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Unstimmigkeiten Kaufvertrag

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 19:45

Hey Ihr Lieben,

ich habe heute per Mail vorab einen Kaufvertrag für einen gebrauchten bekommen, den ich mir letzte Woche angesehen habe.

Der Verkäufer ist nur der Vermittler, aber das wusste ich bereits.

Nun ist mir aber aufgefallen dass der Firmenstempel gar nicht die Firma ist, wo ich das Auto Probe gefahren habe. Adresse ist zwar die selbe und es ist auch der Name des Menschen als Mailadresse, der die Probefahrt mit mir gemacht hat, aber der Name passt halt nicht. Und ich finde diese "Firma" auch gar nicht im Internet. Also das Auto steht auch noch bei mobile drin aber nun mal bei dem "anderen" Händler.

Könnte das ein Betrug sein?

Beste Antwort im Thema

Also, der Wagen ist von seinen Daten jetzt eigentlich nicht am unteren Ende angesiedelt. Kann man auch durchaus noch vom seriösen Händler finden. Das mag aber bei dem speziellen Modell auch anders sein, da es vielleicht so einfach "selten" ist.

 

Alles in allem wirkt das, wie gesagt, wie die typische Umgehung der Sachmängelhaftung. Das muss aber natürlich nicht heißen, dass der Wagen an sich schlecht ist.

Theoretisch hat man dann recht gute Chancen, selbige einzuklagen. Richter sind nicht dumm, kennen solche Vorgehensweise und urteilen aich tendenziell Verbraucherfreundlich.

 

Ohne dass ich dir jetzt Sorgen bereiten will: 75tkm in 10 Jahren: da müsste für mich die Historie schon sehr nachvollziehbar sein.

 

Garantie, obwohl von privat, ist kein problem. Diese Versicherungen kann theoretisch immer jeder abschließen.

 

Aber mal ein anderer Denkansatz: dir entstehen durch den Vermittler im Grunde keinerlei Vorteile. Im Gege teil: da ist eine weitere Partei die auch irgendwo die Hand aufhält. Warum also nicht gleich von privat kaufen?

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Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 30. Juli 2018 um 21:45:54 Uhr:

Also das Auto steht auch noch bei mobile drin aber nun mal bei dem "anderen" Händler.

Den solltest du zur Klärung des Sachverhaltes anrufen.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 19:57

Ja das werde ich morgen auch definitiv machen. Für mich scheint es halt so als wären es zwei Verkäufer und einer ist der Chef, also so wie der Autohandel auch benannt ist. Auf dem Stempel im Vertrag ist halt der andere Verkäufer benannt. Sehr komisch

Am ende ist es mehr oder weniger egal, wer seinen Stempel wo hinpappt. Wichtig ist das, was in dem entsprechenden Feldern (Name des VK/K, Adresse des VK/K...) steht. Das ist Vertragsbestandteil.

Am Ende kaufst du von Person X (ich nehme an im Kundenauftrag um Sachmängelhaftung zu umgehen). An diese Person richten sich auch all deine Ansprùche, sofern welche entstehen.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 20:26

Hm und den Verkäufer kenne ich natürlich gar nicht. Ist das so nicht auch üblich oder sollte ich den kennen?

mit Kugelschreiber ist auf dem Vertrag eingetragen: inklusive Service +m 1 Jahr Garantie laut Bedingungen der Car Garantie

Ist das dann überhaupt möglich? Weil die Garantie kommt ja sicher nicht von dem jetzigen "Eigentümer"

Ich habe auch eine Broschüre der Garantie und dort steht, dass der Händler quasi BVfK- Händler ist. Wenn ich bei der BVfK Seite nach Händlern schaue, gibt es da aber in ganz Jena keinen einzigen...

Das macht mich echt kirre, all diese Ungereimtheiten

Die Garantie ist nur eine Versicherung. Die kann dem grunde nach jeder immer abschließen (nach den Bedingungen des Garantiegebers, hier eben CarGarantie. Nebenbei solltest du dir mal die Versicherungsbedingungen anschauen. Ich will keine Angst machen, aber nicht, dass du nachher mehr erwartet hättest)

 

Wenn der Händler als Vermittler auftritt, muss das irgendwie im Vertrag notiert sein, an sonsten kann es rechtlich so betrachtet werden, als wäre der Vermittler=Verkäufer.

