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Verkauf nur an Händler oder Export ... wichtige Frage

Mercedes
Themenstarteram 12. Juni 2007 um 14:04

Hallo,

ich stehe kurz vor dem Kauf eines Autos welchem vom Händler nur an Gewerbetreibende verkauft wird. Ich weiß dass die das machen um keine Gewährleistung zu geben.

Ich hab ein Freund der mir den Wagen mit seinem Gewerbeschein kaufen wird.

Bis hier alles in Ordnung.

Aber wie sieht das mit den Steuern aus? Was zahl ich bzw mein Freund beim Händler? Den Preis den er angegeben hat oder noch die Steuern drauf ? Die Steuern muss er sich ja dann zurückholen, aber wie, wenn ich den Wagen benutzen werde ?

Ich hoffe jeman kann mir helfen. Vielen Dank

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28 Antworten

Hallo,

eine etwas verzwickte Sache...

Beim Kauf wird die MwSt an Händler gleich mitbezahlt ( auch wenn Vorzugsteuerberechtigt ). Ausser das Auto geht in den Export mit entsprechenden Zollpapieren.

Da müsst Ihr auf jeden fall noch mal nachsehen wie der Händler das Auto anbietet. Wenn er auf Differenzsteuer anbietet dann ist die MwSt mit drin ( Endkundenpreis ).

Dein Freund kann dann das Auto auf sein Risiko hin an dich weiterverkaufen ( Selbst wenn der nicht aus KFZ Gewerbe ist hat er die Gewährleistung am Hals ).

Wie er dass innerhalb seines Betriebs durchbucht und wie das zuständige Finanzamt dann damit verfährt ist seiner Pantasie überlassen.

Am cleversten ist das Fahrzeug auf die Firma zuzulassen und nach angemessener Nutzung anschliessend komplett abzuschreiben.

Entweder zu einem Gutachterlich ermittelten Restwert oder Restwert belegt durch Rechnungsquittung eines Autoverwerters.

Immer dran denken das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und dafür das am einfachsten zu verbiegende weil selbst die Steuerbeamten nicht alles wissen können.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von IXXI

Hallo,

eine etwas verzwickte Sache...

Beim Kauf wird die MwSt an Händler gleich mitbezahlt ( auch wenn Vorzugsteuerberechtigt ). Ausser das Auto geht in den Export mit entsprechenden Zollpapieren.

Da müsst Ihr auf jeden fall noch mal nachsehen wie der Händler das Auto anbietet. Wenn er auf Differenzsteuer anbietet dann ist die MwSt mit drin ( Endkundenpreis ).

Dein Freund kann dann das Auto auf sein Risiko hin an dich weiterverkaufen ( Selbst wenn der nicht aus KFZ Gewerbe ist hat er die Gewährleistung am Hals ).

Wie er dass innerhalb seines Betriebs durchbucht und wie das zuständige Finanzamt dann damit verfährt ist seiner Pantasie überlassen.

Am cleversten ist das Fahrzeug auf die Firma zuzulassen und nach angemessener Nutzung anschliessend komplett abzuschreiben.

Entweder zu einem Gutachterlich ermittelten Restwert oder Restwert belegt durch Rechnungsquittung eines Autoverwerters.

Immer dran denken das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und dafür das am einfachsten zu verbiegende weil selbst die Steuerbeamten nicht alles wissen können.

Oha - das ist ja abenteuerlich, was Du schreibst... :rolleyes:

Dir ist aber schon klar, daß Du eigentlich gar keine Ahnung von dem hast was Du gerade geschrieben hast - oder...? ;)

am 13. Juni 2007 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Oha - das ist ja abenteuerlich, was Du schreibst... :rolleyes:

Dir ist aber schon klar, daß Du eigentlich gar keine Ahnung von dem hast was Du gerade geschrieben hast - oder...? ;)

für einen mod bist du manchmal echt bissl destruktiv.. ;) :D

Zitat:

Original geschrieben von johndude

für einen mod bist du manchmal echt bissl destruktiv.. ;) :D

Sorry - aber ich möchte nur verhindern, daß jemand das noch glaubt und dann riesige Probleme mit den Finanzbehörden bekommt... ;)

Ich hatte heute morgen wenig Zeit - ich erkläre den Satz oben auch gerne.

