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Verkehrszeichenerkennung Überholverbot Gegenmaßnahmen?

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 12. Februar 2013 um 6:25

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Verkehrszeichenerkennung.

Gibt es bei erkannten Überholverbot Einschränkungen, d.h. der Blinker lässt sich nicht mehr aktivieren und der Lane Assist will das Fahrzeug auf der eignen Spur halten?

Grüße

Matthias

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

 

Das würd mich schon mal interessieren und wäre mir (als Profi in dem Gebiet) völlig neu.

In welchem Gesetz soll denn das stehen ??

Bitte mit Angabe der Fundstelle.

Gruss

nb

Mit dem Gesetz kann ich dir leider nicht dienen, dafür aber mit einer Aussage vom Chef :D

https://www.audi-mediaservices.com/.../...ard.gid-oeffentlichkeit.html

Gruß Scoty81

Da steht aber nix von Verbot...

nb

ps

Die Tatsache, dass Haftungsfragen derzeit nicht geregelt sind, hat nix damit zu tun, dass es verboten ist, dies trotzdem zu tun: NO RISC NO FUN.

Aber Audi versteht halt keinen Spass ...

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Ist mit deutschen Gesetzen aktuell auch gar nicht vereinbar, der Fahrer muss immer die Hoheit über sein Fahrzeug haben!

Gruß Scoty81

Das würd mich schon mal interessieren und wäre mir (als Profi in dem Gebiet) völlig neu.

In welchem Gesetz soll denn das stehen ??

Bitte mit Angabe der Fundstelle.

Gruss

nb

So so, Profi? Das heißt?

Schnell mal den Schönfelder gewälzt und siehe da: Art. 8, Abs. 5 Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr.

Lese und staune.

Und heute wurde die Erkennung richtig lustig: aktuell fahren wieder viele Güllepumpen herum und stänkern die Felder voll ... beim Überholen eines solchen Gespanns im 100 km/h Bereich springt die Anzeige im MFA plötzlich auf 40 km/h um ... da war wohl das Schild am Anhänger des Traktors etwas groß :D

Und jetzt stelle man sich mal vor, dass System würde genau dann im Überholen aktiv reingreifen und z.B bremsen ... da braucht es keinen Schönefelder und § ... da reicht gesunder Menschenverstand :D

Zitat:

Original geschrieben von cat229

Und jetzt stelle man sich mal vor, dass System würde genau dann im Überholen aktiv reingreifen und z.B bremsen ... da braucht es keinen Schönefelder und § ... da reicht gesunder Menschenverstand :D

Sehe ich genau so. Der geht leider einigen ab. :D

Reagiere nur allergisch auf selbsternannte Profis... Versuche mich ja rauszuhalten, aber manchmal kann ich nicht an mich halten. :rolleyes:

@ gIIH ... sehe das entspannter ... es gibt auch Profis im Profisein ;) ... aber auch Profis die sich einfach nicht artikulieren können und dann noch die Profis die vor lauter Wissen den Überblich verlieren :D

Ich persönlich bin weder noch und genieße einfach die oftmals geniale Hilfe hier und staune immer wieder was für ein Fachwissen zum Großteil hier aufgefahren wird ... und manchmal eben nicht ;)

Aber jetzt mal ganz ehrlich ... der Tag an dem mir mein Auto sagt was ich zu tun und zu lassen habe wird der Tag sein wo ich laut TAXIIII brülle. Keine Technik der Welt wird (aktuell) in der Lage sein ein Auto so selbstständig zu steuern, dass ein Eingriff des humanoiden Lenkradhalters überflüssig werden kann. Selbst in der Luftfahrt kann jeder Autopilot durch einen simplen Eingriff am Steuer "überstimmt" werden ... also wird das am Boden wohl noch länger dauern ... denn hier ist die Freiheit noch lange nicht grenzenlos :D

Wäre die Spaceshuttle nicht mit Automatismen ausgestattet, die Astronauten hätten sie nicht sicher landen können.

Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis Automatiksysteme den Hauptanteil des Fahrens übernehmen.

Ein weiteres Augenmerk liegt dann in der Bedienung solcher Systeme:

Wurde das System richtig bedient, war ein direkter Eingriff möglich, erfolgte dieser rechtzeitig?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall nicht ganz klar geregelt sein wird.

Aber auch das ist nur eine Frage der Zeit.

Heute macht sich ja auch niemand mehr einen Kopf darüber, dass in bestimmten Fällen der Bremsweg mit ABS länger als bei einer glatten Vollbremsung ist.

Mir ist zumindest kein Unfallopfer bekannt, dass erfolgreich gegen ABS geklagt hätte.

