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unverschuldeter Unfall

Themenstarteram 24. Juni 2011 um 23:51

Hallo Leute!

Ich fühle mich von meiner Anwältin nicht gut beraten. Im Februar ist einer auf mein geparktes Auto gefahren und hat einen Reparaturschaden in Höhe von 5486,- € verursacht. Das Auto war gerade mal ein halbes Jahr alt und ich habe nicht eingesehen, das ich das Auto reparieren lasse, weil es immer ein Unfallauto gewesen wäre. Also habe ich das Auto an einen Aufkäufer abgegeben. Der Gutachter (er war leider von der gegnerischen Versicherung) hat folgendes Ausgerechnet:

Reparaturkosten: 5486,- €

Wiederbeschaffungswert: 8600,- €

Restwert: 4210,- €

Die Versicherung hat mir vorab schon mal 3046,- € gezahlt und dazu geschrieben das der Rest, also die Mwst. erst gezahlt werden, wenn ein Kaufvertrag oder der neue KfZ-Schein vorliegen. Heute bekomme ich die Nachricht meiner Anwältin, das die Versicherung den Rest nicht zahlt, (das Auto ist über die Bank finanziert) daß die MwSt aus dem Fahrzeugwert nicht ersetzt wird, da der

Fahrzeugwert dem Finanzierer als Eigentümer zusteht und da dieser vorsteuerabzugsberechtigtist, er keine Mehrwertsteuer beanspruchen kann.

Das kann doch alles nicht wahr sein. Denn ich muss die Finanzierung doch weiter zahlen. Wenn etwas unklar ist einfach mailen

Hilfe!!! Hilfe!!! Hilfe!!!

Beste Antwort im Thema

Du sprichst in Rätseln. So wird Dir hier niemand eine vernünftige Auskunft geben können.

Wer ist genau Eigentümer des Fahrzeugs?

Ist es eine Leasingfinanzierung mit Andienungsrecht (der Ford Bank an Dich) zum Restwert, oder

eine Finanzierung des Kaufpreises mit Sicherüngsübereignung an die Ford Bank?

Worin genau besteht jetzt auf einmal eine "Unterdeckung"?

Das Gutachten der gegnerischen Versicherung kann doch nur der Eigentümer (=Geschädigter) des Fahrzeugs akzeptieren. Hast Du es nun also akzeptiert oder nicht? Oder wer hat das akzeptiert?

Als Geschädigter steht es nämlich Dir zu, die Schadenshöhe mittels Gutachter, den Du beauftragst festzustellen.

Willst Du jetzt reparieren lassen oder Abrechnung nach Gutachten?

Bei Abrechnung nach Gutachten gibt's erstmal keine USt zurück (249 BGB), sondern erst nach Vorlage Reparaturrechung oder Rechnung für Ersatzbeschaffung und nur dann, wenn Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, also wie jeder Privatmann.

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12 Antworten
am 25. Juni 2011 um 7:03

Du hast Geld vom Aufkäufer und von der Versicherung, oder?

Wieso muss Du die Raten weiterhin bezahlen? Hast Du den Rest der Finanzierung mit dem Geld nicht abgelöst?

Ist vollkommen normal. Du hättest dich vorher mit deiner Finanzierungsbank auseinander setzen müssen. Da dieser das Auto gehört. Im Zweifel hättest du das Auto nicht mal ohne deren Einverständnis verkaufen dürfen.

Und das ein Auto bereits nach einen halben Jahr einen extremen Wertverlust hat ist ja weitgehend bekannt. 30% und mehr Wertverlust in einen halben Jahr ist keine seltenheit.

Die günstigste Variante wäre gewesen den Wagen instandsetzen zu lassen, du hättest noch einen Wertverlust ausbezahlt bekommen, und hättest keine weiteren Probleme gehabt.

Stellt dich dein Finanzierer frei könntest du evtl. noch an die Mehrwertsteuer ran kommen, aber dies müsste auch deine Anwältin wissen, wenn die vom Fach ist.

am 25. Juni 2011 um 7:30

Vielleicht war es ja gar kein "Autokredit", sonder ein "normaler" Kredit.

So ohne weiteres würde die Bank den "Brief" nicht rausrücken, damit das Auto verkauft werden kann.

Themenstarteram 25. Juni 2011 um 11:28

Nein, das hat leider nicht gereicht. Aber dadurch das die Versicherung jetzt die MwSt. verweigert bleiben anstatt knapp 1500,- € noch 2800, € übrig.

