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Unfallwagen von Dat Autohus angedreht bekommen

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. Juli 2011 um 10:36

Moin Leute,

ich habe einen Hals, kann ich gar nicht sagen wie dick der ist.

Ich hatte ja hier meiner Freude über mein neues Auto Ausdruck verliehen:

http://www.motor-talk.de/forum/so-gekauft-t3313439.html?highlight

Jetzt war ich heute Morgen bei meiner örtlichen Audi Werkstatt, weil ich einen Termin wegen der Heckscheibenwaschanlagen Aktion hatte und ich hatte gebeten doch mal in die Fahrzeughistorie zu schauen, was da so drin steht.

Der Servicemensch guckt also nach, schaut mich ganz mitleidig an und sagt: " Upps, der hat aber mächtig einen hinten rein bekommen, sieht nach nem Auffahrunfall aus. Auf jeden Fall hat der ne neue Heckklappe, neues Abschlussblech, neuen Endschalldämpfer bekommen und vermessen wurde er auch. Auf jeden Fall ein Unfallfahrzeug."

Beim Kauf war es folgendermassen:

Mir war bei der 1. Besichtigung des Wagens schon aufgefallen, dass an der Heckklappe und der hinteren Schürze zumindest mal nachlackiert wurde. So stand es auch in der Dekra Expertise (ich nenne diese jetzt mal #1) zu dem Fahrzeug, welche dort bei Autohus von jedem Fahrzeug angerfertigt wurde.

Wörtlich: "Heckklappe Nachlack, rechtes hinteres Seitenteil Nachlack"

Beim Verkaufsgespräch (unter Zeugen) sprach ich natürlich den Verkäufer darauf an und fragte mehrfach ob das Auto unfallfrei sei, welches er mir auch jedesmal bestätigte. Das Nachlackieren hätte lediglich den Grund, dass es wohl an den entsprechenden Stellen mehrere Kratzer gegeben hätte, also kosmetische Gründe. Das die Lackierarbeiten nicht besonders fachmännisch durgeführt wurden, darin waren wir uns einig und wurde von mir auch so aktzeptiert.

Nun ist es bei Autohus so, dass wenn ein Auto verbindlich bestellt wird, man ca 2 Wochen warten muss, bevor man es abholen kann. In diesen 2 Wochen geht das Auto nochmal zur Dekra und es wird eine HU angefertigt und nochmal eine etwas erweiterte Expertise (#2), also eigentlich eher ein techn. Gutachten angefertigt, das man dann bei Unterschreiben des Kaufvertrages ebenfalls unterschreiben muss. In diesem stand dann drin, wörtlich: "reparierte Vorschäden, Art und Umfang Vorschäden gem. Eingangsexpertise".

Auf meine erneute Nachfrage was denn mit Vorschäden gemeint sei, ob es sich evtl. doch um ein Unfallfahrzeug handelt wurde gesagt: "Nein nein, mit Vorschäden sind die Lackierarbeiten gemeint über die wir schon gesprochen hatten."

Damit war das für mich auch eigentlich erledigt.

Umso erstaunter war ich natürlich vorhin bei meinem Freundlichen.

OK, ich natürlich sofort als ich zuhause war bei Autohus meinen damaligen Verkäufer angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Zu meiner Verwunderung, ich hatte ehrlich gesagt damit gerechnet, das er sich versucht mit Hilfe der im Kaufvertrag aufgeführten "reparierten Vorschäden" aus der Sache heraus zu reden, sah er das im Grunde genauso wie ich und riet mir, ein Schreiben an die Geschäftsleitung aufzusetzen, zur Not müsste dann das Autohus die Dekra regresspflichtig machen und dann müsste man schauen was man macht, also entweder Rücknahme des Fahrzeugs oder Minderung des Kaufpreises.

Dieses Schreiben überlasse ich natürlich meinem Anwalt, bei dem ich vorhin schon war und der das im Übrigen genauso sieht wie ich. Er meint auch, dass sich das Autohus auf keinen Fall aufgrund der erwähnten "rep. Vorschäden" heraus reden kann, da diese lediglich höchstens Bagatellschäden in der Expertise beschreiben und keinesfalls einen Unfallschaden.

