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Ventileinschlag/Zylinderkopfschaden - Restrisiko?

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 21:49

Über mögliche auftretende Motorschäden durch LPG-Betrieb an Ventilen und Ventilsitzen und deren mögliche Vermeidung durch den Einsatz von Additiven wie z.B. FlashLube, Tunap, ValveCare etc. ist schon viel geschrieben worden.

Auch zur angepassten Fahrweise unter LPG gibt es etliche Beiträge, wie sich Folgeschäden durch den Gasbetrieb vermeiden lassen können.

Was mich jedoch in dieser Hinsicht mal interessiert ist, wie hoch denn ein verbleibendes Restrisiko sein könnte, wenn man die Tipps zum schonenden Fahren beherzigt und die für den Schutz der Ventile notwendigen Additive aus dem Benzinanteil (1,5...2 l/100 km) beigesteuert werden!?

Wie sind Eure Ansichten / Erfahrungen hierzu?

 

Hintergrund:

Auslöser für diese Frage ist eine Klausel der Zusatzgarantie, welche sinngemäß besagt, daß Schäden am Zylinderkopf nur dann übernommen werden würden, wenn entsprechende gastaugliche Ventilsitzringe eingebaut wären.

Aber wenn man den Motor zuvor jedoch über solche Maßnahmen gasfest machen lassen würde bräuchte man ja auch keine zusätzliche Versicherung mehr - oder wenigstens nur noch für die verbleibende Kraftstoff-/Abgasanlage?

Was meinen persönlichen Fall angeht (ich fahre ich einen umgerüsteten Direkteinspritzer Golf 1.4 TSI, 90 kW) denke ich, daß aufgrund meiner moderaten Fahrweise und des Mischbetriebes (Anlage hat die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes hierzu) mit zusätzlichem Benzin eher gering sein dürfte.

Zudem gehe ich mal davon aus, daß diese Motoren mit verhältnismäßig kleinem Hubraum im Vergleich zu ihrer Leistung ohnehin schon aufgrund ihrer thermischen Belastung mit entsprechenden Ventilsitzen ausgestattet sein dürften.

Vorab schon mal Danke und schönes Wochenende!

Beste Antwort im Thema

Die Frage nach der Höhe des Riskos für Motorschäden bei Gasbetrieb wird niemand hier im Forum einigermaßen seriös beantworten können. Sämtliche, nicht speziel für den Gasbetrieb optimierten Motoren dürften dieses Risiko haben.

 

Es fehlt ja schon an einer einheitlichen Datenerhebung von Autoherstellern, Gasanlagenherstellern, Kfz-Werkstätten und Umrüstbetrieben. Ich denke mal, dass die alle aus unterschiedlichen Gründen auch gar kein Interesse an einer solchen Datenerhebung und schon gar nicht an entsprechenden Veröffentlichungen haben, wobei die Feststellung, ob ein aufgetretener Motorschaden unzweifelhaft auf den Gasbetrieb beruht, im Einzelfall ja auch sehr aufwendig sein kann.

 

Was bleibt, ist der doch beruhigende Umstand, dass die Berichte in diversen Gasforen über unzweifelhafte Motorschäden durch den Gasbetrieb doch relativ selten sind, und zwar auch bezüglich Motoren, die angeblich höchst problematisch sind.

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Zitat:

Original geschrieben von Onkel-Rudi

Was meinen persönlichen Fall angeht (ich fahre ich einen umgerüsteten Direkteinspritzer Golf 1.4 TSI, 90 kW) denke ich, daß aufgrund meiner moderaten Fahrweise und des Mischbetriebes (Anlage hat die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes hierzu) mit zusätzlichem Benzin eher gering sein dürfte.

Haha ,

Ist mal wieder Märchenstunde ...

Kannst du mal zeigen wann und wo das KBA den Mischbetrieb genehmigt hat ?

Gar nicht lange her ist das unten angehängte Schreiben des KBA .

Und die äussern sich eindeutig abschlägig , wie seit 2006 .