Zitat:

Am cleversten ist das Fahrzeug auf die Firma zuzulassen und nach angemessener Nutzung anschliessend komplett abzuschreiben.

Entweder zu einem Gutachterlich ermittelten Restwert oder Restwert belegt durch Rechnungsquittung eines Autoverwerters.

Wenn ein Fahrzeug auf den Gewerbetreibenden zugelassen wird und dem Betriebvermögen zugerechnet werden soll, muß dieser:

- nachweisen daß der Wagen >50% dienstlich genutzt wird

- 1% Privatanteil versteuern (+ Weg zur Arbeitsstätte, + Entfernung zum Arbeitsplatz)

- das mit dem komplett Abschreiben ist Unsinn, denn die AfA Werte sind lt. Tabelle zu ermitteln (man muß schon gute Gründe haben davon abzuweichen)

Unterm Strich ist damit das Fahrzeug ganz sicher teurer als wenn er den Wagen einfach seinem Freund mit "Gewerbeschein ( :D )" abkauft und gut is' - es handelt sich ja offensichtlich um einen Gebrauchtwagen, vermutlich auch um einen älteren Gebrauchtwagen (sonst wäre der Zusatz "nur an Export" vermutlich nicht vorhanden). ;)

Falls der Kumpel mit Gewerbe nicht weiß wie man Ware (das Auto) an- und wieder verkauft, dann sollte er lieber seinen Gewerbebetrieb schließen.

Hallo

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Oha - das ist ja abenteuerlich, was Du schreibst... :rolleyes:

Dir ist aber schon klar, daß Du eigentlich gar keine Ahnung von dem hast was Du gerade geschrieben hast - oder...? ;)

Klar doch, ist OK, bin Schraubenschlüsselschwinger, kein Verkäufer, Buchhalter oder Steuerberater und auch nicht auf dem allerneuesten Stand ( Das sind die wenigsten Steuerberater... ) dass macht bisher auch meine Nichte ( Steuerberater )

Grüsse

moin moin,

ad 1:

steuerliche gestaltungsberatung ist der rechtsberatung (fast) gleichgestellt und sollte daher berufsträgern vorbehalten bleiben, auch weil die mit ihrem privatvermögen für falschberatung haften müssen und deshalb verpflichtet sind, sündhaft teure vermögensschadenhaftpflichtversicherungen einzudecken (eine prämie p.a. reicht für mehrere s-klasse-prämien).

ad 2:

boborola hat recht: geringe sachkunde beim antworter 1.

die afa ist eine buchhalterische größe zur berechnung und begrenzung künftiger abschreibungen. wenn nach mehreren jahren auf restwert euro 1,00 abgeschrieben ist, steht das wg (wirtschaftsgut) trotzdem noch als betriebsvermögen im anlagespiegel bzw. bestandsverzeichnis. ausscheidungswerte sind marktwerte. für einen euro geht das nicht.

der unternehmer muss beim verkauf eines wg ust ausweisen und abführen bzw als vereinnahmte vorsteuer geltend machen. und - insoweit richtig - der unternehmer ist eim verkauf eines gebrauchten wg an endverbraucher zwingend an die mangelhaftung gebunden, allerdings (wohl - da gibt es noch keine definitve rechtsmeinung) begrenzbar auf ein jahr (bei gebr. wg!).

