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Sinkt meine SF-Klasse wenn mein Auto auf ein Elternteil angemeldet ist?

Moin,

da ich, sobald meine Probezeit rum ist (26.04.2021) eine Neuanschaffung plane welche ich Vollkasko versichern möchte, wollte ich mal wissen welche SF ich hab sobald ich das Auto neu versichere.

Mein Wagen ist momentan auf den Namen meiner Mutter versichert und ich steh nirgendwo auf den Papieren.

Sinkt meine SF Klasse überhaupt oder fange ich mit Fahranfänger Prozenten an wenn ich das Auto dann endlich auf meinen Namen versichere?

LG

Kevin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zitat:

@soringer schrieb am 1. September 2020 um 22:27:43 Uhr:

Die braucht ihn ja nicht mehr, wenn das Auto auf Dich versichert ist.

Wo steht das?

Der TE will ein neues Auto erwerben und auf sich versichern. VNin seines bisherigen Autos ist seine Mutter (wer Halter ist, hat er nicht angegeben). Da er nicht angibt, künftig 2 Autos fahren zu wollen, ist davon auszugehen, daß sein bisheriges Auto veräußert wird. Logischerweise wird dann der mit dem bisherigen Auto erworbene SF-Rabatt frei.

Ich habe schon längere Zeit nichts mehr in diesem Forum veröffentlicht, weil ich den Eindruck habe, immer weniger Leute wollen dem TE tatsächlich helfen, sondern sich als Oberlehrer betätigen, der nichts anderes zu tun hat, als Beiträge zu lesen, auf vermeintliche Schwachstellen zu untersuchen und sich dann stolz als Oberschlauer zu präsentieren. Dieser Eindruck verstärkt sich leider.

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In der Regel fängst Du bei SF 0/ SF 1/2 an.

Einige Versicherer bieten innerhalb des Familienverbunds Sondereinstufungen an. Dort dann bitte berücksichtigen, dass diese Sondereinstufung beim Versicherer-Wechsel i. d. R. nicht weiter gegeben wird. :)

Den SF-Rabatt erwirbt der Versicherungsnehmer.

Du kannst Dir den SF-Rabatt Deiner Mutter übertragen lassen. Die braucht ihn ja nicht mehr, wenn das Auto auf Dich versichert ist. Du kannst allerdings nur soviel SF-Jahre angerechnet bekommen, wie Du im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist.

Nur nebenbei: Wenn Du bisher als Fahrer nicht angegeben bist (wenn also Deine Mutter angegeben hat, nur sie fahre das Auto), könnte es bei einem Schaden Probleme geben.

Zitat:

@soringer schrieb am 1. September 2020 um 22:27:43 Uhr:

Du kannst Dir den SF-Rabatt Deiner Mutter übertragen lassen. Die braucht ihn ja nicht mehr, wenn das Auto auf Dich versichert ist. Du kannst allerdings nur soviel SF-Jahre angerechnet bekommen, wie Du im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist.

Nur nebenbei: Wenn Du bisher als Fahrer nicht angegeben bist (wenn also Deine Mutter angegeben hat, nur sie fahre das Auto), könnte es bei einem Schaden Probleme geben.

Wo steht das?

Zitat:

Zitat:

@soringer schrieb am 1. September 2020 um 22:27:43 Uhr:

Die braucht ihn ja nicht mehr, wenn das Auto auf Dich versichert ist.

Wo steht das?

Der TE will ein neues Auto erwerben und auf sich versichern. VNin seines bisherigen Autos ist seine Mutter (wer Halter ist, hat er nicht angegeben). Da er nicht angibt, künftig 2 Autos fahren zu wollen, ist davon auszugehen, daß sein bisheriges Auto veräußert wird. Logischerweise wird dann der mit dem bisherigen Auto erworbene SF-Rabatt frei.

Ich habe schon längere Zeit nichts mehr in diesem Forum veröffentlicht, weil ich den Eindruck habe, immer weniger Leute wollen dem TE tatsächlich helfen, sondern sich als Oberlehrer betätigen, der nichts anderes zu tun hat, als Beiträge zu lesen, auf vermeintliche Schwachstellen zu untersuchen und sich dann stolz als Oberschlauer zu präsentieren. Dieser Eindruck verstärkt sich leider.

Die Mutter des TE steht bei einer Übertragung in der Zukunft und im Regelfall mit der SF0 bzw. SF 1/2 da und die nicht auf den TE übertragbare SF-Klassendifferenz ist dann weg. Da gibts bessere Wege und was praktikables steht schon in der ersten Antwort.

Es ist entbehrlich persönliche Seitenhiebe "nett" zu verpacken. Lass sie einfach weg.

Zitat:

@soringer schrieb am 2. September 2020 um 09:03:41 Uhr:

Zitat:

 

Wo steht das?

Der TE will ein neues Auto erwerben und auf sich versichern. VNin seines bisherigen Autos ist seine Mutter (wer Halter ist, hat er nicht angegeben). Da er nicht angibt, künftig 2 Autos fahren zu wollen, ist davon auszugehen, daß sein bisheriges Auto veräußert wird. Logischerweise wird dann der mit dem bisherigen Auto erworbene SF-Rabatt frei.

