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Verkehrszeichenerkennung freischalten

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 22. April 2024 um 10:44

Hallo zusammen,

 

es gab ja bereits einige Threads zum Thema Verkehrszeichenerkennung im Golf (wir haben einen Sportsvan). Allerdings konnten diese nicht alle meine Fragen beantworten.

 

Wir würden in unseren Sportsvan gerne die Verkehrszeichenerkennung "freischalten" lassen. Den Spurhalte-Assistenten haben wir bereits.

 

Jetzt meine Fragen:

1. Grundsätzlich sollte die Freischaltung mit der "großen" Frontkamera und Discover Media ja möglich sein, korrekt?

2. Wie und wo kann ich die Freischaltung legal vornehmen lassen? Bedeutet für mich auch, dass bei einem Software-Update am Auto diese Freischaltung nicht wieder "verschwindet".

3. Geht eine Gebrauchtwagen Garantie vom Händler durch eine Freischaltung verloren?

4. Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dann auch vorne im Cockpit angezeigt?

 

Sorry, wenn die Fragen trivial sind, aber ich möchte auf Nummer sicher gehen:-).

 

Gruß, Daniel

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26 Antworten

Zitat:

@over-load schrieb am 23. April 2024 um 23:13:56 Uhr:

unverständlich, warum das Freischalten bei VW mit 250 bis 300€ so teuer ist, wo es alternativ noch über eine einfache Kodierung gemacht werden kann, aber beim Golf 8 mit echter SWAP Freischaltung "nur" 59€ kostet

Beim Golf 8 läuft das vermutlich OTA (Over-the-air), da muss kein Wagen mehr in die Werkstatt und es gibt kein gedrucktes Freischaltdokument mehr.

Wie verhält sich die Verkehrszeichenerkennung eigentlich, wenn man das Navi nicht nutzt, sprich die SD-Karte vom Navi nicht drin hat?

Wird dann nichts mehr angezeigt oder nur noch, was die Kamera erkennt? Es gibt ja immer mal das Thema mit alten Kartendaten und welche Information bei der Anzeige Vorrang hat... Kamera oder Kartendaten.

Ich hab die VZE nicht, aber spiele mit dem Gedanken. Allerdings nutze ich das interne Navi quasi nie und hab die SD-Karte auch gar nicht drin stecken.

Wie's ohne Karte läuft, keine Ahnung. Aber wenn sie drin ist hat die Kamera das Sagen. Ob die Geschwindigkeit auch ans Navi übertragen wird kann ich Dir nicht sagen. Im KI auf jeden Fall.

Nein, die Kamera hat nicht pauschal das Sagen. So einfach ist es nicht und VW hat sich mehr Gedanken gemacht.

Zum Beispiel gibt die Navigationsdatenbasis Auskunft darüber, dass die befahrene Straße eine Landstraße mit einem Geschwindigkeitslimit von 80 km/h ist.

Während das Navigationsgerät die Baustellenbeschränkung nicht im System hat, erkennt die Verkehrszeichenerkennung aufgrund einer Baustelle und einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h eine Beschränkung auf 60 km/h.

In dieser Verkehrssituation betrachtet die Verkehrszeichenerkennung das erkannte Verkehrszeichen mit dem niedrigeren Gebot als plausibel und gibt es als das gültige Gebot aus. Das entsprechende Verkehrszeichen wird dann sowohl in der Multifunktionsanzeige im Schalttafeleinsatz als auch im Infotainmentdisplay angezeigt. Die Objekterkennung in der Frontkamera ist ebenfalls wichtig; erkennt die Kamera beispielsweise einen vorausfahrenden LKW, werden die möglicherweise auf der Heckwand angebrachten Geschwindigkeitsbegrenzungen des LKWs nicht für die Anzeige berücksichtigt.

Wenn das von der Multifunktionskamera erfasste Geschwindigkeitslimit (z. B. 80 km/h) höher ist als das in den Navigationsdaten (z. B. 70 km/h), durchläuft ein Plausibilisierungsprozess, der viele Anwendungsfälle durchkalkuliert. Solche Fälle können beispielsweise durch eine veraltete Navigationsdatenbasis verursacht werden.