ad 3:

aber, es soll schon vorgekommen sein, dass unternehmer eine wg-anschaffung nach kürzerer zeit als unvernünftig erkannt haben, war das wg 7 monate im bv, kann die volle afa für 1 jahr geltend gemacht werden. beim veräußerungspreis an endverbraucher gilt schon, dass die gutachteraussage mehr gilt als die schwacke-tabelle, und dann aknn es sich für irgendjemand rechnen.

um die mangelhaftung für ein jahr kommt man nur mit großen aufwand herum, da müsste schon ein anwalt einen individualvertrag (also ohne gefahr von agb!) gestalten und die parteien miteinander aushandeln, dann können solche klauseln wirksam eingebaut werden , die die gefahr einer inanspruchnahme aus der mangelhaftung gegen null reduzieren.

ad 4:

das: (zitat): ...

"Immer dran denken das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und dafür das am einfachsten zu verbiegende weil selbst die Steuerbeamten nicht alles wissen können."

... ist leider quatsch. das worüber hier diskutiert wird, ist für JEDEN betriebsprüfer pippifax. und selbst bei einer durch gutachter belegten "neubewertung" eines nach kurzer zeit ausgeschiedenen wg weiss der bp genau, was läuft. dann kommt es halt drauf an, nicht zu gierig zu sein, dann sagt sich auch de bp, "was soll's".

so long.

Ist es nicht möglich den Wagen ohne Kaufvertrag zu kaufen? So dass es quasi nicht nachvollziehbar ist woher das Auto kommt? Oder ist das verboten? Oder bin total auf dem Holzweg?

Zitat:

Original geschrieben von kamikaCe

Ist es nicht möglich den Wagen ohne Kaufvertrag zu kaufen? So dass es quasi nicht nachvollziehbar ist woher das Auto kommt? Oder ist das verboten? Oder bin total auf dem Holzweg?

Hä? :confused:

 

Was soll das nützen...?

am 14. Juni 2007 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

steuerliche gestaltungsberatung ist der rechtsberatung (fast) gleichgestellt und sollte daher berufsträgern vorbehalten bleiben, auch weil die mit ihrem privatvermögen für falschberatung haften müssen und deshalb verpflichtet sind, sündhaft teure vermögensschadenhaftpflichtversicherungen einzudecken (eine prämie p.a. reicht für mehrere s-klasse-prämien).

Ähem, wieso hältst Du Dich dann bitte nicht daran ?

Oder folgt jetzt die Kostennote ? ;)

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

ad 3:

aber, es soll schon vorgekommen sein, dass unternehmer eine wg-anschaffung nach kürzerer zeit als unvernünftig erkannt haben, war das wg 7 monate im bv, kann die volle afa für 1 jahr geltend gemacht werden.

Sicher ? Ich dachte, die Vereinfachungsregel wurde

abgeschafft ? Also muß die AfA doch monatsgenau,

sprich 7/12, berechnet werden. Comment ?

Interessierten

Gruss

@boborola: Na um das ganze Garantie-Geraffel zu umgehen.

Der Händler will nur an Händler verkaufen weil er keine Gewährleistung geben will. Ich habe schon gehört, dass man dann einfach sagt: Der Händler bekommt das Geld und der Kunde den Wagen mit Brief. Und das ganze ohne irgendeinen Vertrag, dann kann im Falle des Falles keiner beweisen, dass der Wagen von dem Händler kommt und somit kann auch kein Garantieanspruch o.Ä geltend gemacht werden....

Oder versteh ich garnicht von was ihr hier redet? :-0

nix da, alles nach bgb!

