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Versicherung ändert SF und Beitragssatz ohne Schadensregulierung, Frage ist das Rechtens

Themenstarteram 1. Dezember 2015 um 9:36

Hallo Forum,

folgender Sachverhalt. Ich hatte vor ca. 2 Monaten mit meinem PKW einen Unfall mit einer Fahrradfahrerin, wir einigten uns darauf gegenseitig keine Ansprüche zu stellen und unsere Schäden jeweils selber zu bezahlen.

Auf Anraten der Polizei meldete ich den Unfall meiner Versicherung. Diese ändert nun meinen SF von 25 auf 12 und meinen Beitragssatz von 24 % auf 33 %, was eine Beitragserhöhung von ca 115 Euro pro Jahr ausmacht.

Nun meine Fragen: Darf meine Versicherung ( Lippische Landesbrandversicherung ) die Beiträge erhöhen obwohl sie keine Schadensregulierung geleistet hat.

Wie soll ich mich nun verhalten.

Vieleicht noch eine Info: Von der Polizei bekamen die Unfallgegnerin und ich jeweils ein Bußgeld zugeschickt.

Vielen Dank vorab für eure Infos.

Beste Antwort im Thema

Da du den Schaden gemeldet hast gilt der Vertrag erst einmal als schadensbelastet. Wenn die Versicherung keine Leistungen erbringen muss, wird die Rückstufung wieder rückgängig gemacht.

Ruf doch einfach bei der VS mal an

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am 1. Dezember 2015 um 10:03

Nein, darf sie nicht. Widerspruch per Einwurf-Einschreiben mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Wäre ja noch schöner!

Es sei denn, die Unfallgegnerin hat Deine Haftpflicht in Anspruch genommen.

Da du den Schaden gemeldet hast gilt der Vertrag erst einmal als schadensbelastet. Wenn die Versicherung keine Leistungen erbringen muss, wird die Rückstufung wieder rückgängig gemacht.

Ruf doch einfach bei der VS mal an

Wie Celica schon geschrieben hat. Sobald Du einen Schaden meldest, muss die Versicherung eine Rücklage bilden und sobald diese gebildet wurde, zählt der Schaden erst einmal als belastend. Ist vom Gesetz her so geregelt.

Sollte in einer angemessenen Zeit (ca. 6 Monate) keine Ansprüche gestellt werden, wird der Schaden ohne Kosten geschlossen und der Vertrag rückwirkend so gestellt, als ob kein Schaden gemeldet wurde.

In Deinem Fall, Du wirst zum 01.01.2016 zurück gestuft. Sobald der Schaden ohne Leistung geschlossen wird, wird Dein Vertrag rückwirkend zum 01.01.2016 so gestellt, als ob kein Schaden gemeldet wurde.

Sprich Du zahlst erst mehr, und bekommst dann die Mehrprämie rückwirkend zurück bezahlt. Das ist so Gesetz und bei jedem Versicherer gleich. Das soll den VN vor Nachzahlungen schützen, damit vielleicht ein Versicherungsschutz nicht verloren geht. Lieber Geld zurück bekommen, als Nachzahlen! Ist wie bei den Nebenkosten einer Mietwohnung. ;)

Nach 6 Monate währe der Fall dann für den Anspruch steller verjährt?? Kann doch fast gar nicht sein.

Zitat:

@tiramizu schrieb am 1. Dezember 2015 um 11:03:23 Uhr:

Nein, darf sie nicht. Widerspruch per Einwurf-Einschreiben mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Wäre ja noch schöner!

Es sei denn, die Unfallgegnerin hat Deine Haftpflicht in Anspruch genommen.

Doch ist so.

Wenn ein Schaden gemeldet wird, wird man zurück gestuft.

Da hilft auch ein Einschreiben nicht.

Ich würde mal ins das BGB schauen genauer den 195er Paragraphen.

Also einfach in drei Jahren dann die zuviel entrichtenden Beiträge zurückfordern.

Zitat:

@MattR schrieb am 1. Dezember 2015 um 14:03:42 Uhr:

Ich würde mal ins das BGB schauen genauer den 195er Paragraphen.

Also einfach in drei Jahren dann die zuviel entrichtenden Beiträge zurückfordern.

Blödsinn. Den Versicherer anschreiben, dass keine Ansprüche kommen und der Schaden wird spätestens nach 6 Monaten geschlossen.

Der Schaden kann ja jederzeit wieder geöffnet werden, falls der Geschädigte innerhalb der Verjährungsfrist doch noch was fordert. Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre.

Die Rückstufung würde dann im folge Jahr der Forderung erfolgen! ;)

Schaden 2015 - Rückstellung 2015 - Rückstufung 01.01.2016 - keine Forderung Schaden wird Mitte 2016 (oder früher) geschlossen - Schadenentlastung Rückwirkend zum 01.01.2016 - Geschädigter stellt in 2017 Forderung - Schaden wird neu auf gemacht und Rückstellung gebildet - Rückstufung zum 01.01.2018!

Nur so als Beispiel! ;)

Ich würde Klage gegen die Versicherung einreichen.

Ich kenne das von meiner auch anders da wird erst zurück gestuft wenn auch gezahlt wurde und nicht durch die telefonische Mitteilung das was kommen könnte.

@olmo:

Ich würde Klage gegen die Versicherung einreichen.

 

Wieso? GustavSturm hat die Frage doch gut beantwortet.

Gruß, Zelirodu

Klugscheisser ist wohl ein Spaßvogel

Oder beides.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 1. Dezember 2015 um 14:03:28 Uhr:

Zitat:

@tiramizu schrieb am 1. Dezember 2015 um 11:03:23 Uhr:

Nein, darf sie nicht. Widerspruch per Einwurf-Einschreiben mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Wäre ja noch schöner!

Es sei denn, die Unfallgegnerin hat Deine Haftpflicht in Anspruch genommen.

Doch ist so.

Wenn ein Schaden gemeldet wird, wird man zurück gestuft.

Da hilft auch ein Einschreiben nicht.

So ist das. Der TE hätte sich von Unfallgegner eine Bestätigung geben lassen sollen, dass mit seiner Zahlung alle Ansprüche aus dem Unfall abgegolten sind und hätte dies dann auch nicht seiner Versicherung melden müssen bzw. Kopie dieser Erklärung an die Versicherung abgeben sollen.

Aber warum einfach, wenn es auch umständlich geht.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Dezember 2015 um 15:38:42 Uhr:

Klugscheisser ist wohl ein Spaßvogel

Ne, warum?

Was willste sonst machen?

Dort anrufen und Bescheid sagen, dass man sich so geeinigt hat und der Schaden ohne Zahlung geschlossen werden kann?

Also ehrlich.

Das wäre doch viel zu einfach ;)

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