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Vermieter hat meine Winterreifen verkauft! Ahhh...

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 14:05

Hallo und schönes Wochenende zusammen!

Ja der Titel sag es schon, hab heute leicht die Krise gekriegt.

Wollte bei meinem 124er Coupe und beim w202er diesel die Reifen wechseln.

Kaum war der Diesel fertig, hab ich meine Reifen gesucht in der Garage.

Doch in der weissen Plasiktüte verpack lag eine Alu Flege mit 16 Zoll

Winterrädern drin. Ich hatte Stahlfelgen mit brandneuen Winterschluppen vom Januar 2010!

Tja meiner Vermieternin viel es wie Schuppen aus den Haaren.

Ihr Mann streifte vor einigen Monaten durch die Garage und hat sich gedacht

seine alten Winterräder könnte er mal verkaufen.

Ja super, jetzt hat er meine Reifen verkauft, und ich hab hier 4 fast brandneue

Mercedes Alu Felgen liegen mit fast neuen Winterrädern drauf.

Die Räder sind von seiner B-Klasse gewesen.

Angebot meiner Vermieternin, Sie können unsere Reifen haben.

So und deswegen schreib ich euch. Ich weiß nicht ob ich diese Reifen fahren

darf. Hier mal die Daten der Bereifung:

Mercedes Alu Felge von B-Klasse 7-Stern

A 169 401 0902

6J x 16 H2 ET46

Bereifung 195 / 55 R16

Hab schon mal berechnet, vom Abrollumfang sind die 4cm kleiner als

meine, also 1cm weniger im Durchmesser.

Kennt sich da jemand aus ob ich die auf dem 124er Coupe von '94

fahren darf?

Vielen Dank!

Schönes Wochenende,

Grüße Kalle

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36 Antworten

wärn das meine Reifen gewesen, hätt ich die Reifen zurückgefordert, denn dein Vermieter darf nichts verkaufen was einem Dritten gehört ohne dessen Einwilligung ... eigentlich ist der Verkauf damit nichtig und der Käufer muss die Reifen wieder rausrücken. Sind diese schlechter als vorher muss dein Vermieter einen Ausgleich zahlen.

Ist der Käufer nicht mehr bekannt, .. ist das halt das Pech von deinem Vermieter, dann hat er halt neue Reifen zu besorgen.

.. und Alus im Winter .... wenn die nicht vernüftig gepflegt werden, sehen die nach 2 Wintern echt sch.... aus

Zitat:

Original geschrieben von W124-250D-KWG

wärn das meine Reifen gewesen, hätt ich die Reifen zurückgefordert, denn dein Vermieter darf nichts verkaufen was einem Dritten gehört ohne dessen Einwilligung ... eigentlich ist der Verkauf damit nichtig und der Käufer muss die Reifen wieder rausrücken. Sind diese schlechter als vorher muss dein Vermieter einen Ausgleich zahlen.

Ist der Käufer nicht mehr bekannt, .. ist das halt das Pech von deinem Vermieter, dann hat er halt neue Reifen zu besorgen.

.. und Alus im Winter .... wenn die nicht vernüftig gepflegt werden, sehen die nach 2 Wintern echt sch.... aus

Stimmt schon, wer riskiert aber mit seinem Vermieter einen Rechtsstreit, wenn er nicht gerade ausziehen möchte? Denke im Übrigen auch, dass man die eingetragen bekommt. Kann mir nicht vorstellen, dass es an der Tragfähigkeit der Reifen/Felgen scheitern wird. Ein voll ausgestattete B-Klasse dürfte doch auch in etwa wie ein 124er wiegen. Es gab auch eine Toleranz, was den Abrollumfang anbelangt, leider weiß ich nicht, wieviel Prozent das sind. Ich würde die aber dennoch verhökern und mir andere Gebrauchte zulegen,

am 10. Oktober 2010 um 19:39

@ Nogel

und woher nimmst DU Dein ach so fundiertes Fachwissen???

Ich, nur um das mal so nebenbei zu erwähnen bin in der Reifenbranche groß geworden.

Weiterhin, oh verärgerter Verwender garstiger Worte, habe ich nirgendwo geschrieben, dass es UNMÖGLICH IST, sondern dass ich im wesentlichen daran ZWEIFLE dass es funktionieren wird.