Zu dem Märchen die in der Autogas-Postille über Infos zum KBA verbreitet wurden hat sich das KBA auch eindeutig geäussert . Nachgefragt wurde wegen der verbreiteten Gerüchte ob das KBA gewerblichen ( also Importeuren und Umrüstern ) andere Infos zum Mischbetrieb zukommen lassen würde als Privatpersonen .

Das war die Antwort des KBA darauf :

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Inhalt der Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

hängt nicht vom Status des Anfragenden ab.

Die Weitergabe der gegebenen Auskunft durch Dritte ( hier der Fachpresse )

ist manchmal etwas irreführend.

Darauf hat das KBA jedoch keinen Einfluss.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Sven Paeslack

Kraftfahrt-Bundesamt

Abteilung Technik

24932 Flensburg

 

Fahr einfach so lange wie es geht ,

und wenn es nicht mehr geht dann fährste halt nach Birmingham .

Gruss

 

anbei auch noch das Foto eines FSI-Zylinderkopfs nach 32tkm auf Gas umgerüstet bei 17tk alle Ventile platt bei 49tkm . Der hatte so 25% Benzim im Schnitt . ....

Zk-2-audi-a3-8-2-0fsi-mkb-blr
Zk-2-audi-a3-8-2-0fsi-mkb-blr
am 4. Juli 2009 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von Onkel-Rudi

Hintergrund:

Auslöser für diese Frage ist eine Klausel der Zusatzgarantie, welche sinngemäß besagt, daß Schäden am Zylinderkopf nur dann übernommen werden würden, wenn entsprechende gastaugliche Ventilsitzringe eingebaut wären.

Da kein Fahrzeug(ausser vom Werk umgerüstete) Sinngemäß über Gastaugliche Sitze verfügt, ist diese Garantie unnütz.

Wer entscheidet über gastaugliche Sitze ? Die Versicherung ?

In Deinem Fall dem 1.4TSI ist es doch wohl so, dass bei Rückfrage mit VW diese ganz klar sagen werden, gasuntaugliche Sitze.

Ich möchte hier keinen Namen nennen, aber das hört sich für mich an wie eine Versicherung mit 5 Buchstaben. Die ist dafür bekannt dass Sie alles ausschließt und dafür noch Geld bekommt(Versicherungsprämie).

Da wird wohl die sehr günstige Prämie der Ausschlag der Entscheidung gewesen sein.

@hammerfist

tolle Bilder ;) gibt es dazu mehr Infos ?

Es gibt auch Laufleistungen in Flottenversuchen bei P.....s, die haben bis zu 160000km abgespult ohne Probleme.

Die Frage nach der Höhe des Riskos für Motorschäden bei Gasbetrieb wird niemand hier im Forum einigermaßen seriös beantworten können. Sämtliche, nicht speziel für den Gasbetrieb optimierten Motoren dürften dieses Risiko haben.

 

Es fehlt ja schon an einer einheitlichen Datenerhebung von Autoherstellern, Gasanlagenherstellern, Kfz-Werkstätten und Umrüstbetrieben. Ich denke mal, dass die alle aus unterschiedlichen Gründen auch gar kein Interesse an einer solchen Datenerhebung und schon gar nicht an entsprechenden Veröffentlichungen haben, wobei die Feststellung, ob ein aufgetretener Motorschaden unzweifelhaft auf den Gasbetrieb beruht, im Einzelfall ja auch sehr aufwendig sein kann.

 

Was bleibt, ist der doch beruhigende Umstand, dass die Berichte in diversen Gasforen über unzweifelhafte Motorschäden durch den Gasbetrieb doch relativ selten sind, und zwar auch bezüglich Motoren, die angeblich höchst problematisch sind.

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 20:44

Ich möchte hier keine Diskussion zur Zulässigkeit des Zweistoffbetriebes anzetteln, die gibt es in anderen Beiträgen schon zu genüge.

Und die "Ltd. mit Sitz in Birmingham" habe ich als kompetetenten Umrüstbetrieb kennengelernt.