Na ja, jetzt heisst es einfach warten und der Dinge harren, die da kommen.

Ich würde das Auto eigentlich ehrlich gesagt nur ungerne wieder abgeben, da es mich persönlich eher weniger stört einen Unfallwagen zu fahren. Aber erstens lasse ich mich nicht gerne verar...., und zweitens muss ich das ja bei einem Verkauf wiederum angeben, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

D.h. mein Ziel wirde es sein eine Preisminderung zu erzielen, was meint ihr, wie hoch wird die sein können?

Sorry für den Roman

prikkelpitt

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Juli 2011 um 16:48

Zitat:

 

Inweit sich meine Denke in Bezug auf autohus.de noch ändern wird, hängt sicherlich auch vom weiteren Verlauf ab.

MfG

Also ich kann diesbezüglich schon mal positives berichten. Man muss ja dann auch mal ne Lanze für das Autohus brechen.

Ich bekam vor einer halben Stunde einen Anruf vom Vertriebsleiter vom Autohus. Dieser war auf diesen Thread aufmerksam geworden und wollte mit mir über die Sache sprechen.

Es war ein wirklich nettes Gespräch muss ich sagen und es war keinesweg so, dass er irgendwas abstreiten wollte, sondern er sicherte mir zu, das diese Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit geregelt werden würde, da ihm an zufriedenen Kunden gelegen ist.

Er deutet im Gespräch an, dass die normale Wertminderung in einem solchen Fall ca. 10-15% der Schadensumme betragen würde. Das allerdings finde ich nun doch ein kleines bisschen zu wenig, vor allem wenn man bedenkt, dass ich das Auto mit dem Wissen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, niemals gekauft hätte.

Auf jeden Fall hätte ich die Option das Auto zurück zu geben.

Na ja, er will sich auf jeden Fall erst mal bei der Leasinggesellschaft, wo das Autohus den Wagen aufgekauft hat, erkundigen, ob die was zu dem Schaden sagen können, dann will er sich erneut bei mir melden.

Mal sehen, was die mir anbieten, bin aber erst mal vorsichtig positiv gestimmt.

MfG

prikkelpitt

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Mich wundert es etwas, das sich das Autohus nicht schlau macht welche Autos sie sich da auf den Hof stellen. Ist für mich nicht sehr vertrauenserweckend, auch wenn sie einen guten Ruf haben. Da haben sie geschlampt und da bringt es nichts, dass sie sich jetzt bei der Leasingfirma schlau machen. Das kann dir erstmal egal sein, du hast jetzt den Schaden, den sie verbockt haben. Blöd nur das bei dir im Vertrag nicht steht "Unfallfrei". Hoffe das ist dann rechtlich nicht relevant. Ich drück dir die Daumen. :)

@prikkelpitt:

Lanze brechen ???? Also wenn mir Jemand eine Unfallkarre andreht breche ich bestimmt keine Lanze mehr dafür......

Bei einem Schaden von 7000 Euro hatte ich 300 Euro Wertminderung bekommen - bei meinem letzten Auto - einem A4 8E Avant... der war da 4 Jahre alt.

Hmmzz ... frage mich soeben, wenn es tatsächlich um ein Leasingrückläufer handelt, werden im Normalfall alle Schäden, Korrekturen etc. notiert und dem neuen Besitzer, also dem Autohus, weitergerreicht. Dann spielt das eigentlich keine Rolle, was die Firma Dekra gesagt hat ... schließlich hast Du das Auto über Autohus erworben, und nicht Dekra.

In einem Zivilverfahren wärst du der Kläger gegenüber Autohus ... bei einer möglichen Niederlage von Autohus, welcher alle Kosten natürlich tragen muss, müsste dann wiederrum im Zivilverfahren gegen Dekra ran ... er sei denn, der Schaden war schon vorher bewusst und wurde nicht als Unfallschaden klassifiziert.

Ein Gutachten wäre wahrscheinlich hier sehr sinnvoll ... gerade dann, wenn es zu einem Streitverfahren kommt.