Und last but noch least. ET 44 48 oder 49....und nicht ausschließlich Serie ET 49.

OK ET 46 liegt immer noch dazwischen und ich habe geschrieben, dass ich GLAUBE dass es zu tief sein könnte.

Von UNMÖGLICH bezüglich der EINTRAGUNG habe ich nie etwas gesagt.

Ob Du dich über andere Meinungen ärgerst tangiert mich diplomatisch und wohlerzogen gesagt peripher.

Ich jedenfalls habe weder jemanden hier verunglimpft noch habe ich ihn persönlich angesprochen oder beleidigt.

Im Gegensatz zu Dir.

Und die Tatsache, dass DU da oben irgendwo schon geschrieben hast, das es nur knapp über 2 % Abrollabweichung sind ist ja sehr löblich und auch mit respekt bezollt, dürfte jedoch mir kaum verbieten meine Meinung auch drüber zu schreiben oder?

Und noch was......wer die Klappe so aufreißt muss auch zeigen was er kann!!!!

Also tritt den Beweis an, dass diese Rad-Reifen-Kombination eintragungsfähig ist.

Z.B. anhand einer Kopie des Freigabepapiers von Mercedes-Benz z.B., oder anhand eines KFZ-Papieres eines Irgendjemanden, der genau diese Rad-Reifenkombination schon eingetragen hat.

Es kann laut Werten von mir aus 56x funktionieren. Solange Du keine Freigabe des Herstelles/Fahrzeugbauers für diese Felgen bekommst, GEHT BEIM TÜV NIX ohne das ein Festigkeitsgutachten gemacht wird, und da viel Spaß beim selbst bezahlen.

Und wenn Mercedes beim Felgenhersteller, die Festigkeitsprüfung für den W124 nicht von vorneherein in Auftag gegeben hat (was evtl. gar nicht so unwarscheinlich ist), wird wohl auch keine Freigabe vorhanden sein.

Wenn Du untermauerst was Du sagst und Dich hier nicht nur echauffierst über anderer Leute Meinungen (die sich durchaus auch mal irren können, und ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich etwas genau weiß, sondern lediglich vermute) und diese dann verunglimpfst und beleidigst, dann werde ich Dir Respekt zollen und sagen:

"OK, der Nogel hat Recht und ich habe mich geirrt, und ich habe überhaupt kein Problem damit."

Denn jeder kann irren.

 

Aber ich würde Dich doch bitten, in Zukunft die Contenaince zu wahren und mich nicht mehr persönlich zu beleidigen.

Und wenn Du hier Rechtschreibfehler findest (werden wohl einige sein) darfst Du die gerne behalten.

Aber hier gleich loszulegen mit den Worten "DIESE RÄDER SIND EINTRAGUNGSFÄHIG PUNKT.", mit Verlaub, dann BEWEISE ES AUCH!

Hier groß mit dem Finger auf den Tisch klopfen kann jeder, und andere beleidigen ist auch ganz einfach, aber Niveau ist keine Hautcreme.

Viele Grüße und ein lächelnder Händedruck aus Saarbrücken.;)

am 10. Oktober 2010 um 19:46

@ haemophil

Das Hauptproblem welches zu lösen ist, ist ein Papier von Mercedes zu bekommen (falls es das nicht schon gibt!!!, eh das hier wieder jemand meint er müsste die virtuellen Schimpfwortlexika auspacken)

Wenn Mercedes keine Freigaben hat, dann wirds sehr sehr sehr schwer bis fast unmöglich.

Wir hatten das schon bei so manch anderem Fahrzeughersteller, teilweise sogar bei den Nachfolgemodellen des Fahrzeugs.

 

Bei Mazda z.B. passen die Felgen des MPS ganz locker auf den alten 626 aber Mazda Deutschland hat keine Freigabe dafür. Und so kann man das fast vergessen.

Denn wenn man sowas dann privat finanzieren muss, dann kann man am Ende locker ein weiteres Fahrzeug davon kaufen.

am 10. Oktober 2010 um 19:54

@ 87 kw

Danke für den gewollten oder ungewollten Beistand.

Aber der Nogel hat alles auch nur auf Vermutungen fundiert.

In seinen Postings steht auch nur "es dürfte....." und "es könnte......"

 

Aber wenn der TÜV-Mensch plötzlich und völlig unerwartet doch vor einem steht und den Kopf heftig schüttelt, sind genau solche Menschen dann die, die im Nachhinein sagen......"Ja ich habe ja NIE gesagt....."