(nicht zu verwechseln mit einer irreführenden Werbung diverser Autohersteller im vergangenen Jahrhundert)

Es bleibt also in Zukunft weiterhin spannend in Sachen Autofahren. ;)

@mathias

Zitat:

Original geschrieben von m-g-k

Nun habe ich noch ein Frage.

Was gibt es eigentlich für Anzeigen bei der VZE?

Das die VZE ein eigene Ansicht hat ist mir bekannt, aber gibt es sonst noch irgendwelche Anzeigen, wie z.B. eine Einblendung wenn man sich in einer anderen Sicht befindet, wie es ACC macht?

Komisch, dass darauf keiner hingewiesen hat: Neben der MFA nutzt die VZE auch das Navidisplay zur Anzeige - funktioniert zumindest beim RNS 315 und 510.

Ansonsten muss ich dazu leider sagen, dass die VZE zumindest bei meinem Passat nicht mehr als ein Schätzeisen ist. 120er Schilder werden gerne auch mal als 100 dargestellt. Oder wenn die Autobahn 3 Spuren hat und Du auf der Mitelspur fährst, fühlt sich die VZE durch die seitlich angebrachten Schilder nicht angesprochen. Dennoch weiß ich es zu schätzen, wenn man z.B. durch eine längere Baustelle mit 80/60 im Wechsel fährt und plötzlich die anderen alle an einem vorbei ziehen. Da kann der schnelle Blick aufs Navi hilfreich sein.

Insgesamt steckt diese Technologie noch viel zu sehr in den Kinderschuhen, als das man das Risiko eingehen könnte, damit das Fahrverhalten des Fahrzeugs zu steuern.

Zitat:

Original geschrieben von BioMarco

 

Komisch, dass darauf keiner hingewiesen hat: Neben der MFA nutzt die VZE auch das Navidisplay zur Anzeige - funktioniert zumindest beim RNS 315 und 510.

...

Dennoch weiß ich es zu schätzen, wenn man z.B. durch eine längere Baustelle mit 80/60 im Wechsel fährt und plötzlich die anderen alle an einem vorbei ziehen. Da kann der schnelle Blick aufs Navi hilfreich sein. ...

Also ich wage zu bezweifeln, dass die Verkehrszeichen der Gewchwindigkeitsbeschränkungen beim Navi im RNS315 von der Verkehrszeichenerkennung kommt.

Ich habe VZE nicht an Board und im Navi werden mir trotzdem die Geschwindigkeitsbeschränkungen angezeigt.

Allerdings nicht immer die aktuelle, wenn z. B. mittels kurzfristig eingerichteter Baustelle eine andere als die dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildert ist.

Manchmal klappts aber auch mit bereits seit längerem ausgeschilderten Baustellen. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von pfaelzerwildsau

Also ich wage zu bezweifeln, dass die Verkehrszeichen der Gewchwindigkeitsbeschränkungen beim Navi im RNS315 von der Verkehrszeichenerkennung kommt.

Ich habe VZE nicht an Board und im Navi werden mir trotzdem die Geschwindigkeitsbeschränkungen angezeigt.

Dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in den Kartendaten hinterlegt.

Gruß

Stader

Beim RNS315 ist es so, dass bei älteren Firmwareständen die von der Kamera erkannten Verkehrzeichen nicht ans Navi zurückübermittelt werden. Daher ist bei diesen der Menüpunkt für die Anzeige der auf den Kartendaten beruhenden Schilder deaktiviert, wenn man eine VZE hat.

In der MFA wird ein Mix zwischen den vom Navi übermittelten Schildern un den von der Kamera erkannten angezeigt. Z.B. wenn man in einem Wohngebiet losfährt, zeigt die MFA Tempo 30 an sobald das Navi ein GPS fix hat.

Lustig wird es, wenn man die Anzeige im Navi mit VCDS aktiviert. Dann sieht man zwei unterschiedliche Schilder in den Displays, falls die Kamera die MFA überstimmt hat.

Bei ganz neuen RNS315 wird offenbar (ich habe leider kein so neues) die Erkennung der Kamera auch ans NAvi übermittelt wie beim RNS510.

 

Mit VCDS kann man auch die Aufhebungszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung oder Überholverbote einblenden lassen. Die waren bei mir deaktiviert.

Zitat:

Original geschrieben von bholmer

Beim RNS315 ist es so, dass bei älteren Firmwareständen die von der Kamera erkannten Verkehrzeichen nicht ans Navi zurückübermittelt werden. Daher ist bei diesen die Anzeige der auf den Kartendaten beruhenden Schilder deaktiviert.