Am besten einigt man sich außergerichtlich, indem Autohus Dir ggf. mit 2k-3k entgegenkommt. Wertminderung ist vorausgesetzt.

VG und viel Glück!

am 14. Juli 2011 um 19:47

Probiers mal hier :

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Das ist viell. noch ne lösung für dein problem.

 

und übrigens wartest du 14 tage nach unterschreiben des kaufvertrages auf dein Auto , weil die meisten Autohäuser damit die uneingeschränkte rückgabefrist umgehen.

 

gruß....badbora

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 19:49

Zitat:

 

Am besten einigt man sich außergerichtlich, indem Autohus Dir ggf. mit 2k-3k entgegenkommt. Wertminderung ist vorausgesetzt.

VG und viel Glück!

Ich denke ehrlich gesagt auch in diese Richtung. Man kann sicherlich nicht dieselbe Wertminderung ansetzen, die man bekommen würde, wenn mir in mein Auto irgendwann nach dem Kauf jemand reinfährt. Weil, da kann ich es mir nicht aussuchen, das ist dann einfach Schicksal, oder wie immer man das dann auch nennen mag.

In diesem Falle ist da sicherlich etwas höher anzusetzen, da ich beim Kauf nichts vom Schaden wusste. Na ja, ich warte mal ab was passiert.

MfG

prikkelpitt

Schreib einfach mal die Dekra an, informiere sie über diesen Sachverhalt.

Die genießen einen guten ruf und werden sich drum kümmern.

Den guten Namen wollen die sich nicht versauen lassen.

Ich weiss gar nicht was ihr alle habt? Sicher, für prikkelpitt ist es erstmal dumm gelaufen; hat sich einen schönen Wagen geholt und sich gefreut. Dann stellt er fest, dass der Wagen einen Unfallschaden hat, der ihm "verschwiegen" worden ist. Das Autohaus, bzw. Dat Autohus redet sich nicht raus sondern bietet sofort eine Rückabwicklung oder einen entsprechenden Rabatt an.

Gerade letztes WE bin ich mal wieder an dem Autohaus an der A1 vorbeigefahren. Dort stehen hunderte, wenn nicht sogar über 1000 Gebrauchtwagen zum Verkauf. Diese werden alle von der Dekra bewertet; das Autohaus bezahlt dafür und die Dekra ist verantwortlich, dass das Gutachten stimmt. Das da mal was nicht auffällt, kann ja passieren und von Vorsatz würde ich nicht direkt sprechen. So etwas würde sich schnell herumsprechen und das Autohaus + Dekra in einem schlechten Ruf erscheinen lassen.

Ich würde jetzt erst einmal keine Welle machen und mir überlegen was ich wollte:

- 1.: Den Wagen zurückgeben und ohne finanziellen Verlust die Sache abhaken.

oder

- 2.: Den Wagen behalten und mir überlegen um welchen Betrag das Autohaus den Preis reduzieren sollte.

Ich persönlich würde den Wagen ja zurückgeben, aber prikkelpitt hat ja schon angedeutet, dass er den Wagen ggf. auch behalten würde; warum auch nicht. Das Autohaus wird bestimmt auch entgegenkommend sein, ein zurückgegebener Wagen, der nur einige Tage/Wochen zugelassen war, und dann bestimmt als Unfallwagen ausgewiesen ist, wird sich nicht mehr so leicht verkaufen lassen.

Klagen kannst Du immer noch, kostet aber zumindest Zeit und Nerven.

Was auch immer Du macht prikkelpitt, lass es uns wissen und viel Glück dabei!

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von badbora

Probiers mal hier :

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

Das ist viell. noch ne lösung für dein problem.

 

und übrigens wartest du 14 tage nach unterschreiben des kaufvertrages auf dein Auto , weil die meisten Autohäuser damit die uneingeschränkte rückgabefrist umgehen.

 

gruß....badbora

1. Habe ich den Kaufvertrag erst bei Abholung unterschrieben, d.h. da zieht Dein Argument schon mal nicht und

2. zieht das sowieso nicht, da man bei einem Autokauf gar kein 14-tägiges Rückgaberecht hat, ist ja schliesslich kein Fernabsatzgeschäft.