Von daher......und Menschen, die gleich mit Verunglimpfungen und Beleidigungen reagieren, wenn mal andere Meinungen nicht mit den eigenen konform gehen....nehme ich sowie so auf solch einem Gesprächsniveau nicht ernst.

Soll er beweisen was er so felsenfest behauptet, und ich ziehe meinen Hut und habe dann auch kein Problem damit.

@ TE

Im Zweifel fahr zu Mercedes oder pack die Räder in den Kofferraum und fahr zum nächsten TÜV.

Die Leute DORT werden dir in jedem Fall Klarheit verschaffen.

Und ich bitte dich dann das Ergebnis hier zu posten. Denn DAS will ich mittlerweile auf jeden Fall wissen!

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW

Zitat:

 

Du meinst es bestimmt ganz gut und eine "geringe Chance" würde ich auch einräumen! Aber lieber Händler "heißer Tipps", was wenn nicht??? Trägst Du dann dem TS die Felgen ein? Oder bist Du zufällig Sachverständiger?

ja, ich bin sachverständiger und trage die räder auch ein. und habe daher meine antworten auch nicht auf vermutungen u.ä. gestützt.

 

@frankbsb:

ich versuche mich, nicht weiter aufzuregen und entschuldige mich für meinen nicht ganz angemessenen ton. aber "persönlich beleidigt" habe ich dich nicht und habe auch keinerlei "schimpfwortlexikon ausgepackt", ich habe nur gesagt, dass du keine ahnung von der materie hast.

und das hast du leider nicht nur durch deine behauptungen über flankenhöhen, einpreßtiefen und "schnell drehende teile" usw. gezeigt, sondern auch durch die aussagen in deinen letzten beiträgen.

damit eine felge eintragungsfähig ist, muß sie keineswegs vom fzg.-hersteller irgendwie freigegeben sein ("Wenn Mercedes keine Freigaben hat, dann wirds sehr sehr sehr schwer bis fast unmöglich") , dein beispiel mit dem mazda ist ebenfalls schlicht falsch. es genügt, daß felgenbreite, -durchmesser, einpreßtiefe, traglast und eben der abrollumfang der reifen für dieses fzg. geeignet sind. diese gegebenheiten beurteile ich tüv-prüfer (und habe es im aktuellen fall getan und für eintragungsfähig befunden)

also ich weiß daher nicht, was deine aussage bedeutet "ich bin in der reifenbranche groß geworden"..........

grüße vom nogel!

Zitat:

Original geschrieben von frankbsb

 

Danke für den gewollten oder ungewollten Beistand.

Weder noch, ich gehe hier ja nicht nach Nase und der "Nogel" ist mir ja schon aufgefallen, als ich "frisch" in dieses sehr interessante Forum kam!;) Wär aber egal, wenn er was richtiges schreibt, würd ich auch ihm "beistehen"!

Zitat:

Original geschrieben von frankbsb

 

Aber wenn der TÜV-Mensch plötzlich und völlig unerwartet doch vor einem steht und den Kopf heftig schüttelt, sind genau solche Menschen dann die, die im Nachhinein sagen......"Ja ich habe ja NIE gesagt....."

Grünau!!! Und man bedenke, dass es völlig egal ist, dass der TÜVer irrt! Diese Menschen haben sowas wie ein Privileg auf Entscheidung nach Wissen und Gewissen, was nicht heißt, dass der Prüfer sich nach Belangen des Kunden richtet und wenn, beruft sich der Prüfer gewiss nicht auf den Kenntnisstand des Fahrzeughalters, was gehen würde und was nicht, denn der Kunde hält nicht den Hintern dafür hin, wenn die Sache nach hinten losgeht !

 

Zitat:

Original geschrieben von frankbsb

 

Soll er beweisen was er so felsenfest behauptet, und ich ziehe meinen Hut und habe dann auch kein Problem damit.

Wie Du schon richtig schreibst, ist nicht vollkommen ausgeschlossen, dass die Felgen auf einen 124er zulässig deklariert werden! Aber ebenso halte ich es wie Du für unwahrscheinlich! In ähnlichen Aussagen habe ich mich in beruflicher Tätigkeit auch mal geirrt, weil ich lt. Sachlage und entsprechenden Unterlagen gemutmaßt habe, war aber insgesamt recht selten der Fall! Die Irrtümer waren bei sachkundigen "Nogels" und uneinsichtiger Kundschaft (obwohl ich denen nie was böses wollte) vergleichsweise höher!

