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Unsicher bei zulässigem Gesamtgewicht und Anhängergewicht

BMW 3er E46
Themenstarteram 24. April 2024 um 17:14

Ich muss bald einen Anhänger ziehen (750kg) bin jedoch noch nie ein Anhänger gefahren und kenne mich mit den gewichten nicht gut aus.

G (Leergewicht) ist mit 1470 kg angegeben

F.1/2 ist mit 1970 kg angegeben und unter O.2 (ungebremst) 720 kg

Meine Frage ist :

Wird die Anhängelast also der Anhänger + die Ladung mit dem Leergewicht meines Autos addiert, also darf ich die 1970 kg insgesamt zusammen nicht überschreiten? oder ist beides voneinander getrennt also kann ich z.B. mein Auto bis 1970 kg beladen und gleichzeitig einen Anhänger mit 720 kg ziehen, solange ich die 3,5t nicht überschreite weil ich nur Klasse B habe?

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4 Antworten

Die 720Kg beziehen sich auf das zulässige Gewicht rein vom Anhänger, das wird nicht zum Leergewicht von Zugfahrzeug addiert. Das einzige was addiert wird, ist die Stützlast.

Themenstarteram 24. April 2024 um 17:28

Zitat:

@derkev schrieb am 24. April 2024 um 19:19:26 Uhr:

Die 720Kg beziehen sich auf das zulässige Gewicht rein vom Anhänger, das wird nicht zum Leergewicht von Zugfahrzeug addiert. Das einzige was addiert wird, ist die Stützlast.

Wo finde ich die Angabe von der Stützlast?

werde in zwei Wochen einen kleinen Motorradanhänger ziehen sind also am ende ca. 400 Kg (Hänger und Motorrad zusammen)

Hab erst vor kurzem mit einem von der Zulassungsstelle gesprochen. Es ist eigentlich ganz einfach:

Du darfst mit dem Führerschein Klasse B in Kombi mit PKW und Anhänger im Betriebszustand die 3,5T nicht überschreiten, egal welches Fahrzeug, oder ob 1 oder 2 Achsenanhänger, gebremst oder ungebremst.

 

Zuladung und Co einzel betrachtet ist natürlich zu beachten.

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