei einem Grünen Pfeil einfach gefahren ohne anzuhalten und mir so ungebremst vorne rechts gegen die Alufelge, Kotflügel,Türe und Spiegel gefahren. Auf Grund der Tatsache das die Alufelge so mitgenommen aussah hat der Gutachter das Fahrzeug vermessen lassen und dabei wurde festgestellt das Querlenker,Zugstrebe und Spurstange inklusive Spurstangenkopf erneuert werden müssen.

Diese Beschädigungen , also die unter dem Fahrzeug zweifelt die Versicherung an. Die Blechschäden sind wohl in Ordnung so. Wenn ich das richtig verstanden habe am Telefon.

Fälle sind oft sauklar, nur nicht für die gegnerische Versicherung! Die will mit allen Mitteln sparen! Bevor du als Laie das durchschaust, nimm dir n Anwalt!

Wie hoch sind die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 20:51

Ohne Märchensteuer 3400,- Euro

Wiederbeschaffungswert 6100,- Euro

Das scheint bei mir kein Einzelfall zu sein von der Versicherung die der Münchener Arena ihren Namen gibt.

OK, ich dachte an die 130%-Grenze, aber die ist dann ja kein Thema.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 21:04

Nein, das ist kein Thema mit der 130% Grenze

Ich denke ich werde da am Montag noch einmal anrufen mit dem Verweis darauf das der Gutachter für weitere Fragen telefonisch gerne zur Verfügung steht, und sollten die dann bis Mitte nächster Woche noch immer rumzicken gebe ich die ganze Sache an einen Rechtsanwalt.

Ich brauche das Geld nicht dringend, ich kann die ganze Sache auch mal Locker aussitzen.

Du solltest vorher unbedingt mit deinem Gutachter sprechen und dann entscheiden, wie es weitergeht, oder hast du bereits einem Besichtigungstermin zugestimmt?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 21:30

Mit dem Gutachter habe ich gesprochen, er hat auch das Vermessungsprotokoll mit an die Versicherung geschickt und sagte mir am Telefon das die Versicherung ihn gerne bei weiteren Fragen anrufen kann. Sollte das nicht von Erfolg gekrönt sein könne ich natürlich jederzeit einen Rechtsanwalt einschalten.

Nein, einem Besichtigungstermin habe ich nicht zugestimmt, werde ich auch ohne Rechtsanwalt nicht zustimmen.

am 12. Dezember 2015 um 11:08

Von wem wurde die Vermessung vorgenommen und sind dabei die Vorgaben des Herstellers berücksichtigt worden?

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 11:22

Bosch

Vorgaben wurden natürlich eingehalten.

Sturz max. Differenz im roten Bereich +0°46 , Einzelspur rechts im roten Bereich -0°29 . Gesamtspur im roten Bereich -0°24

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 19:39:40 Uhr:

Auf Grund der Tatsache das die Alufelge so mitgenommen aussah hat der Gutachter das Fahrzeug vermessen lassen und dabei wurde festgestellt das Querlenker,Zugstrebe und Spurstange inklusive Spurstangenkopf erneuert werden müssen.

Da hätte ich auch Bedenken als Versicherung - und als Geschädigter!

Spur offensichtlich unfallbedingt verzogen, Spurstange neu -> da gibt es null Chance dass ein Gutachten bei mir rausgeht ohne dass da ein neues Lenkgetriebe drinsteht. Möglicherweise sieht die Versicherung das ähnlich, entweder nichts an der Achse dann nur ne neue Felge, oder heftiger Anstoß auf Rad, dann komplett.

Aber grundsätzlich hat die Versicherung kein pauschales Nachbesichtigungsrecht. Bei einem vom Gericht bestellten Gutachter braucht man keine Bedenken zu haben, die sind unabhängig beauftragt und haben keine Vorteile wenn sie die Schadenhöhe höher oder niedriger bewerten. Jemand von der Versicherung hat vorrangig ein Interesse, die Summe möglichst klein zu halten.