Und was ich mich in dem Fall immer noch frage, wozu das Geschrei, wo die Alternative steht, die Kompletträder einfach loszueisen, die gegenwärtige, imense Nachfrage zu nutzen und sich Winterräder zu kaufen, die jeder TÜVer der Welt wortlos kommentiert?;)

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW

Zitat:

Original geschrieben von frankbsb

 

Danke für den gewollten oder ungewollten Beistand.

Weder noch, ich gehe hier ja nicht nach Nase und der "Nogel" ist mir ja schon aufgefallen, als ich "frisch" in dieses sehr interessante Forum kam!;) Wär aber egal, wenn er was richtiges schreibt, würd ich auch ihm "beistehen"!

.

 

 

@ 87 kW: danke für deinen unparteiischen "beistand"! was du meinst mit "der ist mir schon aufgefallen..." weiß ich nicht, ich seh`s am besten positiv ;-)

dann könen wir ja jetzt gemeinsam darauf warten, dass frankbs sein versprechen einlöst und in kürze postet:

"........dann werde ich Dir Respekt zollen und sagen: "OK, der Nogel hat Recht und ich habe mich geirrt, und ich habe überhaupt kein Problem damit." Denn jeder kann irren........."

 

nogel

Zitat:

Original geschrieben von nogel

 

ja, ich bin sachverständiger und trage die räder auch ein. und habe daher meine antworten auch nicht auf vermutungen u.ä. gestützt.

Na fein, dann hat sich doch die Angelegenheit zu Gunsten des TS erledigt!:) Nun muss er (TS) nur noch zu Dir aufs Gehöft fahren und den Wagen samt Felgen vorstellen! Wirst ja wohl so nett sein, dem Kollegen von Dir sachdienliche Hinweise zu geben, falls der TS nicht in der Nähe von Dir wohnt!:D Und überhaupt! Es wäre dann auch fair von Dir, bei abschlägiger Bescheinigung Deines Kollegen, dem TS vernünftige Räder zu besorgen, oder zu ihm zu reisen, um ihn die Prüfbescheinigung auszuhändigen! Oder wirst Du ihm das Papier blind per Post zusenden? Wär auch mal n "feiner Zug" dann würde ich oft mit ordnungsgemäßer Zahlung Deiner Aufwendungen, Dienste in Anspruch nehmen!

Ich würde die Sache ganz anders angehen.

Der Vermieter hat die Bereifung verkauft, also soll er sie wieder beischaffen

oder einen passenden Satz besorgen.

am 10. Oktober 2010 um 20:57

@ nogel,

 

ok dann werd ich jetzt auch zu meinem Wort stehen und Sagen:

Der Nogel hat Recht und ich mich geirrt und ich habe kein Problem damit.

 

Aber: Meine Aussage, dass ich in der Reifenbranche aufgewachsen bin ist schlicht eine Tatsache.

Und die Dinge die ich hier erzählt habe bezüglich des TÜV habe ich hier im Saarland viele Male live und in Farbe erlebt.

Es kann aber (was ich seit vielen Jahren vermute) sein, dass viele TÜV-Menschen hier im Saarland, es sich hier sehr einfach machen und Aussagen treffen bezüglich fehlender Papiere und Festigkeitsgutachten und Rad-Reifen-Kombinationen, die in dem Ergebnis münden, dass man als eintragungswilliger Kunde einfach wieder unverrichteter Dinge abziehen muss weil man aufgrund genau der Beispiele die ich genannt habe mit seinem Eintragungsversuch erfolglos blieb.

 

Gerade vor 4 Wochen wieder passiert. BMW E30 eines Kumpels.....altes Ronal Rad (der 5 Speichen-Stern-Klassiker) mit den alten Papieren .......in den Papieren stand sogar, dass die Felgen genau für dieses Auto geeignet sind.

Der TÜV - Mann hier in SB hat sie ihm nicht eingetragen, weil es ein altes Gutachten war, aus dem irgendwelche Dinge nicht hervorgingen, die wohl heute in den Gutachten stehen.