Themenstarteram 25. Juni 2011 um 11:33

Die Anwältin ist vom Fach und hat uns überhaupt nicht beraten. Die hat uns noch nicht einmal gesagt das wir selber einen Gutachter holen können. Manchmal habe ich das Gefühl, die arbeitet mit der Versicherung zusammen.

Themenstarteram 27. Juni 2011 um 1:11

Das Auto ist über die Ford Bank mit Restkauf finanziert. Jetzt sagt die Anwältin noch das ich eine Unterdeckung hatte. Ich raste bald aus. Was kann ich für das alles. Ich habe den Unfall doch nicht verursacht.

Zitat:

Original geschrieben von Disponent2011

Vielleicht war es ja gar kein "Autokredit", sonder ein "normaler" Kredit.

So ohne weiteres würde die Bank den "Brief" nicht rausrücken, damit das Auto verkauft werden kann.

Du sprichst in Rätseln. So wird Dir hier niemand eine vernünftige Auskunft geben können.

Wer ist genau Eigentümer des Fahrzeugs?

Ist es eine Leasingfinanzierung mit Andienungsrecht (der Ford Bank an Dich) zum Restwert, oder

eine Finanzierung des Kaufpreises mit Sicherüngsübereignung an die Ford Bank?

Worin genau besteht jetzt auf einmal eine "Unterdeckung"?

Das Gutachten der gegnerischen Versicherung kann doch nur der Eigentümer (=Geschädigter) des Fahrzeugs akzeptieren. Hast Du es nun also akzeptiert oder nicht? Oder wer hat das akzeptiert?

Als Geschädigter steht es nämlich Dir zu, die Schadenshöhe mittels Gutachter, den Du beauftragst festzustellen.

Willst Du jetzt reparieren lassen oder Abrechnung nach Gutachten?

Bei Abrechnung nach Gutachten gibt's erstmal keine USt zurück (249 BGB), sondern erst nach Vorlage Reparaturrechung oder Rechnung für Ersatzbeschaffung und nur dann, wenn Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist, also wie jeder Privatmann.

am 27. Juni 2011 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Worin genau besteht jetzt auf einmal eine "Unterdeckung"?

das auto is weniger wert, als die ausstehende summe der finanzierung...also der typische fall, der passiert, wenn ein auto ohne anzahlung, mit geringer monatsrate und hoher schlussrate finanziert wird...

Hab ich mir fast gedacht. Mich wundert nur, daß Matina das von der Anwältin erfährt "Jetzt sagt die Anwältin noch das ich eine Unterdeckung hatte."

Daß ich bei einer Vollfinanzierung schon am Tag der Zulassung eine "Unterdeckung" habe, ist ja jetzt wirklich keine neue Erkenntnis.

am 27. Juni 2011 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Mich wundert nur, daß Matina das von der Anwältin erfährt "Jetzt sagt die Anwältin noch das ich eine Unterdeckung hatte."

Mich überrascht's nicht - minimale Anzahlung, niedrig(st)e Monatsraten in Verbindung mit "Flatrate"-Beigaben. Dazu eine Vollkasko ohne GAP-Deckung und fertig ist der Schlamassel…

am 28. Juni 2011 um 5:00

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Mich wundert nur, daß Matina das von der Anwältin erfährt "Jetzt sagt die Anwältin noch das ich eine Unterdeckung hatte."

Mich überrascht's nicht - minimale Anzahlung, niedrig(st)e Monatsraten in Verbindung mit "Flatrate"-Beigaben. Dazu eine Vollkasko ohne GAP-Deckung und fertig ist der Schlamassel…

Geiz ist eben geil und Gier frisst "leider" Hirn :mad:

Eben mehr Schein als Sein...

am 28. Juni 2011 um 14:49

Das ist hier ja mal eine ganz tolle Nummer. Eine Anwältin, die wohlmöglich mit einem Mandat überfordert ist und Kommentare, die keiner braucht.

 

Die Nettoregulierung ist zunächst sicherlich nicht zu beanstanden.  Das die Ford-Bank als Eigentümer anzusehen und deshalb grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer zu regulieren ist, dürfte aus der Ferne betrachtet als abwegig zu bezeichnen sein.

 

Leg deiner Anwältin den Finanzierungvertrag vor und lass sie das tun, wozu du sie mandatiert hast. Sollte die Ford-Bank wider Erwarten Eigentümer sein, schuldest du der Ford-Bank auch nur die Nettofinanzierung.

 

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