Ich habe schon längere Zeit nichts mehr in diesem Forum veröffentlicht, weil ich den Eindruck habe, immer weniger Leute wollen dem TE tatsächlich helfen, sondern sich als Oberlehrer betätigen, der nichts anderes zu tun hat, als Beiträge zu lesen, auf vermeintliche Schwachstellen zu untersuchen und sich dann stolz als Oberschlauer zu präsentieren. Dieser Eindruck verstärkt sich leider.

Bitte bedenke bei der Übertragung der SF-Klasse von Mutter auf TE, dass der TE noch nicht so lange seine Fahrerlaubnis hat. Eine Übertragung kann dann dazu führen, dass man gut erfahrene Jahre verplempert. :)

am 2. September 2020 um 8:17

Sie schreiben mir aus der Seele, NDLimit. Krei schreibt in seinem Eröffnungsbeitrag, dass es sich um seinen Wagen handelt, er jedoch nicht namentlich aufgeführt ist. Muss auch nicht sein, es muss jedoch ein Fahrer mit Angabe des Geburtstags eingetragen sein. Führt gegebenenfalls zu einer Beitragsänderung.

Natürlich kann bei der Anmeldung eines neuen Wagens, wenn der bisherige abgemeldet wird, die schadenfreie Zeit auf ihn übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Mutter zustimmt.

Er wird so gestellt, als ob er mit Erwerb seiner Fahrerlaubnis einen eigenen Vertrag abgeschlossen hätte.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 2. September 2020 um 09:57:14 Uhr:

Zitat:

 

Bitte bedenke bei der Übertragung der SF-Klasse von Mutter auf TE, dass der TE noch nicht so lange seine Fahrerlaubnis hat. Eine Übertragung kann dann dazu führen, dass man gut erfahrene Jahre verplempert. :)

Liebe Leute, der TE ist jung, also ist nach den biologischen Gesetzen auch seine Mutter relativ jung. Er hat leider nicht allzu viele Angaben gemacht. Sie hat aber üblicherweise selbst ein Auto und mit diesem hoffentlich viele schadenfreie Jahre errungen. Als der TE sein erstes Auto erworben hat, gehe ich davon aus, daß es aus Kostengründen auf die Mutter versichert worden ist, diese also das Auto des TE als zusätzliches Fahrzeug auf sich versichert hat - ob mit besonderer Zweitwagenregelung oder nicht, sei dahingestellt - jedenfalls hat sie als über 25jährige und schon länger eine Fahrerlaubnis Besitzende einen günstigeren Tarif bekommen. Den SF-Rabatt, den sie inzwischen mit diesem zusätzlichen PKW erworben hat, kann sie doch ohne Nachteile für sich auf den Sohn übertragen, der dann nicht in der allerschlechtesten Stufe anfangen muß - oder gibt es auch insoweit Berufsbedenkenträger?

wie viele Jahre kann sie denn dann übertragen

Das kann sie sich nicht aussuchen, entweder alle oder gar nichts.

Wieviele schadenfreie Jahre dem Junior dann angerechnet werden ist Sache der Versicherung.

Oftmals ist es aber so, dass er nur soviele Jahre erwerben kann wie er im Besitz des Führerscheins ist.

Da seine Probezeit 2021 endet, dürften es SF2 bzw SF3 sein, wenn er begleitendes Fahren hatte

Zitat:

@soringer schrieb am 2. September 2020 um 15:58:42 Uhr:

Liebe Leute, der TE ist jung, also ist nach den biologischen Gesetzen auch seine Mutter relativ jung. Er hat leider nicht allzu viele Angaben gemacht. Sie hat aber üblicherweise selbst ein Auto und mit diesem hoffentlich viele schadenfreie Jahre errungen. Als der TE sein erstes Auto erworben hat, gehe ich davon aus, daß es aus Kostengründen auf die Mutter versichert worden ist, diese also das Auto des TE als zusätzliches Fahrzeug auf sich versichert hat - ob mit besonderer Zweitwagenregelung oder nicht, sei dahingestellt - jedenfalls hat sie als über 25jährige und schon länger eine Fahrerlaubnis Besitzende einen günstigeren Tarif bekommen. Den SF-Rabatt, den sie inzwischen mit diesem zusätzlichen PKW erworben hat, kann sie doch ohne Nachteile für sich auf den Sohn übertragen, der dann nicht in der allerschlechtesten Stufe anfangen muß - oder gibt es auch insoweit Berufsbedenkenträger?

Danke erstmal an alle für eure Zeit und Hilfe,

kam evtl. falsch rüber aber ich bin der einzige Halter des Fahrzeuges nur ist dieses auf den Namen meiner Mutter versichert und sie hat irgendwie meine Prozente.

Ich kann sie grad nicht fragen aber sie dürfte ihren Führerschein seit ca. 12-13 Jahren haben und hat die SF-Klasse 7-8.

Bedeutet das, sofern ich alles richtig deute, dass ich sobald meine Probezeit rum ist, ich mein derzeitiges Auto verkauft habe und ein anderes neu versichern lasse, dass ich die SF Klasse "7-8" von meiner Mutter übernehmen darf?

LG

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