Neue Gutachten gab es jedoch nicht für die Felgen, weil es eben die Felgen schon eine Ewigkeit nicht mehr gibt.

Und hier waren die Felgen sogar fürs Fahrzeug extra ausgewiesen.

Auch das Ding bei Mazda habe ich genau so erlebt und zwar an meinem eigenen Fahrzeug. Maße, Einpresstiefen, Tragfähigkeit, Festigkeit alles in Ordnung die Werte stimmten überein und zwar für beide Fahrzeuge. Und was hat der TÜV hier gesagt???

NEIN hat er gesagt! Wegen fehlender Unterlagen seitens des Herstellers.

Und solche Dinge habe ich über viele Jahre immer wieder erlebt. Vom leidigen Thema der Tachoangleichung will ich gar nicht erst anfangen....da hab ich in meinen Jahren als Reifenhändler echt graue Haare bekommen.

Den scharfgemachten Motor aus einem 735 i in einen alten BMW 3er E21 eintragen zu lassen war einfacher als manche Rad-Reifen-Kombination in die Papiere zu bekommen.

Alles was ich hier schreibe beruht nicht auf irgendwelchen Hirngespinnsten sondern auch selbst leidlich gemachten Erfahrungen.

Selbst aktiv gearbeitet hab ich in der Reifen und Autozubehör-Branche von 1986 - 1997.

Und ich habe Sachen erlebt, die mein Weltbild erschüttert haben diesbezüglich.

Wenn Du natürlich Dich hier natürlich als vom Fach outest (das hätte gerne auch früher passieren dürfen) habe ich keinen Grund dein Wort an zu zweifeln.

Was ich aber hier im Saarland diesbezüglich erlebt habe ist das was ich geschrieben habe.

Ich ziehs mir ja auch nicht aus den Fingern.

am 10. Oktober 2010 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von nogel

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW

 

Weder noch, ich gehe hier ja nicht nach Nase und der "Nogel" ist mir ja schon aufgefallen, als ich "frisch" in dieses sehr interessante Forum kam!;) Wär aber egal, wenn er was richtiges schreibt, würd ich auch ihm "beistehen"!

[/quote

 

@ 87 kW: danke für deinen unparteiischen "beistand"! was du meinst mit "der ist mir schon aufgefallen..." weiß ich nicht, ich seh`s am besten positiv ;-)

dann könen wir ja jetzt gemeinsam darauf warten, dass frankbs sein versprechen einlöst und in kürze postet:

"........dann werde ich Dir Respekt zollen und sagen: "OK, der Nogel hat Recht und ich habe mich geirrt, und ich habe überhaupt kein Problem damit." Denn jeder kann irren........."

 

nogel

schon passiert. Ich stehe ja schließlich zu meinem Wort :D:D:D:D

friedenspfeife raus ;)

*qualm*

 

nogel

Zitat:

Original geschrieben von nogel

 

@ 87 kW: danke für deinen unparteiischen "beistand"! was du meinst mit "der ist mir schon aufgefallen..." weiß ich nicht, ich seh`s am besten positiv ;-)

Haste vielleicht schon vergessen und ich hab es auch nicht all zu "wichtig" genommen! Aber zufälliger Weise, war es eine Aufforderung von Dir, bei "schwammiger Kenntnis" nichts zu posten! Wir haben das Problem auch sachlich aus der Welt geschafft, denn lt. deiner Forderung, dürften im Forum dann nur eine Hand voll User einen Kommentar abgeben!:D

Da Du dich bei frankbsb auch selbstkritisch zu deinem Tonfall geäußerst hast, zeigst Du dich ja lernfähig!

Ohne Zweifel hast Du ja auch sachkundige Beiträge vorzuweisen, was natürlich einiges entschuldigt!:D

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich würde die Sache ganz anders angehen.

Der Vermieter hat die Bereifung verkauft, also soll er sie wieder beischaffen

oder einen passenden Satz besorgen.

Ist vom Grundsatz richtig, aber der TS hat offenbar "die Kröte geschluckt" und dem Co.-Handel zugestimmt! Und nimm es mal genau! Ich in der Situation würde es nicht als "Kröte" sehen, denn eigentlich ist der ungewollte Tausch ein prima Geschäft! Ok, ok! Ich meine: "man könnte ein Geschäft daraus machen" wenn man Talent und ein wenig Mühe dafür aufbringt!;)

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