Wenn sich das Fahrzeug auf derselben Straßenklasse wie in den Navigationsdaten registriert befindet, ist ein höheres Geschwindigkeitslimit (z. B. das von der Kamera erkannte 80 km/h) plausibel, da die Verkehrssituation möglicherweise durch Straßenumbau geändert wurde. Die veraltete Navigationskartenangabe von 70 km/h würde in diesem Fall verworfen, und in beiden Bildschirme würde das 80 km/h Geschwindigkeitslimit angezeigt.

Ein Beispiel, in dem die Navigationsdaten ebenfalls eine hohe Relevanz hätten, wäre, wenn nahe der befahrenen Fahrbahn eine Parallelfahrbahn verlaufen würde. In diesem Fall würden die Zeichen der anderen Fahrbahn verworfen.

Beim Befahren einer Autobahn mit automatischer Verkehrssteuerung werden alle von der Kamera erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen als plausibel betrachtet und in beide Bildschirme angezeigt.

Respekt. Gut erklärt

So viel intelligenz eingebaut, und trotzdem so oft falsch

Meine VZE funktioniert schlecht, z.B. in einer 50er Zone wird 30 angezeigt. Wahrscheinlich falsch von der Karte. Oder relativ neuer 40er Schilder werden ignoriert und es wird 50 angezeigt.

Davon ab, bin ich mal eine ganze Zeit ohne SD Karte gefahren um es zu testen. Tipp der Werkstatt wegen meiner Beschwerden. Plötzlich wurden alle Schilder richtig erkannt, aber leider weiß das Auto auf Grund der fehlenden Karte nicht mehr wann der Ort zu Ende ist oder anfängt.

Mein Fazit, das mit dem Ort hat mich noch mehr genervt und Karte kam schnell wieder rein. Ich würde hoffen das in neueren Modellen die VZE besser ist.

Danke @Hit für die super Erklärung!

Zitat:

@hit. schrieb am 24. April 2024 um 20:09:16 Uhr:

Nein, die Kamera hat nicht pauschal das Sagen. So einfach ist es nicht und VW hat sich mehr Gedanken gemacht.

Zum Beispiel gibt die Navigationsdatenbasis Auskunft darüber, dass die befahrene Straße eine Landstraße mit einem Geschwindigkeitslimit von 80 km/h ist.

Während das Navigationsgerät die Baustellenbeschränkung nicht im System hat, erkennt die Verkehrszeichenerkennung aufgrund einer Baustelle und einer zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h eine Beschränkung auf 60 km/h.

In dieser Verkehrssituation betrachtet die Verkehrszeichenerkennung das erkannte Verkehrszeichen mit dem niedrigeren Gebot als plausibel und gibt es als das gültige Gebot aus. Das entsprechende Verkehrszeichen wird dann sowohl in der Multifunktionsanzeige im Schalttafeleinsatz als auch im Infotainmentdisplay angezeigt. Die Objekterkennung in der Frontkamera ist ebenfalls wichtig; erkennt die Kamera beispielsweise einen vorausfahrenden LKW, werden die möglicherweise auf der Heckwand angebrachten Geschwindigkeitsbegrenzungen des LKWs nicht für die Anzeige berücksichtigt.

Wenn das von der Multifunktionskamera erfasste Geschwindigkeitslimit (z. B. 80 km/h) höher ist als das in den Navigationsdaten (z. B. 70 km/h), durchläuft ein Plausibilisierungsprozess, der viele Anwendungsfälle durchkalkuliert. Solche Fälle können beispielsweise durch eine veraltete Navigationsdatenbasis verursacht werden.