Ich weiss gar nicht, wie immer alle darauf kommen, dass man bei jedem Geschäft 14 Tage Rückgaberecht hat.

MfG

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von canicula

Ich weiss gar nicht was ihr alle habt? Sicher, für prikkelpitt ist es erstmal dumm gelaufen; hat sich einen schönen Wagen geholt und sich gefreut. Dann stellt er fest, dass der Wagen einen Unfallschaden hat, der ihm "verschwiegen" worden ist. Das Autohaus, bzw. Dat Autohus redet sich nicht raus sondern bietet sofort eine Rückabwicklung oder einen entsprechenden Rabatt an.

Gerade letztes WE bin ich mal wieder an dem Autohaus an der A1 vorbeigefahren. Dort stehen hunderte, wenn nicht sogar über 1000 Gebrauchtwagen zum Verkauf. Diese werden alle von der Dekra bewertet; das Autohaus bezahlt dafür und die Dekra ist verantwortlich, dass das Gutachten stimmt. Das da mal was nicht auffällt, kann ja passieren und von Vorsatz würde ich nicht direkt sprechen. So etwas würde sich schnell herumsprechen und das Autohaus + Dekra in einem schlechten Ruf erscheinen lassen.

Ich würde jetzt erst einmal keine Welle machen und mir überlegen was ich wollte:

- 1.: Den Wagen zurückgeben und ohne finanziellen Verlust die Sache abhaken.

oder

- 2.: Den Wagen behalten und mir überlegen um welchen Betrag das Autohaus den Preis reduzieren sollte.

Ich persönlich würde den Wagen ja zurückgeben, aber prikkelpitt hat ja schon angedeutet, dass er den Wagen ggf. auch behalten würde; warum auch nicht. Das Autohaus wird bestimmt auch entgegenkommend sein, ein zurückgegebener Wagen, der nur einige Tage/Wochen zugelassen war, und dann bestimmt als Unfallwagen ausgewiesen ist, wird sich nicht mehr so leicht verkaufen lassen.

Klagen kannst Du immer noch, kostet aber zumindest Zeit und Nerven.

Was auch immer Du macht prikkelpitt, lass es uns wissen und viel Glück dabei!

Und das kann ich genauso unterschreiben...

@ TS.Falsch. Bei einer Finanzierung des Fahrzeugs kannst du ohne Angaben von Gründen den Vertrag innerhalb 14 Tagen Kündigen. Falls du Bar bezahlt hast wird es nicht so einfach.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Alex56565656

@ TS.Falsch. Bei einer Finanzierung des Fahrzeugs kannst du ohne Angaben von Gründen den Vertrag innerhalb 14 Tagen Kündigen. Falls du Bar bezahlt hast wird es nicht so einfach.

Wir reden hier aber offensichtlich nicht von einer Finanziereung, und ich bin mir sehr sicher, dass badbora seine Annahme, das er ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, nicht auf einen Finanzkauf beschränkt hat.

MfG

Hi,

Von "Dat Autohus" kann ich auch nur Negatives berichten. Wollte dort einen Gebrauchtwagen (A6 4f, 2.7 TDI) kaufen. Es wurde ein Preis von 17.xxx ausgeschildert, da gehe ich mal davon aus, dass das der Endpreis ist für Privatkäufer........... Das ist es aber nicht, nachdem ich den Verkäufer aufgesucht habe stellte sich heraus, dass das nur der Preis ist für Kunden die nicht privat kaufen. Die Preise stehen aber auch so im Internet, da ist nix von Aufpreis für Privatverkauf zu sehen, auch kein "ab 150000 km verkaufen wir nur noch an Gewerbe........... ist dort aber so gängige Praxis.