Ach ja: Als Gutachter mit der Versicherung sprechen und was regeln wollen kann schnell äußerst problematisch werden! Stichwort Rechtsdienstleistung. Das ist ganz dünnes Eis für einen Gutachter, er hat die Schadenhöhe zu ermitteln, sonst nichts.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 15:41

Falsch Zitiert

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 15:44

Zitat:

@Moers75 schrieb am 12. Dezember 2015 um 14:00:39 Uhr:

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 19:39:40 Uhr:

Auf Grund der Tatsache das die Alufelge so mitgenommen aussah hat der Gutachter das Fahrzeug vermessen lassen und dabei wurde festgestellt das Querlenker,Zugstrebe und Spurstange inklusive Spurstangenkopf erneuert werden müssen.

Da hätte ich auch Bedenken als Versicherung - und als Geschädigter!

Spur offensichtlich unfallbedingt verzogen, Spurstange neu -> da gibt es null Chance dass ein Gutachten bei mir rausgeht ohne dass da ein neues Lenkgetriebe drinsteht. Möglicherweise sieht die Versicherung das ähnlich, entweder nichts an der Achse dann nur ne neue Felge, oder heftiger Anstoß auf Rad, dann komplett.

Aber grundsätzlich hat die Versicherung kein pauschales Nachbesichtigungsrecht. Bei einem vom Gericht bestellten Gutachter braucht man keine Bedenken zu haben, die sind unabhängig beauftragt und haben keine Vorteile wenn sie die Schadenhöhe höher oder niedriger bewerten. Jemand von der Versicherung hat vorrangig ein Interesse, die Summe möglichst klein zu halten.

 

Ach ja: Als Gutachter mit der Versicherung sprechen und was regeln wollen kann schnell äußerst problematisch werden! Stichwort Rechtsdienstleistung. Das ist ganz dünnes Eis für einen Gutachter, er hat die Schadenhöhe zu ermitteln, sonst nichts.

Danke Moers75 für den Tip.

Dann werde ich am Montag bei der Versicherung anrufen und den genauen Grund erfragen warum das Gutachten so nicht anerkannt wird, der Versicherung mitteilen das ich mich ab sofort von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 21:51:40 Uhr:

Ohne Märchensteuer 3400,- Euro

Wiederbeschaffungswert 6100,- Euro

Das scheint bei mir kein Einzelfall zu sein von der Versicherung die der Münchener Arena ihren Namen gibt.

Hatte mit besagter Versicherung das gleiche Drama.

Trotz Gutachten eines vereidigten Sachverständigen bestand die A......z auf Besichtigung durch eigenen Gutachter. Dies habe ich der Versicherung mit Nachdruck untersagt.

2 Briefe vom Anwalt und drei Wochen später war das Geld ohne Abzug am Konto.

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 17:27

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 12. Dezember 2015 um 17:58:44 Uhr:

Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 11. Dezember 2015 um 21:51:40 Uhr:

Ohne Märchensteuer 3400,- Euro

Wiederbeschaffungswert 6100,- Euro

Das scheint bei mir kein Einzelfall zu sein von der Versicherung die der Münchener Arena ihren Namen gibt.

Hatte mit besagter Versicherung das gleiche Drama.

Trotz Gutachten eines vereidigten Sachverständigen bestand die A......z auf Besichtigung durch eigenen Gutachter. Dies habe ich der Versicherung mit Nachdruck untersagt.

2 Briefe vom Anwalt und drei Wochen später war das Geld ohne Abzug am Konto.

Ja, wurde mir leider jetzt schon mehrfach bestätigt das die es so versuchen, unter anderem auch von meinem Sachverständigen. Nunja, so verdient der Anwalt auch noch ein wenig und im Endeffekt zahlen sie noch mehr durch die Anwaltskosten.

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