Wenn sich das Fahrzeug auf derselben Straßenklasse wie in den Navigationsdaten registriert befindet, ist ein höheres Geschwindigkeitslimit (z. B. das von der Kamera erkannte 80 km/h) plausibel, da die Verkehrssituation möglicherweise durch Straßenumbau geändert wurde. Die veraltete Navigationskartenangabe von 70 km/h würde in diesem Fall verworfen, und in beiden Bildschirme würde das 80 km/h Geschwindigkeitslimit angezeigt.

Ein Beispiel, in dem die Navigationsdaten ebenfalls eine hohe Relevanz hätten, wäre, wenn nahe der befahrenen Fahrbahn eine Parallelfahrbahn verlaufen würde. In diesem Fall würden die Zeichen der anderen Fahrbahn verworfen.

Beim Befahren einer Autobahn mit automatischer Verkehrssteuerung werden alle von der Kamera erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen als plausibel betrachtet und in beide Bildschirme angezeigt.

So soll es wohl sein....

Schade, dass es besonders bei Strecken die, bezogen auf VZE, anspruchsvoller sind (Landstraßen/Stadtbereich), oftmals zu Fehlern kommt.

Nicht umsonst wird die VZE bei Tests der Zeitschrift AMS im Schnitt nur mit 1-2 Punkten von 10 bewertet.

Wenn diese Fehler dann lediglich eine Auswirkung auf die Anzeige im Cockpit haben, geht es ja noch.

Wenn diese Fehler sich bei pACC oder TA dagegen aktiv auf die Fahrweise auswirken, ist das unangenehm bis eventuell gefährlich.

Ein besser funktionierendes System wünscht sich sicherlich jede/r von uns. Ein falsch erkanntes/angenommenes Straßenschild ist maximal lästig, aber das Thema "Gefahr durch Assistenzsysteme" möchte ich gleich im Keim ersticken. Wer mit einem "Fehlverhalten" der Assistenzen nicht umgehen kann sollte sie nicht nutzen. Wer meint irgendeine Fahrzeugverantwortung auf ein Assistenzsystem zu verlagern sollte vielleicht besser mitfahren statt selbst zu fahren. So meine persönliche Meinung.

Zitat:

@charlie. schrieb am 25. April 2024 um 10:32:54 Uhr:

Ein besser funktionierendes System wünscht sich sicherlich jede/r von uns. Ein falsch erkanntes/angenommenes Straßenschild ist maximal lästig, aber das Thema "Gefahr durch Assistenzsysteme" möchte ich gleich im Keim ersticken. Wer mit einem "Fehlverhalten" der Assistenzen nicht umgehen kann sollte sie nicht nutzen.

Es geht nicht um Verlagerung der Verantwortung, sondern darum, was ein Assistenzsystem überhaupt soll, wenn man, sofern pACC oder TA aktiv sind, zumindest im Stadtgebiet/auf der Landstraße, ständig darauf gefasst sein muss, entsprechende, assistenzielle Fehlleistungen zu parieren.

Ansatzlos auf 100km/h im Stadtgebiet beschleunigen, was schon vorgekommen ist, ist z.b. für meinen Geschmack schon etwas mehr als nur lästig.

Wenn man nur noch mit 30km/h anstatt mit 100km/h fährt, weil der Assistent die Einfahrtsbeschilderung zu einem Parkplatz erkannt hat, obwohl amn auf der Landstraße fährt, ist das sicherlich nur lästig und man kann nur hoffen, den nachfolgenden Verkehr kaum genervt zu haben.

Das bestimmte Schilder im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit immer noch grundsätzlich falsch erkannt bzw. nicht richtig interpretiert werden, macht die Sache nicht besser.

Wenn Spurhalteassistent schon vorhanden ist, kann die VZE fast immer einfach nachcodiert werden mit VCDS.

Umgekehrt geht übrigens auch. Wir haben 2019 die "günstige" VZE mitbestellt und damit die "große" Kamera gehabt. Spurhalteassistent habe ich mit VCDS dann nachcodiert. Ist zwar nicht ganz so einfach, aber geht und hat einige hundert Euro gespart. Bis jetzt hat die Codierung jedes Update überstanden.

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