Eigentlich hat mir das schon gereicht, aber es kam noch viel besser. Bei dem Fahrzeug war der Hauptscheinwerfer links defekt (warscheinlich Xenonleuchte im Arsch, kostet auch ein paar Euro). Ich hab das garnicht angesprochen, weil der nächste Teil der Verarschung begann gleich. Die Verkäufer wollten mir für 700 - 900 Euro (weiss ich nicht mehr genau) MEHR das Auto an mich als Privatverkäufer verkaufen, der Gipfel war aber, sie gaben mir ein Dekragutachten über den optischen!!! Zustand, über den technischen Zustand gibts erst eine verbindliche Aussage wenn die TÜV machen. Fand ich schon mal sehr dreist, aber ich kann ja auch anders.

Ich wollte dann die Kiste als Gewerbetreibender ankaufen, gleiche arrogante Art, am Preis ist nix zu machen ....... Aber TÜV neu ist kein Problem, da wird mir dann eine Mängelliste gegeben die ich abarbeiten soll, aber vorher erstmal Kaufvertrag unterschreiben, sonst geht garnix. Es geht um 3 - 5 Jahre alte Autos, ich weiss selber dass da nicht viel zu bemängeln gibt, aber ne Karre mit defektem Abblendlicht anzubieten und dem Kunden dann noch die nicht vorhersehbaren Kosten in Rechnung bzw. "dann kaufst die Karre halt ned, is mir eh lieber ........" finde ich mehr als dreist.

UND VOR ALLEM, die Kisten dort sind nicht mal wirklich günstig, wenn von privat kaufst kriegst meist bessere Autos, günstiger und vor allem ohne diese unseriöse Art

Fazit: DAT AUTHUS .............. niemals

MFG

Jonny

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 22:07

Also Johnny, ich will ja mal jetzt nicht auf alles eingehen, aber wenn Du als "Gewerbetreibender" nicht Brutto von Nettopreisen unterscheiden kannst, dann fällt mir so ganz viel nicht dazu ein.

Das wird übrigends im Internet bei den Preisen klar unterschieden, da ist nix versteckt oder sonstwas. Da steht bei Kaufpreis ganz klar:

"incl. MwSt 11678€, Netto 9456€", als Beispiel. Und welchen Preis Du als Privatkäufer zahlen musst, na ja, das sollte man aber als Gewerbetreibender wissen, sorry.

Und ausgeschildert ist dort an den Autos auch gar nix, es gibt dort Preislisten, und wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere, ist dort die Preisauszeichnung genauso wie im Internet.

Und das man dort nicht handeln kann, nun ja, das weiß man aber vorher, wenn man sich auch nur ein kleines bisschen informiert hat, dass ist dort eben so. Das akzeptiert man vorher, oder fährt gar nicht erst dorthin.

Sorry, meine Meinung.

MfG

prikkelpitt

Zitat:

Original geschrieben von prikkelpitt

Also Johnny, ich will ja mal jetzt auf alles eingehen, aber wenn Du als "Gewerbetreibender" nicht Brutto von Nettopreisen unterscheiden kannst, dann fällt mir so ganz viel nicht dazu ein.

Das wird übrigends im Internet bei den Preisen klar unterschieden, da ist nix versteckt oder sonstwas. Da steht bei Kaufpreis ganz klar:

"incl. MwSt 11678€, Netto 9456€", als Beispiel. Und welchen Preis Du als Privatkäufer zahlen musst, na ja, das sollte man aber als Gewerbetreibender wissen, sorry.

Und das man dort nicht handeln kann, nun ja, das weiß man aber vorher, wenn man sich auch nur ein kleines bisschen informiert hat, dass ist dort eben so. Das akzeptiert man vorher, oder fährt gar nicht erst dorthin.

Sorry, meine Meinung.

MfG

prikkelpitt

Es ging immer um BRUTTOpreise, nicht um netto ohne Mehrwertsteuer.

Bei "DAT AUTOHUS" kriegst du zu dem BRUTTOPREIS der an jedem Auto ausgeschildert ist als Privatkäufer noch einen Zuschlag von 700 - 900 Euro, das ist der Preis für die Garantie, die sie einem eigentlich unentgeltlich geben müssen. Den Nettopreis für Händler kriegst du extra aufgeschlüsselt (nicht bei Preisschilder, aber im Internet).

Mfg

Jonny

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