In der MFA wird ein Mix zwischen den vom Navi übermittelten Schildern un den von der Kamera erkannten angezeigt. Z.B. wenn man in einem Wohngebiet losfährt, zeigt die MFA Tempo 30 an sobald das Navi ein GPS fix hat....

Genau und zwar bei allen 315er die bis KW21/2012 also bis Ende MJ2012 verbaut wurden, die haben SW02xx.

Ab KW22/2012 und somit ab MJ2013 ist die Anzeige wie beim 510er, SW ist dann ab 03xx

Zitat:

Original geschrieben von golf II History

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

 

Das würd mich schon mal interessieren und wäre mir (als Profi in dem Gebiet) völlig neu.

In welchem Gesetz soll denn das stehen ??

Bitte mit Angabe der Fundstelle.

Gruss

nb

So so, Profi? Das heißt?

Schnell mal den Schönfelder gewälzt und siehe da: Art. 8, Abs. 5 Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr.

Lese und staune.

Ja und, spann uns nicht auf die Folter: was steht da genau ?

(Zitierregeln gibts bei Schavan!)

 

Zitat:

Original geschrieben von cat229

Und heute wurde die Erkennung richtig lustig: aktuell fahren wieder viele Güllepumpen herum und stänkern die Felder voll ... beim Überholen eines solchen Gespanns im 100 km/h Bereich springt die Anzeige im MFA plötzlich auf 40 km/h um ... da war wohl das Schild am Anhänger des Traktors etwas groß :D

Und jetzt stelle man sich mal vor, dass System würde genau dann im Überholen aktiv reingreifen und z.B bremsen ... da braucht es keinen Schönefelder und § ... da reicht gesunder Menschenverstand :D

Leute, was mir auf den Senkel geht, ist eine oberflächliche Diskussion.

Hier geht es nicht um die Anwendung des gesunden Menschenverstand (für die ich hier ausdrücklich plädiere) , sondern um die Frage, ob es ein Gesetz dazu gibt.

Zur Erklärung, für die, die noch nie über diesen Punkt nachgedacht haben, aber schon eifrig mitdiskutieren:

im einen Fall gibt es ein Gesetz, und der Gesetzgeber hat die Verantwortung, dass bei Einhaltung das Gesetz das erfüllt wird, was erfüllt werden soll. Der Anwender kann sich zurücklehnen. Und wenn was verboten ist - was vorliegend unrichtigerweise behauptet wird - dann darf es nicht gemacht werden. Aus die Maus und alles ist gut.

Im Fall des gesunden Menschenverstands ists aber in das Ermessen des Einzelnen gestellt.

Dh. im vorliegenden Fall: Wenn es VW hinbekommen sollte, dass es keine Fehlauslösungen bei dem Überholverhinderer gibt, dann dürfen die das einbauen. Wenns dann aber nicht klappt, gibts Stress.

Eigentlich ganz einfach.

Etwas mehr Präzision in der Diskussion bitte und nicht einfach Dinge behaupten, die man schon paarmal gehört hat: "...is verboten.". Das ist unprofessionel.

nb

 

Im

Im ein

 

nb

Zitat:

Original geschrieben von Stader75

Zitat:

Original geschrieben von pfaelzerwildsau

Also ich wage zu bezweifeln, dass die Verkehrszeichen der Gewchwindigkeitsbeschränkungen beim Navi im RNS315 von der Verkehrszeichenerkennung kommt.

Ich habe VZE nicht an Board und im Navi werden mir trotzdem die Geschwindigkeitsbeschränkungen angezeigt.

Dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in den Kartendaten hinterlegt.

@Stader75

So ist es!

@pfaelzerwildsau

Es kann ja gerne bezweifelt werden...

... aber wenn ich in eine frische Baustelle, z.B. eine Tagesbaustelle (!) hineinfahre, zeigen mir sowohl die MFA als auch das RNS315 die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung an (vorausgesetzt, das Schild war sauber und unverdeckt). Da Tagesbaustellen sicherlich nicht in den Kartendaten hinterlegt sind, wird diese Angabe im RNS315 wohl sicherlich von der VZE kommen, oder?

Ich meine mich zu erinnern, dass laut Betriebsanleitung sowohl die MFA als auch das RNS315 beide Datenquellen zur Anzeige von Geschwindigkeitsbeschränkung nutzen: Kartendaten und VZE. Wäre ja auch blöd, wenn sich beide Anzeigen widersprechen würden...

Da ich meinen Passat erst letzten November bekommen habe und es so ist wie es ist (VZE Anzeige im RNS315), ist diese Info für den TE sicherlich nicht ganz unerheblich.

 

Gruß

Marco

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