 

moin moin,

aus den holidays nur soviel:

bgb fragt nicht nach schrifltichem dokument, wenn jemand den tausch brief und schlüssel gegen geldscheine beobachtet hat, ist der vertrag nach bgb or whatsoever beweisbar - und fertig

so long

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

moin moin,

ad 1:

steuerliche gestaltungsberatung ist der rechtsberatung (fast) gleichgestellt und sollte daher berufsträgern vorbehalten bleiben, auch weil die mit ihrem privatvermögen für falschberatung haften müssen und deshalb verpflichtet sind, sündhaft teure vermögensschadenhaftpflichtversicherungen einzudecken (eine prämie p.a. reicht für mehrere s-klasse-prämien).

ad 2:

boborola hat recht: geringe sachkunde beim antworter 1.

die afa ist eine buchhalterische größe zur berechnung und begrenzung künftiger abschreibungen. wenn nach mehreren jahren auf restwert euro 1,00 abgeschrieben ist, steht das wg (wirtschaftsgut) trotzdem noch als betriebsvermögen im anlagespiegel bzw. bestandsverzeichnis. ausscheidungswerte sind marktwerte. für einen euro geht das nicht.

der unternehmer muss beim verkauf eines wg ust ausweisen und abführen bzw als vereinnahmte vorsteuer geltend machen. und - insoweit richtig - der unternehmer ist eim verkauf eines gebrauchten wg an endverbraucher zwingend an die mangelhaftung gebunden, allerdings (wohl - da gibt es noch keine definitve rechtsmeinung) begrenzbar auf ein jahr (bei gebr. wg!).

ad 3:

aber, es soll schon vorgekommen sein, dass unternehmer eine wg-anschaffung nach kürzerer zeit als unvernünftig erkannt haben, war das wg 7 monate im bv, kann die volle afa für 1 jahr geltend gemacht werden. beim veräußerungspreis an endverbraucher gilt schon, dass die gutachteraussage mehr gilt als die schwacke-tabelle, und dann aknn es sich für irgendjemand rechnen.

um die mangelhaftung für ein jahr kommt man nur mit großen aufwand herum, da müsste schon ein anwalt einen individualvertrag (also ohne gefahr von agb!) gestalten und die parteien miteinander aushandeln, dann können solche klauseln wirksam eingebaut werden , die die gefahr einer inanspruchnahme aus der mangelhaftung gegen null reduzieren.

ad 4:

das: (zitat): ...

"Immer dran denken das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt und dafür das am einfachsten zu verbiegende weil selbst die Steuerbeamten nicht alles wissen können."

... ist leider quatsch. das worüber hier diskutiert wird, ist für JEDEN betriebsprüfer pippifax. und selbst bei einer durch gutachter belegten "neubewertung" eines nach kurzer zeit ausgeschiedenen wg weiss der bp genau, was läuft. dann kommt es halt drauf an, nicht zu gierig zu sein, dann sagt sich auch de bp, "was soll's".

so long.

Ist leider auch nicht alles richtig (7 Monate Unsinn!).

@vishal

Dein Freund soll seinen Steuerberater fragen. Es ist kein Problem und man braucht auch nichts abzuschreiben. Dein Freund kauft den Wagen und verkauft ihn eine Sekunde später an Dich.

Leider hat Dein Freund daraus nur Nachteile, da die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann.

Ob die Kaufverträge schriftlich geschlossen werden oder nicht; es ist egal. Es liegt immer ein Kaufvertrag vor. Die Schriftform erleichtert nur den Beweis.

Was für Kosten fallen an? Du musst den Kaufpreis + Umsatzsteuer zahlen.

am 29. Juni 2007 um 19:59

Kann er das Auto nicht als Bastlerfahrzeug kaufen? oder teileträger?

Moin,

Kamikaze ... klar kannst du das Auto auch per Handschlag kaufen. Das ist nicht verboten. Nur wenn dieser mündliche Vertrag beweisbar ist ... (z.B. durch Zeugen) greift das Gewährleistungsrecht grundlegend ebenfalls ;)

Es stellt sich mir nur die Frage ... warum holt sich der TE nicht eben schnell selbst einen Gewerbeschein ... (kostet glaub Ich 25 Euro oder so) ... und kauft das Auto dann auf diesen ?! Solange man nicht gewerbstätig in Erscheinung tritt ... muss man auch nichts versteuern *Fg*

MFG Kester

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