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Versicherung mit Altersbegrenzung

BMW 3er
Themenstarteram 28. November 2015 um 18:58

Hallo :)

Zu meiner Frage: Heute hatte mein kleiner Bruder ein Spiel und dummerweise seinen Zug verpasst und hat mich angebettelt, dass ich ihn hinfahre, da ich seit 2 Wochen meinen Führerschein habe. Meine Eltern waren mit dem Golf meiner Mutter unterwegs und Zuhause stand nur der BMW meines Vaters. Mein Vater hat mir verboten mit dem Wagen zu fahren, weil in der Versicherung geregelt ist, dass man mindestens 23 alt sein muss. Weil sein Spielort ca. 20km entfernt war habe ich ihn trotzdem hingefahren. Auf der Rückfahrt ist jmd aus einer Nebenstraße rausgeschossen und hat mir die Vorfahrt genommen und wir beide mussten stark Bremsen und wir entgingen nur knapp einen Unfall. Angenommen es hätte doch gekracht, hätte die Versicherung sich komplett entzogen, obwohl ich theoretisch keine Schuld habe? Lg Daniel

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19 Antworten

Hej,

Glück gehabt.

Die Altersgrenze ist auf 25 Jahre gelegt.

Versicherungsschutz besteht in der Haftpflicht, in der Kasko mit Sicherheit nicht. Aber in dem Fall wird der Versicherer wohl mit ev. Regressforderungen aufwarten.

Es ist auf jeden Fall eine Vertragsverletzung, wo der Versicherer auch Kündigungsrecht geltend machen kann.

Dein Vater wird sich so oder so bedanken.

Eine Ausnahme gibt es trotzdem, aber nicht für deinen Fall.

Setzt dich dein Vater ein, müssen ja auch deine Angaben gemacht werden, da bis 25 J. statistisch ein höheres Wagnis ( Unfallrisiko) besteht, und damit automatisch die Prämie erhöht wird.

Themenstarteram 28. November 2015 um 20:11

Hm ok danke für die Antwort. Werde es mir das nächste mal besser überlegen ob ich mit dem Auto fahre :D

Kein Versicherungsschutz in der Voll und Teilkasko, bei Haftpflichtschäden beträgt die Regressforderung max. 5000 Euro. Die Altersgrenze für "Junge Fahrer" liegt nachdem alle Versicherungen nach dem Unisex Tarif abrechnen müssen für Frauen und Männer bei 25 Jahren.

So lange der TE nicht schuld ist, interessiert sich die Versicherung gar nicht dafür. Und wenn der TE mal ausnahmsweise mit dem Auto unterwegs ist und der Papa das bestätigt, passiert auch erstmal nichts.

Malt nicht immer den Teufel an die Wand ;)

Zitat:

@Daniel0204 schrieb am 28. November 2015 um 19:58:46 Uhr:

... hat mir die Vorfahrt genommen ...

In dem Fall würde der Unfallgegner i. d. R. die Alleinschuld am Unfall tragen, mit der Folge, dass eure Versicherung nicht reguliert, sondern die des Unfallgegners.

Würde dich aber eine Mitschuld am Unfall treffen, wäre eure Versicherung zu Leistungseinschränkungen euch gegenüber berechtigt.

Wenn die Haftung 100% beim UG liegt, fragen wir nicht nach dem Fahrer und verweisen an die gegnerische Versicherung. Wenn beides zb. Huk Kunden sind, fragen wir ebenfalls nicht nach dem Fahrer des Anspruchsteller Fahrzeuges.

In der Kasko kann es eine Vertragsstrafe geben, muss aber nicht. Liegt im ermessen des entsprechenden Sachbearbeiters und der Situation.

Die meisten geben in so einem Fall aber ohnehin nicht den tatsächlichen Fahrer an und meistens merkt dies auch keiner. Trotzdem sollte man es nicht drauf anlegen

Wenn es doch einmal auffällt zahlt der Kunde i.d.R. die Differenz zwischen dem Jahresbeitrag mit der entsprechenden Klausel nach. Das sind meist 50 € bis zu 300€.

Im KH Fall bei dem die Schuld beim Fahrer liegt, kann es tatsächlich Regress Strafen geben bis zu 5000€. Meistens ist das aber eher ein Jahresbeitrag extra. 5000€ Regress hatte ich bislang noch nie.

am 29. November 2015 um 7:18

Haftpflichtversicherungsschutz besteht immer und wird im Schadensfall auch nicht entzogen, Regressforderungen kann man auch ausschließen, aber im Haftungsfall könnte Prämie nachgefordert werden. Dies nur mal für den Fall, dass die Schuld am Unfall bei Dir gewesen wäre. In der Vollkaskoversicherung gibt es dagegen schon Ausschlußgründe, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Letzteres, wenn man betrunken fährt. Es gibt aber auch Policen, bei denen grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist. Mir ist aber nicht bekannt, dass der Kaskoschutz entzogen wird, wenn ein nicht gemeldeter Fahrer, respektive ein Fahrer unter 25, den Schaden verursacht hat. Hier wäre eher an eine Strafprämie zu denken, die eine Prämiennachforderung ggf. übersteigt. Regelmäßig darauf anlegen würde ich es aber nicht. Zu Gunsten der Versichertengemeinschaft müssen die Prämien richtig kalkuliert werden. Von daher besser mit der Versicherung sprechen, ob gelegentlich auch ein Fahrer unter 25 Jahren den Wagen ohne Prämienzuschlag nutzen darf.

Also das mit den 25 Jahren ist falsch. Es gibt doch so einige Versicherungen, die einen Prämienzuschlag bis zur Vollendung des 23. ten Lebensjahrs erheben.

 

Dem Rest in Sachen Haftpflichtversicherung und Kasko, stimme ich zu.

Nein, dass ist nicht falsch. Es gibt in Deutschland keine Versicherung mehr die bei einem "Neu" Vertrag Fahrer unter 25 als normale Fahrer einstuft.

Im Grunde ist die ganze Diskussion hier auch müßig. Wenn ich mich in ein Auto setze dann habe ich die Vorgaben der Versicherung zu beachten und muss eben bei Nichtbeachten mit den Konsequenzen rechnen.

Aber nachzufragen, was passieren kann, ist doch legitim, oder?

Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 29. November 2015 um 12:16:24 Uhr:

Aber nachzufragen, was passieren kann, ist doch legitim, oder?

Klar, aber daraus werde dann hier wieder 10 Seiten ich sehe es kommen:):D

Das ist eine durchaus berechtigte Annahme... :D

@Sportler-69

 

Dann würde ich nochmal genau recherchieren....!

Zitat:

@R32vW schrieb am 29. November 2015 um 16:17:41 Uhr:

@Sportler-69

Dann würde ich nochmal genau recherchieren....!

Brauche ich nicht, ich arbeite zufällig selber bei einer großen Versicherung im Vertrieb:D

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