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 20:59

...irgendwie habe ich wohl zu früh freigegeben...

Na ja, wie auch immer, hier interessiert mich eigentlich nur die Thematik zum Ventilschutz und ein damit verbundenes Risiko.

Bislang habe ich noch keine Versicherung abgeschlossen und diejenige welche mir angeboten wurde ist eine Versicherungsgesellschaft mit drei Buchstaben und ursprünglich wohl aus der Schweiz stammend...

Wenn es Definitionssache letztlich der Versicherung ist, was "gasfest" im Hinblick auf Ventilsitzringe bedeutet ist eine Versicherung für einen Gasumbau doch eigentlich nutzlos.

Das hiermit verbundene Risiko trage ich demnach wohl immer alleine.

Gibt es Erfahrungen bezüglich Schäden am Benzin-Kraftstoffsystem/Abgassystem im Zusammenhang mit Gasumbauten (z.B. Kraftstoffpumpe, Katalysator etc.) welche evtl. von einer Umbauversicherung dann noch reguliert werden könnten?

Grüß dich !!!

Die Versicherungen wollen doch nur dein bestes, nämlich dein Geld.

Die zahlen in diesen Fällen prozentual nach Laufleistung deines Motors nicht nach der Laufleistung deiner Gasanlage.

Soviel zum Thema kleingedrucktes.

Ich laße mir jetzt bei meinem Mitsu. Outlander 2.4 Bj. 04 mit weichen Ventilsitzen eine Gasanlage einbauen.

Das ersparte Geld zwischen Gas und Benzin lege ich mir auf die Seite und wenn die Ventilsitze hinüber sein sollten ( wenn überhaupt !!!)

kann ich sie mir selbst bezahlen und trotzdem spare ich noch eine Menge Geld.

Mit der Versicherung das ist nur ein Rechenbeispiel das sich zu ca. 95 % nur für die Vers. auszahlt.

Denn selbst wenn man einen solchen Schaden hat wird ja auch erst einmal geprüft ob das von der Gasanlage kommt usw...........

Das kann sich ja bekanntermaßen hinziehen und eine Menge Nerven bzw. Geduld einfordern.

Das ist ja wohl die beste Garantie, die man sich denken kann - für den Grantiegeber.

Wenn nämlich Ventilsitze beschädigt werden bei Gasumrüstung, ist der Beweis erbracht, dass diese nicht gastauglich sind. Also ist der Garantiegeber immer leistungsfrei. Geniale Geschäftsidee.

Zitat:

Original geschrieben von forza.5

 

Ich laße mir jetzt bei meinem Mitsu. Outlander 2.4 Bj. 04 mit weichen Ventilsitzen eine Gasanlage einbauen.

Das ersparte Geld zwischen Gas und Benzin lege ich mir auf die Seite und wenn die Ventilsitze hinüber sein sollten ( wenn überhaupt !!!)

kann ich sie mir selbst bezahlen und trotzdem spare ich noch eine Menge Geld.

Was denn für erspartes Geld ???

 

Zunächst musst Du überhaupt erst mal die Amortisation erreichen mit Deinem 5 Jahre alten Fahrzeug mit wahrscheinlich auch enstsprechender Laufleistung. Ob Dir das mit einem  Motor mit weichen Ventilsitzen überhaupt gelingt, ist schon mehr als zweifelhaft.

Das scheint mir mal wieder so eine typische Schönrechnerei zu sein.

am 6. Juli 2009 um 12:51

Zitat:

Original geschrieben von Onkel-Rudi

Bislang habe ich noch keine Versicherung abgeschlossen und diejenige welche mir angeboten wurde ist eine Versicherungsgesellschaft mit drei Buchstaben und ursprünglich wohl aus der Schweiz stammend...

Bei den meisten Versicherungen ist es nur möglich diese zu beantragen, wenn maximal innerhalb 1. Woche nach erfolgter Umrüstung(TÜV Abnahme), der Antrag gestellt wird.

Von daher sehe ich eh keine Chance mehr eine Garantieversicherung für Deinen Motor abzuschließen.