 

Ein "Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft" zum Ausschluss der Sachmängelhaftung wird regelmäßig als nicht valide angesehen. So gesehen wäre das theoretisch sogar zu deinem Vorteil.

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 20:53

Schau mal: das eine ist die Formulierung im Vertrag und das andere das Infoblatt zur Garantie. Es soll die „große“ Garantie sein. Das ich aufgrund der Kilometer einen Eigenanteil von 30% an den Materialien habe, habe ich auch gesehen

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Themenstarteram 30. Juli 2018 um 20:54

Und hier die Garantie

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Ja, das mit der Garantie, wollte ich nur anmerken, aber dann ist ja alles gut ;)

 

Der Satz alleine wird von Gerichten als "Umgehungstatbestand" betrachtet. Wenn dann muss auch ganz klar hervorgehen, dass der Verkäufer der Herr Max Müller, Beispielstr. 3... Und nicht die Kiesplatz GmbH, Automeile 7... ist.

Dann wäre es ein Vertrag im Kundenauftrag und der Händler nur ein Vermittler.

Ich würde von Kauf Abstand nehmen wenn ich Unstimmigkeiten bemerke.

Auch wenn diese für den einen oder anderen OK erscheinen, es ist mein Geld und wenn ich kein gutes Gefühl habe dann kaufe ich es auch nicht bzw. eben woanders.

Ist schon richtig. Nur muss man eben erörtern, ob das ungute Gefühl berechtigt ist, oder man einfach von dem (für viele Leute) nichg alltäglichen Autokauf "überfordert" ist (nicht böse gemeint)

Die Frage ist halt meist, weshalb die Gewährleistung ausgeschlossen wird und stattdessen eine Garantie mit hoher SB angeboten wird.

 

Der BVfK führt auf seiner Page einen anderen Kooperationenspartner - GSG - für Garantien als in dem Faltblatt aufgeführt. Aktiv wird dort kein Garantieprodukt beworben, vllt auch nur für Mitglieder mit Login ersichtlich.

 

Deckt die Garantie Teile und Arbeit?

Um was geht es?

eine 900 Euro-Möhre mit letztem Gnaden-TÜV

(und guter Hoffnung, dass die Kiste die 2 Jahre noch durchhält)

--> hier muss man dem Händler zugestehen, dass für eine Gewährleistung kein Platz in der Kalkulation ist ;)

 

oder ein "besserer" Gebrauchtwagen (oder Blender???) in einer höheren Preislage - so dass man den Händler guten Gewissens in die Pflicht nehmen kann?!

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 8:17

Zitat:

@guruhu schrieb am 31. Juli 2018 um 08:38:05 Uhr:

Ist schon richtig. Nur muss man eben erörtern, ob das ungute Gefühl berechtigt ist, oder man einfach von dem (für viele Leute) nichg alltäglichen Autokauf "überfordert" ist (nicht böse gemeint)

Ich bin absolut überfordert! Es ist mein erster eigener Autokauf und alles will gut durchdacht sein. Allerdings gibt es gebrauchte in meiner Preisklasse, mit den Anforderungen die ich habe (viele Ps und nicht älter als 10 Jahre) halt nicht bei Verragshändlern, sondern auf diesen Schotterplätzen. Aber die Bewertungen des Handlers sind auch sehr positiv und ich habe eine Rechtschutz, somit sollte das Risiko gut eingegrenzt sein.

Und dann hat man halt Freunde die entweder sagen „Kauf halt einfach“ oder „oh ein Renault, Franzosen sind super schlechte Autos“ ... das verunsichert einfach noch mehr

Themenstarteram 31. Juli 2018 um 8:18

Zitat:

@Railey schrieb am 31. Juli 2018 um 08:46:26 Uhr:

Die Frage ist halt meist, weshalb die Gewährleistung ausgeschlossen wird und stattdessen eine Garantie mit hoher SB angeboten wird.

Der BVfK führt auf seiner Page einen anderen Kooperationenspartner - GSG - für Garantien als in dem Faltblatt aufgeführt. Aktiv wird dort kein Garantieprodukt beworben, vllt auch nur für Mitglieder mit Login ersichtlich.

Deckt die Garantie Teile und Arbeit?

Teile zu 70% aufgrund der Kilometer und Arbejt komplett

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