Dein Fahrzeug ist doch fast neu ? bei einer Umrüstung auf Autogas erlischt die Garantie für den Motor seitens VW. Warum wurde hier nicht für Ersatz gesorgt ?

Voltran bewirbt sogar auf Ihrer Website eine Garantie, wusste hier Dein Umrüster nichts davon ?

Du zahlst nun jede Reparatur an Deinem Motor selbst, egal ob die Gasanlage die Ursache für einen Defekt ist oder nicht.

In der heutigen Zeit ist es egal wie alt ein Fahrzeug ist !!!

Es zählt nur die bisherige Laufleistung, die beträgt 67000 Km .

Zusätzlich hat solch ein Auto einen Verbrauch von11 - 12 L.

Ich habe jetzt das Auto ein 3/4 Jahr. Und liege bei einer Laufleistung von 43000-45000 KM im Jahr.

Mehr kann sich ein Auto bald nicht rechnen.

Zumal ich in Belgien tanken werde da ich an der Grenze wohne

Schön reden bla bla bla...... !!!!...

:D

...darum kauf ich nur alte Kisten, denn die können Gas meistens ab :)

Bis Bj. 2000 findet man wahnsinnig viele Motoren, die einfach nur gut auf Gas laufen im Gegensatz zu dem neumodischen Gelumpe wo alles weggespart wurde...

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 17:02

@ Erdgaser:

Den Garantieantrag habe ich gleich bei Abholung des Fahrzeuges nach der Umrüstung beim Umrüster gestellt und der wurde auch an Voltran weitergegeben.

Irgendwie dauert es zwar ein bisschen lange, aber auf Nachfrage scheint die Bearbeitung des Antrages aber zu laufen.

Wenn die Police dann mal da ist erfolgt der übliche Vertragsabschluss durch Zahlung der Prämie direkt mit der Versicherungsgesellschaft.

Ob´s was nutzt wird man dann sehen müssen, aber vorerst beruhigt´s ob der verlorenen Werksgarantie...

am 6. Juli 2009 um 20:12

Prinzipiell sind Schäden anden Ventilsitzen nur bei schlecht eingestellten Gasanlagen möglich. Schäden an den Ventilsitzen treten nur bei zu mager eingestellten anlagen auf. Die Verbrennungstemperatur im Benzinbetrieb liegt bei ca. 750C. im Gasbetrieb ca. 50C weniger. Bei mager eingestellter Anlage steigt sie jedoch auf ca. 1050C und dann treten die Temperaturprobleme auf.

Ich habe selbst im letzten Jahr 250 Gasanlagen verbaut, die inzwischen bis zu 9ooookm haben. Ohne Probleme,

Seriöse Anlagenhersteller vertreiben ihre Anlage gar nicht mehr ohne Garantie oder bieten diese gegen Aufpreis (ca. 90€ p.a.)an und das ohne Einschränkungen.

Also falscher Anlagenhersteller oder falscher Verbauer.

Zitat:

Original geschrieben von blacksmith1

Prinzipiell sind Schäden anden Ventilsitzen nur bei schlecht eingestellten Gasanlagen möglich. Schäden an den Ventilsitzen treten nur bei zu mager eingestellten anlagen auf. Die Verbrennungstemperatur im Benzinbetrieb liegt bei ca. 750C. im Gasbetrieb ca. 50C weniger. Bei mager eingestellter Anlage steigt sie jedoch auf ca. 1050C und dann treten die Temperaturprobleme auf.

Ich habe selbst im letzten Jahr 250 Gasanlagen verbaut, die inzwischen bis zu 9ooookm haben. Ohne Probleme,

Seriöse Anlagenhersteller vertreiben ihre Anlage gar nicht mehr ohne Garantie oder bieten diese gegen Aufpreis (ca. 90€ p.a.)an und das ohne Einschränkungen.

Also falscher Anlagenhersteller oder falscher Verbauer.

Und was sagst du zum Stichwort "Mikroverschweissung"?

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